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Document 31994D0571

    94/571/EG: Entscheidung des Rates vom 27. Juli 1994 zur Annahme eines spezifischen Programms für Forschung und technologische Entwicklung, einschließlich Demonstration, im Bereich der industriellen und Werkstofftechnologien (1994-1998)

    ABl. L 222 vom 26.8.1994, p. 19–34 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/1998

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1994/571/oj

    31994D0571

    94/571/EG: Entscheidung des Rates vom 27. Juli 1994 zur Annahme eines spezifischen Programms für Forschung und technologische Entwicklung, einschließlich Demonstration, im Bereich der industriellen und Werkstofftechnologien (1994-1998)

    Amtsblatt Nr. L 222 vom 26/08/1994 S. 0019 - 0034
    Finnische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 26 S. 0198
    Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 26 S. 0198


    ENTSCHEIDUNG DES RATES vom 27. Juli 1994 zur Annahme eines spezifischen Programms für Forschung und technologische Entwicklung, einschließlich Demonstration, im Bereich der industriellen und Werkstofftechnologien (1994-1998) (94/571/EG)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 130i Absatz 4,

    auf Vorschlag der Kommission,

    nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1)

    nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (2)

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    Mit dem Beschluß Nr. 1110/94/EG (3) haben der Rat und das Europäische Parlament ein Viertes Rahmenprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (nachstehend FTE genannt) für den Zeitraum 1994-1998 angenommen, in dem unter anderem die Maßnahmen im Bereich der industriellen und Werkstofftechnologien festgelegt werden. Diese Entscheidung trägt der in der Präambel zu dem genannten Beschluß dargelegten Begründung Rechnung.

    Gemäß Artikel 130i Absatz 3 des Vertrags erfolgt die Durchführung des Rahmenprogramms durch spezifische Programme, die innerhalb eines jeden Aktionsbereichs entwickelt werden; in jedem spezifischen Programm werden die Einzelheiten seiner Durchführung, seine Laufzeit und die als notwendig erachteten Mittel festgelegt.

    Die für die Durchführung dieses Programms für erforderlich gehaltenen Mittel belaufen sich auf 1 617 Millionen ECU. Die Mittelansätze für jedes Haushaltsjahr werden von der Haushaltsbehörde entsprechend den verfügbaren Mitteln im Rahmen der Finanziellen Vorschau und gemäß Artikel 1 Absatz 3 des Beschlusses Nr. 1110/94/EG festgelegt.

    Für die Entwicklung von Technologien zur Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung der europäischen Industrie ist eine stärkere FTE-Zusammenarbeit im Bereich der industriellen und Werkstofftechnologien erforderlich.

    Wie im "Weißbuch über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" dargelegt, kann das vorliegende Programm einen wesentlichen Beitrag zur Stimulierung des Wachstums, zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Verbesserung der Beschäftigungssituation in der Gemeinschaft leisten.

    Der Inhalt des Vierten Rahmenprogramms für gemeinschaftliche FTE-Maßnahmen wurde in Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip festgelegt. In dem vorliegenden spezifischen Programm sind die nach diesem Prinzip im Bereich der industriellen und Werkstofftechnologien durchzuführenden Maßnahmen beschrieben.

    Nach dem Beschluß Nr. 1110/94/EG ist eine Gemeinschaftsmaßnahme gerechtfertigt, wenn unter anderem die Forschung zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts der Gemeinschaft und zur Förderung ihrer allgemeinen harmonischen Entwicklung beiträgt und gleichzeitig mit dem Streben nach wissenschaftlicher und technischer Qualität vereinbar ist. Das vorliegende Programm soll zur Erreichung dieser Ziele beitragen.

    Die Gemeinschaft sollte nur FTE-Maßnahmen von hohem qualitativen Niveau fördern.

    Vorwettbewerbliche und sektorenübergreifende Forschungsarbeiten, die auf Produkt- und Prozessinnovationen in der Eisen- und Stahlindustrie ausgerichtet sind, können im Rahmen dieses spezifischen Programms in Anbetracht ihrer Bedeutung und mit Blick auf das baldige Auslaufen des EGKS-Vertrags nach und nach berücksichtigt werden.

    Für dieses spezifische Programm gelten die Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren (einschließlich der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS)) und Hochschulen sowie die Regeln für die Verbreitung der Forschungsergebnisse gemäß Artikels 130j des Vertrags.

    Es sollten Maßnahmen für eine stärkere Beteiligung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an diesem Programm, insbesondere durch Technologieförderung, vorgesehen werden.

    Die Bemühungen der Kommission um eine Vereinfachung und Beschleunigung der Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie um grössere Transparenz müssen fortgesetzt werden, um die Durchführung des Programms zu fördern und die Maßnahmen zu erleichtern, die die Unternehmen, insbesondere die KMU, sowie die Forschungszentren und Hochschulen im Hinblick auf die Teilnahme an einer FTE-Maßnahme der Gemeinschaft treffen müssen.

    Dieses Programm trägt zu einer Verstärkung der Synergien zwischen den im Bereich der industriellen und Werkstofftechnologien durchgeführten FTE-Maßnahmen der Forschungszentren, Hochschulen und Unternehmen - insbesondere der KMU - in den Mitgliedstaaten sowie zwischen diesen Maßnahmen und den entsprechenden FTE-Maßnahmen der Gemeinschaft bei. Die Koordinierung von Forschungsvorhaben mit gemeinsamer Thematik sollte verbessert werden. Mit der Einrichtung thematischer Netze können grössere Synergie-Effekte zwischen der Grundlagenforschung und der industriellen Forschung sowie eine bessere Koordinierung mit den anderen europäischen Maßnahmen und Strukturen, insbesondere EUREKA und COST, erzielt werden.

    Die Art der im Rahmen dieses Programms geplanten Maßnahmen erfordert eine enge Abstimmung mit Maßnahmen, die im Rahmen anderer spezifischer Programme durchgeführt werden.

    Maßnahmen, die die Entwicklung der europäischen Industrie auf neue technologische Grundlagen stellen sollen, müssen auf einer ausreichenden Kenntnis des technologischen Bedarfs beruhen. Diese Kenntnis ist insbesondere erforderlich, damit grundlegenden Technologien, die in den beteiligten Sektoren breite Verwendung finden, Vorrang eingeräumt wird.

    Bei der Durchführung dieses Programms könnte sich eine internationale Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und Drittländern als zweckmässig erweisen.

    Dieses Programm sollte auch Begleitmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Verbreitung und Verwertung der FTE-Ergebnisse, insbesondere für KMU, vor allem in den am wenigsten am Programm beteiligten Mitgliedstaaten oder Regionen umfassen; des weiteren sollte es Maßnahmen zur Förderung der Mobilität sowie der Aus- und Weiterbildung von Forschern im Rahmen dieses Programms beinhalten, soweit sie zu dessen ordnungsgemässer Durchführung erforderlich sind.

    Ferner sollte eine Bewertung der möglichen sozio-ökonomischen Auswirkungen und technologischen Risiken des Programms vorgenommen werden.

    Die Fortschritte bei der Durchführung dieses Programms sollten ständig und systematisch überprüft werden, um es gegebenenfalls an die wissenschaftliche und technologische Entwicklung in diesem Bereich anzupassen. Zu gegebener Zeit sollte eine unabhängige Bewertung der durch das Programm erzielten Fortschritte vorgenommen werden, damit alle zur Festlegung der Ziele des Fünften FTE-Rahmenprogramms erforderlichen Hintergrundinformationen zur Verfügung stehen. Nach Abschluß dieses Programms sollten die Ergebnisse anhand der in dieser Entscheidung festgelegten Ziele bewertet werden.

    Die GFS kann sich an den indirekten Aktionen dieses Programms beteiligen.

    Die GFS trägt ferner mit ihrem eigenen Programm zur Verwirklichung der Ziele der gemeinschaftlichen FTE in den unter das vorliegende Programm fallenden Bereichen bei.

    Der Ausschuß für Wissenschaftliche und Technische Forschung (AWTF) ist gehört worden -

    HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Für den Zeitraum vom 27. Juli 1994 bis zum 31. Dezember 1998 wird ein spezifisches Programm für Forschung und technologische Entwicklung, einschließlich Demonstration, im Bereich der industriellen und Werkstofftechnologien gemäß Anhang I beschlossen.

    Artikel 2

    (1) Die für die Durchführung des Programms für erforderlich gehaltenen Mittel belaufen sich - einschließlich höchstens 5,08 v. H. für Personal- und Verwaltungsausgaben - auf 1 617 Millionen ECU.

    (2) Eine vorläufige Aufschlüssung dieses Betrags ist in Anhang II enthalten.

    (3) Die Haushaltsbehörde legt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln im Rahmen der Finanziellen Vorausschau und in Einklang mit Artikel 1 Absatz 3 des Beschlusses Nr. 1110/94/EG die Mittel für jedes Haushaltsjahr fest, wobei dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung gemäß Artikel 2 der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften Rechnung zu tragen ist.

    Artikel 3

    (1) Die allgemeinen Regelungen für die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft sind in Anhang IV des Beschlusses Nr. 1110/94/EG festgelegt.

    (2) Die Modalitäten für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen sowie für die Verbreitung der Ergebnisse werden in den in Artikel 130j des Vertrags genannten Regeln festgelegt.

    (3) Die spezifischen Regelungen für die Durchführung des Programms, die die Regelungen und Modalitäten gemäß den Absätzen 1 und 2 ergänzen, sind in Anhang III festgelegt.

    Artikel 4

    (1) Um unter anderem zu einer kosteneffizienten Durchführung des Programms beizutragen, überwacht die Kommission mit Hilfe unabhängiger externer Experten kontinuierlich und systematisch, welche Fortschritte das Programm in bezug auf die im Arbeitsprogramm weiter ausgeführten Ziele gemäß Anhang I erzielt. Sie überprüft insbesondere, ob die Ziele, Prioritäten und Finanzmittel der jeweiligen Lage noch entsprechen. Aufgrund der Ergebnisse dieser Überwachung unterbreitet sie dem Rat gegebenenfalls Vorschläge zur Anpassung oder Ergänzung des Programms.

    (2) Als Beitrag zur Bewertung der Maßnahmen der Gemeinschaft gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Beschlusses Nr. 1110/94/EG und in Einklang mit dem dort festgelegten Zeitplan beauftragt die Kommission unabhängige qualifizierte Experten mit der externen Bewertung der Maßnahmen in den unter dieses Programm fallenden Bereichen und deren Verwaltung während der letzten fünf Jahre vor dieser Bewertung.

