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Document 31986D0559

86/559/EWG: Beschluß des Rates vom 15. September 1986 über den Abschluß des Abkommens in Form von Briefwechseln zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft in den Bereichen Landwirtschaft und Fischerei

ABl. L 328 vom 22.11.1986, p. 98–98 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL, BG, RO, HR)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1986/559/oj

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31986D0559

86/559/EWG: Beschluß des Rates vom 15. September 1986 über den Abschluß des Abkommens in Form von Briefwechseln zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft in den Bereichen Landwirtschaft und Fischerei

Amtsblatt Nr. L 328 vom 22/11/1986 S. 0098 - 0098


BESCHLUSS DES RATES

vom 15. September 1986

über den Abschluß des Abkommens in Form von Briefwechseln zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft in den Bereichen

Landwirtschaft und Fischerei

(86/559/EWG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113,

auf Empfehlung der Kommission,

in der Erwägung, daß es sich empfiehlt, das Abkommen in Form von Briefwechseln zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft in den Bereichen Landwirtschaft und Fischerei zu genehmigen, um dem Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zur Gemeinschaft Rechnung zu tragen -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Das Abkommen in Form von Briefwechseln zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizeri-

schen Eidgenossenschaft in den Bereichen Landwirtschaft und Fischerei wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt.

Der Wortlaut der Briefwechsel ist diesem Beschluß beigefügt.

Artikel 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, das Abkommen rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen.

Geschehen zu Brüssel am 15. September 1986.

Im Namen des Rates

Der Präsident

G. HOWE

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