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Document 31989R3037

VERORDNUNG (EWG) Nr. 3037/89 DER KOMMISSION vom 9. Oktober 1989 über Lieferungen von Getreide im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe

ABl. L 291 vom 10.10.1989, p. 41–44 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 05/02/1990

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1989/3037/oj

31989R3037

VERORDNUNG (EWG) Nr. 3037/89 DER KOMMISSION vom 9. Oktober 1989 über Lieferungen von Getreide im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe -

Amtsblatt Nr. L 291 vom 10/10/1989 S. 0041 - 0044


VERORDNUNG ( EWG ) Nr . 3037/89 DER KOMMISSION vom 9 . Oktober 1989 über Lieferungen von Getreide im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung ( EWG ) Nr . 3972/86 des Rates vom 22 . Dezember 1986 über die Nahrungsmittelhilfepolitik und -verwaltung ( 1 ), zuletzt geändert durch die Verordnung ( EWG ) Nr . 1750/89 ( 2 ), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c ),

in Erwägung nachstehender Gründe :

Mit der Verordnung ( EWG ) Nr . 1420/87 des Rates vom 21 . Mai 1987 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung ( EWG ) Nr . 3972/86 über die Nahrungsmittelhilfepolitik und -verwaltung ( 3 ) wurde die Liste der für die Nahrungsmittelhilfe in Betracht kommenden Länder und Organisationen und der für die Beförderung der Nahrungsmittellieferung über die fob-Stufe hinaus geltenden allgemeinen Kriterien festgelegt .

Die Kommission hat infolge mehrerer Beschlüsse über die Nahrungsmittelhilfe bestimmten Ländern und Empfängerorganisationen 7 492 Tonnen Getreide zugeteilt.

Diese Bereitstellungen erfolgen nach der Verordnung ( EWG ) Nr . 2200/87 der Kommission vom 8 . Juli 1987 über allgemeine Durchführungsbestimmungen für die Bereitstellung und Lieferung von Waren im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe der Gemeinschaft ( 4 ). Zu diesem Zweck sollten insbesondere die Lieferfristen und -bedingungen sowie das Verfahren zur Bestimmung der sich daraus ergebenden Kosten genauer festgelegt werden -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN :

Artikel 1

Im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe der Gemeinschaft wird Getreide bereitgestellt zur Lieferung an die in den Anhängen aufgeführten Begünstigten gemäß Verordnung ( EWG ) Nr . 2200/87 zu den in den Anhängen aufgeführten Bedingungen . Die Zuteilung der Lieferungen erfolgt im Wege der Ausschreibung .

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft .

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat .

Brüssel, den 9 . Oktober 1989

Für die Kommission

Ray MAC SHARRY

Mitglied der Kommission

( 1 ) ABl . Nr . L 370 vom 30 . 12 . 1986, S. 1 .

( 2 ) ABl . Nr . L 172 vom 21 . 6 . 1989, S . 1 .

( 3 ) ABl . Nr . L 136 vom 26 . 5 . 1987, S . 1 .

( 4 ) ABl . Nr . L 204 vom 25 . 7 . 1987, S . 1 .

ANHANG I 1 . Maßnahme Nr . ( 1 ): 529/89

2 . Programm : 1988

3 . Begünstigter : CICR, 17, avenü de la Paix, CH -1202 Genève ( Telex : 22269 CICR CH ). Sub-Delegaçao do Comité Internacional da Cruz Vermelha, Avenida da Independencia 54, Restinga, Lobito, República Popular de Angola ( Tel . 24 48 )

4 . Vertreter des Begünstigten ( 2 ): Delegaçao do Comité Internacional da Cruz Vermelha, Travessa de Joao Seca nº 14, Caixa Postal 2501, Luanda, República Popular de Angola ( Tel .: 9 33 82 / 9 22 25; Telex 3353 CICV AN )

5 . Bestimmungsort oder -land : Angola

6. Bereitzustellendes Erzeugnis : Feingrieß von Mais

7 . Merkmale und Qualität der Ware ( 3 ): Siehe im ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 3, veröffentlichtes Verzeichnis ( unter II A 8 )

8 . Gesamtmenge : 1 400 Tonnen ( 2 692 Tonnen Getreide )

9 . Anzahl der Partien : 1

10 . Aufmachung und Kennzeichnung ( 4 ): Siehe im ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 3, veröffentlichtes Verzeichnis ( unter II B 2 c ))

