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Document 32004D0642

2004/642/EG, Euratom: Beschluss des Rates — im Einvernehmen mit dem designierten Präsidenten der Kommission — vom 13. September 2004 zur Annahme der Liste der anderen Persönlichkeiten, die der Rat zu Mitgliedern der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu ernennen beabsichtigt

ABl. L 294 vom 17.9.2004, p. 30–31 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
ABl. L 142M vom 30.5.2006, p. 233–234 (MT)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 04/11/2004; Aufgehoben durch 32004D0753

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2004/642/oj

17.9.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 294/30


BESCHLUSS DES RATES

— IM EINVERNEHMEN MIT DEM DESIGNIERTEN PRÄSIDENTEN DER KOMMISSION —

vom 13. September 2004

zur Annahme der Liste der anderen Persönlichkeiten, die der Rat zu Mitgliedern der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu ernennen beabsichtigt

(2004/642/EG, Euratom)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 213 Absatz 1, geändert mit Wirkung vom 1. November 2004 durch Artikel 45 Absatz 2 Buchstabe d) der Beitrittsakte von 2003 und durch Artikel 4 Absatz 1 des Protokolls über die Erweiterung der Europäischen Union, das dem Vertrag über die Europäische Union und den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften beigefügt ist, sowie auf Artikel 214 Absatz 2 Unterabsatz 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 126 Absatz 1, geändert mit Wirkung vom 1. November 2004 durch Artikel 45 Absatz 2 Buchstabe d) der Beitrittsakte von 2003 und durch Artikel 4 Absatz 1 des Protokolls über die Erweiterung der Europäischen Union, das dem Vertrag über die Europäische Union und den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften beigefügt ist, sowie auf Artikel 127 Absatz 2 Unterabsatz 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Für den Zeitraum vom 1. November 2004 bis zum 31. Oktober 2009 muss eine neue Kommission ernannt werden, der ein Staatsangehöriger eines jeden Mitgliedstaates angehört.

(2)

Der Rat in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs hat durch Beschluss vom 29. Juni 2004 Herrn José Manuel DURÃO BARROSO als die Persönlichkeit benannt, die er für den Zeitraum vom 1. November 2004 bis zum 31. Oktober 2009 zum Präsidenten der Kommission zu ernennen beabsichtigt (1).

(3)

Das Europäische Parlament hat mit Entschließung vom 22. Juli 2004 der Benennung zugestimmt.

(4)

Die Liste der anderen Persönlichkeiten, die der Rat für einen Zeitraum von fünf Jahren, vom 1. November 2004 bis zum 31. Oktober 2009, zu Mitgliedern der Kommission zu ernennen beabsichtigt, ist im Einvernehmen mit dem designierten Präsidenten der Kommission anzunehmen.

(5)

Mit dem Inkrafttreten des Vertrags über eine Verfassung für Europa endet das Mandat desjenigen Mitglieds der Kommission, das dieselbe Staatsangehörigkeit hat wie der künftige Außenminister der Europäischen Union, der Vizepräsident der Kommission wird —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Im Einvernehmen mit dem designierten Präsidenten der Kommission, Herrn José Manuel DURÃO BARROSO, benennt der Rat folgende Persönlichkeiten, die er für den Zeitraum vom 1. November 2004 bis zum 31. Oktober 2009 zu Mitgliedern der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu ernennen beabsichtigt:

 

Herr Joaquín ALMUNIA AMANN

 

Herr Jacques BARROT

 

Herr Joe BORG

 

Herr Rocco BUTTIGLIONE

 

Herr Stavros DIMAS

 

Frau Benita FERRERO-WALDNER

 

Herr Ján FIGEĽ

 

Frau Mariann FISCHER BOEL

 

Frau Dalia GRYBAUSKAITĖ

 

Frau Danuta HÜBNER

 

Herr Siim KALLAS

 

Herr László KOVÁCS

 

Frau Neelie KROES

 

Herr Markos KYPRIANOU

 

Herr Peter MANDELSON

 

Herr Charlie McCREEVY

 

Herr Louis MICHEL

 

Herr Janez POTOČNIK

 

Frau Viviane REDING

 

Herr Olli REHN

 

Herr Vladimír ŠPIDLA

 

Frau Ingrida UDRE

 

Herr Günter VERHEUGEN

 

Frau Margot WALLSTRÖM.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 13. September 2004.

Im Namen des Rates

Der Präsident

B. R. BOT


(1)  ABl. L 236 vom 7.7.2004, S. 15.


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