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Document 22005A0928(01)

Abkommen in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Islamischen Bundesrepublik Komoren über die Fischerei vor der Küste der Komoren für die Zeit vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2010

ABl. L 252 vom 28.9.2005, p. 10–10 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
ABl. L 168M vom 21.6.2006, p. 332–332 (MT)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (BG, RO)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2010

Related Council decision

22005A0928(01)

Abkommen in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Islamischen Bundesrepublik Komoren über die Fischerei vor der Küste der Komoren für die Zeit vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2010

Amtsblatt Nr. L 252 vom 28/09/2005 S. 0010 - 0010


Abkommen

in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Islamischen Bundesrepublik Komoren über die Fischerei vor der Küste der Komoren für die Zeit vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2010

A. Schreiben der Regierung der Komoren

Sehr geehrter Herr …,

ich beehre mich, Ihnen unter Bezugnahme auf das am 24. November 2004 paraphierte Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung für die Zeit vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2010 mitzuteilen, dass die Regierung der Komoren bereit ist, dieses Protokoll ab 1. Januar 2005 bis zu seinem Inkrafttreten gemäß Artikel 13 vorläufig anzuwenden, sofern die Gemeinschaft ebenfalls dazu bereit ist.

In diesem Fall muss die Zahlung der ersten Jahrestranche des finanziellen Ausgleichs gemäß Artikel 2 des Protokolls vor dem 30. September 2005 erfolgen.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung der Gemeinschaft zu dem vorstehend Gesagten bestätigen würden.

Genehmigen Sie, Herr …, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Für die Regierung der Union der Komoren

B. Schreiben der Gemeinschaft

Sehr geehrter Herr …,

ich beehre mich, Ihnen den Empfang Ihres heutigen Schreibens mit folgendem Wortlaut zu bestätigen:

"Ich beehre mich, Ihnen unter Bezugnahme auf das am 24. November 2004 paraphierte Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung für die Zeit vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2010 mitzuteilen, dass die Regierung der Komoren bereit ist, dieses Protokoll ab 1. Januar 2005 bis zu seinem Inkrafttreten gemäß Artikel 13 vorläufig anzuwenden, sofern die Gemeinschaft ebenfalls dazu bereit ist.

In diesem Fall muss die Zahlung der ersten Jahrestranche des finanziellen Ausgleichs gemäß Artikel 2 des Protokolls vor dem 30. September 2005 erfolgen.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung der Gemeinschaft zu dem vorstehend Gesagten bestätigen würden."

Ich beehre mich, Ihnen die Zustimmung der Gemeinschaft zu dem Inhalt dieses Schreibens zu bestätigen.

Genehmigen Sie, Herr …, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Im Namen des Rates der Europäischen Union

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