Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 31994D0032

94/32/EG: ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 7. Januar 1994 zur Annahme des von der griechischen Regierung 1993 vorgelegten Jahresprogramms der Maßnahmen zur Neuordnung des Systems landwirtschaftlicher Erhebungen in Griechenland (Nur der griechische Text ist verbindlich)

ABl. L 21 vom 26.1.1994, p. 19–19 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/1993

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1994/32(1)/oj

31994D0032

94/32/EG: ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 7. Januar 1994 zur Annahme des von der griechischen Regierung 1993 vorgelegten Jahresprogramms der Maßnahmen zur Neuordnung des Systems landwirtschaftlicher Erhebungen in Griechenland (Nur der griechische Text ist verbindlich)

Amtsblatt Nr. L 021 vom 26/01/1994 S. 0019 - 0019


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 7. Januar 1994 zur Annahme des von der griechischen Regierung 1993 vorgelegten Jahresprogramms der Maßnahmen zur Neuordnung des Systems landwirtschaftlicher Erhebungen in Griechenland (Nur der griechische Text ist verbindlich) (94/32/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Entscheidung 85/360/EWG des Rates vom 16. Juli 1985 zur Neuordnung des Systems landwirtschaftlicher Erhebungen in Griechenland (1), zuletzt geändert durch die Entscheidung 92/582/EWG (2), insbesondere auf Artikel 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Gemäß Artikel 4 Absatz 1 der genannten Entscheidung hat die griechische Regierung das Jahresprogramm der Maßnahmen vorgelegt, welches folgende Maßnahmen enthält:

- den Bericht über die im Laufe der Durchführung des Programms für das vorhergegangene Jahr (1992) gemachten Erfahrungen,

- das Programm der für das folgende Jahr (1994) vorgesehenen Maßnahmen.

Das vorgelegte Programm dient dem Ziel, in Griechenland ein System statistischer Erhebungen auf dem Agrarsektor zu schaffen, das den Bedürfnissen der Gemeinschaft nach statistischen Informationen in diesem Bereich gerecht wird.

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Agrarstatistischen Ausschusses -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Das von der griechischen Regierung 1993 vorgelegte Jahresprogramm der Maßnahmen wird angenommen.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Griechische Republik gerichtet.

Brüssel, den 7. Januar 1994

Für die Kommission

Henning CHRISTOPHERSEN

Vizepräsident

(1) ABl. Nr. L 191 vom 23. 7. 1985, S. 53.

(2) ABl. Nr. L 394 vom 31. 12. 1992, S. 28.

Top