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Document 32006E0123
Council Joint Action 2006/123/CFSP of 20 February 2006 extending and amending the mandate of the European Union Special Representative in the former Yugoslav Republic of Macedonia
Gemeinsame Aktion 2006/123/GASP des Rates vom 20. Februar 2006 zur Verlängerung und Änderung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
Gemeinsame Aktion 2006/123/GASP des Rates vom 20. Februar 2006 zur Verlängerung und Änderung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
ABl. L 49 vom 21.2.2006, p. 20–20
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(BG, RO)
ABl. L 270M vom 29.9.2006, p. 239–239
(MT)
No longer in force, Date of end of validity: 31/08/2010
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Modifies | 32005E0724 | Änderung | Artikel 3 | 20/02/2006 | |
Modifies | 32005E0724 | Ersetzung | Artikel 9 | 20/02/2006 | |
Extended validity | 32005E0724 | Verlängerung | 28/02/2007 |
21.2.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 49/20 |
GEMEINSAME AKTION 2006/123/GASP DES RATES
vom 20. Februar 2006
zur Verlängerung und Änderung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 14, Artikel 18 Absatz 5 und Artikel 23 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 17. Oktober 2005 die Gemeinsame Aktion 2005/724/GASP (1) zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union (EUSR) in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien angenommen. |
(2) |
Der Rat hat ferner am 24. November 2005 die Gemeinsame Aktion 2005/826/GASP (2) zur Einsetzung einer Gruppe von EU-Polizeiberatern (EUPAT) in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien angenommen, durch die dem EUSR eine spezifische Rolle in der Befehlskette übertragen wurde. |
(3) |
Ausgehend von einer Überprüfung der Gemeinsamen Aktion 2005/724/GASP sollte das Mandat des EUSR geändert und um einen Zeitraum von zwölf Monaten verlängert werden — |
HAT FOLGENDE GEMEINSAME AKTION ANGENOMMEN:
Artikel 1
Das in der Gemeinsamen Aktion 2005/724/GASP vorgesehene Mandat von Herrn Erwan FOUÉRÉ als EUSR in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien wird bis zum 28. Februar 2007 verlängert.
Artikel 2
(1) Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit dem Mandat des EUSR beträgt für die Zeit vom 1. März 2006 bis zum 28. Februar 2007675 000 EUR.
(2) Die Ausgaben sind ab dem 1. März 2006 anrechnungsfähig.
Artikel 3
Die Gemeinsame Aktion 2005/724/GASP wird wie folgt geändert:
1. |
Artikel 3 Buchstaben e und f erhält folgende Fassung:
|
2. |
Artikel 9 erhält folgende Fassung: „Artikel 9 Die Durchführung dieser Gemeinsamen Aktion und ihre Kohärenz mit anderen von der Europäischen Union in der Region geleisteten Beiträgen wird regelmäßig überprüft. Der EUSR legt dem Generalsekretär/Hohen Vertreter, dem Rat und der Kommission vor Ende Juni 2006 einen Zwischenbericht und bis Mitte November 2006 einen umfassenden Bericht über die Ausführung des Mandats vor. Diese Berichte dienen als Grundlage für die Bewertung dieser Gemeinsamen Aktion in den einschlägigen Arbeitsgruppen und im PSK. Im Zusammenhang mit den allgemeinen Prioritäten für ein Tätigwerden gibt der Generalsekretär/Hohe Vertreter dem PSK gegenüber Empfehlungen hinsichtlich des Beschlusses des Rates über die Verlängerung, Änderung oder Beendigung des Mandats ab.“ |
Artikel 4
Diese Gemeinsame Aktion tritt am Tag ihrer Annahme in Kraft.
Artikel 5
Diese Gemeinsame Aktion wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 20. Februar 2006.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. PRÖLL
(1) ABl. L 272 vom 18.10.2005, S. 26.
(2) ABl. L 307 vom 25.11.2005, S. 61.