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Document 31991H0288

91/288/EWG: Empfehlung des Rates vom 3. Juni 1991 zur koordinierten Einführung europäischer schnurloser Digital-Kommunikation (DECT) in der Gemeinschaft

ABl. L 144 vom 8.6.1991, p. 47–50 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reco/1991/288/oj

31991H0288

91/288/EWG: Empfehlung des Rates vom 3. Juni 1991 zur koordinierten Einführung europäischer schnurloser Digital-Kommunikation (DECT) in der Gemeinschaft

Amtsblatt Nr. L 144 vom 08/06/1991 S. 0047 - 0050


EMPFEHLUNG DES RATES vom 3 . Juni 1991 zur koordinierten Einführung europäischer schnurloser Digital-Kommunikation ( DECT ) in der Gemeinschaft ( 91/288/EWG )

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 235,

auf Vorschlag der Kommission ( 1 ),

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments ( 2 ),

nach Stellungnahme des Wirtschafts - und Sozialausschusses ( 3 ),

in Erwägung nachstehender Gründe :

Die Empfehlung 84/549/EWG ( 4 ) sieht die Einführung von Diensten auf der Basis eines gemeinsamen harmonisierten Ansatzes im Bereich der Telekommunikation vor .

Die Entschließung des Rates vom 30 . Juni 1988 über die Entwicklung des Gemeinsamen Marktes für Telekommunikationsdienste und -geräte bis 1992 ( 5 ) sieht die Förderung europaweiter Dienste gemäß den Markterfordernissen vor .

Die Ressourcen moderner Telekommunikationsnetze sollten zugunsten der wirtschaftlichen Entwicklung der Gemeinschaft voll ausgeschöpft werden .

Das Potentiel für schnurlose Kommunikation in der Gemeinschaft ist durch die jüngsten Entwicklungen, wie z . B . die kürzlich getroffenen Vereinbarungen über öffentliche "Telepoint"-Dienste aufgezeigt worden . Die gegenwärtig vom Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen ( ETSI ) entwickelte europäische Telekommunikationsnorm ( ETS ) für die europäische schnurlose Digital-Kommunikation ( DECT ) wird weitere Möglichkeiten für schnurlose Kommunikation in erheblichem Umfang eröffnen .

Bei der Entwicklung der ETS ist die Sicherheit der Benutzer und der Bedarf an europaweiter Kommunikationsfähigkeit zu berücksichtigen und sicherzustellen, daß Benutzer, die in einem Mitgliedstaat auf einen auf der DECT-Technologie basierenden Dienst abonniert sind, gegebenenfalls den gleichen Dienst in jedem anderen Mitgliedstaat in Anspruch nehmen können .

Die Einführung der DECT-Technologie in Europa bietet eine bedeutende Gelegenheit, digitale schnurlose Telefonsysteme einzurichten.

Eine koordinierte Politik zur Einführung gemeinsamer Normen für schnurlose Telefone wird die Schaffung eines europäischen Marktes für mobile Handapparate ermöglichen, die dank ihrer Grösse, Funktionsmerkmale und Kosten die notwendigen Entwicklungsbedingungen für eine führende Position auf den Weltmärkten bieten werden .

Ein solches zukunftsorientiertes System, das sowohl Sprach - als auch Datendienste bietet, muß auf Techniken basieren und dabei im Sinne der Empfehlung 86/659/EWG ( 6 ) die Kompatibilität mit der allgemeinen digitalen Umgebung und dem diensteintegrierenden digitalen Netz ( ISDN ) in der Gemeinschaft ermöglichen .

Die zukünftige Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Telekommunikationsendeinrichtungen einschließlich der gegenseitigen Anerkennung ihrer Konformität wird die rasche Festlegung gemeinsamer Spezifikationen für DECT ermöglichen .

Die Richtlinie 83/189/EWG des Rates vom 28 . März 1983 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften ( 7 ), zuletzt geändert durch die Richtlinie 90/230/EWG ( 8 ), ist zu berücksichtigen .

Der Beschluß 87/95/EWG des Rates vom 22 . Dezember 1986 über die Normung auf dem Gebiet der Informationstechnik und der Telekommunikation ( 9 ) sollte berücksichtigt werden .

Die Richtlinie 89/336/EWG des Rates vom 3 . Mai 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elktromagnetische Verträglichkeit ( 10 ) ist zu beachten; vor allem sind unerwünschte elektromagnetische Störungen auszuschließen .

Es empfiehlt sich, den Zugang zur schnurlosen Kommunikation zu erleichtern : der gemeinschaftsweite freie Verkehr von DECT-Geräten sollte gewährleistet werden .

Das Potential der bereitgestellten gemeinschaftlichen Finanzierungsinstrumente sollte voll ausgeschöpft werden, um die Entwicklung der Telekommunikationsinfrastruktur in der Gemeinschaft zu fördern .

