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Document 02012D0642-20201217

Consolidated text: Beschluss 2012/642/GASP des Rates vom 15. Oktober 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2012/642/2020-12-17

02012D0642 — DE — 17.12.2020 — 014.001


Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich

►B

BESCHLUSS 2012/642/GASP DES RATES

vom 15. Oktober 2012

über restriktive Maßnahmen gegen Belarus

(ABl. L 285 vom 17.10.2012, S. 1)

Geändert durch:

 

 

Amtsblatt

  Nr.

Seite

Datum

 M1

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2013/248/GASP DES RATES vom 29. Mai 2013

  L 143

24

30.5.2013

 M2

BESCHLUSS 2013/308/GASP DES RATES vom 24. Juni 2013

  L 172

31

25.6.2013

 M3

BESCHLUSS 2013/534/GASP DES RATES vom 29. Oktober 2013

  L 288

69

30.10.2013

 M4

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2014/24/GASP DES RATES vom 20. Januar 2014

  L 16

32

21.1.2014

 M5

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2014/439/GASP DES RATES vom 8. Juli 2014

  L 200

13

9.7.2014

 M6

BESCHLUSS 2014/750/GASP DES RATES vom 30. Oktober 2014

  L 311

39

31.10.2014

 M7

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2015/1142 DES RATES vom 13. Juli 2015

  L 185

20

14.7.2015

 M8

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2015/1335 DES RATES vom 31. Juli 2015

  L 206

64

1.8.2015

 M9

BESCHLUSS (GASP) 2015/1957 DES RATES vom 29. Oktober 2015

  L 284

149

30.10.2015

►M10

BESCHLUSS (GASP) 2016/280 DES RATES vom 25. Februar 2016

  L 52

30

27.2.2016

►M11

BESCHLUSS (GASP) 2017/350 DES RATES vom 27. Februar 2017

  L 50

81

28.2.2017

►M12

BESCHLUSS (GASP) 2018/280 DES RATES vom 23. Februar 2018

  L 54

16

24.2.2018

 M13

BESCHLUSS (GASP) 2019/325 DES RATES vom 25. Februar 2019

  L 57

4

26.2.2019

►M14

BESCHLUSS (GASP) 2020/214 DES RATES vom 17. Februar 2020

  L 45

3

18.2.2020

►M15

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2020/1388 DES RATES vom 2. Oktober 2020

  L 319I

13

2.10.2020

►M16

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2020/1650 DES RATES vom 6. November 2020

  L 370I

9

6.11.2020

►M17

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2020/2130 DES RATES vom 17. Dezember 2020

  L 426I

14

17.12.2020


Berichtigt durch:

 C1

Berichtigung, ABl. L 297 vom 15.10.2014, S.  41 (2014/24/GASP)

 C2

Berichtigung, ABl. L 328 vom 13.11.2014, S.  61 (2014/439/GASP)

 C3

Berichtigung, ABl. L 176 vom 7.7.2015, S.  41 (2014/439/GASP)




▼B

BESCHLUSS 2012/642/GASP DES RATES

vom 15. Oktober 2012

über restriktive Maßnahmen gegen Belarus



Artikel 1

(1)  
Der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Rüstungsgütern und dazugehörigen Gütern aller Art, einschließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung und entsprechender Ersatzteile, sowie von zu interner Repression verwendbarer Ausrüstung an bzw. nach Belarus durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus oder unter Benutzung von ihre Flagge führenden Schiffen oder Luftfahrzeugen sind unabhängig davon, ob diese Güter ihren Ursprung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben oder nicht, untersagt.
(2)  

Es ist untersagt,

a) 

unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder sonstige Dienste im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern oder der Bereitstellung, Herstellung, Instandhaltung und Verwendung dieser Güter für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus zu erbringen;

b) 

unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern, insbesondere Zuschüsse, Darlehen und Ausfuhrkreditversicherungen, für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr dieser Güter oder für damit zusammenhängende technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder sonstige Dienste für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus, zu gewähren,

c) 

wissentlich und vorsätzlich an Aktivitäten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der unter den Buchstaben a oder b genannten Verbote bezweckt oder bewirkt wird.

Artikel 2

(1)  

Artikel gilt nicht für

a) 

den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von nichtletalem militärischen Gerät oder von zu interner Repression verwendbarer Ausrüstung, welche ausschließlich für humanitäre oder Schutzzwecke oder für die Programme der Vereinten Nationen (VN) und der Union zum Aufbau von Institutionen oder für Krisenmanagementoperationen der EU und der VN bestimmt sind,

b) 

den Verkauf, die Lieferung, den Transfer oder die Ausfuhr von nicht zum Kampfeinsatz bestimmten Fahrzeugen, die die mit Werkstoffen hergestellt oder ausgerüstet wurden, die einen ballistischen Schutz bewirken und nur zum Schutz des Personals der Union und ihrer Mitgliedstaaten in Belarus bestimmt sind,

c) 

die Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten und sonstigen Diensten im Zusammenhang mit derartiger Ausrüstung oder mit derartigen Programmen und Operationen,

d) 

die Bereitstellung von Finanzmitteln und Finanzhilfen im Zusammenhang mit derartiger Ausrüstung oder mit derartigen Programmen und Operationen,

unter der Voraussetzung, dass solche Ausfuhren und solche Hilfen vorab von der jeweils zuständigen Behörde genehmigt wurden.

(2)  
Artikel 1 gilt nicht für Schutzkleidung, einschließlich Körperschutzwesten und Militärhelmen, die vom Personal der VN, der Union oder ihrer Mitgliedstaaten, von Medienvertretern, humanitären Helfern und Entwicklungshelfern und damit in Verbindung stehendem Personal ausschließlich zum persönlichen Gebrauch vorübergehend nach Belarus ausgeführt wird.

▼M11

(3)  
Artikel 1 gilt nicht für Biathlon-Ausrüstung, die den Spezifikationen in den Veranstaltungs- und Wettkampfregeln der Internationalen Biathlon-Union (IBU) entspricht.

▼M12

(4)  
Abweichend von Artikel 1 können die Mitgliedstaaten den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Kleinkalibersportgewehren, Kleinkalibersportpistolen und Kleinkalibermunition, die ausschließlich für eine Verwendung bei Sportveranstaltungen und für Trainingszwecke im Sport vorgesehen sind, oder diesbezügliche technische Hilfe oder Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen gestatten.

Die Union ergreift die notwendigen Maßnahmen, um festzulegen, welche Artikel von diesem Absatz erfasst werden.

(5)  
Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission mindestens zehn Tage im Voraus über seine Absicht, eine Genehmigung nach Artikel 4 zu erteilen, einschließlich der Art und Menge der Ausrüstung und deren Verwendungsweck oder der Art der diesbezüglichen Hilfe oder Dienste.

▼B

Artikel 3

(1)  

Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um folgenden im ►M10  Anhang ◄ aufgeführten Personen die Einreise in oder die Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet zu verweigern:

a) 

Personen, die für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen oder die Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich sind oder deren Aktivitäten die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit in Belarus auf andere Weise ernsthaft untergraben, sowie allen mit ihnen in Verbindung stehenden Personen,

b) 

Personen, die von dem Lukaschenko-Regime profitieren oder es unterstützen.