    (3) Nach Ablauf dieses Programms lässt die Kommission eine unabhängige Endbewertung durchführen, bei der die erzielten Ergebnisse mit den in Anhang III des Beschlusses Nr. 1110/94/EG und in Anhang I dieser Entscheidung festgelegten Zielen verglichen werden. Der Endbewertungsbericht wird dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuß vorgelegt.

    Artikel 5

    (1) Die Kommission erstellt ein Arbeitsprogramm gemäß den Zielen in Anhang I und der vorläufigen Aufschlüsselung der Finanzmittel in Anhang II, das gegebenenfalls auf den neuesten Stand gebracht wird. Das Arbeitsprogramm enthält im einzelnen

    - die wissenschaftlichen und technologischen Ziele und Forschungsaufgaben;

    - den Zeitplan für die Durchführung, einschließlich der Termine für die Ausschreibungen;

    - die vorgeschlagenen Finanz- und Verwaltungsregelungen, einschließlich besonderer Modalitäten zur Durchführung technologiebezogener Fördermaßnahmen für KMU, sowie die allgemeinen Leitlinien für sonstige Maßnahmen, einschließlich vorbereitender, begleitender und unterstützender Maßnahmen;

    - Regelungen für die Abstimmung mit anderen FTE-Maßnahmen, die in diesem Bereich insbesondere im Rahmen anderer spezifischer Programme durchgeführt werden, sowie gegebenenfalls für die Gewährleistung einer besseren Wechselwirkung mit den in einem anderen Rahmen, wie EUREKA und COST, durchgeführten Maßnahmen;

    - Regelungen für die Verbreitung, den Schutz und die Nutzung der Ergebnisse von im Rahmen des Programms durchgeführten FTE-Maßnahmen.

    (2) Die Kommission veröffentlicht Ausschreibungen für Vorhaben auf der Grundlage des Arbeitsprogramms.

    Artikel 6

    (1) Für die Durchführung des Programms ist die Kommission zuständig.

    (2) In den in Artikel 7 Absatz 1 vorgesehenen Fällen wird die Kommission von einem Ausschuß unterstützt, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem der Vertreter der Kommission den Vorsitz führt.

    (3) Der Vertreter der Kommission unterbreitet dem Ausschuß einen Entwurf der zu treffenden Maßnahmen. Der Ausschuß gibt seine Stellungnahme zu diesem Entwurf innerhalb einer Frist ab, die der Vorsitzende unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der betreffenden Frage festsetzen kann. Die Stellungnahme wird mit der Mehrheit abgegeben, die in Artikel 148 Absatz 2 des Vertrags für die Annahme der vom Rat auf Vorschlag der Kommission zu fassenden Beschlüsse vorgesehen ist. Bei der Abstimmung im Ausschuß werden die Stimmen der Vertreter der Mitgliedstaaten gemäß dem vorgenannten Artikel gewogen. Der Vorsitzende nimmt an der Abstimmung nicht teil.

    (4) Die Kommission erlässt die beabsichtigten Maßnahmen, wenn sie mit der Stellungnahme des Ausschusses übereinstimmen.

    (5) Stimmen die beabsichtigten Maßnahmen mit der Stellungnahme des Ausschusses nicht überein oder liegt keine Stellungnahme vor, so unterbreitet die Kommission dem Rat unverzueglich einen Vorschlag für die zu treffenden Maßnahmen. Der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit.

    (6) Hat der Rat binnen drei Monaten nach Befassung keinen Beschluß gefasst, so werden die vorgeschlagenen Maßnahmen von der Kommission erlassen.

    Artikel 7

    (1) Das Verfahren des Artikels 6 Absätze 2 bis 6 gilt insbesondere für

    - die Erstellung und Aktualisierung des in Artikel 5 Absatz 1 genannten Arbeitsprogramms;

    - den Inhalt der Ausschreibungen;

    - die Bewertung der für eine Gemeinschaftsfinanzierung vorgeschlagenen FTE-Maßnahmen sowie des veranschlagten Betrags für die Beteiligung der Gemeinschaft an den einzelnen Maßnahmen, wenn sich dieser auf mindestens 0,9 Millionen ECU beläuft;

    - Anpassungen der vorläufigen Aufschlüsselung des Betrags gemäß Anhang II;

    - die spezifischen Modalitäten der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft an den einzelnen geplanten Maßnahmen;

    - die Maßnahmen und Vorgaben für die Programmbewertung;

    - Abweichungen von den Regelungen gemäß Anhang III;

    - die Beteiligung von juristischen Personen aus Drittländern und internationalen Organisationen an einem Vorhaben.

    (2) Beläuft sich der Gemeinschaftsbeitrag gemäß Absatz 1 dritter Gedankenstrich auf weniger als 0,9 Millionen ECU, so unterrichtet die Kommission den Ausschuß über die Vorhaben sowie über das Ergebnis ihrer Bewertung.

    (3) Die Kommission unterrichtet den Ausschuß regelmässig über die Fortschritte bei der Durchführung des gesamten Programms.

    Artikel 8

    Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

    Geschehen zu Brüssel am 27. Juli 1994.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    Th. WAIGEL

    (1) ABl. Nr. C 205 vom 25. 7. 1994.(2) Stellungnahme vom 2. Juni 1994 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).(3) ABl. Nr. L 126 vom 18. 5. 1994, S. 1.

    ANHANG I

    WISSENSCHAFTLICHE UND TECHNOLOGISCHE ZIELE UND INHALTE Das vorliegende spezifische Programm spiegelt voll und ganz die Vorgaben des Vierten Rahmenprogramms wider, indem es dessen Auswahlkriterien verwendet und dessen wissenschaftliche und technologische Ziele festlegt.

    Die Abschnitte 2.A, 2.B und 2.C des Anhangs III (erster Aktionsbereich) des Vierten Rahmenprogramms sind Bestandteile des vorliegenden Programms.

    ZIELE Die Globalisierung der Märkte, die verstärkte internationale Konkurrenz und das Auftauchen neuer industrieller Zentren sowie die steigenden Kosten bei der Entwicklung neuer Technologien und die immer kürzere Lebensdauer der Produkte zwingen die europäische Industrie, ihre Zusammenarbeit zu verstärken, um ein genügend breites Spektrum von Technologien zu beherrschen und die FTE-Anstrengungen rentabel zu gestalten. Ebenso führen aber auch die gesellschaftlichen Veränderungen zu einem neuen Entwicklungsmodell, das durch eine stärkere Berücksichtigung der Lebensqualität und einen rationelleren Umgang mit menschlichen und natürlichen Ressourcen gekennzeichnet ist. Diese Veränderungen erfordern umfassende Maßnahmen im FTE-Bereich, damit die Techniken entwickelt werden können, die unter Berücksichtigung des Faktors "Mensch" für die Konzeption umweltverträglicher Produkte und den Entwurf neuer Produktionssysteme auf der Grundlage "sauberer" Technologien notwendig sind. In diesem Zusammenhang können die Programme der Gemeinschaft als Katalysator dienen, um die FTE mittel- und langfristig zu stimulieren sowie die einzelstaatlichen Maßnahmen und die Anstrengungen der Unternehmen zu unterstützen.

    Wie im "Weißbuch über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" ausgeführt, stellt die Erhöhung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit eines der wirksamsten Mittel zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen dar - dies ist eine der dringendsten Aufgaben, wenn auch für künftige Generationen die Beschäftigung gesichert werden soll.

    Die FTE-Tätigkeiten können eine wichtige Rolle spielen, indem sie innovative Produkte, Verfahren und Unternehmensstrukturen fördern und neue Industrieaktivitäten unterstützen und auslösen, wodurch die Eingliederung neuer Technologien und Verfahren in traditionelle Bereiche und das Entstehen neuer Bereiche, auf denen die europäische Exportkapazität bisher noch begrenzt ist, erleichtert wird. Die Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der Industrieforschung greifen besonders gut, wenn diese FTE-Tätigkeiten auf der Grundlage einer multidisziplinären und grenzueberschreitenden Zusammenarbeit erfolgen. Diese Zusammenarbeit muß wiederum auf grundlegenden Technologien basieren, die einen schnellen Transfer in die Mitgliedstaaten und die verschiedenen Industriezweige ermöglichen.

    Zur Steigerung von Wirksamkeit und Einfluß der Gemeinschaftsmaßnahmen soll eine Konzentration auf vier Ebenen erfolgen: Zielsetzungen, wissenschaftliche und technologische Inhalte, Durchführung des Programms und Verwaltung der Forschungsvorhaben.

    a) Bei den Zielsetzungen ist das sektorübergreifende und für alle Arten von Industrietätigkeiten offene Programm auf drei Themen konzentriert:

    - kurzfristig muß Forschungsarbeiten Vorrang eingeräumt werden, die zur Anpassung bestehender oder zur Entwicklung neuer Technologien dienen, die insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit der Bereiche mit geringerem technologischen Niveau positiv beeinflussen können; in diesen Bereichen bilden die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ein wichtiges Element der europäischen Industrie und stellen den Grossteil der Arbeitsplätze;

    - mittelfristig wird sich die Forschung auf Industriezweige konzentrieren, die bereits innovative Technologien und Konzepte entwickeln; hierdurch sollen sowohl die Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit als auch ein besserer Personaleinsatz und eine umweltfreundlichere Produktion gewährleistet werden;

    - langfristig soll eine grundlegendere, strategische und grosse Risiken eingehende Forschung auf neue Produktions- und Produktentwurfstechnologien abzielen, mit denen neue Tätigkeitsbereiche und Märkte in einem Umfeld nachhaltigen Wachstums geschaffen werden können.

    b) Hinsichtlich der Inhalte konzentrieren sich die Forschungsarbeiten auf die von der europäischen Industrie benötigten Technologien, die mit kritischen Elementen der Produktionssysteme und mit der Produktqualität verknüpft sind:

