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Document 31998L0069R(01)
Corrigendum to Directive 98/69/EC of the European Parliament and of the Council of 13 October 1998 relating to measures to be taken against air pollution by emissions from motor vehicles and amending Council Directive 70/220/EEC (Official Journal of the European Communities L 350 of 28 December 1998)
Berichtigung der Richtlinie 98/69/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/220/EWG des Rates (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 350 vom 28. Dezember 1998)
Berichtigung der Richtlinie 98/69/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/220/EWG des Rates (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 350 vom 28. Dezember 1998)
ABl. L 104 vom 21.4.1999, p. 31–31
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1998/69/corrigendum/1999-04-21/1/oj
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
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Corrigendum to | 31998L0069 |
Berichtigung der Richtlinie 98/69/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/220/EWG des Rates (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 350 vom 28. Dezember 1998)
Amtsblatt Nr. L 104 vom 21/04/1999 S. 0031 - 0031
Berichtigung der Richtlinie 98/69/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/220/EWG des Rates (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 350 vom 28. Dezember 1998) Seite 4, 14. Erwägungsgrund: anstatt: "Für Fahrzeuge mit Dieselmotor befinden sich die OBD-Systeme in einem weniger fortgeschrittenen Entwicklungsstadium, so daß sie vor 2005 nicht in alle entsprechenden Fahrzeuge eingebaut werden können." muß es heißen: "Für Fahrzeuge mit Dieselmotor befinden sich die OBD-Systeme in einem weniger fortgeschrittenen Entwicklungsstadium, so daß sie erst ab 2003 in die entsprechenden neuen Fahrzeugtypen eingebaut werden können." Seite 23, Anhang I Anlage 4 Nummer 4.2: anstatt: "Für alle in Anhang I Abschnitt 6.2.1 aufgeführten Schadstoffe ..." muß es heißen: "Für alle in Anhang I Abschnitt 5.3.1.4 aufgeführten Schadstoffe ...". Seite 46, Anhang X Nummer 1.8, Tabelle, Angaben zu "Typ I": In der dritten Spalte ist die Fußnote (3) hinter "NOx" zu streichen. In der vierten Spalte ist die Fußnote (2) nach "HC + NOx (g/km)" hinzuzufügen. Seite 52, Anhang XI Anlage 1 Nummer 2.1 zweiter Gedankenstrich: anstatt: "Vorkonditionierungszyklus gemäß Abschnitt 6.2.1;" muß es heißen: "Vorkonditionierungszyklus gemäß Abschnitt 6.2;".