(2)  
Absatz 1 verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht dazu, ihren eigenen Staatsangehörigen die Einreise in ihr Hoheitsgebiet zu verweigern.
(3)  

Absatz 1 lässt die Fälle unberührt, in denen für einen Mitgliedstaat eine völkerrechtliche Verpflichtung besteht, und zwar:

a) 

wenn er Gastland einer internationalen zwischenstaatlichen Organisation ist,

b) 

wenn er Gastland einer internationalen Konferenz ist, die von den Vereinten Nationen einberufen worden ist oder unter deren Schirmherrschaft steht,

c) 

im Rahmen einer multilateralen Übereinkunft, die Vorrechte und Immunitäten verleiht,

oder

d) 

im Rahmen des 1929 geschlossenen Vertrags zwischen dem Heiligen Stuhl (Staat Vatikanstadt) und Italien (Lateranvertrag).

(4)  
Absatz 3 gilt auch in den Fällen, in denen ein Mitgliedstaat Gastland der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ist.
(5)  
Der Rat ist in allen Fällen, in denen ein Mitgliedstaat eine Ausnahme aufgrund der Absätze 3 oder 4 gewährt, ordnungsgemäß zu unterrichten.
(6)  
Die Mitgliedstaaten können Ausnahmen von den Maßnahmen nach Absatz 1 in den Fällen zulassen, in denen die Reise aufgrund einer humanitären Notlage oder aufgrund der Teilnahme an Tagungen auf zwischenstaatlicher Ebene – einschließlich solcher, die von der Union unterstützt oder ausgerichtet werden oder die von einem Mitgliedstaat, der zu dem Zeitpunkt den OSZE-Vorsitz innehat, ausgerichtet werden – gerechtfertigt ist, wenn dort ein politischer Dialog geführt wird, durch den Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in Belarus unmittelbar gefördert werden.
(7)  
Ein Mitgliedstaat, der Ausnahmen nach Absatz 6 zulassen möchte, unterrichtet den Rat schriftlich hiervon. Die Ausnahme gilt als gewährt, wenn nicht von einem oder mehreren Mitgliedern des Rates innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Mitteilung über die vorgeschlagene Ausnahme schriftlich Einwand erhoben wird. Erheben ein oder mehrere Mitglieder des Rates Einwand, so kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit beschließen, die vorgeschlagene Ausnahme zu gewähren.
(8)  
In den Fällen, in denen ein Mitgliedstaat aufgrund der Absätze 3, 4, 6 und 7 einer im ►M10  Anhang ◄ aufgeführten Person die Einreise in oder die Durchreise durch sein Hoheitsgebiet genehmigt, gilt die Genehmigung nur für den Zweck, für den sie erteilt wurde, und nur für die davon betroffene Person.

Artikel 4

(1)  

Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum folgender im ►M10  Anhang ◄ aufgeführter Personen, Organisationen oder Einrichtungen stehen oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, werden eingefroren:

a) 

Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen oder die Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich sind oder deren Aktivitäten die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit in Belarus auf andere Weise ernsthaft untergraben, oder mit ihnen in Verbindung stehende natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen sowie die in ihrem Eigentum stehenden und von ihnen kontrollierten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) 

natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die von dem Lukaschenko-Regime profitieren oder es unterstützen, sowie die in ihrem Eigentum stehenden oder von ihnen kontrollierten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

(2)  
Den im ►M10  Anhang ◄ aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen.

Artikel 5

(1)  

Die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats kann unter den ihr angemessen erscheinenden Bedingungen die Freigabe oder die Zurverfügungstellung bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, nachdem sie festgestellt hat, dass die betreffenden Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen

a) 

zur Befriedigung der Grundbedürfnisse von im ►M10  Anhang ◄ aufgeführten Personen und ihren unterhaltsberechtigten Familienangehörigen, unter anderem für die Bezahlung von Nahrungsmitteln, Mieten oder Hypotheken, Medikamenten und medizinischer Behandlung, Steuern, Versicherungsprämien und Gebühren öffentlicher Versorgungseinrichtungen notwendig sind,

b) 

ausschließlich der Bezahlung angemessener Honorare und der Rückerstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Erbringung juristischer Dienstleistungen dienen,

c) 

ausschließlich der Bezahlung von Gebühren oder Dienstleistungskosten für die routinemäßige Verwahrung oder Verwaltung eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen dienen,

d) 

für die Deckung außerordentlicher Ausgaben erforderlich sind, vorausgesetzt, dass die zuständige Behörde den anderen zuständigen Behörden und der Kommission mindestens zwei Wochen vor Erteilung der Genehmigung mitgeteilt hat, aus welchen Gründen sie der Auffassung ist, dass eine spezifische Genehmigung erteilt werden sollte, oder

e) 

auf Konten oder von Konten einer diplomatischen Vertretung, einer Konsularstelle oder einer internationalen Organisation überwiesen werden sollen, die nach dem Völkerrecht Immunität genießt, sofern diese Zahlungen der amtlichen Tätigkeit dieser diplomatischen Vertretung, Konsularstelle oder internationalen Organisation dienen.

Die Mitgliedstaaten unterrichten die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission von den Genehmigungen, die sie nach Maßgabe dieses Artikels erteilt haben.

(2)  

Artikel 4 Absatz 2 gilt nicht für die Gutschrift auf eingefrorenen Konten von

a) 

Zinsen oder sonstigen Erträgen dieser Konten oder

b) 

Zahlungen aufgrund von Verträgen, Vereinbarungen oder Verpflichtungen, die vor dem Datum geschlossen oder eingegangen wurden oder entstanden sind, ab dem diese Konten dem Gemeinsamen Standpunkt 2006/276/GASP, dem Beschluss 2010/639/GASP des Rates oder dem vorliegenden Beschluss unterliegen,

sofern solche Zinsen, sonstigen Erträge und Zahlungen weiterhin unter Artikel 4 Absatz 1 dieses Beschlusses fallen.

(3)  
Artikel 4 Absatz 1 hindert eine in der Liste aufgeführte natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung nicht daran, Zahlungen aufgrund eines Vertrags zu leisten, der vor der Listung einer solchen natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung geschlossen wurde, sofern der jeweilige Mitgliedstaat festgestellt hat, dass die Zahlung weder unmittelbar noch mittelbar von einer natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 entgegengenommen wird.

Artikel 6

▼M10

(1)  
Der Rat nimmt auf Vorschlag eines Mitgliedstaats oder des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Änderungen an den Listen im Anhang an, falls dies aufgrund der politischen Entwicklungen in Belarus erforderlich ist.

▼B

(2)  
Der Rat setzt die betreffende Person entweder auf direktem Weg, falls ihre Anschrift bekannt ist, oder durch die Veröffentlichung einer Bekanntmachung von seinem Beschluss und den Gründen für die Aufnahme in die Liste in Kenntnis, und gibt dabei dieser Person Gelegenheit zur Stellungnahme.
(3)  
Wird eine Stellungnahme unterbreitet oder werden wesentliche neue Beweise vorgelegt, so überprüft der Rat seinen Beschluss und unterrichtet die betreffende Person entsprechend.

