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Document 32003G0724(01)

Entschließung des Rates vom 15. Juli 2003 über die Förderung der Beschäftigung und der sozialen Eingliederung der Menschen mit Behinderungen

ABl. C 175 vom 24.7.2003, p. 1–2 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document In force

32003G0724(01)

Entschließung des Rates vom 15. Juli 2003 über die Förderung der Beschäftigung und der sozialen Eingliederung der Menschen mit Behinderungen

Amtsblatt Nr. C 175 vom 24/07/2003 S. 0001 - 0002


Entschließung des Rates

vom 15. Juli 2003

über die Förderung der Beschäftigung und der sozialen Eingliederung der Menschen mit Behinderungen

(2003/C 175/01)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

(1) IN ANBETRACHT DESSEN, dass es in der Europäischen Union eine beträchtliche Anzahl von Menschen mit Behinderungen gibt, die sich vielfältigen Schwierigkeiten im täglichen Leben gegenübersehen und ihre Rechte nicht immer ausüben können,

(2) IN DEM BEWUSSTSEIN, dass der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft der Gemeinschaft die Möglichkeit bietet, geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu ergreifen,

(3) UNTER HINWEIS insbesondere DARAUF, dass der Rat auf der Grundlage von Artikel 13 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der die Möglichkeit bietet, geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu ergreifen, die Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf(1) angenommen hat,

(4) UNTER HINWEIS DARAUF, dass in Artikel 21 der Charta der Grundrechte die Bedeutung der Bekämpfung jeglicher Form der Diskriminierung anerkannt wird, und die Union nach Artikel 26 dieser Charta den Anspruch der Menschen mit Behinderungen auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft anerkennt und achtet,

(5) IN DER ERWAEGUNG, dass die europäische Beschäftigungsstrategie ein wichtiges Instrument zur Förderung der Eingliederung der Menschen mit Behinderungen in den regulären Arbeitsmarkt ist,

(6) UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom März 2000 in Lissabon,

(7) UNTER HINWEIS auf den Beschluss 2001/903/EG des Rates vom 3. Dezember 2001 "über das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003"(2),

(8) UNTER HINWEIS auf die politische Erklärung der für die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen zuständigen Minister (8. Mai 2003, Malaga), in der bekräftigt wird, dass eines der Hauptziele des kommenden Jahrzehnts darin besteht, die Lebensqualität der Menschen mit Behinderungen und ihrer Familien zu verbessern,

(9) UNTER HINWEIS auch auf

a) die Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 20. Dezember 1996 "zur Chancengleichheit für Behinderte"(3),

b) die Mitteilung der Kommission von 2000 "Auf dem Weg zu einem Europa ohne Hindernisse für Menschen mit Behinderungen",

c) die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. April 2001 zur genannten Mitteilung der Kommission "Auf dem Weg zu einem Europa ohne Hindernisse für Menschen mit Behinderungen",

d) die Entschließung des Rates vom 6. Februar 2003 "eAccessability" - "Verbesserung des Zugangs von Menschen mit Behinderungen zur Wissensgesellschaft"(4),

e) die Entschließung des Rates vom 5. Mai 2003 über die Chancengleichheit für Schüler und Studierende mit Behinderungen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung(5),

f) die Entschließung des Rates vom 6. Mai 2003 über die Zugänglichkeit kultureller Einrichtungen und kultureller Aktivitäten für Menschen mit Behinderungen(6),

(10) MIT RÜCKSICHT DARAUF, dass sich Menschen mit Behinderungen immer noch vielfältigen Schwierigkeiten bei der uneingeschränkten Teilnahme am gesellschaftlichen Leben gegenübersehen und dies häufig soziale Ausgrenzung und Armut zur Folge hat,

(11) UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der auf der informellen Ratstagung vom 23. und 24. Januar 2003 in Nafplion geführten Beratungen, bei denen betont wurde, dass der Fragenbereich "Menschen mit Behinderungen" in der Beschäftigungs- und Sozialschutzpolitik stärkere Berücksichtigung finden muss,