Zu berücksichtigen ist ferner die Empfehlung 87/371/EWG ( 11 ), in der betont wird, daß dem dringenden Bedarf bestimmter Nutzer an einem europaweiten terrestrischen Mobilfunksystem besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte . Die Kommission könnte künftig weitere Vorschläge für den Bereich der Mobilkommunikation unterbreiten .

Die Durchführung einer solchen Politik wird in Europa zu einer engeren Zusammenarbeit öffentlicher Fernmeldeverwaltungen, öffentlicher oder anerkannter privater Netzbetreiber oder sonstiger berechtigter Betreiber ( nachstehend "Telekommunikationsorganisationen" genannt ) führen, die öffentliche Mobilkommunikationsdienste anbieten .

Die Telekommunikationsorganisationen, die Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT ) und die Hersteller von Telekommunikationsgeräten in den Mitgliedstaaten haben dazu befürwortende Stellungnahmen abgegeben .

Diese Maßnahmen werden es ermöglichen, den wirtschaftlichen Nutzen und das rasche Wachstum des Marktpotentials an schnurlosen Telefonen in der Gemeinschaft voll auszuschöpfen .

Der Vertrag enthält Befugnisse für die Annahme dieser Empfehlung nur in Artikel 235 -

EMPFIEHLT : 1 . Die Mitgliedstaaten und/oder die Telekommunikationsorganisationen schaffen entsprechend ihren Zuständigkeiten die Voraussetzung für die koordinierte Einführung europäischer schnurloser Digital-Kommunikation in der Gemeinschaft in Übereinstimmung mit den technischen Anforderungen, die im Anhang beschrieben sind . Im Sinne dieser Empfehlung ist unter europäischer schnurloser Digital-Kommunikation eine Technologie zu verstehen, die der euorpäischen Telekommunikationsnorm für schnurlose Digital-Kommunikation mit der Bezeichnung DECT entspricht .

2 . Die Telekommunikationsorganisationen setzen die Zusammenarbeit innerhalb der CEPT und/oder des ETSI zur Fertigstellung der Spezifikationen und zur Einführung und Nutzung der DECT-Technologie fort .

3 . Die Kommission ergreift im Rahmen der bestehenden Richtlinien geeignete Maßnahmen, um die Fertigstellung der Spezifikationen und die Einführung und Nutzung der DECT-Technologie zu fördern .

4 . Die Kommission bereitet in Zusammenarbeit und Abstimmung mit interessierten Parteien eine langfristige Strategie zum Ausbau der in Kürze einzuführenden europaweiten digitalen Zellular - und Funkrufsysteme sowie schnurloser digitaler Systeme vor, wobei die allgemeine Entwicklung hin auf ein künftiges "Universal Personal Communications System" sowie die jüngsten Studien und das Arbeitsprogramm des ETSI zu berücksichtigen sind .

5 . Die bereitgestellten Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft berücksichtigen diese Empfehlung im Rahmen ihrer Interventionen, insbesondere hinsichtlich der notwendigen Investitionen zur Realisierung der Infrastruktur für das DECT-System .

6 . Es werden Initiativen zur Entwicklung der geeigneten Infrastruktur für die Nutzung von DECT-Geräten auch in einem öffentlichen Umfeld sowie in Richtung auf die koordinierte Einführung der DECT-Technologie in diesem Umfeld, unter Beibehaltung insbesondere der Leistungsmerkmale, die eine europaweite Kommunikationsfähigkeit erlauben, gefördert .

7 . Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission ab Ende 1992 jeweils am Ende des Jahres über die getroffenen Maßnahmen und die bei der Umsetzung dieser Empfehlung aufgetretenen Probleme . Es sind entsprechende Bestimmungen für die Konsultation der Telekommunikationsorganisationen, der Benutzer, der Verbraucher, der Hersteller, der Dienstleistungsanbieter, der Arbeitgeberorganisationen und der Gewerkschaften vorzusehen . Der Stand der Arbeiten wird von der Kommission und der Gruppe Hoher Beamter "Telekommunikation" ( SOG-T ) geprüft, die am 4 . November 1983 vom Rat eingesetzt wurde . Das Europäische Parlament wird regelmässig, mindestens jedoch einmal jährlich, über den Stand der Arbeiten unterrichtet . Geschehen zu Luxemburg am 3 . Juni 1991 . Im Namen des Rates