Artikel 7

Damit die vorstehend genannten Maßnahmen größtmögliche Wirkung entfalten können, empfiehlt die Union Drittstaaten, restriktive Maßnahmen zu ergreifen, die den in diesem Beschluss vorgesehenen entsprechen.

▼M14

Artikel 8

(1)  
Dieser Beschluss gilt bis zum 28. Februar 2021.
(2)  
Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft und gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass die mit ihm verfolgten Ziele nicht erreicht wurden.

▼B

Artikel 9

Dieser Beschluss tritt am 1. November 2012 in Kraft.

▼M10




ANHANG

▼M17

Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 4 Absatz 1

▼M17

A.   Natürliche Personen gemäß Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 4 Absatz 1

▼M10



 

Namen

Transkription der belarussischen Schreibweise

Transkription der russischen Schreibweise

Namen

(belarussische Schreibweise)

Namen

(russische Schreibweise)

Angaben zur Identität

Gründe für die Aufnahme in die Liste

1.

Navumau, Uladzimir Uladzimiravich

Naumov, Vladimir Vladimirovich

НАВУМАЎ, Уладзімір Уладзіміравіч

НАУМОВ, Владимир Владимирович

Geburtsdatum: 7.2.1956

Geburtsort: Smolensk (Russland)

Navumau hat nichts zur Aufklärung des ungeklärten Verschwindens von Yuri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoly Krasovski und Dmitri Zavadski in Belarus in den Jahren 1999-2000 unternommen. Ehemaliger Innenminister, zudem ehemaliger Leiter des Sicherheitsdienstes des Präsidenten. Als Innenminister war er bis zu seinem Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen (6. April 2009) verantwortlich für die Unterdrückung der friedlichen Proteste. Erhielt von der Präsidialverwaltung im Nomenklatur-Bezirk Drozdy in Minsk eine Wohnresidenz. Im Oktober 2014 wurde ihm von Präsident Lukaschenko der Verdienstorden 3. Klasse verliehen.

2.

Paulichenka, Dzmitry Valerievich

Pavlichenko, Dmitri Valerievich (Pavlichenko, Dmitriy Valeriyevich)

ПАЎЛІЧЭНКА, Дзмітрый Валер'евіч

ПАВЛИЧЕНКО, Дмитрий Валериевич

Geburtsdatum: 1966

Geburtsort: Vitebsk

Anschrift: Белорусская ассоциация ветеранов спецподразделений войск МВД „Честь“

220028, Минск Маяковского, 111

Einer der Hauptakteure bei dem ungeklärten Verschwinden von Yuri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoly Krasovski und Dmitri Zavadski in Belarus in den Jahren 1999-2000. Ehemaliger Leiter der Spezialeinsatzkräfte des Innenministeriums (SOBR).

Geschäftsmann, Präsident der „Ehre“, des Veteranenverbandes der Sondereinsatzkräfte des Innenministeriums.

3.

Sheiman, Viktar Uladzimiravich (Sheyman, Viktar Uladzimiravich)

Sheiman, Viktor Vladimirovich (Sheyman, Viktor Vladimirovich)

ШЭЙМАН, Bіктap Уладзіміравіч

ШЕЙМАН, Виктор Владимирович

Geburtsdatum: 26.5.1958

Geburtsort: Region Hrodna

Anschrift:

Управлениe

Делами Президента

ул. К. Маркса, 38

220016, г. Минск

Leiter der Verwaltungsabteilung der Präsidialverwaltung. Verantwortlich für das ungeklärte Verschwinden von Juri Sacharenko, Wiktor Gonchar, Anatoli Krasowski und Dmitri Sawadski in Belarus in den Jahren 1999-2000. Ehemaliger Sekretär des Sicherheitsrates. Er ist nach wie vor Sonderberater des Präsidenten.

4.

Sivakau, Iury Leanidavich (Sivakau, Yury Leanidavich)

Sivakov, Iury (Yurij, Yuri) Leonidovich

СІВАКАЎ, Юрый Леанідавіч

СИВАКОВ, Юрий Леонидович

Geburtsdatum: 5.8.1946

Geburtsort: Onory, Region Sakhalin

Anschrift:

Белорусская ассоциация ветеранов спецподразделений войск МВД „Честь“

220028, Минск Маяковского, 111

Steuerte das ungeklärte Verschwinden von Yuri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoly Krasovski und Dmitri Zavadski in Belarus in den Jahren 1999-2000. Ehemaliger Minister für Fremdenverkehr und Sport, ehemaliger Innenminister und ehemaliger stellvertretender Leiter der Präsidialverwaltung.

▼M15

5.

Yuri Khadzimuratavich KARAEU

Yuri Khadzimuratovich KARAEV

Юрый Хаджымуратавіч КАРАЕЎ

Юрий Хаджимуратович КАРАЕВ

Minister des Inneren, Generalmajor der Miliz (Polizei)

Geburtsdatum: 21.6.1966

Geburtsort: Ordschonikidse frühere UdSSR (jetzt Wladikawkas, Russische Föderation)

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als Minister des Inneren ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

6.

Genadz Arkadzievich KAZAKEVICH

Gennadi Arkadievich KAZAKEVICH

Генадзь Аркадзьевіч КАЗАКЕВІЧ

Геннадий Аркадьевич КАЗАКЕВИЧ

Erster Stellvertretender Minister im Ministerium des Inneren — Befehlshaber der Kriminalmiliz, Oberst der Miliz (Polizei)

Geburtsdatum: 14.2.1975

Geburtsort: Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als Erster Stellvertretender Minister im Ministerium des Inneren ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

7.

Aliaksandr Piatrovich BARSUKOU

Aleksandr Petrovich BARSUKOV

Аляксандр Пятровіч БАРСУКОЎ

Александр Петрович БАРСУКОВ

Stellvertretender Minister im Ministerium des Inneren, Generalmajor der Miliz (Polizei)

Geburtsdatum: 29.4.1965

Geburtsort: Wetkowski, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als Stellvertretender Minister im Ministerium des Inneren ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

8.

Siarhei Mikalaevich KHAMENKA

Sergei Nikolaevich KHOMENKO

Сяргей Мікалаевіч ХАМЕНКА

Сергей Николаевич ХОМЕНКО

Stellvertretender Minister im Ministerium des Inneren, Generalmajor der Miliz (Polizei)

Geburtsdatum: 21.9.1966

Geburtsort: Jassinowataja frühere UdSSR (jetzt Ukraine)

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als Stellvertretender Minister im Ministerium des Inneren ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

9.

Yuri Genadzevich NAZARANKA

Yuri Gennadievich NAZARENKO

Юрый Генадзевіч НАЗАРАНКА

Юрий Геннадьевич НАЗАРЕНКО

Stellvertretender Minister im Ministerium des Inneren, Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums

Geburtsdatum: 17.4.1976

Geburtsort: Slonim, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als Stellvertretender Minister im Ministerium des Inneren und Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums, insbesondere unter seinem Kommando stehender Truppen des Innenministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

10.

Khazalbek Baktibekavich ATABEKAU

Khazalbek Bakhtibekovich ATABEKOV

Хазалбек Бактібекавіч АТАБЕКАЎ

Хазалбек Бахтибекович АТАБЕКОВ

Stellvertretender Befehlshaber der innerstaatlichen Truppen

Geburtsdatum: 18.3.1967

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Stellvertretender Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums, insbesondere unter seinem Kommando stehender Truppen des Innenministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

11.

