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Document 22000A0203(01)

    Abkommen in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe über die Fischerei vor der Küste von São Tomé und Príncipe für die Zeit vom 1. Juni 1999 bis zum 31. Mai 2002

    ABl. L 28 vom 3.2.2000, p. 41–41 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/05/2002

    Related Council decision

    22000A0203(01)

    Abkommen in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe über die Fischerei vor der Küste von São Tomé und Príncipe für die Zeit vom 1. Juni 1999 bis zum 31. Mai 2002

    Amtsblatt Nr. L 028 vom 03/02/2000 S. 0041 - 0041


    ABKOMMEN IN FORM EINES BRIEFWECHSELS

    über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe über die Fischerei vor der Küste von São Tomé und Príncipe für die Zeit vom 1. Juni 1999 bis zum 31. Mai 2002

    A. Schreiben der Regierung der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe

    Sehr geehrter Herr ...,

    unter Bezugnahme auf das am 31. Mai 1999 paraphierte Protokoll zur Festlegung der Fischereirechte und des finanziellen Ausgleichs für die Zeit vom 1. Juni 1999 bis zum 31. Mai 2002 beehre ich mich, Ihnen mitzuteilen, daß die Regierung der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe bereit ist, dieses Protokoll mit Wirkung vom 1. Juni 1999 bis zu seinem Inkrafttreten gemäß Artikel 7 vorläufig anzuwenden, sofern die Europäische Gemeinschaft hierzu ebenfalls bereit ist.

    In diesem Fall wird davon ausgegangen, daß die erste Rate des in Artikel 2 des Protokolls vorgesehenen finanziellen Ausgleichs vor dem 31. Oktober 1999 bezahlt wird.

    Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung der Europäischen Gemeinschaft zu dieser vorläufign Anwendung bestätigen würden.

    Genehmigen Sie, Herr ..., den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

    Für die Regierung der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe

    B. Schreiben der Europäischen Gemeinschaft

    Sehr geehrter Herr ...,

    Ich beehre mich, den Eingang Ihres heutigen Schreibens zu bestätigen, das wie folgt lautet:

    "Unter Bezugnahme auf das am 31. Mai 1999 paraphierte Protokoll zur Festlegung der Fischereirechte und des finanziellen Ausgleichs für die Zeit vom 1. Juni 1999 bis zum 31. Mai 2002 beehre ich mich, Ihnen mitzuteilen, daß die Regierung der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe bereit ist, dieses Protokoll mti Wirkung vom 1. Juni 1999 bis zu seinem Inkrafttreten gemäß Artikel 7 vorläufig anzuwenden, sofern die Europäische Gemeinschaft hierzu ebenfalls bereit ist.

    In diesem Fall wird davon ausgegangen, daß die erste Rate des in Artikel 2 des Protokolls vorgesehenen finanziellen Ausgleichs vor dem 31. Oktober 1999 bezahlt wird.

    Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung der Europäischen Gemeinschaft zu dieser vorläufigen Anwendung bestätigen würden."

    Ich beehre mich, Ihnen die Zustimmung der Europäischen Gemeinschaft zu dieser vorläufigen Anwendung zu bestätigen.

    Genehmigen Sie, Herr ..., den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

    Im Namen des Rates der Europäischen Union

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