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Document 31994R0882

VERORDNUNG (EG) Nr. 882/94 DER KOMMISSION vom 20. April 1994 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif

ABl. L 103 vom 22.4.1994, p. 5–6 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 01/01/1995; Stillschweigend aufgehoben durch 394R3115

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1994/882/oj

31994R0882

VERORDNUNG (EG) Nr. 882/94 DER KOMMISSION vom 20. April 1994 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif

Amtsblatt Nr. L 103 vom 22/04/1994 S. 0005 - 0006


VERORDNUNG (EG) Nr. 882/94 DER KOMMISSION vom 20. April 1994 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 779/94 der Kommission (2), insbesondere auf Artikel 9,

in Erwägung nachstehender Gründe:

In den Artikeln 291 bis 304 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission (3), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 655/94 (4), sind die Voraussetzungen festgelegt, unter denen bestimmte Waren zur abgabenbegünstigten Einfuhr aufgrund ihrer besonderen Verwendung zugelassen werden können.

Bestimmte Arten von Prüfgeräten für integrierte Schaltkreise unterliegen nach der Verordnung (EG) Nr. 3080/93 des Rates (5) bei der Einfuhr einer Abgabenbegünstigung im Rahmen der Bestimmungen über die besondere Verwendung, wenn sie für die Funktionsprüfung von integrierten Schaltkreisen bestimmt sind.

Die Unterscheidung zwischen den vier verschiedenen Arten von Prüfgeräten für die Funktionsprüfung von integrierten Schaltkreisen, für die bei der Einfuhr eine Abgabenbegünstigung bei besonderer Verwendung gewährt wird, und von ähnlichen Waren könnte Schwierigkeiten bereiten, da beide Gerätearten unter den KN-Code 9030 81 fallen. Die Unterscheidung ist mit Hilfe spezifischer Definitionen möglich. Zu diesem Zweck sollten in Kapitel 90 der Kombinierten Nomenklatur Zusätzliche Anmerkungen aufgenommen werden. Die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 ist daher entsprechend zu ändern.

Zur Gewährleistung der einheitlichen Anwendung der Kombinierten Nomenklatur müssen Bestimmungen über die Einreihung bestimmter Arten von Prüfgeräten für integrierte Schaltkreise festgelegt werden.

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Fachbereichs für die zolltarifliche und statistische Nomenklatur des Ausschusses für den Zollkodex -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Folgende Zusätzliche Anmerkungen werden in Kapitel 90 der Kombinierten Nomenklatur im Anhang zu der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 angefügt:

"2. Im Sinne der Unterposition 9030 81 20 sind }Halbleiter-Fertigungsprüfgeräte mit Randanschlüssen' elektronische Geräte für die Funktionsprüfung integrierter Schaltungen während des Herstellungsprozesses, die auf Prüfleiterplatten mit Randanschlüssen montiert sind. Die Geräte bestehen aus einem Schnittstellenprüfkopf für den Anschluß der zu prüfenden Schaltungen, aus Signalerzeugern, einer Signalkontrolleinheit, einer oder mehreren Meß- und Vergleichseinheiten und den dazugehörigen Stromversorgern.

3. Im Sinne der Unterposition 9030 81 81 sind }Halbleiter-Fertigungsprüfgeräte' elektronische Geräte für die Funktionsprüfung digitaler integrierter Schaltungen während des Herstellungsprozesses, bei denen der Takt, das Signaldatenformat und die Testrate ohne Unterbrechung des Prüfungszyklus programmiert werden können. Die Geräte bestehen aus einem Schnittstellenprüfkopf für den Anschluß der zu prüfenden Schaltungen, einer Signalkontrolleinheit, digitalen Signalerzeugern, einer oder mehreren Meß- und Vergleichseinheiten und den dazugehörigen Stromversorgern.

4. Im Sinne der Unterposition 9030 81 83 sind }Halbleiter-Fertigungsprüfgeräte' elektronische Geräte für die Funktionsprüfung analog/digitaler integrierter Schaltungen während des Herstellungsprozesses. Die Geräte bestehen aus einem Schnittstellenprüfkopf für den Anschluß der zu prüfenden Schaltungen, einer Signalkontrolleinheit, analogen und digitalen Signalerzeugern, einer oder mehreren analogen und digitalen Meß- und Vergleichseinheiten und den dazugehörigen Stromversorgern.

5. Im Sinne der Unterposition 9030 81 85 sind }Halbleiter-Fertigungsprüfgeräte' elektronische Geräte für die Funktionsprüfung analoger integrierter Schaltungen während des Herstellungsprozesses. Die Geräte bestehen aus einem Schnittstellenprüfkopf für den Anschluß der zu prüfenden Schaltungen, einer Signalkontrolleinheit, analogen Signalerzeugern, einer oder mehreren analogen Meß- und Vergleichseinheiten und den dazugehörigen Stromversorgern."

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Sie gilt ab 1. Dezember 1993.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 20. April 1994

Für die Kommission

Christiane SCRIVENER

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. L 256 vom 7. 9. 1987, S. 1.

(2) ABl. Nr. L 91 vom 8. 4. 1994, S. 12.

(3) ABl. Nr. L 253 vom 11. 10. 1993, S. 1.

(4) ABl. Nr. L 82 vom 25. 3. 1994, S. 15.

(5) ABl. Nr. L 277 vom 10. 11. 1993, S. 1.

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