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Document 31998R0517
Commission Regulation (EC) No 517/98 of 4 March 1998 fixing the import duties in the rice sector
Verordnung (EG) Nr. 517/98 der Kommission vom 4. März 1998 zur Festsetzung der im Sektor Reis geltenden Einfuhrzölle
Verordnung (EG) Nr. 517/98 der Kommission vom 4. März 1998 zur Festsetzung der im Sektor Reis geltenden Einfuhrzölle
ABl. L 65 vom 5.3.1998, p. 23–25
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Verordnung (EG) Nr. 517/98 der Kommission vom 4. März 1998 zur Festsetzung der im Sektor Reis geltenden Einfuhrzölle
Amtsblatt Nr. L 065 vom 05/03/1998 S. 0023 - 0025
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 17. Juni 1998 über eine gemeinsame technische Vorschrift für portable SNG-Funkanlagen (SNG TES) zum Betrieb in den Frequenzbändern 11-12/13-14 GHz (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 1609) (Text von Bedeutung für den EWR) (98/517/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 98/13/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 12. Februar 1998 über Telekommunikationsendeinrichtungen und Satellitenfunkanlagen einschließlich der gegenseitigen Anerkennung ihrer Konformität (1), in Erwägung nachstehender Gründe: Die Kommission hat die Maßnahme zur Festlegung der Satellitenfunkanlagen, die eine technische Vorschrift erfordern, erlassen und das entsprechende Bedarfsprofil definiert. Die diesbezüglichen harmonisierten Normen bzw. Teilnormen zur Erfuellung der grundlegenden Anforderungen, die in technische Vorschriften umzusetzen sind, sollten verabschiedet werden. Die mit dieser Entscheidung angenommene technische Vorschrift entspricht der Stellungnahme des ACTE - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 (1) Diese Entscheidung gilt für Satellitenfunkanlagen, die in den Geltungsbereich der in Artikel 2 Absatz 1 genannten harmonisierten Norm fallen. (2) Mit dieser Entscheidung wird eine gemeinsame technische Vorschrift für portable SNG-Funkanlagen (SNG TES) zum Betrieb in den Frequenzbändern 11-12/13-14 GHz erlassen. Artikel 2 (1) Die gemeinsame technische Vorschrift umfaßt die von der zuständigen Normenorganisation erstellte harmonisierte Norm, die im geltenden Umfang den grundlegenden Anforderungen in Artikel 17 der Richtlinie 98/13/EG gerecht wird. Die Fundstelle dieser Norm ist dem Anhang zu entnehmen. (2) Satellitenfunkanlagen, die unter diese Entscheidung fallen, müssen der in Absatz 1 erwähnten gemeinsamen technischen Vorschrift entsprechen, die grundlegenden Anforderungen in Artikel 5 Buchstabe a) der Richtlinie 98/13/EG erfuellen und den Anforderungen aller übrigen geltenden Richtlinien genügen, insbesondere denen der Richtlinien 73/23/EWG (2) und 89/336/EWG (3) des Rates. Artikel 3 Die für die Durchführung der Verfahren nach Artikel 10 der Richtlinie 98/13/EG benannten Stellen wenden nach Inkrafttreten dieser Entscheidung die im Anhang aufgeführte harmonisierte Norm auf Satellitenfunkanlagen an, die unter Artikel 1 Absatz 1 dieser Entscheidung fallen, bzw. sorgen für deren Anwendung. Artikel 4 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 17. Juni 1998 Für die Kommission Martin BANGEMANN Mitglied der Kommission (1) ABl. L 74 vom 12. 3. 1998, S. 1. (2) ABl. L 77 vom 26. 3. 1973, S. 29. (3) ABl. L 139 vom 23. 5. 1989, S. 19. ANHANG Fundstelle der geltenden harmonisierten Norm Der Titel der in Artikel 2 dieser Entscheidung erwähnten harmonisierten Norm lautet: Satellite Earth Stations and Systems (SES); Satellite News Gathering Transportable Earth Stations (SNG TES) operating in the 11-12/13-14 GHz frequency bands [Satellitenfunkanlagen und -systeme (SES); Portable SNG-Funkanlagen (SNG TES) zum Betrieb in den Frequenzbändern 11-12/13-14 GHz] ETSI Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen Sekretariat TBR30: Dezember 1997 (mit Ausnahme des Vorworts) Zusatzinformation Das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen ist gemäß der Richtlinie 83/189/EWG des Rates (1) anerkannt. Die vorgenannte harmonisierte Norm wurde aufgrund eines nach den einschlägigen Verfahren der Richtlinie 83/189/EWG erteilten Auftrags erstellt. Der vollständige Text der obengenannten harmonisierten Norm ist bei folgenden Stellen erhältlich: Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen 650, Route des Lucioles F-06921 Sophia Antipolis Cedex Europäische Kommission GD XIII/A/2 - (BU 31, 1/7) Rue de la Loi/Wetstraat 200 B-1049 Brüssel oder kann bei allen anderen Organisationen angefordert werden, die ETSI-Normen zur Verfügung stellen. Eine Liste dieser Stellen ist im Internet unter der Adresse www.ispo.cec.be abrufbar. (1) ABl. L 109 vom 26. 4. 1983, S. 8.