Aliaksandr Valerievich BYKAU

Alexander Valerievich BYKOV

Аляксандр Валер’евіч БЫКАЎ

Александр Валерьевич БЫКОВ

Befehlshaber der Spezialeinsatzkräfte (SOBR), Oberstleutnant

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Befehlshaber der Spezialeinsatzkräfte (SOBR) des Innenministeriums ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Spezialeinsatzkräfte des Innenministeriums (SOBR) im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten.

12.

Aliaksandr Sviataslavavich SHEPELEU

Alexander Svyatoslavovich SHEPELEV

Аляксандр Святаслававіч ШЭПЕЛЕЎ

Александр Святославович ШЕПЕЛЕВ

Leiter der Abteilung für Sicherheit und Gefahrenabwehr im Ministerium des Inneren

Geburtsdatum: 14.10.1975

Geburtsort: Rublewsk, Bezirk Krugloye, Region Mogiljow, frühere UdSSR (jetzt Belarus),

Geschlecht: männlich

In seiner gehobenen Position als Leiter der Abteilung für Sicherheit und Gefahrenabwehr im Ministerium des Inneren ist er beteiligt an der Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

13.

Dzmitry Uladzimiravich BALABA

Dmitry Vladimirovich BALABA

Дзмітрый Уладзіміравіч БАЛАБА

Дмитрий Владимирович БАЛАБА

Befehlshaber von OMON („Sondereinheit der Miliz“) für das Verwaltungskomitee der Stadt Minsk

Geburtsdatum: 1.6.1972

Geburtsort: Gorodilovo, Region Minsk frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Minsk ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMON-Sicherheitskräfte in Minsk im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

14.

Ivan Uladzimiravich KUBRAKOU

Ivan Vladimirovich KUBRAKOV

Іван Уладзіміравіч КУБРАКОЎ

Иван Владимирович КУБРАКОВ

Leiter der Hauptdirektion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk

Geburtsdatum: 5.5.1975

Geburtsort: Dorf Malinovka, Oblast Mogilev, früher USSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Leiter der Hauptdirektion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

15.

Maxim Aliaksandravich GAMOLA

Maxim Alexandrovich GAMOLA

Максім Аляксандравіч ГАМОЛА

Максим Александрович ГАМОЛА

Leiter der Polizeidirektion im Bezirk Moskowski der Stadt Minsk

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Leiter der Polizeidirektion im Bezirk Moskowski, Minsk, ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in diesem Bezirk gegen friedliche Demonstranten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschließlich Folterungen.

16.

Aliaksandr Mikhailavich ALIASHKEVICH

Alexander Mikhailovich ALESHKEVICH

Аляксандр Міхайлавіч АЛЯШКЕВІЧ

Александр Михайлович АЛЕШКЕВИЧ

Erster Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowski der Stadt Minsk, Leiter der Kriminalpolizei

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Erster Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowski der Stadt Minsk und Leiter der Kriminalpolizei ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in diesem Bezirk gegen friedliche Demonstranten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschließlich Folterungen.

17.

Andrei Vasilievich GALENKA

Andrey Vasilievich GALENKA

Андрэй Васільевіч ГАЛЕНКА

Андрей Васильевич ГАЛЕНКА

Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowski der Stadt Minsk, Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowski der Stadt Minsk und Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in diesem Bezirk gegen friedliche Demonstranten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschließlich Folterungen.

18.

Aliaksandr Paulavich VASILIEU

Alexander Pavlovich VASILIEV

Аляксандр Паўлавіч ВАСІЛЬЕЎ

Александр Павлович ВАСИЛЬЕВ

Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees des Oblast Gomel/Homyel

Geburtsdatum: 24.3.1975

Geburtsort: Mahilou/Mogilev, früher USSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees des Oblast Gomel/Homyel ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschließlich Folterungen.

19.

Aleh Mikalaevich SHULIAKOUSKI

Oleg Nikolaevich SHULIAKOVSKI

Алег Мікалаевіч ШУЛЯКОЎСКІ

Олег Николаевич ШУЛЯКОВСКИЙ

Erster Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees des Oblast Gomel/Homyel, Leiter der Kriminalpolizei

Geburtsdatum: 26.7.1977

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Erster Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees des Oblast Gomel/Homyel und Leiter der Kriminalpolizei ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschließlich Folterungen.

20.

Anatol Anatolievich VASILIEU

Anatoli Anatolievich VASILIEV

Анатоль Анатольевіч ВАСІЛЬЕЎ

Анатолий Анатольевич ВАСИЛЬЕВ

Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees des Oblast Gomel/Homyel, Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit

Geburtsdatum: 26.1.1972

Geburtsort: Gomel/Homyel, Oblast Gomel/Homyel, früher USSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees des Oblast Gomel/Homyel und Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschließlich Folterungen.

21.

Aliaksandr Viachaslavavich ASTREIKA

Alexander Viacheslavovich ASTREIKO

Аляксандр Вячаслававіч АСТРЭЙКА

Александр Вячеславович АСТРЕЙКО

Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees des Oblast Brest, Generalmajor der Miliz (Polizei)

Geburtsdatum: 22.12.1971

Geburtsort: Kapyl, früher USSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees des Oblast Brest und Generalmajor der Miliz ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschließlich Folterungen.

22.

Leanid ZHURAUSKI

Leonid ZHURAVSKI

Леанід ЖУРАЎСКІ

Леонид ЖУРАВСКИЙ

Leiter der OMON („Sondereinheit der Miliz“)-Einheit in Witebsk/Viciebsk

Geburtsdatum: 20.9.1975

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Witebsk/Viciebsk ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMON-Sicherheitskräfte in Witebsk im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten.

23.

Mikhail DAMARNACKI

Mikhahil DOMARNATSKI

Міхаіл ДАМАРНАЦКІ

Михаил ДОМАРНАЦКИЙ

Leiter der OMON („Sondereinheit der Miliz“)-Einheit in Gomel/Homyel

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Gomel/Homyel ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMON-Sicherheitskräfte in Gomel/Homyel im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten.

24.

Maxim MIKHOTOVICH

Maxim MIKHOVICH

Максім МІХОВІЧ

Максим МИХОВИЧ

Leiter der OMON („Sondereinheit der Miliz“)-Einheit in Brest, Oberstleutnant

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Brest ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMON-Sicherheitskräfte in Brest im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten.

25.

Aleh Uladzimiravich MATKIN

Oleg Vladimirovitch MATKIN

Алег Уладзіміравіч МАТКІН

Олег Владимирович МАТКИН

Leiter der Abteilung Strafvollzug im Ministerium des Inneren, Generalmajor der Miliz (Polizei)

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Leiter der Abteilung Strafvollzug, der die Hafteinrichtungen des Innenministeriums unterstehen, ist er verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 inhaftierten Bürgerinnen und Bürgern in den Hafteinrichtungen und für das allgemeine brutale Vorgehen gegen friedliche Demonstranten.

26.

