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Document 32005E0587
Council Joint Action 2005/587/CFSP of 28 July 2005 extending the mandate of the European Union Special Representative for the Middle East peace process
Gemeinsame Aktion 2005/587/GASP des Rates vom 28. Juli 2005 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Nahost-Friedensprozess
Gemeinsame Aktion 2005/587/GASP des Rates vom 28. Juli 2005 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Nahost-Friedensprozess
ABl. L 199 vom 29.7.2005, p. 99–99
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 28/02/2006
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Extended validity | 32003E0873 | 28/02/2006 | |||
Modifies | 32003R0873 | Ersetzung | Artikel 5.1 | 28/07/2005 |
29.7.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 199/99 |
GEMEINSAME AKTION 2005/587/GASP DES RATES
vom 28. Juli 2005
zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Nahost-Friedensprozess
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 14, Artikel 18 Absatz 5 und Artikel 23 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 8. Dezember 2003 die Gemeinsame Aktion 2003/873/GASP (1) zur Verlängerung und Änderung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Nahost-Friedensprozess angenommen. |
(2) |
Der Rat am 2. Februar 2005 die Gemeinsame Aktion 2005/99/GASP (2) angenommen, durch die das Mandat des Sonderbeauftragten der Europäischen Union bis zum 31. August 2005 verlängert worden ist. |
(3) |
Ausgehend von einer Überprüfung der Gemeinsamen Aktion 2003/873/GASP empfiehlt es sich, das Mandat des Sonderbeauftragten der Europäischen Union (EUSR) um weitere sechs Monate zu verlängern. |
(4) |
Der EU-Sonderbeauftragte wird sein Mandat in einer Situation ausüben, die sich möglicherweise verschlechtern wird und die Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik nach Artikel 11 des Vertrags beeinträchtigen könnte — |
HAT FOLGENDE GEMEINSAME AKTION ANGENOMMEN:
Artikel 1
Das in der Gemeinsamen Aktion 2003/873/GASP vorgesehene Mandat von Herrn Marc OTTE als Sonderbeauftragter der Europäischen Union (EUSR) für den Nahost-Friedensprozess wird bis zum 28. Februar 2006 verlängert.
Artikel 2
Artikel 5 Absatz 1 der Gemeinsamen Aktion 2003/873/GASP erhält folgende Fassung:
„(1) Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit dem Mandat des EUSR beläuft sich auf 560 000 EUR.“
Artikel 3
Diese Gemeinsame Aktion tritt am Tag ihrer Annahme in Kraft.
Artikel 4
Diese Gemeinsame Aktion wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 28. Juli 2005.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. STRAW
(1) ABl. L 326 vom 13.12.2003, S. 46.
(2) ABl. L 31 vom 4.2.2005, S. 73.