    - Produktionstechnologien: Vorrang hat hier die Verbesserung der Produktionssysteme, wodurch sich zahllose Möglichkeiten für technologische Innovationen und dauerhafte Wettbewerbsvorteile bieten. In einem menschenwürdigen und umweltverträglichen Umfeld, dessen Ziel ein nachhaltiges Wachstum ist, erstrecken sich die Forschungsarbeiten auf neue Verfahrens- und Fertigungstechniken, neue Kontroll- und Diagnose- sowie Wartungs- und Qualitätssicherungssysteme, auf die Miniaturisierung von Bauteilen in bestimmten Industriesystemen sowie auf völlig neue Bereiche (wie die Nanotechnologien) und die Integration neuer und vorhandener Technologien, insbesondere der bereits verfügbaren Informations- und Kommunikationstechnologien (1) in den Fertigungsstätten, wobei die neuen Modelle der Produktionsorganisation zu berücksichtigen sind. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Unternehmensorganisation sowie der Integration von Technologien zur besseren Berücksichtigung von sozialen Aspekten, Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer (Arbeitsbedingungen)und ökologischen Aspekten (saubere Technologien und rationelle Verwendung von Ressourcen), wobei natürlich auch deren wirtschaftliche und industrielle Effekte nicht zu vernachlässigen sind;

    - Werkstoffe und Technologien zur Produktinnovation durch Forschungsarbeiten über neue Produktentwurfs- und entwicklungsverfahren sowie über die für eine rationelle Ressourcenverwendung notwendigen Strukturen, um Herstellungskosten und Umweltauswirkungen der Produkte zu verringern und ihre Qualität, Zuverlässigkeit und Sicherheit zu erhöhen. Die Arbeiten zielen in erster Linie auf die funktionellen und Oberflächeneigenschaften herkömmlicher und neuer Werkstoffe ab, auf deren Grundlage mit Hilfe innovativer Entwurfs- und Entwicklungsverfahren neue und bessere Produkte geschaffen werden sollen. Ebenso werden neue Technologien für das Recycling und die Wiederverwertung von Industrieerzeugnissen nach ihrer Nutzung erforscht. Die Aufmerksamkeit gilt hier den Hochleistungswerkstoffen und der Molekulartechnik, insbesondere der Supramolekularchemie. Das Prinzip der Optimierung des Werkstoffkreislaufs unter Vermeidung schädlicher Werkstoffe könnte dabei als Grundsatz für die verschiedenen Forschungsaktivitäten dienen;

    - Technologien für den Verkehrsbereich: Zur Unterstützung der Verwirklichung des Binnenmarktes und zur Durchführung der verschiedenen Gemeinschaftspolitiken - insbesondere der Schaffung transeuropäischer Netze - sind für die Entwicklung neuer, schnellerer, sicherer, bequemer und umweltverträglicher Verkehrsmittel zu konkurrenzfähigen Preisen umfangreiche Forschungsmaßnahmen auf Gemeinschaftsebene erforderlich unter Abstimmung auf jene der vorhergehenden Bereiche, um die Integration und Anwendung der neuen Entwurfs-, Fertigungs-, Modellierungs-, Simulations- und Wartungstechnologien sowie der fortgeschrittenen und verbesserten Werkstoff- und Umwelttechnologien zu ermöglichen.

    Besondere Aufmerksamkeit gilt auch weiterhin der Luftfahrtforschung, zum einem, um den Zusammenhang mit der im Dritten Rahmenprogramm durchgeführten Maßnahme zu gewährleisten, zum anderen, um auch weiterhin auf den in diesem Industriezweig bestehenden wesentlichen Bedarf an hochentwickelter Technologie einzugehen; zugleich kann hier der Nachweis für die Umsetzbarkeit fortgeschrittener generischer Technologien erbracht werden, die später in anderen Verkehrs- oder Industriebereichen Anwendung finden.

    c) Bei der Programmdurchführung werden die Forschungstätigkeiten in drei Themenbereiche unterteilt, die gegebenenfalls die industrierelevante Grundlagenforschung einschließen:

    - Tätigkeiten mit industriellem Charakter, ausgerichtet auf vorrangige Ziele mit strategischer Bedeutung für die Zukunft der europäischen Industrie, die die Bedürfnisse der Benutzer berücksichtigen;

    - Tätigkeiten von und für KMU: Maßnahmen zur Technologieförderung, gestützt auf die mit den Aktionen CRAFT und Durchführbarkeitsprämien gesammelten Erfahrungen zur Unterstützung und Erleichterung der Beteiligung von KMU unter Berücksichtigung des Bedarfs der KMU aus weniger entwickelten Regionen;

    - Tätigkeiten im Hinblick auf die Erarbeitung und Verbreitung von Kenntnissen mit Schwerpunkt auf den generischen Technologien, die innerhalb der thematischen Netze koordiniert werden könnten.

    Das Hauptaugenmerk gilt Vorhaben mit ausgeprägt multidisziplinärem und branchenübergreifendem Charakter, um die Entwicklung und den optimalen Transfer von Kenntnissen und Technologien, insbesondere aus dem Hochtechnologiebereich, zugunsten der Grundstoffindustrie zu gewährleisten, die einen grösseren Beitrag zum BIP leistet oder Gegenstand der Industriepolitik ist. Diese Forschungsaktivitäten entwickeln sich um Konsortien von Zulieferern, Herstellern, Anwendern, Hochschulen und Forschungszentren herum. Die auf Produkt- und Prozessinnovation ausgerichteten Forschungsarbeiten können auch unter Berücksichtigung des baldigen Auslaufens des EGKS-Vertrags im Rahmen dieses Programms nach und nach unter der Bedingung aufgenommen werden, daß sie den Kriterien für die Förderungswürdigkeit entsprechen, insbesondere in bezug auf ihre vorwettbewerbliche und sektorenübergreifende Ausrichtung. Schließlich wird die GFS ergänzende Maßnahmen in ihren Fachgebieten durchführen, insbesondere in den Bereichen 2.1 "Werkstofftechnik" und 2.4 "Rückgewinnung von Produkten nach ihrer Nutzung". (2)

    d) Hinsichtlich der Verwaltung ausgewählter Vorhaben könnte eine stärkere Konzentration der Bemühungen gegebenenfalls über die "vertikale Koordinierung" oder das "Netz-Konzept" erreicht werden; dieses Konzept dient der Koordinierung relevanter Vorhaben zu einem bestimmten Thema. Angesichts der Tatsache, daß sich bereits in der Grundlagenforschung Wettbewerbsvorteile ergeben, wird während der gesamten Produktion, einschließlich der Entwurfsphase, eine Koordinierung der Forschungsvorhaben mit gemeinsamen industriellen Zielvorgaben angestrebt, um die Integration von Technologien und den Transfer von Kenntnissen zu ermöglichen und die Zusammenarbeit zwischen Zulieferern, Herstellern und Benutzern sowie zwischen Industriezweigen zu fördern. Auf diesem Weg sollen auch stärkere Synergieeffekte zwischen den Teilnehmern sowie eine bessere Koordinierung mit den ergänzenden Gemeinschaftsprogrammen (insbesondere Informationstechnologien, Telematik, Meß- und Prüfverfahren, Umwelt, Biowissenschaften und -technologien, nichtnukleare Energie, Transport, sozio-ökonomische Schwerpunktforschung) und anderen europäischen Maßnahmen, vor allem mit dem stärker marktorientierten EUREKA-Programm, erzielt werden. Mit gemeinsamen Seminaren sollen ein Informationsaustausch zwischen Vorhaben und eine Neuausrichtung der vorgeschlagenen Vorhaben an dem am besten geeigneten Rahmenschema organisiert werden.

    WISSENSCHAFTLICHE UND TECHNOLOGISCHE INHALTE Bereich 1: Produktionstechnologien 1. Hintergrund

    Entsprechend dem "Weißbuch über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" müssen sich die Maßnahmen der Europäischen Union auf die technologischen Bereiche und Anwendungen konzentrieren, die ein breites Spektrum industrieller Tätigkeiten beeinflussen. Ihre Ziele sind ein nachhaltiges Wirtschaftwachstum, die rationelle Verwendung natürlicher Ressourcen und optimaler Personaleinsatz. Dieser Bereich umfasst die gesamte verarbeitende Industrie und die Verfahrenstechnik. Es geht hier um die Entwicklung und Anwendung der grundlegenden industriellen Verfahren und Technologien für Entwurf, Entwicklung, Fertigung, Organisation und Produktion sowie die Gewährleistung eines hohen Qualitätsstandards und einer hohen Wertschöpfung, auf deren Grundlage die europäische Industrie ihre Führungsrolle im Bereich der technologischen Innovationen behaupten und den "Unternehmen der Zukunft" den Weg ebnen kann. Die Eingliederung neuer und fortgeschrittener Technologien in den Produktionsprozeß, einschließlich Infrastrukturen und Anlagen, wird zur Steigerung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beitragen und gleichzeitig zur Senkung der Kosten, zur Erhöhung der Zuverlässigkeit und zu einer schnelleren Marktreife der Produkte führen. Dadurch wird auch ein Beitrag zum Umweltschutz und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen geleistet.

    2. Vorgeschlagene Tätigkeiten

    Die Forschungstätigkeiten sollen dazu beitragen, die fortgeschrittensten Entwurfs- und Entwicklungswerkzeuge weiterzuentwickeln und in die Produktionssysteme zu integrieren. Diese grundlegenden Technologien werden dazu beitragen, den Anforderungen im Hinblick auf Unternehmensvernetzung, Optimierung der Industrieanlagen, Kostenwirksamkeit, Produktqualität und Personalführung gerecht zu werden. Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durch eine Steigerung von Produktivität, Flexibilität und Qualität stellt eines der Hauptziele dar; die Forschungsarbeiten dienen dazu, zwischen der vollständigen Automatisierung und der einfachen Handarbeit ein angemessenes Gleichgewicht zu finden. Die Arbeitsschwerpunkte umfassen die Integration intelligenter und rechnergestützter Techniken, die jüngsten Fortschritte bei der schnellen Konstruktion von Prototypen, die Anwendung wissensbasierter Systeme und Mikrosystemtechnologien, neue Ansätze bei der Produktionsorganisation, Mensch-Maschine-Schnittstellen und Technologien für die kritischen Aspekte von Produktionssystemen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Konzept der "sauberen", flexiblen und "schlanken" Produktion. Dieses Konzept der sauberen Produktion setzt eine effiziente und somit kostengünstigere Verwendung von Energie und Rohstoffen voraus. Demnach richten sich die Forschungstätigkeiten auf die Verringerung, Vermeidung oder Beseitigung von Schadstoffen an ihrer Quelle.

