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Document 31996Y0919(12)

    Verteilung und Vertraulichkeit der gemeinsamen Berichte über die Situation in bestimmten Drittländern (vom Rat am 20. Juni 1994 angenommener Text)

    ABl. C 274 vom 19.9.1996, p. 43–43 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    31996Y0919(12)

    Verteilung und Vertraulichkeit der gemeinsamen Berichte über die Situation in bestimmten Drittländern (vom Rat am 20. Juni 1994 angenommener Text)

    Amtsblatt Nr. C 274 vom 19/09/1996 S. 0043 - 0043


    ANLAGE III.4

    Verteilung und Vertraulichkeit der gemeinsamen Berichte über die Situation in bestimmten Drittländern (vom Rat am 20. Juni 1994 angenommener Text)

    - Die gemeinsamen Berichte werden gegebenenfalls zusammen mit einer die Bemerkungen des CIREA enthaltenden internen Aufzeichnung für die Lenkungsgruppe I (Asyl - Einwanderung) den Delegationsleitern in dieser Gruppe übermittelt, die ihrerseits im Rahmen dessen, was in den beiden nachstehenden Gedankenstrichen festgelegt worden ist, bestimmen, an welche nationalen Behörden die gemeinsamen Berichte zu verteilen sind.

    - Die für Asyl- und Ausländerfragen zuständigen nationalen Behörden können diese Berichte zu den ihnen vorliegenden Informationen benutzen.

    - Je nach den innerstaatlichen Verfahren können diese Berichte den Parteien eines Rechtsstreits zur Kenntnis gebracht werden, wenn gegen eine Entscheidung einer für Asyl- oder Ausländerfragen zuständigen Behörde Rechtsmittel eingelegt wurde.

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