Ivan Yurievich SAKALOUSKI

Ivan Yurievich SOKOLOVSKI

Іван Юр’евіч САКАЛОЎСКІ

Иван Юрьевич СОКОЛОВСКИЙ

Direktor der Haftanstalt Akrestina, Minsk

Geschlecht: männlich

In seiner Eigenschaft als Direktor der Haftanstalt Akrestina in Minsk ist er verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von in der Haftanstalt inhaftierten Bürgerinnen und Bürgern im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020.

27.

Valeri Paulavich VAKULCHYK

Valery Pavlovich VAKULCHIK

Валéрый Пáўлавічimage

Валерий Павлович ВАКУЛЬЧИК

Ehemaliger Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB). Derzeit Staatssekretär des Sicherheitsrates von Belarus.

Geburtsdatum: 19.6.1964

Geburtsort: Radostovo, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner früheren Führungsposition als Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) war er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.

28.

Siarhei Yaugenavich TSERABAU

Sergey Evgenievich TEREBOV

Сяргей Яўгенавіч ЦЕРАБАЎ

Сергей Евгеньевич ТЕРЕБОВ

Erster Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB)

Geburtsdatum: 1972

Geburtsort: Borisov/Barisaw, früher UdSSR, jetzt Belarus

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als Erster Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) ist er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.

29.

Dzmitry Vasilievich RAVUTSKI

Dmitry Vasilievich REUTSKY

Дзмітрый Васільевіч РАВУЦКІ

Дмитрий Васильевич РЕУЦКИЙ

Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB)

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) ist er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.

30.

Uladzimir Viktaravich KALACH

Vladimir Viktorovich KALACH

Уладзімір Віктаравіч КАЛАЧ

Владимир Викторович КАЛАЧ

Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB)

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) ist er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.

31.

Alieg Anatolevich CHARNYSHOU

Oleg Anatolievich CHERNYSHEV

Алег Анатольевіч ЧАРНЫШОЎ

Олег Анатольевич ЧЕРНЫШЁВ

Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB)

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) ist er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.

32.

Aliaksandr Uladzimiravich KANYUK

Aleksandr Vladimirovich KONYUK

Аляксандр Уладзіміравіч КАНЮК

Александр Владимирович КОНЮК

Früherer Generalstaatsanwalt der Republik Belarus

Geburtsdatum: 11.7.1960

Geburtsort: Hrodna/Grodno, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner früheren Position als Generalstaatsanwalt ist er verantwortlich für den weitverbreiteten Einsatz von Strafverfahren zum Ausschluss von Oppositionskandidaten im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen von 2020 und dafür, dass Personen am Beitritt zu dem von der Opposition zur Anfechtung des Wahlergebnisses eingerichteten Koordinierungsrat gehindert wurden.

33.

Lidzia Mihailauna YARMOSHINA

Lidia Mikhailovna YERMOSHINA

Лідзія Міхайлаўна ЯРМОШЫНА

Лидия Михайловна ЕРМОШИНА

Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission (ZWK)

Geburtsdatum: 29.1.1953

Geburtsort: Slutsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: weiblich

Als Vorsitzende der ZWK ist sie verantwortlich für deren Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen 2020, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.

Die ZWK und ihre Führung haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.

34.

Vadzim Dzmitryevich IPATAU

Vadim Dmitrievich IPATOV

Вадзім Дзмітрыевіч ІПАТАЎ

Вадим Дмитриевич ИПАТОВ

Stellvertretender Vorsitzender der Zentralen Wahlkommission (ZWK)

Geburtsdatum: 30.10.1964

Geburtsort: Kolomyja, Oblast Iwano-Frankiwsk, frühere UdSSR (jetzt Ukraine)

Geschlecht: männlich

Als Stellvertretender Vorsitzender der ZWK ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.

Die ZWK und ihre Führung haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.

35.

Alena Mikalaeuna DMUHAILA

Elena Nikolaevna DMUHAILO

Алена Мікалаеўна ДМУХАЙЛА

Елена Николаевна ДМУХАЙЛО

Sekretärin der Zentralen Wahlkommission (ZWK)

Geburtsdatum: 1.7.1971

Geschlecht: weiblich

Als Sekretärin der ZWK ist sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.

Die ZWK und ihre Führung haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.

36.

Andrei Anatolievich GURZHY

Andrey Anatolievich GURZHIY

Андрэй Анатольевіч ГУРЖЫ

Андрей Анатольевич ГУРЖИЙ

Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)

Geburtsdatum: 10.10.1975

Geschlecht: männlich

Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.

Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.

37.

Volga Leanidauna DARASHENKA

Olga Leonidovna DOROSHENKO

Вольга Леанідаўна ДАРАШЭНКА

Ольга Леонидовна ДОРОШЕНКО

Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)

Geburtsdatum: 1976

Geschlecht: weiblich

Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.

Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.

38.

Siarhei Aliakseevich KALINOUSKI

Sergey Alekseevich KALINOVSKIY

Сяргей Аляксеевіч КАЛІНОЎСКІ

Сергей Алексеевич КАЛИНОВСКИЙ

Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)

Geburtsdatum: 3.1.1969

Geschlecht: männlich

Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.

Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.

39.

Sviatlana Piatrouna KATSUBA

Svetlana Petrovna KATSUBO

Святлана Пятроўна КАЦУБА

Светлана Петровна КАЦУБО

Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)

Geburtsdatum: 6.8.1959

Geburtsort: Podilsk, Oblast Odessa, frühere UdSSR (jetzt Ukraine)

Geschlecht: weiblich

Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.

Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.

40.

Aliaksandr Mikhailavich LASYAKIN

Alexander Mikhailovich LOSYAKIN

Аляксандр Міхайлавіч ЛАСЯКІН

Александр Михайлович ЛОСЯКИН

Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)

Geburtsdatum: 21.7.1957

Geschlecht: männlich

Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.

Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.

41.

Igar Anatolievich PLYSHEUSKI

Ihor Anatolievich PLYSHEVSKIY

Ігар Анатольевіч ПЛЫШЭЎСКІ

Игорь Анатольевич ПЛЫШЕВСКИЙ

Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)

Geburtsdatum: 19.2.1979

Geburtsort: Lyuban, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.

Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.

42.

Marina Yureuna RAKHMANAVA

Marina Yurievna RAKHMANOVA

Марына Юр’еўна РАХМАНАВА

Марина Юрьевна РАХМАНОВА

Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)

Geburtsdatum: 26.9.1970

Geschlecht: weiblich

Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.

Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.

43.

Aleh Leanidavich SLIZHEUSKI

Oleg Leonidovich SLIZHEVSKI

Алег Леанідавіч СЛІЖЭЎСКІ

Олег Леонидович СЛИЖЕВСКИЙ

Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)

Geburtsdatum: 16.8.1972

Geburtsort: Hrodna/Grodno, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.

Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.

44.

Irina Aliaksandrauna TSELIKAVETS

Irina Alexandrovna TSELIKOVEC

Ірына Аляксандраўна ЦЭЛІКАВЕЦ

Ирина Александровна ЦЕЛИКОВЕЦ

Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)

Geburtsdatum: 02.11.1976

Geburtsort: Zhlobin, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: weiblich

Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.

Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.

▼M16

45.