    Bereich 1.1: Integration der neuen Technologien in die Produktionssysteme Der Bedarf an einer schnellen und kontinuierlichen Anpassung der Produktion an die Veränderungen der Nachfrage verlangt nach flexiblen Produktionssystemen und -strukturen unter Verwendung der neuesten Technologien.

    Die Forschung sollte sich auch mit der Organisation der Produktionsverfahren für die Herstellung von Einzelstücken oder in kleiner Stückzahl befassen, damit hohe Herstellungsflexibilität, Produktqualität und Prozessautomatisierung und eine starke Senkung der Material- und Arbeitskosten erzielt werden.

    Die wichtigsten Motoren des Fortschritts sind die Integration von neuen Technologien in die Produktion, die Einbeziehung von Informations- und Verwaltungssystemen und eine bessere Berücksichtigung umweltspezifischer Aspekte von seiten des Unternehmens. Ebenso verändern die Anwendung rechnergestützter Entwurfs- und Fertigungstechnologien (CAD/CAM) sowie der Trend zu Mikrosystemen und ihre Integration in industrielle Produkte und Verfahren die traditionellen Abläufe in den Unternehmen. Darüber hinaus sind jedoch auch die Ertrags- und Qualitätsoptimierung genauso zu berücksichtigen wie die Folgen für die Umwelt und die Auswirkungen auf Beschäftigung, Ausbildung, Gesundheit und Sicherheit. Auf der Grundlage dieser technischen Anforderungen ergeben sich daher die folgenden Forschungsaufgaben:

    - grundlegende Konzepte unter Verwendung der neuen Technologien - insbesondere der rechnergestützten Technologien (CIME), Prüfsysteme, der Mechatronik und der Mikrosysteme für deren optimale Integration in die Produktionssysteme, beispielsweise im Bereich der Werkzeugmaschinen und im Bauwesen, aber auch in traditionelleren Bereichen;

    - Erforschung neuer Fertigungstechnologien und verbesserter Verfahren, die im Hinblick auf Zuverlässigkeit und Flexibilität eher dem Bedarf der verarbeitenden Industrie entsprechen und zu einer höheren Effizienz bei Bau, Wartung und Wiederverwendung industrieller Systeme und Anlagen beitragen;

    - Forschung im Hinblick auf hochwertige Produktionssysteme auf der Grundlage einer schnellen Identifizierung, Erfassung und Übertragung von Fertigungs-, Maschineneinsatz- und Industrieanlagendaten, wodurch Fertigungs- und Wartungsparameter beschrieben und Referenzdaten für die kontinuierliche Verbesserung industrieller Prozesse gewonnen werden.

    Bereich 1.2: Entwicklung von Technologien für saubere Produktion In einem vollständig integrierten Produktionssystem hängt die Qualität des Endprodukts in immer stärkerem Masse von den in folgenden Bereichen erzielten Fortschritten ab: Werkstoffwissenschaften, Prozeßsteuerung und Verständnis der prozeßbeeinflussenden Phänomene. Für die Konzeption und die Beherrschung immer komplexerer Prozesse - insbesondere für die Entwicklung und Anwendung innovativer und "sauberer" Techniken, vor allem der in der Chemieindustrie angewandten Techniken - ist daher die Erweiterung der bisher erworbenen Kenntnisse unbedingt erforderlich. Als prioritäre Forschungsbereiche sind zu nennen:

    - Verbesserung der Gestaltung und Beherrschung der immer komplexeren industriellen Prozesse unter Berücksichtigung der Fortschritte auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz und der Simulationstechniken für Produktionsprozesse und Fertigungsanlagen, einschließlich der Verwendung von Steuerungskonzepten zur Steigerung der Produktivität, zur Erhöhung der Sicherheit und des energetischen Wirkungsgrads, zur Verringerung der Abfallmenge und des Bedarfs an Abfallwirtschaft. Auch die Ersetzung von Schadstoffen und Schmiermitteln für mechanische Verarbeitungstechnologien sollte Berücksichtigung finden.

    - Erforschung der Anwendung und Anpassung von innovativen Chemie-, Biochemie- und Biotechnologieverfahren auf industrielle Prozesse, die dank einem besseren Verständnis der grundlegenden Phänomene zur Produktivitäts- und Ertragserhöhung beitragen und dabei Aspekte wie die Vermeidung von Umweltverschmutzung, Recycling und die Sicherheit der Prozesse berücksichtigen.

    Bereich 1.3: Rationeller Einsatz von Rohstoffen Im Hinblick auf die Notwendigkeit einer umweltverträglichen Ressourcenversorgung muß der rationelle Einsatz von Rohstoffen in einem weltweiten Kontext gesehen werden. Angesichts der grossen Bedeutung der Beschäftigung in diesem Sektor soll der Schwerpunkt auf Technologien gelegt werden, die zur Erhaltung oder Schaffung von Arbeitsplätzen in einem sicheren und umweltbewussten Umfeld dienen. Die Vermeidung von Umweltverschmutzung, durch die gleichzeitig ein Beitrag zur Steigerung der Produktivität und zur effizienteren Ressourcenverwendung geleistet wird, ist auch für die Industrie ein entscheidender Parameter. Dabei sollen insbesondere Techniken zur Beseitigung "problematischer" Abfälle oder zur Wiederverwendung von Abfällen vorangetrieben werden. Dies entspricht dem Konzept einer ganzheitlichen Betrachtung der industriellen Systeme und dient zur Optimierung des gesamten Werkstoffkreislaufs vom Rohstoff bis zum Endprodukt. Die Forschung ist auf folgende Bereiche konzentriert:

    - neue Technologien für eine dauerhafte Rohstoffversorgung, insbesondere in den Bereichen Bergbau, Tagebau und Exploration;

    - Erforschung von neuen Verfahren und Techniken für die Erzaufbereitung, z. B. im Bergbau und im Hüttenwesen, mit denen die Produktionskosten gesenkt und die sicherheits-, umwelt- und energiespezifischen Probleme gemindert werden sollen;

    - multidisziplinäre Konzepte im Zusammenhang mit der Gewinnung und dem Einsatz von Rohstoffen zur Nutzbarmachung der Rückstände aus dem Gewinnungsprozeß als sekundäre Rohstoffe.

    Bereich 1.4: Sicherheit und Zuverlässigkeit der Produktionssysteme Zu den Hauptzielsetzungen der Gemeinschaft im Industriebereich zählt sowohl die Sicherheit der Fabriken, Baustellen, Bergwerke, Off-shore-Anlagen usw. als auch die Sicherheit für die Arbeitskräfte und ihre Familien sowie der Schutz ihrer Gesundheit. Darum muß sich die technische Forschung auf neue Verfahren zur Diagnose potentiell gefährlicher Störungen sowie auf die ständige Überwachung des Zustands von Anlagen, Bauwerken, Infrastrukturen und Maschinen erstrecken. Ebenso müssen eine wirksame Wartung und die Möglichkeit eines rechtzeitigen Eingreifens sichergestellt sein, wenn eine optimale Verfügbarkeit der Anlagen erreicht werden soll, die wiederum einen direkten Einfluß auf die Wirtschaftlichkeit von Unternehmen hat. Vorrangig sind die folgenden Forschungsaufgaben zu lösen:

    - Forschungsarbeiten im Hinblick auf die Lebensdauerüberwachung bei Anlagen und Produktionssystemen unter Berücksichtigung von Sicherheits- und Zuverlässigkeitsanforderungen und gestützt auf die Ausfallanalyse und die Optimierung von Kontroll-, Diagnose-, Wartungs- und Reparaturtechniken;

    - Untersuchung neuer On-line-Kontrollsysteme unter Verwendung von intelligenten Werkstoffen, Sensoren, Stellgliedern und Mikrosystemen sowie auf der Grundlage von fortgeschrittenen Technologien - einschließlich verfügbaren Informations- und Kommunikationssystemen - für die Kontrolle und Diagnose von Grossanlage und die Produktionsüberwachung entsprechend dem Konzept des "sauberen Betriebs";

    - Forschung und Entwicklung im Hinblick auf den Einsatz von integrierten Systemen und Expertensystemen zur Steuerung und Überwachung von Anlagen und industriellen Prozessen, insbesondere durch die Integration technischer Kenntnisse, die Verbesserung von Leistung und Zuverlässigkeit und die wirksame Einbeziehung von Entscheidungsunterstützungssystemen.

    Bereich 1.5: Der Faktor Mensch und organisatorische Aspekte der Produktionssysteme Die Verbesserung von Unternehmensstrukturen und der Schnittstellen Mensch-Maschine und Mensch-Betrieb ist eine der grössten Herausforderungen für die Industrie. Bei der Prozeßsteuerung hängt die Nutzung von Systemen oft vom Vertrauen - oder Misstrauen - des Bedienpersonals in die eingehenden Signale und Meldungen ab. Dies lässt sich sicher nicht allein durch eine noch stärkere Automatisierung beheben, sondern erfordert auch die Entwickung von Systemen, die für das Bedienpersonal verständlich und leicht zu erlernen sind. Ebenso geht es auch darum, dem Menschen monotone oder gefährliche Arbeiten abzunehmen und ihn für anspruchsvollere Aufgaben einzusetzen. Besondere Aufmerksamkeit muß der Tatsache gewidmet werden, daß Umfang und Art der Automatisierung an die verschiedenen Fähigkeiten des Personals anzupassen sind und der Mensch auf allen Ebenen das Gefühl haben muß, daß er und nicht die Maschine die Kontrolle ausübt. Im Hinblick auf das Konzept der Null-Fehler-Qualität ( "total quality") und eine grössere Flexibilität sollen die neuen Ansätze, die die humanen und organisatorischen Aspekte der Produktionssysteme und der Arbeit betreffen, berücksichtigt sowie innovative Lösungen gesucht werden.

    Die Ziele der Forschungsarbeiten lassen sich wie folgt zusammenfassen:

    - Verbesserung der Qualität von Produktionssystemen durch Arbeiten zur Ergonomie sowie zur Arbeitstechnik und -organisation unter besonderer Berücksichtigung der kulturellen Faktoren, der Kompetenz des Bedienpersonals und der Erfordernisse des jeweiligen Arbeitsplatzes;

    - Verbesserung der Arbeitsbedingungen, des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit sowie der Schnittstellen Mensch-Maschine und Mensch-Betrieb durch eine Harmonisierung der Verfahrensregeln der Unternehmensorganisation und die optimale Anwendung fortgeschrittener Fertigungs-, Verarbeitungs- und Konstruktionstechniken;

    - Untersuchung von Planungsmethoden und Logistiksystemen sowie deren Integration in ein Industrieunternehmen und sein Umfeld.