Der Präsident

A . BODRY ( 1 ) ABl . Nr . C 24 vom 1 . 2 . 1990, S . 20, und ABl . Nr . C 9 vom 15 . 1 . 1991, S . 3 . ( 2 ) ABl . Nr . C 19 vom 28 . 1 . 1991, S . 96 . ( 3 ) ABl . Nr . C 332 vom 31 . 12 . 1990, S . 172 . ( 4 ) ABl . Nr . L 298 vom 16 . 11 . 1984, S . 49 . ( 5 ) ABl . Nr . C 257 vom 4 . 10 . 1988, S . 1 . ( 6 ) ABl . Nr . L 382 vom 31 . 12 . 1986, S . 36 . ( 7 ) ABl . Nr . L 109 vom 26 . 4 . 1983, S . 8 . (8 ) ABl . Nr . L 128 vom 18 . 5 . 1990, S . 15 . ( 9 ) ABl . Nr . L 36 vom 7 . 2 . 1987, S . 31 . ( 10 ) ABl . Nr . L 139 vom 23 . 5 . 1989, S . 19 . ( 11 ) ABl . Nr . L 196 vom 17 . 7 . 1987, S . 81 .

ANHANG

DETAILLIERTE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE KOORDINIERTE EINFÜHRUNG EUROPÄISCHER SCHNURLOSER DIGITAL-KOMMUNIKATION ( DECT ) IN DER GEMEINSCHAFT

Inhalt

1 . Allgemeine Anforderungen

2 . Wahl des Übertragungssystems

3 . Netzarchitektur

4 . Systemspezifikation und Umsetzung

5 . Systemmerkmale

6 . Tarifüberlegungen

7 . Zeitplan

1 . Allgemeine Anforderungen

Die künftigen DECT-Systeme werden nach der vom ETSI erstellten europäischen Telekommunikationsnorm ( ETS ) entwickelt und sollten folgenden allgemeinen Anforderungen gerecht werden :

- Eignung für den Betrieb im Frequenzband 1880 - 1900 MHz, das in der Gemeinschaft im Einklang mit der Richtlinie 91/287/EWG für DECT vorgesehen werden soll;

- mit Hilfe der schnurlosen Technologie Benutzeranforderungen für folgende Anwendungen erfuellen :

- private Anwendung mit Anschluß an ISDN/PSTN;

- geschäftliche Anwendung als schnurlose Kommunikation, die PABX-Merkmale mit der Mobilität schnurloser Kommunikation für Anwendungen mit und ohne Sprache verbindet;

- Anwendung, die von einem Handapparat aus über öffentliche oder private Basisstationen den Zugang zum öffentlichen Netz bietet;

- Anwendung als Funkverbindung von den Räumen des Benutzers zu öffentlichen und privaten Netzen;

- Ermöglichen des gleichzeitigen Betriebs von zwei oder mehreren Systemen im selben geografischen Bereich .

2 . Wahl des Übertragungssystems

Die detaillierte Spezifikation der DECT-Übertragungsmerkmale sollte bis Oktober 1991 fertiggestellt sein; sie soll die einschlägigen internationalen Leitlinien über die Begrenzung der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern sowie die Richtlinie 89/336/EWG berücksichtigen . Die Technologie muß in der Lage sein, geographisch benachbarte DECT-Systeme zu unterstützen .

3 . Netzarchitektur

Die Norm für die Netzstruktur sowie die Definition und Zuweisung von Funktionen der verschiedenen Systemkomponenten sollten bis Oktober 1991 für sämtliche betroffenen OSI-Schichten vollständig spezifiziert werden .

4 . Spezifikation und Umsetzung des Systems

Bei der Implementierung des Systems sollte die Möglichkeit der systemübergreifenden Erreichbarkeit vorgesehen werden . "Erreichbarkeit" im Sinne dieser Empfehlung bezeichnet die Möglichkeit, mit Hilfe eines auf der DECT-Technologie basierenden Handapparats auf das öffentliche Netz jeden Mitgliedstaats zugreifen zu können .

5 . Systemmerkmale

Die Systemspezifikation sollte zumindest die folgenden grundlegenden Merkmale und Einrichtungen festlegen :

- Erfuellung der unter Nummer 1 genannten allgemeinen Anforderungen;

- Bereitstellung von Notrufdiensten;

- Bereitstellung von Wähl - und Anrufsicherheit;

- Kompatibilität von Privat - und Geschäftsanwendungen sowie Anwendungen mit öffentlichem Zugang .

Die Bereitstellung von über die grundlegenden Merkmale hinausgehenden Zusatzdiensten bzw . Zusatzeinrichtungen im Rahmen eines Systems sollte die Bereitstellung der Mindestdienste in anderen Systemen nicht beeinträchtigen .

6 . Tarifüberlegungen

Vereinbarungen über Angelegenheiten wie gegenseitige Abrechnungen für den gemeinschaftsweiten Dienst zwischen den Betreibern sollten, soweit erforderlich, rechtzeitig ausgearbeitet werden .

7 . Zeitplan

Anwendungseinrichtungen, die auf der DECT-Technologie beruhen, sollten schrittweise ab Ende 1992 verfügbar sein .

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