Aliaksandr Ryhoravich LUKASHENKA

Alexandr Grigorievich LUKASHENKO

Аляксандр Рыгоравiч ЛУКАШЭНКА

Александр Григорьевич ЛУКАШЕНКО

Präsident der Republik Belarus

Geburtsdatum: 30.08.1954

Geburtsort: Siedlung Kopys, Oblast Witebsk/Wizebsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Als Präsident von Belarus mit Befehlsgewalt über staatliche Stellen ist er verantwortlich für die gewalttätige Repression, die der Staatsapparat vor und nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 ausgeübt hat, insbesondere den Ausschluss wichtiger Oppositionskandidaten, willkürliche Festnahmen und Misshandlung friedlicher Demonstranten sowie Einschüchterung und Gewalt gegen Journalisten.

46.

Viktar Aliaksandravich LUKASHENKA

Viktor Aleksandrovich LUKASHENKO

Вiктар Аляксандравiч ЛУКАШЭНКА

Виктор Александрович ЛУКАШЕНКО

Nationaler Sicherheitsberater des Präsidenten, Mitglied des Sicherheitsrates

Geburtsdatum: 28.11.1975

Geburtsort: Mogilev/Mahiliou (früher UdSSR, jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Als nationaler Sicherheitsberater des Präsidenten und Mitglied des Sicherheitsrates und aufgrund seiner informellen Aufsichtsbefugnis über die belarussischen Sicherheitskräfte ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

47.

Ihar Piatrovich SERGYAENKA

Igor Petrovich SERGEENKO

Iгар Пятровiч СЕРГЯЕНКА

Игорь Петрович СЕРГЕЕНКО

Leiter des Führungsstabs der Präsidialverwaltung

Geburtsdatum: 14.1.1963

Geburtsort: Stolitsa, Oblast Vitebsk/Viciebsk (früher UdSSR, jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Als Stabschef der Präsidialverwaltung steht er in enger Verbindung zum Präsidenten und hat die Durchsetzung der Befugnisse des Präsidenten im Bereich der Innen- und Außenpolitik sicherzustellen. Dadurch unterstützt er das Lukaschenko-Regime, so auch bei der Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020.

48.

Ivan Stanislavavich TERTEL

Ivan Stanislavovich TERTEL

Iван Станiслававiч ТЭРТЭЛЬ

Иван Станиславович ТЕРТЕЛЬ

Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB), ehemaliger Vorsitzender des Staatlichen Kontrollkomitees

Geburtsdatum: 8.9.1966

Geburtsort: Privalki/Privalka, Oblast Hrodna/Grodno (früher UdSSR, jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) und als ehemaliger Vorsitzender des Staatlichen Kontrollkomitees steht er in enger Verbindung zum Präsidenten und ist verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten sowie gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

49.

Raman Ivanavich MELNIK

Roman Ivanovich MELNIK

Раман Iванавiч МЕЛЬНIК

Роман Иванович МЕЛЬНИК

Leiter der Hauptdirektion Schutz der öffentlichen Ordnung und Prävention im Innenministerium

Geburtsdatum: 29.5.1964

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als Leiter der Hauptdirektion Schutz der öffentlichen Ordnung und Prävention im Innenministerium ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

50.

Ivan Danilavich NASKEVICH

Ivan Danilovich NOSKEVICH

Iван Данiлавiч НАСКЕВIЧ

Иван Данилович НОСКЕВИЧ

Vorsitzender des Untersuchungskomitees

Geburtsdatum: 25.3.1970

Geburtsort: Cierabličy, Oblast Brest (früher UdSSR, jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als Vorsitzender des Untersuchungskomitees ist er verantwortlich für die von dem Komitee gesteuerte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere durch Ermittlungen, die gegen den von der Opposition zur Anfechtung des Wahlergebnisses eingerichteten Koordinierungsrat und gegen friedliche Demonstranten eingeleitet wurden.

51.

Aliaksey Aliaksandravich VOLKAU

Alexey Aleksandrovich VOLKOV

Аляксей Аляксандравiч ВОЛКАЎ

Алексей Александрович ВОЛКОВ

Ehemaliger erster stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees, jetzt Vorsitzender des Staatskomitees für forensisches Fachwissen

Geburtsdatum: 7.9.1973

Geburtsort: Minsk (früher UdSSR, jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner ehemaligen Führungsposition als erster stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees ist er verantwortlich für die von dem Komitee gesteuerte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere durch Ermittlungen, die gegen den von der Opposition zur Anfechtung des Wahlergebnisses eingerichteten Koordinierungsrat und gegen friedliche Demonstranten eingeleitet wurden.

52.

Siarhei Yakaulevich AZEMSHA

Sergei Yakovlevich AZEMSHA

Сяргей Якаўлевiч АЗЕМША

Сергей Яковлевич АЗЕМША

Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees

Geburtsdatum: 17.7.1974

Geburtsort: Rechitsa, Oblast Gomel (früher UdSSR, jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees ist er verantwortlich für die von dem Komitee gesteuerte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere durch Ermittlungen, die gegen den von der Opposition zur Anfechtung des Wahlergebnisses eingerichteten Koordinierungsrat und gegen friedliche Demonstranten eingeleitet wurden.

53.

Andrei Fiodaravich SMAL

Andrei Fyodorovich SMAL

Андрэй Фёдаравiч СМАЛЬ

Андрей Федорович СМАЛЬ

Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees

Geburtsdatum: 1.8.1973

Geburtsort: Brest (früher UdSSR, jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees ist er verantwortlich für die von dem Komitee gesteuerte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere durch Ermittlungen, die gegen den von der Opposition zur Anfechtung des Wahlergebnisses eingerichteten Koordinierungsrat und gegen friedliche Demonstranten eingeleitet wurden.

54.

Andrei Yurevich PAULIUCHENKA

Andrei Yurevich PAVLYUCHENKO

Андрэй Юр’евiч ПАЎЛЮЧЕНКА

Андрей Юрьевич ПАВЛЮЧЕНКО

Leiter des Operations- und Analysezentrums

Geburtsdatum: 1.8.1971

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als Leiter des Operations- und Analysezentrums steht er in enger Verbindung zum Präsidenten und ist verantwortlich für die Repression der Zivilgesellschaft, insbesondere mittels der Unterbrechung der Verbindung zu Telekommunikationsnetzen als gegen die Zivilgesellschaft, friedliche Demonstranten und Journalisten gerichtetes Instrument der Repression.

55.

Ihar Ivanavich BUZOUSKI

Igor Ivanovich BUZOVSKI

Iгар Iванавiч БУЗОЎСКI

Игорь Иванович БУЗОВСКИЙ

Stellvertretender Minister für Information Geburtsdatum: 10.7.1972

Geburtsort: Koshelevo, Region Grodno/Hrodna (früher UdSSR, jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als stellvertretender Minister für Information ist er verantwortlich für Repressionsmaßnahmen gegen die Zivilgesellschaft, insbesondere mittels des Erlasses des Informationsministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020 den Zugang zu unabhängigen Websites zu unterbinden und den Internetzugang in Belarus zu begrenzen, als gegen die Zivilgesellschaft, friedliche Demonstranten und Journalisten gerichtetes Instrument der Repression.

56.