    Bereich 2: Werkstoffe und Technologien zur Produktinnovation 1. Hintergrund

    Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie wird von der Fähigkeit abhängen, neue Produkte mit höherer Wertschöpfung herzustellen, die den immer höheren Qualitätsansprüchen des Marktes gerecht werden. Dieses Ziel kann durch die Entwicklung neuer auf den gesamten Lebenszyklus von Produkten gestützter Entwurfs- und Fertigungsverfahren erreicht werden, die entsprechend den Grundsätzen der Umweltverträglichkeit und des nachhaltigen Wachstums auf eine Verringerung der Werkstoffvielfalt und -komplexität sowie auf eine Senkung der Kosten und Produktionszeiten und auf eine höhere Qualität und Zuverlässigkeit von sauberen Produkten abzielen. Die Werkstofforschung kann zu neuen Lösungen beitragen, auf deren Grundlage die Anwendung bereits verfügbarer Technologien optimiert und die Komplexität neuer Werkstoffe sowie die Schadstoffemissionen und die Produktionskosten gesenkt werden können. Dies wird durch die Rückgewinnung und Wiederverwendung gebrauchter Werkstoffe - vor allem in Bauteilen mit hoher Wertschöpfung - erreicht.

    Die Werkstoffe und die zugehörigen Technologien sind ein Schlüsselbereich der europäischen Industrie. Allein der Markt der neuen Werkstoffe dürfte bis zum Jahr 2000 weltweit ein Volumen von 200 Milliarden ECU erreichen. Europa muß seine Präsenz in diesem strategischen Bereich sichern: erstens durch die Verbesserung der allgemein angewandten Verfahren in der werkstoffproduzierenden oder -verarbeitenden Industrie (z. B. Metall-, Baustoff- und Textilindustrie), zweitens durch die Gewährleistung eines wirtschaftlichen Einsatzes der modernsten Werkstoffe bei der Herstellung zukunftsträchtiger Produkte - sowohl in traditionellen Bereichen als auch in Bereichen der Spitzentechnologie - und drittens durch einen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit und Ausgeglichenheit des gesamten Systems.

    2. Vorgeschlagene Tätigkeiten

    Auf der Grundlage eines Konzepts, das den gesamten Lebenszyklus von Produkten berücksichtigt, müssen die Forschungstätigkeiten darauf ausgerichtet sein, optimale Voraussetzungen zur Erreichung der folgenden Ziele zu schaffen: Erhaltung der Ressourcen, Erfuellung der Verbraucheranforderungen, Herstellung von Qualitätsprodukten zu vernünftigen Preisen und verantwortliches Handeln im Hinblick auf die Umwelt und das soziale Umfeld, insbesondere unter Beschäftigungsaspekten und zur Vermeidung der sozialen Ausgrenzung. Priorität erhalten Forschungsthemen im Zusammenhang mit Entwurf und Herstellung von Produkten auf der Grundlage von verbesserten oder neuen Teilen und Werkstoffen, sauberen Bearbeitungsverfahren sowie - längerfristig - Verfahren, die rasche praktische Anwendungen und den Ausbau des technologischen Vorsprungs der europäischen Industrie versprechen, insbesondere bei der Identifizierung besonders zukunftsträchtiger Produkte. Als Beispiele sind die Molekulartechnik und die "Biobehandlung" zu nennen, die vor 10 Jahren noch nicht existierten, im nächsten Jahrzehnt jedoch eine herausragende Rolle spielen werden. Ferner sollen auch solche Fertigungsverfahren behandelt werden, mit denen die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten herkömmlicher Werkstoffe verbessert und somit schließlich neue Produkte hergestellt werden können. Des weiteren werden die Behandlung von Abfällen sowie das Recycling und die Wiederverwendung von Produkten in Abhängigkeit von ihrer bisherigen Nutzungsdauer im Programm genauso Berücksichtigung finden wie Vorhaben zur Erhöhung der Qualität, Benutzerfreundlichkeit und Zuverlässigkeit von Produkten.

    Bereich 2.1: Werkstofftechnik Neue Werkstoffe werden für industrielle Bauteile verwendet, und ihre Eigenschaften bestimmen oft die Leistungsgrenze immer komplexerer Systeme, wie Antriebssysteme, elektronische, mechatronische oder medizinische Geräte. Ihr Verhalten muß während der gesamten Lebensdauer eines Produkts berücksichtigt werden. Oft bestimmen die Fortschritte in der Werkstofforschung die Geschwindigkeit der Entwicklung in den Schlüsselbereichen der Wirtschaft. Das gilt besonders für die Bereiche der Hochtechnologie, aber auch für traditionelle Industriezweige wie Chemie, Bauwesen oder Maschinenbau. Darum ist die FTE im Bereich der Werkstofftechnik (z. B. in der Molekulartechnik) oder in anderen zukunftsträchtigen Bereichen für das künftige Gedeihen der Industrie von ausschlaggebender Bedeutung. Allerdings werden die Unternehmen durch die Nachfrage des Marktes auch dazu gezwungen, den Einsatz zu "exotischer" Werkstoffe zu verringern und eher die Forschungsarbeiten im Hinblick auf die Verbesserung herkömmlicher oder bereits vorhandener neuer Werkstoffe zu intensivieren. Forschung und Entwicklung sollten sich auf folgenden Themen konzentrieren:

    - Innovationen und integrierte Konzepte für die Verfahren zur Entwicklung, Herstellung und Bearbeitung von Werkstoffen, einschließlich herkömmlicher Werkstoffe, (z. B. endformnahe Herstellung, Pulvermetallurgie, Oberflächengestaltung usw.) zur Verbesserung von Werkstoffeigenschaften, -charakteristiken und -funktionalität sowie zur Steigerung der Verfahrenseffizienz und der Produktqualität;

    - funktionelle und "intelligente" Werkstoffe einschließlich der supraleitenden für leistungsfähigere Produkte, die in verschiedenen Bereichen Anwendung finden können, z. B. Elektromotoren, Stellglieder, Sensoren und andere elektrische oder mechanische Einrichtungen;

    - multidisziplinäre Werkstofforschung im Hinblick auf die rentable Nutzung von Naturstoffen in Industrieprodukten, die Vermeidung gesundheitsschädlicher Produkte, die Recyclingfähigkeit von Produkten und die Vorhersage der Auswirkungen einer mehrfachen Wiederverwertung auf die strukturellen und funktionellen Eigenschaften der Werkstoffe;

    - Arbeiten zur Synthese von Hochleistungswerkstoffen und -chemikalien, z. B. unter Anwendung rechnergestützter Techniken für die Erzielung spezifischer Materialeigenschaften bei gleichzeitiger Minimierung eventueller negativer Folgen für Umwelt und Gesundheit, insbesondere bezueglich ihrer biologischen Abbaubarkeit, Recyclingfähigkeit und Wiederverwendbarkeit;

    - Unterstützung der Entwicklung neuer Produkte und Werkstoffe, insbesondere mit Hilfe der Molekulartechnik sowie der Makromolekular- und Supramolekularchemie, sowie Arbeiten über biokompatible Werkstoffe zur Anwendung in der Medizin und biotechnologische Werkstoffe für industrielle Produkte und Prozesse.

    Bereich 2.2: Neue Produktentwurfs- und -fertigungsverfahren Die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie wird durch die optimale Integration der neuen Technologien und eine bessere Nutzung der Synergien mit den "wissensbasierten" Bereichen (z. B. Dienstleistungen, Engineering oder Ausbildung) sichergestellt. Auch die Verkürzung der Spanne zwischen Entwurf und Marktreife eines neuen Produkts oder Verfahrens stellt eine besondere Herausforderung dar. Die Wettbewerbsfähigkeit auf den Märkten wird immer mehr zu einer Frage der Zeit. Dies zwingt die Ingenieure dazu, sich gleichzeitig mit Entwurf, Fertigungsplanung und Vermarktung zu befassen. Beim Versuch der Leistungsoptimierung muß jedoch auch die gesamte Lebens- bzw. Nutzungsdauer von Produkten und Verfahren berücksichtigt werden. Dies bedingt zusätzlich die Lösung aller damit verbundenen Probleme. In der Industrie entsteht ein Grossteil der Kosten des gesamten Produktzyklus und der Probleme im Zusammenhang mit der Funktionstüchtigkeit und Qualität in der Entwurfsphase eines Produkts. Der Entwurf von Produkten mit hoher Wertschöpfung und von zukunftsträchtigen Produkten erfordert Forschungsarbeiten mit folgenden Schwerpunkten:

    - Erforschung, Anwendung und Integration neuer Methoden für Entwurf und Fertigung, insbesondere durch Nutzung der jüngsten Entwicklungen im Bereich der wissensbasierten Systeme, der rechnergestützten Technologien und der schnellen Prototypenherstellung unter Berücksichtigung aller kritischen Phasen während der Produktion und des gesamten Lebenslaufs des Produkts;

    - Arbeiten über Verfahren zur Analyse und Simulation der mit der Werkstoffumwandlung (z. B. Erstarren) und dem Produktverhalten (z. B. Verformung, Vibration) verbundenen Phänomene;

    - Unterstützung der Produktinnovation durch die Entwicklung multidisziplinärer Konzepte mit integrierten Forschungsarbeiten über Werkstoffe, Entwurfs-, Verarbeitungs- und Fertigungsverfahren, Auswirkungen auf Beschäftigung sowie Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, Qualitätskontrolle und Produktrecycling zur Erhöhung der Kostenwirksamkeit sowie zur Verbesserung des sozialen Aspekts und der Umweltverträglichkeit.