Beschriftung der Säcke ( Beschriftung mit Buchstaben von mindestens 5 cm Höhe ):

- den Herstellungsmonat und das Herstellungsjahr, und :

- ACÇAO Nº 529/89 / AO - 172 / SÊMOLA DE MILHO / DONATIVO DA COMUNIDADE ECONÓMICA EUROPEIA / DISTRIBUÇAO GRATUITA / LOBITO"

11 . Art der Bereitstellung des Erzeugnisses : Markt der Gemeinschaft

12 . Lieferstufe : frei Löschhafen - gelöscht

13 . Verschiffungshafen : -

14 . Vom Begünstigten bezeichneter Löschhafen : -

15 . Löschhafen : Lobito

16 . Anschrift des Lagers und gegebenenfalls des Löschhafens : -

17 . Zeitraum der Bereitstellung im Verschiffungshafen im Falle eines Zuschlags für eine Lieferung frei Verschiffungshafen : 10 . - 30 . 11 . 1989

18 . Lieferfrist : 20 . 1 . 1990

19 . Verfahren zur Feststellung der Lieferkosten : Ausschreibung

20 . Frist für die Angebotsabgabe : 24 . 10 . 1989, 12 Uhr

21 . Im Falle einer zweiten Ausschreibung :

a ) Frist für die Angebotsabgabe : 7 . 11 . 1989, 12 Uhr

b ) Zeitraum für die Bereitstellung im Verschiffungshafen im Falle eines Zuschlags frei Verschiffungshafen : 25 . 11 . - 15 . 12 . 1989

c ) Lieferfrist : 5 . 2 . 1990

22 . Höhe der Ausschreibungsgarantie : 5 ECU/Tonne

23 . Höhe der Lieferungsgarantie : 10 % des Angebotsbetrags, ausgedrückt in Ecu

24 . Anschrift für die Angebotsabgabe ( 5 ): Bureau de l'aide alimentaire, à l'attention de Monsieur N . Arend, bâtiment Loi 120, bureau 7/58, 200, rü de la Loi, B-1049 Bruxelles ( Telex AGREC 22037 B )

25 . Erstattung auf Antrag des Zuschlagsempfängers ( 6 ): Die am 1 . 9 . 1989 gültige und durch die Verordnung ( EWG ) Nr . 2612/89 der Kommission ( ABl . Nr . L 252 vom 30 . 8 . 1989, S . 14 ) festgesetzte Erstattung

ANHANG II 1 . Maßnahme Nr . ( 1 ): 500/89

2 . Programm : 1989

3 . Begünstigter : M . P.F . Pirlot, UNHCR, Case Postale 2500, CH-1211 Genève 2, Dépôt ( Tel . 39 81 11, Telex 27492 UNHCR CH )

4 . Vertreter des Begünstigten ( 2) ( 7 ) ( 8 ): Bureau du HCR, 60, rü Nguyen Thai Hoc, Hanoi ( Tel . 57 871 )

5 . Bestimmungsort oder -land : Vietnam

6 . Bereitzustellendes Erzeugnis : Geschliffener Reis ( Erzeugniscode 1006 30 94 100 oder 1006 30 96 100 )

7 . Merkmale und Qualität der Ware ( 3 ): Siehe im ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 3, veröffentlichtes Verzeichnis ( unter II A 10 )

8 . Gesamtmenge : 2 000 Tonnen ( 4 800 Tonnen Getreide )

9 . Anzahl der Partien : 1

10 . Aufmachung und Kennzeichnung ( 4 ): Siehe im ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8. 1987, S . 3, veröffentlichtes Verzeichnis ( unter II B 1 c )). Beschriftung der Säcke ( mit Buchstaben von mindestens 5 cm Höhe ):

ACTION No 500/89 / RICE / GIFT OF THE EUROPEAN ECONOMIC COMMUNITY TO UNHCR ASSISTANCE PROGRAMME / FOR REFUGEES IN VIETNAM / FOR FREE DISTRIBUTION / HO CHI MINH CITY"

11 . Art der Bereitstellung des Erzeugnisses : Markt der Gemeinschaft

12 . Lieferstufe : frei Löschhafen - gelöscht

13 . Verschiffungshafen : -

14 . Vom Begünstigten bezeichneter Löschhafen : -

15 . Löschhafen : Ho Chi Minh City

16 . Anschrift des Lagers und gegebenenfalls des Löschhafens : -

17 . Zeitraum der Bereitstellung im Verschiffungshafen im Falle eines Zuschlags für eine Lieferung frei Verschiffungshafen : 10 . - 30 . 11 . 1989