(12) IN ANBETRACHT des Prozesses zur Ausarbeitung eines rechtsverbindlichen Instruments der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen und des entsprechenden Beitrags der EU (Mai 2003), sowie in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom Januar 2003 "Auf dem Weg zu einem rechtsverbindlichen Instrument der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen" -

RUFT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION DAZU AUF, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN

i) für eine stärkere Zusammenarbeit mit allen Stellen und Organisationen einschließlich der Zivilgesellschaft einzutreten, die sich auf internationaler und europäischer Ebene mit den Problemen der Menschen mit Behinderungen befassen;

ii) die uneingeschränkte Eingliederung der Menschen mit Behinderungen in alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und ihre uneingeschränkte Beteiligung daran unter Anerkennung ihrer rechtlichen Gleichstellung mit den andern Bürgern zu fördern;

iii) weitere Anstrengungen zur Beseitigung der Hindernisse für eine Eingliederung der Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt und ihre Beteiligung am Arbeitsmarkt zu unternehmen, indem entsprechende Gleichstellungsmaßnahmen verstärkt werden und die Eingliederung und Beteiligung auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung verbessert wird;

iv) sich weiterhin zu bemühen, das lebensbegleitende Lernen für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich zu machen und in diesem Zusammenhang der ungehinderten Nutzung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien und des Internet zur Verbesserung der Qualität des Lernens, der Berufsausbildung und des Zugangs zur Beschäftigung besondere Aufmerksamkeit zu schenken;

v) Hindernisse für eine Beteiligung der Menschen mit Behinderungen am sozialen Leben und insbesondere am Arbeitsleben abzubauen und der Entstehung neuer Hindernisse durch Förderung des Konzepts "Design für alle" entgegenzuwirken;

vi) für die Umsetzung und die Anwendung der Richtlinie zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf vor Ablauf der vereinbarten Fristen zu sorgen;

vii) über die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung und der sozialen Eingliederung der Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft nachzudenken;

viii) die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, auf einzelstaatlicher und europäischer Ebene Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung der Menschen mit Behinderungen in Einklang mit den Zielen der europäischen Beschäftigungsstrategie zu ergreifen;

ix) den Fragenbereich "Menschen mit Behinderungen" bei der Aufstellung künftiger nationaler Aktionspläne zur Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Armut durchgängig zu berücksichtigen;

x) den Austausch von Informationen und Erfahrungen auf europäischer Ebene in Bezug auf diesen Fragenbereich, gegebenenfalls unter Beteiligung der europäischen Organisationen und Netze, die entsprechende Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt haben, fortzusetzen;

xi) statistisches Material über die Situation der Menschen mit Behinderungen unter besonderer Berücksichtigung geschlechterspezifischer Daten zu sammeln, so auch über die Entwicklung der Dienste und Leistungen für diese Gruppe;

xii) die Arbeit der EU-Gruppe hochrangiger Beamter für Behinderungsfragen zu unterstützen;

xiii) die Dimension der Behinderung stärker bei der Konzipierung, Umsetzung, begleitenden Kontrolle und Evaluierung politischer Konzepte in allen einschlägigen Politikbereichen zu berücksichtigen;

xiv) den Anliegen von Frauen mit Behinderungen bei der Annahme, der Gestaltung und der Evaluierung politischer Konzepte für Menschen mit Behinderungen die gebotene Aufmerksamkeit zu widmen, um so für ihre Gleichstellung zu sorgen;

RUFT DIE SOZIALPARTNER AUF

xv) sich im Sinne ihrer Erklärung vom 20. Januar 2003 "Promoting equal opportunities and access to employment for people with disabilities" (Förderung der Chancengleichheit und des Zugangs zur Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen) im Rahmen ihrer Tätigkeiten und ihrer Tarifverträge auf allen relevanten Ebenen des sozialen Dialogs für die Eingliederung der Menschen mit Behinderungen insbesondere in den regulären Arbeitsmarkt einzusetzen.

(1) ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16.

(2) ABl. L 335 vom 19.12.2001, S. 15.

(3) ABl. C 12 vom 13.1.1997, S. 1.

(4) ABl. C 39 vom 18.2.2003, S. 5.

(5) ABl. C 134 vom 7.6.2003, S. 6.

(6) ABl. C 134 vom 7.6.2003, S. 7.

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