    Bereich 2.3: Zuverlässigkeit und Qualität von Werkstoffen und Produkten Das Streben nach besseren Eigenschaften im Hinblick auf Zuverlässigkeit, Sicherheit, Gesundheitsschutz und Wirtschaftlichkeit muß auch im Zusammenhang mit dem steigenden Bedarf an einem besseren Verständnis des Verhaltens von Werkstoffen, Bauteilen und Produkten gesehen werden. Dieses Thema, das bereits in der Vergangenheit ausführlich behandelt wurde, ist in Anbetracht der wirtschaftlichen, sozialen und umweltspezifischen Herausforderungen weiterhin hochaktuell. Die Forschung in diesem Bereich sollte auf folgende Ziele ausgerichtet werden:

    - Studien unter Anwendung von Mikro- und Makrostruktursimulationen zur besseren Fehlererkennung im Mikrobereich, auf deren Grundlage die Kenntnisse über die auftretenden Phänomene vertieft und die Zuverlässigkeit und Sicherheit der Werkstoffe verbessert werden können;

    - multidisziplinäre Konzepte zur Prüfung von Abnutzungserscheinungen an Produkten, Bauwerken und industriellen Komponenten und zur Verbesserung ihrer Widerstandsfähigkeit (gegen Korrosion, Ermüdung, Verschleiß usw.), gestützt auf die Simulation ihres tatsächlichen Verhaltens sowie auf ein besseres Verständnis ihrer Wechselbeziehungen mit den Werkstoffeigenschaften;

    - Entwicklung neuer Konzepte für die Qualitätssicherung bei Produkten und Werkstoffen, einschließlich des zerstörungsfreien Prüfens.

    Bereich 2.4: Technologien für die Wiederverwertung von Produkten nach ihrer Nutzung In der Vergangenheit hatte der technische Fortschritt oft erhebliche Beeinträchtigungen der Umwelt zur Folge; diese negativen Auswirkungen traten sowohl bei der Bearbeitung von Werkstoffen als auch im Fertigungsprozeß und bei der Beseitigung ausgedienter Produkte auf. Mittlerweile ist es jedoch möglich, Werkstoffe, Verfahren und Produkte zu entwickeln, die entsprechend dem Bedarf unserer Gesellschaft an einer nachhaltigen Entwicklung wirtschaftlichen und umweltspezifischen Anforderungen gleichermassen gerecht werden. Wissenschaft und Technologie bieten heute Möglichkeiten für eine Produktkonzeption, die sowohl die gesamte Lebensdauer als auch die anschließende Wiederverwendung der Werkstoffe berücksichtigt. Dies erfordert Forschungsarbeiten, die sich sowohl auf den Entwurf neuer Produkte und Werkstoffe, die mehrfach rezykliert werden können, als auch auf die Entwicklung von Produkten mit längerer Lebensdauer konzentrieren, wobei z. B. das Konzept der teilweisen oder vollständigen Reparatur oder Wiederverwendung angewandt wird. Folgende Forschungsarbeiten sind vorrangig durchzuführen:

    - Unterstützung der Erforschung neuer Entwurfstechniken und -verfahren für Produkte unter Berücksichtigung ihrer Wiederverwendungs- oder Reparaturfähigkeit, insbesondere durch vereinfachte Montage und Demontage und die Verringerung der Anzahl der Einzelteile und der Materialvielfalt eines Produkts;

    - neue Techniken für die Rückgewinnung und das Recycling von Werkstoffen aus nicht länger nutzbaren Produkten sowie Festlegung von Qualitätskontrollen und -verfahren zur Einhaltung von Wiederverwendungsnormen oder -spezifikationen;

    - intensivere Arbeiten über wirtschaftliche und sichere Bau-, Reparatur- und Demontagetechniken, die eine teilweise oder vollständige Wiederverwendung von System-, Struktur- und Produktbauteilen ermöglichen.

    Bereich 3: Technologien für den Verkehrsbereich 1. Hintergrund

    Die europäische Integration und die derzeitigen Wirtschaftstrends bewirken eine wachsende Nachfrage nach flexiblen und leistungsfähigen Verkehrssystemen. Die Entwicklung der verschiedenen Verkehrsträger leistet ohne Zweifel einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Regionen und Länder Europas, insbesondere der Gebiete in geographischen Randlagen. Sie verschärft aber auch die vorhandenen Umwelt- und Mobilitätsprobleme. Die Umweltauswirkungen der verschiedenen Verkehrsträger sind ein wachstumshemmender Faktor in diesem Sektor. Die gesellschaftliche Akzeptanz der Verkehrsmittel der Zukunft wird auch davon abhängen, daß lokal und global mittel- und langfristige Lösungen für Probleme des Energieverbrauchs und der Umweltverschmutzung gefunden werden. Der rationelle Einsatz der verschiedenen Verkehrsmittel ist ein entscheidendes Element für Verbesserungen hinsichtlich der Kapazität, des Energieverbrauchs, der Kostenwirksamkeit, des Komforts, der Qualität, der Sicherheit, der Bewältigung des Verkehrsaufkommens, der Geschwindigkeit und des Umweltschutzes - auch in Verbindung mit anderen Bereichen der europäischen Politik wie industrielle Wettbewerbsfähigkeit, Verkehr, Umwelt und soziale Auswirkungen sowie Energieeinsparung. Das gilt besonders für die Luftfahrt-, die Automobil-, die Eisenbahn- und die Schiffbauindustrie.

    2. Vorgeschlagene Tätigkeiten

    Das Hauptziel besteht in der Stärkung der wissenschaftlichen und technischen Grundlagen der europäischen Verkehrsindustrie. Dieser Bereich wird eng abgestimmt mit den beiden zuvor genannten Bereichen sowie mit den anderen spezifischen Programmen. Für die Luftfahrt-, die Automobil-, die Eisenbahn- und die Schiffbauindustrie sollten sich die Forschungsaktivitäten vorrangig auf Entwurf, Verwendung von Werkstoffen, Fertigung und Wartung moderner Verkehrsmittel konzentrieren, um im Hinblick auf deren Lebenszyklus und Wirtschaftlichkeit Verbesserungen zu erzielen. Besonderer Nachdruck wird dabei auf die Luftfahrtforschung gelegt, um den wichtigsten Erfordernissen der fortgeschrittenen Technologien in diesem Industriezweig zu entsprechen und nachzuweisen, daß fortgeschrittene generische Technologien in andere Verkehrsbereiche übertragen werden können. Für die bereits früher angelaufenen Forschungsaktivitäten wird eine Kontinuität in den entsprechenden spezifischen Programmen des Vierten Rahmenprogramms gemäß ihren Inhalten gewährleistet.

    Die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Verkehrsbereiche wird von der Fähigkeit abhängen, Verkehrsmittel zu konkurrenzfähigen Preisen zu produzieren, die den Anforderungen bezueglich der Sicherheit, des Zugangs und des Komforts der Reisenden unter optimalen Bedingungen im Hinblick auf Geschwindigkeit, Autonomie, Gesamtladekapazität, Zuverlässigkeit und Leistung gerecht werden. Ebenso müssen die Verkehrsmittel der Zukunft dem neuen Bedarf an transeuropäischen Netzen entsprechen, deren Schaffung im Weißbuch verlangt wird. Zu diesem Zweck sind FTE-Arbeiten in folgenden Bereichen erforderlich:

    Bereich 3.1: Fahrzeugentwurf und Systemintegration Herausragende Entwurfsqualität ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Steigerung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit und der Rentabilität. Fahrzeuge stellen auf Entwurfsebene eine besondere Herausforderung dar; dies liegt daran, daß sie zum einen verschiedene Funktionen erfuellen und zum anderen eine wirksame Integration und Interaktion zwischen ihren eigenen Systemen und komplexen "Peripheriesystemen" und Umgebungsbedingungen bieten müssen. Daher muß das Ziel der Forschungsarbeiten darin bestehen, ein Nebeneinander von multidisziplinären Modellierungstechniken und Analyse- und Simulationswerkzeugen zu erzielen, die sich in den integrierten Entwurf eines Fahrzeugs einfügen, der den neuesten Stand der Technik mit extrem leistungsfähigen Rechensystemen und multimedialen Kommunikationsmitteln verbindet. Die Arbeiten betreffen die folgenden Bereiche:

    - Entwicklung von Entwurfshilfsmitteln zur Unterstützung von Systemen zur Festlegung der Konfiguration und Auslegung von Fahrzeugen und ihren Bestandteilen, Ausrüstungen, Teilsystemen und Schnittstellen, wobei neue Nutzeranforderungen und Produktspezifikationen schnell und problemlos berücksichtigt werden können;

    - Entwicklung von Methoden zur Integration der Kenntnisse über Werkstoffe, Sicherheitsanforderungen, Normen, Umweltschutz, Herstellung und Wartung, um den Gesamtentwurf des Fahrzeugs zu optimieren;

    - Entwicklung von multidisziplinären Analysesystemen und Optimierungswerkzeugen zur Entscheidungsunterstützung für alle Phasen zwischen erstem Entwurf und abschließender Validierung eines Prototyps; diese Arbeiten stehen auch im Zusammenhang mit der Modellierung, den Herstellungsverfahren und der Kostenschätzung für den gesamten Lebenslauf;

    - Anwendung von fortgeschrittenen Techniken zur schnellen Prototypenherstellung wie virtülle Realität oder Stereolithographie für die Entwurfsvalidierung, die Funktionssimulation bei Ausrüstungen und den optimalen Betrieb der Fahrzeuge;

    - Arbeiten über die Anwendung innovativer Werkstoffe, metallischer und nichtmetallischer Werkstoffe, von Verbundwerkstoffen und Mehrstoffmaterialien, insbesondere in bezug auf Ermüdungsverhalten und extreme Einsatzbedingungen, Hochtemperatur- oder Hochdruckanwendungen;

    - Arbeiten über Leichtbaustrukturen, einschließlich Verbundstrukturen, zur Gewichtsverringerung des gesamten Fahrzeugs und spezifischer Teilsysteme.