18 . Lieferfrist : 20 . 1 . 1990

19 . Verfahren zur Feststellung der Lieferkosten : Ausschreibung

20 . Bei Ausschreibung, Frist für die Angebotsabgabe : 24 . 10 . 1989, 12 Uhr

21 . Im Falle einer zweiten Ausschreibung :

a ) Frist für die Angebotsabgabe : 7 . 11 . 1989, 12 Uhr

b) Zeitraum für die Bereitstellung im Verschiffungshafen im Falle eines Zuschlags für eine Lieferung frei Verschiffungshafen : 25 . 11 . - 15 . 12 . 1989

c ) Lieferfrist : 5 . 2 . 1990

22 . Höhe der Ausschreibungsgarantie : 5 ECU/t

23 . Höhe der Lieferungsgarantie : 10 % des Angebotsbetrags, ausgedrückt in Ecu

24 . Anschrift für die Angebotsabgabe ( 5 ): Bureau de l'aide alimentaire, à l'attention de Monsieur N . Arend, bâtiment Loi 120, bureau 7 /58, 200, rü de la Loi, B-1049 Bruxelles ( Telex AGREC 22037 B )

25 . Erstattung auf Antrag des Zuschlagsempfängers ( 6 ): Die am 1 . 9 . 1989 gültige und durch die Verordnung ( EWG ) Nr . 2612/89 der Kommission ( ABl . Nr . L 252 vom 30 . 8 . 1989, S . 14 ) festgesetzte Erstattung

Vermerke :

( 1 ) Die Nummer der Maßnahme ist im gesamten Schriftverkehr anzugeben .

( 2 ) Vom Zuschlagsempfänger zu kontaktierender Vertreter der Kommission :

siehe im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr . C 227 vom 7 . September 1985, Seite 4, veröffentlichtes Verzeichnis .

( 3 ) Der Zuschlagsempfänger übergibt dem Begünstigten eine von einer amtlichen Stelle stammende Bescheinigung, aus der hervorgeht, daß die in dem betreffenden Mitgliedstaat geltenden Normen betreffend die Kernstrahlung für die zu liefernde Ware nicht überschritten worden sind .

In der Bescheinigung über die radioaktive Belastung ist der Gehalt an Cäsium 134 und 137 anzugeben .

Der Zuschlagsempfänger überreicht dem Empfänger oder seinem Vertreter bei der Lieferung folgende Dokumente :

- Ursprungszeugnis,

- pflanzengesundheitliches Zeugnis und Zeugnis über Begasung .

( 4 ) Im Hinblick auf eine eventuelle Umfuellung muß der Zuschlagsempfänger 2 % leere Säcke derselben Qualität wie die die Ware enthaltenden Säcke liefern . Diese Säcke müssen ausser der Aufschrift auch ein grosses R tragen .

( 5 ) Um den Fernschreiber nicht zu überlasten, werden die Bieter gebeten, den Nachweis der Stellung der in Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe a ) der Verordnung (EWG ) Nr . 2200/87 aufgeführten Ausschreibungsgarantie vor dem in Ziffer 20 dieser Anhänge angegebenen Zeitpunkt vorzugsweise wie folgt zu erbringen :

- entweder durch Boten zu Händen des in Ziffer 24 dieser Anhänge aufgeführten Büros

- oder per Telefax an eine der folgenden Nummern in Brüssel :

- 235 01 32,

- 236 10 97,

- 235 01 30,

- 236 20 05 .

( 6 ) Die Verordnung ( EWG ) Nr . 2330/87 der Kommission ( ABl . Nr . L 210 vom 1 . 8 . 1987, S . 56 ) ist anwendbar, was die Ausfuhrerstattung und gegebenenfalls die Währungs - und Beitrittsausgleichsbeträge, den repräsentativen Kurs und den monetären Koeffizienten anbelangt . Der in Artikel 2 der gleichen Verordnung aufgeführte Tag ist derjenige, welcher in Ziffer 25 dieser Anhänge angegeben ist .

( 7 ) Comité de gestion des réfugiés, 250 Nguyen Thi Minh Khai Street, Quan 3, HO CHI MINH CITY .

( 8 ) Der Zuschlagsempfänger tritt mit dem Begünstigten baldmöglichst zur Bestimmung der erforderlichen Versandbescheinigungen in Verbindung .

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