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Document 31977D0620

    77/620/EWG: Beschluß des Rates vom 27. September 1977 zur Änderung des Beschlusses 76/633/EWG über die Einsetzung eines Beratenden Programmausschusses für das gemeinsame Projektprogramm auf dem Gebiet der Datenverarbeitung

    ABl. L 255 vom 6.10.1977, p. 35–35 (DA, DE, EN, FR, IT, NL)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (EL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 22/01/1978

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1977/620/oj

    31977D0620

    77/620/EWG: Beschluß des Rates vom 27. September 1977 zur Änderung des Beschlusses 76/633/EWG über die Einsetzung eines Beratenden Programmausschusses für das gemeinsame Projektprogramm auf dem Gebiet der Datenverarbeitung

    Amtsblatt Nr. L 255 vom 06/10/1977 S. 0035 - 0035
    Finnische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 8 S. 0006
    Griechische Sonderausgabe: Kapitel 16 Band 1 S. 0025
    Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 8 S. 0006


    BESCHLUSS DES RATES vom 27. September 1977 zur Änderung des Beschlusses 76/633/EWG über die Einsetzung eines Beratenden Programmausschusses für das gemeinsame Projektprogramm auf dem Gebiet der Datenverarbeitung (77/620/EWG)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

    gestützt auf den von der Kommission vorgelegten Entwurf eines Beschlusses,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    Der Rat hat mit dem Beschluß 76/633/EWG (1), einen Beratenden Programmausschuß für das gemeinsame Projektprogramm auf dem Gebiet der Datenverarbeitung, das Gegenstand seines Beschlusses 76/632/EWG ist, eingesetzt. Es empfiehlt sich, die Möglichkeit vorzusehen, das Mandat dieses Ausschusses zu erweitern -

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    In der Überschrift des Beschlusses 76/633/EWG sind die Worte "durch den Beschluß des Rates Nr. 76/632/EWG festgelegten" zu streichen.

    Artikel 2

    Der Beschluß 76/633/EWG wird durch folgenden Artikel ergänzt:

    "Artikel 4

    Ferner nimmt der Ausschuß die Aufgaben wahr, die ihm auf Grund der vom Rat im Bereich der gemeinschaftlichen Politik auf dem Gebiet der Datenverarbeitung erlassenen Bestimmungen in den dort vorgesehenen Fällen und unter den dort vorgesehenen Voraussetzungen übertragen werden."

    Geschehen zu Brüssel am 27. September 1977.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    A. HUMBLET (1)ABl. Nr. L 223 vom 16.8.1976, S. 16.

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