    Bereich 3.2: Fahrzeugproduktion Die Produktion von Transportmitteln hängt in starkem Masse vom Takt, von der Grösse, vom Volumen und von der Präzision der Fertigung ab. Die Fähigkeit, schnell auf die Nachfrage nach kundenspezifischen Sonderfahrzeugen reagieren zu können, ist ein wichtiges Element der Wettbewerbsfähigkeit und erfordert ein stärker modulares und flexibleres Fertigungs- und Montagekonzept. Die Nachfrage nach leichteren, schnelleren und effizienteren Fahrzeugen zu wettbewerbsfähigen Preisen erfordert den Einsatz neuer Werkstoffe für Konstruktionselemente und bringt neue Herausforderungen im Hinblick auf das Produktionsvolumen und flexible Montage mit sich. Daher konzentrieren sich die Forschungsarbeiten in diesem Bereich auf folgende Tätigkeiten:

    - Entwicklung von innovativen kostengünstigen modularen, flexiblen und rekonfigurierbaren Systemen für die Fertigung und Montage von Bauteilen, Teilsystemen und Fahrzeugen auf der Grundlage von homogenen oder heterogenen Materialien wie Verbundwerkstoffen oder fortgeschrittenen Werkstoffen;

    - Entwicklung von Techniken für die auf fortgeschrittene Werkstoffe gestützte Fertigung für spezifische Anwendungen und die Integration in Fahrzeuge, z. B. Energiespeicher- oder -umwandlungssysteme mit Akkumulatoren, Tanks für alternative Kraftstoffe und Versorgungseinrichtungen;

    - Entwicklung und Validierung von innovativen Werkzeugen und effizienteren und wirtschaftlicheren Verfahren für die Qualitätskontrolle und Prüfung komplizierter oder grosser Strukturkomponenten.

    Bereich 3.3: Technologien zur Verbesserung der Effizienz von Fahrzeugen Wirkungsgrad und Wirtschaftlichkeit von Transportmitteln sind überaus wichtige Elemente für die Effizienz eines Verkehrssystems und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Hersteller. Die Forschungsarbeiten richten sich hier auf folgende Themen:

    - Entwicklung von Technologien für Antriebssysteme mit hohem Wirkungsgrad, guter Umweltverträglichkeit und geringem Wartungsbedarf;

    - Entwicklung von Modellierungs- und Versuchstechniken zur Verbesserung der Kenntnisse über die komplizierten Phänomene ärodynamischer, ärothermodynamischer und hydrodynamischer Strömung unter Berücksichtigung anderer Aspekte wie Verbrennung, Laminarhaltung, Stoßwellenausbreitung oder Wechselwirkung zwischen Struktur und Fluid;

    - Entwicklung von Techniken zur Optimierung von Formen im Hinblick auf die Verringerung des Luftwiderstands, die Erhöhung der Stabilität und die Verbesserung der dynamischen Eigenschaften des Gesamtfahrzeugs;

    - fortgeschrittene Steuersysteme mit hochintegrierter Informationsverarbeitung für optimalen Betrieb der Fahrzeuge unter Einsatz verfügbarer Informations- und Kommunikationstechnologien;

    - Entwicklung von Methoden und Werkzeugen für die Integration von Antrieb und Kraftübertragung mit dem Ziel einer optimalen Antriebswirkung.

    Bereich 3.4: Umweltrelevante Technologien Parallel zum wachsenden Verkehrsangebot müssen die traditionellen Forderungen nach Effizienz und Wirtschaftlichkeit nun durch das Kriterium der Umweltverträglichkeit ergänzt werden. Die Forschungsarbeiten in diesem Bereich betreffen darüber hinaus die Benutzeranforderungen im Hinblick auf Komfort und Effizienz, wobei besondere Aufmerksamkeit auf Maßnahmen zur Verbesserung der Akzeptanz bei den Benutzern gelegt werden muß. Die Forschungstätigkeiten umfassen die folgenden Themen:

    - Verringerung von Schadstoffemissionen bis auf extrem niedrige Werte durch die Anwendung von Optimierungstechniken für Motoren wie variable Zyklen und moderne Brennkammern;

    - Entwicklung von Umweltüberwachungstechniken zur direkten Auffindung von Funktionsstörungen, durch die stärkere Verschmutzungen hervorgerufen werden könnten;

    - Identifizierung von Lärmquellen und Analyse der Lärmausbreitung sowie Techniken zur aktiven und passiven Lärm- und Vibrationskontrolle;

    - Entwicklung von Techniken zur Verbesserung von Dynamik, Komfort und Ergonomie der Fahrzeuge;

    - Entwicklung neuer leichter Systeme zur Verbesserung des Passagierkomforts, einschließlich Klimatisierung und Druckbeaufschlagung.

    Bereich 3.5: Technologien für die Fahrzeugsicherheit Das Ziel der Forschung besteht hier darin, unter Berücksichtigung der verschiedenen Komponenten des Verkehrssystems, einschließlich der Fahrzeuge, die in einer wechselseitigen Beziehung zum Faktor "Mensch" und den Betriebsinfrastrukturen stehen, durch umfassende Konzepte zu einer deutlichen Erhöhung der Verkehrssicherheit beizutragen. Dies umfasst eine Kombination von Sicherheitsanalysen und Durchführungskonzepten, kognitive Forschung, Fahrzeugreparatur- und -wartungskonzepte einschließlich unterschiedlicher Ansätze im Betriebs- und Personalmanagement zur Verdeutlichung der sicherheits- und leistungsrelevanten Faktoren. Die entsprechenden Forschungsarbeiten dienen der Entwicklung von:

    - umfassenden Konzepten für die Risikoanalyse im Hinblick auf den Betrieb von Fahrzeugen sowie ihrer operationellen Systeme, auf deren Grundlage rechnergestützte Hilfsmittel für die Sicherheitsanalyse entwickelt werden sollen;

    - aktiven und passiven Systemen und Strukturen, Sicherheitstechniken zur Verbesserung bestimmter Aspekte wie Unfall- und Brandverhalten sowie Insassenschutz;

    - Verfahren und Hilfsmitteln zur Feststellung und Kontrolle von menschlichen Fehlern, einschließlich Datensammlungen und Fehlerszenarien als Beitrag zur Analyse der ausschlaggebenden Faktoren sowie zur Abschätzung ihrer Folgen;

    - Konzepten und Techniken für die Inspektion, Wartung und Reparatur von kritischen Systemen und Komponenten zur Verbesserung des Fahrzeugentwurfs (einschließlich grosser Strukturen);

    - Simulationssystemen für die Ausbildung des Bedienpersonals und zur Verbesserung seines Leistungsvermögens, einschließlich der Simulation von elektromechanischen Komponenten und ihre Einbindung in die Kontrollsystem-Software.

    Bereich 3.6: Technologien für den Betrieb von Fahrzeugen Ein bedeutender Faktor für die Effizienz eines Verkehrssystems sind die Kontrollsysteme der Verkehrsmittel sowie die betrieblichen Gesamtsysteme, in denen das Fahrzeug operiert. Die Forschungsarbeiten betreffen hier die folgenden Bereiche:

    - fortgeschrittene bordseitige Kontroll- und Steuersysteme unter Berücksichtigung logistischer Managementhilfsmittel und der Anforderungen für deren Einbindung in Navigations- und Kommunikationssysteme, wie sie im Rahmen des Telematikprogramms entwickelt werden;

    - Entwicklung von im Fahrzeug integrierten intermodalen Umschlagsystemen zur Vereinfachung und Flexibilisierung des Umladens und der Frachtkontrolle;

    - neue Techniken und Verfahren zur vorbeugenden Wartung sowie zur Sicherheits- und Verschleißüberwachung in Echtzeit, einschließlich fortgeschrittener zerstörungsfreier Prüfverfahren und "intelligenter" Strukturen.

    Bei der Entwicklung der obengenannten Technologien soll den Anforderungen der verschiedenen Verkehrsbereiche Rechnung getragen werden:

    - In der Luftfahrt betreffen die Forschungsarbeiten die Spitzentechnologien - insbesondere im Bereich des Umweltschutzes - zur Reduzierung der Lärm- und Schadstoffemissionen sowie die Entwurfsebene mit dem Ziel einer generellen Senkung des Energieverbrauchs. Die Maßnahmen dienen weiter der Erhöhung der Sicherheit, der Kapazitätssteigerung und der Erhöhung der Wirtschaftlichkeit von Luftverkehrssystemen und der vereinfachten Produktion, Nutzung, Zuverlässigkeit und Wartung künftiger Generationen von Flugzeugen und Ausrüstungen (in Ergänzung zu den Arbeiten der Programme über Telematik und verkehrspolitische Forschung).

    - Auf dem Kraftfahrzeugsektor gilt das Hauptaugenmerk der effizienten und flexiblen Produktion sowie den notwendigen Technologien für eine Entwicklung intelligenter, sauberer und sicherer Fahrzeuge unter Berücksichtigung von Aktivitäten im Rahmen anderer spezifischer Programme. Besondere Aufmerksamkeit gilt sicheren Leichtstrukturen, innovativen Antriebs- und Energiekontrollsystemen. Gleichzeitig soll die Produkt- und Verfahrenstechnik saubere und flexible Herstellungstechnologien zu niedrigen Preisen für die Produktion in sowohl grossen als auch kleinen Serien bieten.

    - Bei den Eisenbahnen konzentrieren sich die Arbeiten auf Beiträge zum kombinierten Verkehr und zur Interoperabilität sowie auf die Effizienz von Hochgeschwindigkeits- und Stadtbahnsystemen (einschließlich elektrische Antriebe, fahrzeugseitige Kontroll- und Steuersysteme sowie Bremssysteme).

    - Im Schiffbau wird in erster Linie die Entwicklung der neuen Schiffsgeneration mit spezifischen automatisierten und integrierten Funktionen vorangetrieben (Intermodalität, Interoperabilität und Schnittstelle zur Hafeninfrastruktur). Hier werden sich die Bemühungen auf effiziente und flexible Produktionstechnologien und die anderen, für die Entwicklung solcher Wasserfahrzeuge benötigten Technologien richten.

    (1) Das Forschungsprogramm über industrielle Technologien beruht sowohl auf Informationstechnologien als auch auf anderen grundlegenden Technologien, um Innovationen und konkrete Anwendungen in industriellen Fertigungsbereichen unterstützen zu können; somit liefert dieses Programm seinerseits Daten, Kenntnisse und Erfahrungen für das Forschungsprogramm über Informations- und Kommunikationstechnologien, dessen Ziel es ist, neue informationstechnologische Lösungen für fortgeschrittene Entwurfs- und Fertigungssysteme zu entwickeln. Die Komplementarität der beiden Programme wird durch eine enge Koordinierung und spezifische Schnittstellen gewährleistet.(2) Eine Beschreibung der für die GFS in diesen Bereichen vorgesehenen Maßnahmen ist in dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates betreffend die Tätigkeit der GFS (Dok. KOM(94) 68 endg. vom 30. März 1994, 94/0095 (CNS)) enthalten. Ein Auszug aus diesem Vorschlag ist der vorliegenden Entscheidung beigefügt.

