Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32006D0853

    2006/853/GASP Beschluss EUPOL COPPS/2/2006 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 21. November 2006 betreffend die Ernennung des Missionsleiters der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS)

    ABl. L 331 vom 29.11.2006, p. 21–21 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
    ABl. L 200M vom 1.8.2007, p. 217–217 (MT)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2008

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2006/853/oj

    29.11.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 331/21


    BESCHLUSS EUPOL COPPS/2/2006 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

    vom 21. November 2006

    betreffend die Ernennung des Missionsleiters der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS)

    (2006/853/GASP)

    DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 3,

    gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2005/797/GASP des Rates vom 14. November 2005 zur Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (1), insbesondere auf Artikel 11 Absatz 2,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Nach Artikel 11 Absatz 2 der Gemeinsamen Aktion 2005/797/GASP ermächtigt der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee, die geeigneten Beschlüsse nach Artikel 25 des Vertrags zu fassen; dies umfasst auch den Beschluss zur Ernennung eines Missionsleiters/Polizeichefs auf Vorschlag des Generalsekretärs/Hohen Vertreters.

    (2)

    Der Generalsekretär/Hohe Vertreter hat die Ernennung von Herrn Colin SMITH vorgeschlagen —

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    Herr Colin SMITH wird mit Wirkung vom 1. Januar 2007 zum Missionsleiter/Polizeichef der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) ernannt.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.

    Er gilt bis zum 31. Dezember 2007.

    Geschehen zu Brüssel am 21. November 2006.

    Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

    Der Präsident

    T. TANNER


    (1)  ABl. L 300 vom 17.11.2005, S. 65.


    Top