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Document 31998L0069R(01)

Berichtigung der Richtlinie 98/69/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/220/EWG des Rates (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 350 vom 28. Dezember 1998)

ABl. L 104 vom 21.4.1999, p. 31–31 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1998/69/corrigendum/1999-04-21/1/oj

31998L0069R(01)

Berichtigung der Richtlinie 98/69/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/220/EWG des Rates (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 350 vom 28. Dezember 1998)

Amtsblatt Nr. L 104 vom 21/04/1999 S. 0031 - 0031


Berichtigung der Richtlinie 98/69/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/220/EWG des Rates

(Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 350 vom 28. Dezember 1998)

Seite 4, 14. Erwägungsgrund:

anstatt: "Für Fahrzeuge mit Dieselmotor befinden sich die OBD-Systeme in einem weniger fortgeschrittenen Entwicklungsstadium, so daß sie vor 2005 nicht in alle entsprechenden Fahrzeuge eingebaut werden können."

muß es heißen: "Für Fahrzeuge mit Dieselmotor befinden sich die OBD-Systeme in einem weniger fortgeschrittenen Entwicklungsstadium, so daß sie erst ab 2003 in die entsprechenden neuen Fahrzeugtypen eingebaut werden können."

Seite 23, Anhang I Anlage 4 Nummer 4.2:

anstatt: "Für alle in Anhang I Abschnitt 6.2.1 aufgeführten Schadstoffe ..."

muß es heißen: "Für alle in Anhang I Abschnitt 5.3.1.4 aufgeführten Schadstoffe ...".

Seite 46, Anhang X Nummer 1.8, Tabelle, Angaben zu "Typ I":

In der dritten Spalte ist die Fußnote (3) hinter "NOx" zu streichen.

In der vierten Spalte ist die Fußnote (2) nach "HC + NOx (g/km)" hinzuzufügen.

Seite 52, Anhang XI Anlage 1 Nummer 2.1 zweiter Gedankenstrich:

anstatt: "Vorkonditionierungszyklus gemäß Abschnitt 6.2.1;"

muß es heißen: "Vorkonditionierungszyklus gemäß Abschnitt 6.2;".

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