Natallia Mikalaeuna EISMANT

Natalia Nikolayevna EISMONT

Наталля Мiкалаеўна ЭЙСМАНТ

Наталья Николаевна ЭЙСМОНТ

Pressereferentin des belarussischen Präsidenten

Geburtsdatum: 16.2.1984

Geburtsort: Minsk (früher UdSSR, jetzt Belarus)

Mädchenname: Kirsanova (RU: Кирсанова) oder Selyun (RU: Селюн)

Geschlecht: männlich

Als Pressereferentin des belarussischen Präsidenten steht sie in enger Verbindung zum Präsidenten und ist verantwortlich für die Koordinierung der Medienaktivitäten des Präsidenten, wozu auch das Ausarbeiten von Erklärungen und das Organisieren von öffentlichen Auftritten gehört. Dadurch unterstützt sie das Lukaschenko-Regime, so auch bei der Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020. Insbesondere hat sie mit ihren im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020 abgegebenen öffentlichen Erklärungen, in denen sie den Präsident verteidigt und Oppositionelle und friedliche Demonstranten kritisiert hat, erheblich zur Untergrabung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus beigetragen.

57.

Siarhei Yaugenavich ZUBKOU

Sergei Yevgenevich ZUBKOV

Сяргей Яўгенавiч ЗУБКОЎ

Сергей Евгеньевич ЗУБКОВ

Befehlshaber der „Alpha“-Einheit

Geburtsdatum: 21.8.1975

Geschlecht: männlich

Als Befehlshaber der Einsatzkräfte der „Alpha“-Einheit ist er verantwortlich für die von diesen Einsatzkräften durchgeführte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

58.

Andrei Aliakseevich RAUKOU

Andrei Alekseevich RAVKOV

Андрэй Аляксеевiч РАЎКОЎ

Андрей Алексеевич РАВКОВ

Ehemaliger Staatssekretär im Sicherheitsrat

Geburtsdatum: 25.6.1967

Geburtsort: Revyaki, Oblast Vitebsk/Viciebsk (früher UdSSR, jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Als ehemaliger Staatssekretär im Sicherheitsrat steht er in enger Verbindung zum Präsidenten und ist verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

59.

Pyotr Piatrovich MIKLASHEVICH

Petr Petrovich MIKLASHEVICH

Пётр Пятровiч МIКЛАШЭВIЧ

Петр Петрович МИКЛАШЕВИЧ

Präsident des Verfassungsgerichts der Republik Belarus

Geburtsdatum: 18.10.1954

Geburtsort: Oblast Minsk (früher UdSSR, jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Als Präsident des Verfassungsgerichts ist er verantwortlich für die am 25. August 2020 ergangene Entscheidung des Verfassungsgerichts, durch die die Ergebnisse der manipulierten Wahlen für rechtmäßig erklärt wurden. Er hat deshalb die im Rahmen der Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats gegen friedliche Demonstranten und Journalisten durchgeführten Maßnahmen unterstützt und ermöglicht und ist somit verantwortlich für eine ernsthafte Untergrabung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus.

▼M17

60.

Anatol Aliaksandravich SIVAK

Anatoli Aleksandrovich SIVAK

Анатоль Аляксандравiч СIВАК

Анатолий Александрович СИВАК

Stellvertretender Ministerpräsident, ehemaliger Vorsitzender des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk

Geburtsdatum: 19.7.1962

Geburtsort: Zavoit, Kreis Narovlya, Oblast Gomel/Homyel, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner früheren Leitungsfunktion als Vorsitzender des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne der unter seiner Aufsicht stehenden lokalen Verwaltungsbehörden in Minsk im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. Er hat zahlreiche öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen er die friedlichen Proteste in Belarus kritisierte.

In seiner derzeitigen Führungsposition als stellvertretender Ministerpräsident unterstützt er weiterhin das Lukaschenko-Regime.

61.

Ivan Mikhailavich EISMANT

Ivan Mikhailavich EISMONT

Iван Мiхайлавiч ЭЙСМАНТ

Иван Михайлович ЭЙСМОНТ

Vorsitzender der belarussischen staatlichen Rundfunkanstalt, Leiter der Belteleradiokampanija

Geburtsdatum: 20.1.1977

Geburtsort: Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner derzeitigen Position als Leiter der belarussischen staatlichen Rundfunkanstalt ist er verantwortlich für die Verbreitung von Staatspropaganda in öffentlichen Medien, und er unterstützt durchweg das Lukaschenko-Regime. So nutzt er unter anderem die Medien, um den Verbleib des Präsidenten in seinem Amt trotz der manipulierten Präsidentschaftswahlen vom 9. August 2020 und das anschließende wiederholte gewaltsame Vorgehen gegen die friedlichen und legitimen Proteste zu unterstützen.

Eismont hat öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen er die friedlichen Demonstranten kritisierte, und hat die Berichterstattung über die Proteste durch die Medien verweigert. Er hat zudem ihm unterstellte streikende Mitarbeiter der Rundfunkanstalt „Belteleradiokampanija“ entlassen und ist somit verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen.

62.

Uladzimir Stsiapanavich KARANIK

Vladimir Stepanovich KARANIK

Уладзiмiр Сцяпанавiч КАРАНIК

Владимир Степанович КАРАНИК

Gouverneur des Oblast Grodno/Hrodna, ehemaliger Gesundheitsminister

Geburtsdatum: 30.11.1973

Geburtsort: Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner früheren Leitungsfunktion als Gesundheitsminister war er dafür verantwortlich, dass Gesundheitsdienste zur Verfolgung friedlicher Demonstranten eingesetzt wurden, indem beispielsweise Demonstranten, die medizinischer Versorgung bedurften, von Krankenwagen in Untersuchungsgefängnisse anstatt in Krankenhäuser verbracht wurden. Er hat zahlreiche öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen er die friedlichen Demonstrationen in Belarus kritisierte, und in einem Fall einem Demonstranten unterstellte, dass er unter dem Einfluss berauschender Mittel stehe.

In seiner derzeitigen Führungsposition als Gouverneur des Oblast Grodno/Hrodna unterstützt er weiterhin das Lukaschenko-Regime.

63.

Natallia Ivanauna KACHANAVA

Natalia Ivanovna KOCHANOVA

Наталля Iванаўна КАЧАНАВА

Наталья Ивановна КОЧАНОВА

Vorsitzende des Rates der Republik der Nationalversammlung von Belarus

Geburtsdatum: 25.9.1960

Geburtsort: Polotsk, Oblast Witebsk/Wizebsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: weiblich

In ihrer derzeitigen Führungsposition als Vorsitzende des Rates der Republik der Nationalversammlung von Belarus ist sie verantwortlich für die Unterstützung der innenpolitischen Entscheidungen des Präsidenten. Sie ist verantwortlich für die Organisation der manipulierten Wahlen vom 9. August 2020. Sie hat öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen sie das brutale Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen friedliche Demonstranten rechtfertigte.

64.

Pavel Mikalaevich LIOHKI

Pavel Nikolaevich LIOHKI

Павел Мiкалаевiч ЛЁГКI

Павел Николаевич ЛЁГКИЙ

erster stellvertretender Minister für Information

Geburtsdatum: 30.5.1972

Geburtsort: Baranawitschy, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als erster stellvertretender Minister für Information ist er verantwortlich für Repressionsmaßnahmen gegen die Zivilgesellschaft, insbesondere für den Erlass des Informationsministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020 den Zugang zu unabhängigen Websites zu unterbinden und den Internetzugang in Belarus zu begrenzen, als gegen die Zivilgesellschaft, friedliche Demonstranten und Journalisten gerichtetes Instrument der Repression.

