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Asiakirja 31987D0209
87/209/EEC: Council Decision of 9 February 1987 on the conclusion of the Protocol of Accession of Mexico to the General Agreement on Tariffs and Trade
87/209/EWG: Beschluß des Rates vom 9. Februar 1987 über den Abschluß des Protokolls über den Beitritt Mexikos zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen
87/209/EWG: Beschluß des Rates vom 9. Februar 1987 über den Abschluß des Protokolls über den Beitritt Mexikos zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen
ABl. L 81 vom 25.3.1987, s. 42—42
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT) Weitere Sonderausgabe(n)
(SV)
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 011 S. 435 - 435
Voimassa
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1987/209/oj
87/209/EWG: Beschluß des Rates vom 9. Februar 1987 über den Abschluß des Protokolls über den Beitritt Mexikos zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen
Amtsblatt Nr. L 081 vom 25/03/1987 S. 0042 - 0042
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 11 S. 0435
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 11 S. 0435
***** BESCHLUSS DES RATES vom 9. Februar 1987 über den Abschluß des Protokolls über den Beitritt Mexikos zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (87/209/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113, in Erwägung nachstehender Gründe: Mexiko hat mit der Gemeinschaft und den übrigen Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens Verhandlungen im Hinblick auf seinen Beitritt zu diesem Abkommen aufgenommen. Das Verhandlungsergebnis ist für die Gemeinschaft annehmbar - BESCHLIESST: Artikel 1 Das Protokoll über den Beitritt Mexikos zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen wird im Namen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluß beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu benennen, die befugt ist, das Protokoll rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen. Geschehen zu Brüssel am 9. Februar 1987. Im Namen des Rates Der Präsident M. EYSKENS