    ANHANG II

    VORLÄUFIGE AUFSCHLÜSSELUNG DES FÜR NOTWENDIG ERACHTETEN BETRAGS

    "" ID="1">1. Produktionstechnologien > ID="2">590 "> ID="1">2. Werkstoffe und Technologien für Produktinnovation > ID="2">566 "> ID="1">3. Technologien für den Verkehrsbereich > ID="2">461 (1) "> ID="1">Insgesamt > ID="2">1 617 (2) (3) "">

    Diese Aufschlüsselung schließt nicht aus, daß eine Vorhaben unter mehrere Bereiche fällt.

    (1) Davon 50 v. H. für den Luftfahrtbereich.(2) Davon: - höchstens 5,08 v. H. für Personal- und Verwaltungsausgaben; - 5 v. H. für Koordinierungsmaßnahmen; - 3 v. H. für Vorbereitungs-, Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen, einschließlich 1 v. H. für die Verbreitung und Optimierung der Ergebnisse; - 10 v. H. für industrierelevante Grundlagenforschung; - durchschnittlich 15 v. H. für Maßnahmen zugunsten von KMU.(3) Ein Betrag von 90 Millionen ECU, der die Differenz zwischen dem für dieses Programm als notwendig erachteten Betrag und dem im Vierten FTE-Rahmenprogramm für industrielle und Werkstofftechnologien festgelegten Betrag darstellt, ist für Tätigkeiten des spezifischen Programms vorgesehen, die durch direkte Aktionen und durch wissenschaftlich-technische Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit einem wettbewerbsorientierten Ansatz durchzuführensind.

    ANHANG III

    SPEZIFISCHE REGELUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS Das Programm wird über indirekte Aktionen durchgeführt, mit denen die Gemeinschaft einen finanziellen Beitrag zu FTE-Maßnahmen leistet, die von Dritten oder den Instituten der GFS in Zusammenarbeit mit Dritten durchgeführt werden:

    1. Aktionen auf Kostenteilungsbasis in folgender Form:

    a) FTE-Vorhaben, die von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen durchgeführt werden, gegebenenfalls einschließlich industrierelevanter Grundlagenforschung.

    Im allgemeinen sollten an den Vorhaben mindestens zwei nichtverbundene Industrieunternehmen aus zwei verschiedenen Mitgliedstaaten beteiligt sein.

    Die Gemeinschaftsfinanzierung beträgt in der Regel höchstens 50 v. H. der Vorhabenskosten, wobei die Beteiligung bei zunehmender Marktnähe schrittweise geringer wird. Universitäten und ähnliche Einrichtungen, die keine analytische Haushaltsrechnung anwenden, erhalten eine Erstattung auf der Grundlage von 100 v. H. der zusätzlichen Kosten.

    b) Themenbezogene Netze, die Hersteller, Endbenutzer, Universitäten und Forschungszentren im Hinblick auf ein einheitliches technologisches oder industrielles Ziel zusammenführen, um die Integration und den Transfer von Wissen sowie die Mobilität von Forschern zu erleichtern und zu gewährleisten, daß dem Bedarf des Marktes stärker Rechnung getragen wird.

    Die Gemeinschaftsfinanzierung beträgt in der Regel durchschnittlich höchstens 20 000 ECU je Partner und Jahr und deckt bis zu 100 v. H. der zusätzlichen Kosten für die Koordinierung der Aktion und die Durchführung der obengenannten Maßnahmen. Die an einem solchen Netz Beteiligten könnten sich auch nach den üblichen Verfahren um Forschungsvorhaben bewerben.

    c) Förderung des Technologieeinsatzes als Anreiz und Erleichterung für die Beteiligung der KMU an FTE-Maßnahmen

    a) durch Gewährung von Prämien für die Durchführung der Sondierungsphase einer FTE-Gemeinschaftsmaßnahme - einschließlich Suche nach Partnern - während eines Zeitraums von bis zu zwölf Monaten. Die Prämie wird nach der Auswahl von schematischen Vorschlägen vergeben, die gewöhnlich von mindestens zwei nichtverbundenen KMU aus zwei verschiedenen Mitgliedstaaten vorgelegt werden müssen. Die Prämie deckt bis zu 75 v. H. der Kosten der Sondierungsphase bis zu einem Hoechstbetrag von 45 000 ECU bzw. 22 500 ECU im Ausnahmefall eines KMU als alleinigem Antragsteller; und

    b) durch Unterstützung von kooperativen Forschungsvorhaben, bei denen KMU mit vergleichbaren technischen Fragestellungen, die jedoch nicht über die entsprechenden eigenen Forschungsanlagen verfügen, andere juristische Personen beauftragen, in ihrem Namen FTE-Arbeiten durchzuführen. Die Gemeinschaftsfinanzierung für kooperative Forschungsvorhaben, an denen mindestens vier nichtverbundene KMU aus mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten beteiligt sind, deckt in der Regel 50 v. H. der Forschungskosten.

    Nach einer ersten Aufforderung können in beiden Fällen jederzeit Vorschläge unterbreitet werden.

    Diese Maßnahmen werden insbesondere durch spezifische Vorbereitungs-, Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen ergänzt.

    2. Vorbereitungs-, Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen, z. B.

    - Studien zur Unterstützung des Programms und zur Ausarbeitung künftiger Maßnahmen;

    - Unterstützung für Informationsaustausch, Konferenzen, Seminare, Workshops oder andere wissenschaftliche oder technische Veranstaltungen, einschließlich Sitzungen zur branchen- oder fachübergreifenden Koordinierung;

    - Nutzung externer Sachkompetenz, einschließlich Zugang zu wissenschaftlichen Datenbanken;

    - wissenschaftliche Veröffentlichungen und Maßnahmen zur Verbreitung, Förderung und Nutzung der Ergebnisse in Abstimmung mit den im dritten Aktionsbereich durchgeführten Tätigkeiten; die für die Förderung der Nutzung der Ergebnisse maßgeblichen Faktoren werden von Beginn an und während der Laufzeit der FTE-Vorhaben berücksichtigt, deren Partner ein Basisnetz für die Verbreitung und die Nutzung der Ergebnisse bilden;

    - Analyse der sozioökonomischen Folgen und der technologischen Risiken im Zusammenhang mit dem Programm, auch als Beitrag zu dem Programm "Sozio-ökonomische Schwerpunktforschung";

    - mit der Forschung im Rahmen des Programms zusammenhängende Ausbildungsmaßnahmen zur Förderung beruflicher Fähigkeiten und zur Erleichterung des Technologietransfers zur Industrie;

    - unabhängige Bewertung der Verwaltung und Durchführung des Programms und der Ausführung der Tätigkeiten;

    - vernetzungsunterstützende Maßnahmen zur Förderung des Problembewusstseins und zur Bereitstellung dezentraler Unterstützung von KMU in Abstimmung mit EURO-MANAGEMENT-FTE-Audits.

    Die Beteiligung der Gemeinschaft kann bis zu 100 v. H. der Kosten dieser Maßnahmen decken.

    3. Konzertierte Aktionen, die in der Koordinierung von bereits von staatlichen oder privaten Stellen finanzierten FTE-Vorhaben bestehen. Die Mitgliedstaaten unterstützen die Kommission bei der Auswahl der einschlägigen Laboratorien und Institute, damit bei diesem Konzertierungsprozeß keine wesentlichen Tätigkeiten übergangen werden.

    Die konzertierte Aktion kann im Rahmen des Programms auch als Möglichkeit zur Feststellung der Durchführbarkeit und zur Festlegung des Inhalts der Aktionen auf Kostenteilungsbasis genutzt werden.

    Die Gemeinschaftsfinanzierung deckt bis zu 100 v. H. der Konzertierungskosten.

    Anlage

    Auszug aus dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das GFS-Programm (KOM(94) 68 endg. - 94/0095 (CNS)) betreffend die für die gemeinsame Forschungsstelle (GFS) vorgesehenen Tätigkeiten in den von dem spezifischen Programm für industrielle und Werkstofftechnologien erfassten Bereichen In enger Abstimmung mit den entsprechenden Programmen auf Kostenteilungsbasis zielt der Beitrag der GFS auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie. Die Arbeiten konzentrieren sich auf die pränormative Forschung, die von Ausnahmen abgesehen, im Rahmen von Netzen europäischer Einrichtungen erfolgt, die an dieser Form der Forschung interessiert sind und über das entsprechende Fachwissen verfügen; dabei wird auch mit Normenorganisationen, insbesondere dem Europäischen Komitee für Normung (CEN), zusammengearbeitet. Somit werden die allgemeinen Bedürfnisse der Industrie von Anfang an berücksichtigt.

    Die Werkstofforschung ist hauptsächlich auf die folgenden Bereiche ausgerichtet, die pränormative Aspekte sowie ein wichtiges Potential in ihrer Eigenschaft als Grundlagentechnologien aufweisen, wobei besonderer Wert auf "saubere" Technologien gelegt wird:

    - Keramik, Metalle und Verbundwerkstoffe: Entwicklung von Verfahren, Untersuchung der Schnittstellen und Bindeglieder, Verbesserung der technologischen Eigenschaften, Charakterisierung und Demonstration;

    - Techniken für die Charakterisierung und Modifizierung von Oberflächen: Ionenimplantation von Laserstrahlen, Schutzueberzuege, zerstörungsfreie Prüfverfahren;

    - pränormative Forschung, die zu Normen über die Wiederverwendbarkeit von Materialien führt, sowie die Entwicklung einer Datenbank über wiederverwertbare Materialien (ökologische Merkmale und Abschätzung der Lebensdauer).

    Durch diese Forschungsarbeiten sollen in enger Zusammenarbeit mit den betreffenden nationalen Laboratorien die notwendigen wissenschaftlichen Kenntnisse für die industrielle Nutzung dieser Materialien erlangt und den Normenorganisationen die für die Normung unerläßlichen Kenntnisse vermittelt werden.

    Darüber hinaus wird die Entwicklung zerstörungsfreier Prüfverfahren im Hinblick auf die Untersuchung der Zuverlässigkeit und der Lebensdauer mechanischer Bauwerke fortgeführt, um Verfahren für die Überprüfung der Bauteile zu erarbeiten und die Gebrauchstauglichkeitsverfahren zu harmonisieren. Diese Arbeiten werden im Rahmen der seit mehreren Jahren bestehenden Labornetze weitergeführt, die je nach Bedarf schrittweise erweitert werden.

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