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Document 32000D0429

    2000/429/EG: Entscheidung der Kommission vom 6. Juli 2000 zur Änderung der Entscheidung 97/365/EG zur Aufstellung der vorläufigen Listen der Drittlandsbetriebe, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von Erzeugnissen aus Fleisch von Rindern, Schweinen, Equiden, Schafen und Ziegen zulassen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1844) (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. L 170 vom 11.7.2000, p. 12–13 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL, BG, RO, HR)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 20/03/2014; Aufgehoben durch 32014D0160

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2000/429/oj

    32000D0429

    2000/429/EG: Entscheidung der Kommission vom 6. Juli 2000 zur Änderung der Entscheidung 97/365/EG zur Aufstellung der vorläufigen Listen der Drittlandsbetriebe, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von Erzeugnissen aus Fleisch von Rindern, Schweinen, Equiden, Schafen und Ziegen zulassen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1844) (Text von Bedeutung für den EWR)

    Amtsblatt Nr. L 170 vom 11/07/2000 S. 0012 - 0013


    Entscheidung der Kommission

    vom 6. Juli 2000

    zur Änderung der Entscheidung 97/365/EG zur Aufstellung der vorläufigen Listen der Drittlandsbetriebe, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von Erzeugnissen aus Fleisch von Rindern, Schweinen, Equiden, Schafen und Ziegen zulassen

    (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1844)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2000/429/EG)

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Entscheidung 95/408/EG des Rates vom 22. Juni 1995 über die Bedingungen für die Aufstellung vorläufiger Listen der Drittlandsbetriebe, aus denen die Mitgliedstaaten bestimmte tierische Erzeugnisse, Fischereierzeugnisse oder lebende Muscheln einführen dürfen, während einer Übergangszeit(1), geändert durch die Entscheidung 98/603/EG(2), insbesondere auf Artikel 2 Absatz 1,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1) Mit der Entscheidung 97/222/EG der Kommission(3) wurde das Verzeichnis der Drittländer aufgestellt, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von Fleischerzeugnissen zulassen.

    (2) Die Veterinärbedingungen und das Muster der Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr von Fleischerzeugnissen aus den in diesem Verzeichnis aufgeführten Ländern wurden mit der Entscheidung 97/221/EG der Kommission(4) festgelegt.

    (3) Die vorläufigen Listen der Drittlandsbetriebe, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von Erzeugnissen aus Fleisch von Rindern, Schweinen, Equiden, Schafen und Ziegen zulassen, wurden mit der Entscheidung 97/365/EG der Kommission(5) festgelegt.

    (4) Die Slowakische Republik hat der Kommission eine Liste von Betrieben übermittelt und Garantien gegeben, daß diese Betriebe den einschlägigen Hygienevorschriften der Gemeinschaft in vollem Umfang entsprechen.

    (5) Für die Slowakische Republik kann somit eine vorläufige Liste der Betriebe aufgestellt werden, die Erzeugnissen aus Fleisch von Rindern, Schweinen, Equiden, Schafen und Ziegen herstellen.

    (6) Die in diesr Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Veterinärausschusses -

    HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Der Anhang dieser Entscheidung wird an den Anhang der Entscheidung 97/365/EG angefügt.

    Artikel 2

    Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

    Brüssel, den 6. Juli 2000

    Für die Kommission

    David Byrne

    Mitglied der Kommission

    (1) ABl. L 243 vom 11.10.1995, S. 17.

    (2) ABl. L 289 vom 28.10.1998, S. 36.

    (3) ABl. L 89 vom 4.4.1997, S. 39.

    (4) ABl. L 89 vom 4.4.1997, S. 32.

    (5) ABl. L 154 vom 12.6.1997, S. 41.

    ANEXO/BILAG/ANHANG/ΠΑΡΑΡΤΗΜΑ/ANNEX/ANNEXE/ALLEGATO/BIJLAGE/ANEXO/LIITE/BILAGA

    País: REPÚBLICA ESLOVACA/Land: SLOVAKIET/Land: SLOWAKISCHE REPUBLIK/Χώρα: ΣΛΟΒΑΚΙΚΗ ΔΗΜΟΚΡΑΤΙΑ/Country: SLOVAK REPUBLIC/Pays: SLOVAQUIE/Paese: REPUBBLICA SLOVACCA/Land: SLOWAAKSE REPUBLIEK/País: REPÚBLICA ESLOVACA/Maa: SLOVAKIA/Land: SLOVAKIEN

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

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