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Document 31997D0481

    97/481/EG: Beschluß des Rates vom 26. Juni 1997 über den Abschluß eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über die Einführung eines Systems doppelter Kontrolle ohne Höchstmengen für die Ausfuhr bestimmter unter den EG- und den EGKS-Vertrag fallender Eisen- und Stahlerzeugnisse aus der Ukraine in die Europäische Gemeinschaft

    ABl. L 210 vom 4.8.1997, p. 15–15 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/1999

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1997/481/oj

    Related international agreement

    31997D0481

    97/481/EG: Beschluß des Rates vom 26. Juni 1997 über den Abschluß eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über die Einführung eines Systems doppelter Kontrolle ohne Höchstmengen für die Ausfuhr bestimmter unter den EG- und den EGKS-Vertrag fallender Eisen- und Stahlerzeugnisse aus der Ukraine in die Europäische Gemeinschaft

    Amtsblatt Nr. L 210 vom 04/08/1997 S. 0015 - 0015


    BESCHLUSS DES RATES vom 26. Juni 1997 über den Abschluß eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über die Einführung eines Systems doppelter Kontrolle ohne Hoechstmengen für die Ausfuhr bestimmter unter den EG- und den EGKS-Vertrag fallender Eisen- und Stahlerzeugnisse aus der Ukraine in die Europäische Gemeinschaft (97/481/EG)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113 in Verbindung mit Artikel 228 Absatz 2 Satz 1,

    auf Vorschlag der Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    Durch den Beschluß 95/541/EG des Rates (1) und die Entscheidung 95/542/Euratom, EGKS der Kommission (2) wurde das Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Ukraine andererseits geschlossen, das am 1. Februar 1996 in Kraft trat. Das am 14. Juni 1994 in Luxemburg unterzeichnete Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits wird mit seinem Inkrafttreten das Interimsabkommen ersetzen.

    Die Kommission hat die Verhandlungen über ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über die Einführung eines Systems doppelter Kontrolle ohne Hoechstmengen für die Ausfuhr bestimmter unter den EG- und den EGKS-Vertrag fallender Eisen- und Stahlerzeugnisse aus der Ukraine in die Europäische Gemeinschaft abgeschlossen -

    BESCHLIESST:

    Einziger Artikel

    Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über die Einführung eines Systems doppelter Kontrolle ohne Hoechstmengen für die Ausfuhr bestimmter unter den EG- und den EGKS-Vertrag fallender Eisen- und Stahlerzeugnisse aus der Ukraine in die Europäische Gemeinschaft wird hiermit im Namen der Gemeinschaft genehmigt.

    Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluß beigefügt.

    Geschehen zu Luxemburg am 26. Juni 1997.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    H. VAN MIERLO

    (1) ABl. Nr. L 311 vom 23. 12. 1995, S. 1.

    (2) ABl. Nr. L 311 vom 23. 12. 1995, S. 21.

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