65.

Ihar Uladzimiravich LUTSKY

Igor Vladimirovich LUTSKY

Iгар Уладзiмiравiч ЛУЦКI

Игорь Владимирович ЛУЦКИЙ

Minister für Information

Geburtsdatum: 31.10.1972

Geburtsort: Stolin, Oblast Brest, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als Minister für Information ist er verantwortlich für Repressionsmaßnahmen gegen die Zivilgesellschaft, insbesondere für den Erlass des Informationsministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020 den Zugang zu unabhängigen Websites zu unterbinden und den Internetzugang in Belarus zu begrenzen, als gegen die Zivilgesellschaft, friedliche Demonstranten und Journalisten gerichtetes Instrument der Repression.

66.

Andrei Ivanavich SHVED

Andrei Ivanovich SHVED

Андрэй Iванавiч ШВЕД

Андрей Иванович ШВЕД

Generalstaatsanwalt von Belarus

Geburtsdatum: 21.4.1973

Geburtsort: Glushkovichi, Oblast Gomel/Homyel, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als Generalstaatsanwalt von Belarus ist er verantwortlich für die anhaltenden Repressionsmaßnahmen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition, insbesondere für die Einleitung zahlreicher Strafverfahren gegen friedliche Demonstranten, Oppositionsführer und Journalisten nach den Präsidentschaftswahlen von 2020. Er hat zudem öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen er Teilnehmern an „nicht genehmigten Versammlungen“ Bestrafung androhte.

67.

Genadz Andreevich BOGDAN

Gennady Andreievich BOGDAN

Генадзь Андрэевiч БОГДАН

Геннадий Андреевич БОГДАН

Stellvertretender Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung

Geburtsdatum: 8.1.1977

Geschlecht: männlich

In seiner Position als stellvertretender Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung beaufsichtigt er die Tätigkeit zahlreicher Unternehmen. Das von ihm geleitete Amt leistet den Behörden des Staatsapparats und den Behörden der Republik finanzielle, materielle, technische, soziale, logistische und medizinische Unterstützung. Er steht in enger Verbindung zum Präsidenten und unterstützt weiterhin das Lukaschenko-Regime.

68.

Ihar Paulavich BURMISTRAU

Igor Pavlovich BURMISTROV

Iгар Паўлавiч БУРМIСТРАЎ

Игорь Павлович БУРМИСТРОВ

Stabschef und erster stellvertretender Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums

Geburtsdatum: 30.9.1968

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als erster stellvertretender Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden Truppen im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für die willkürlichen Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

69.

Arciom Kanstantinavich DUNKA

Artem Konstantinovich DUNKO

Арцём Канстанцiнавiч ДУНЬКА

Артем Константинович ДУНЬКО

Leitender Inspektor für Sonderaufgaben der Abteilung für Finanzermittlungen des Staatlichen Kontrollkomitees

Geburtsdatum: 8.6.1990

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als leitender Inspektor für Sonderaufgaben der Abteilung für Finanzermittlungen des Staatlichen Kontrollkomitees ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere durch Ermittlungen, die gegen Oppositionsführer und Aktivisten eingeleitet wurden.

70.

Aleh Heorhievich KARAZIEI

Oleg Georgevich KARAZEI

Алег Георгiевiч КАРАЗЕЙ

Олег Георгиевич КАРАЗЕЙ

Leiter der Abteilung Prävention der Hauptabteilung Strafverfolgung und Prävention der Polizei für öffentliche Sicherheit des Innenministeriums

Geburtsdatum: 1.1.1979

Geburtsort: Oblast Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als Leiter der Abteilung Prävention der Hauptabteilung Strafverfolgung und Prävention der Polizei für öffentliche Sicherheit des Innenministeriums ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne der Polizei im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

71.

Dzmitry Aliaksandravich KURYAN

Dmitry Aleksandrovich KURYAN

Дзмiтрый Аляксандравiч КУРЯН

Дмитрий Александрович КУРЯН

Oberst der Polizei, stellvertretender Leiter der Hauptabteilung und Leiter der Abteilung Strafverfolgung im Innenministerium

Geburtsdatum: 3.10.1974

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als als Oberst der Polizei und stellvertretender Leiter der Hauptabteilung und Leiter der Abteilung Strafverfolgung im Innenministerium ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne der Polizei im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

72.

Aliaksandr Henrykavich TURCHIN

Aleksandr Henrihovich TURCHIN

Аляксандр Генрыхавiч ТУРЧЫН

Александр Генрихович ТУРЧИН

Vorsitzender des Verwaltungskomitees des Gebiets Minsk

Geburtsdatum: 2.7.1975

Geburtsort: Novogrudok, Oblast Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Vorsitzender des Verwaltungskomitees des Gebiets Minsk ist er zuständig für die Beaufsichtigung der lokalen Verwaltung, einschließlich einiger Komitees. Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime.

73.

Dzmitry Mikalaevich SHUMILIN

Dmitry Nikolayevich SHUMILIN

Дзмiтрый Мiкалаевiч ШУМIЛIН

Дмитрий Николаевич ШУМИЛИН

Stellvertretender Leiter der Abteilung Großveranstaltungen der Hauptdirektion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk

Geburtsdatum: 26.7.1977

Geschlecht: männlich

In seiner Position als stellvertretender Leiter der Hauptdirektion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung des lokalen Verwaltungsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

Er hat sich nachweislich persönlich an der unrechtmäßigen Inhaftierung friedlicher Demonstranten beteiligt.

74.

Vital Ivanavich STASIUKEVICH

Vitalyi Ivanovich STASIUKEVICH

Вiталь Iванавiч СТАСЮКЕВIЧ

Виталий Иванович СТАСЮКЕВИЧ

Stellvertretender Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit in Grodno/Hrodna

Geburtsdatum: 5.3.1976

Geburtsort: Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner Position als stellvertretender Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit in Grodno/Hrodna ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden örtlichen Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

Zeugen zufolge hat er persönlich die unrechtmäßige Inhaftierung friedlicher Demonstranten überwacht.

75.

Siarhei Leanidavich KALINNIK

Sergei Leonidovich KALINNIK

Сяргей Леанiдавiч КАЛИННИК

Сергей Леонидович КАЛИННИК

Oberst der Polizei, Leiter des Polizeikommissariats des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk

Geburtsdatum: 23.7.1979

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Leiter des Polizeikommissariats des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden örtlichen Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

Zeugen zufolge hat er persönlich die Folterung von unrechtmäßig festgehaltenen Demonstranten überwacht und sich daran beteiligt.

76.

Vadzim Siarhaevich PRYGARA

Vadim Sergeevich PRIGARA

Вадзiм Сяргеевiч ПРЫГАРА

Вадим Сергеевич ПРИГАРА

Oberstleutnant der Polizei, Leiter des Bezirkspolizeikommissariats in Molodetschno

Geburtsdatum: 31.10.1980

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Leiter des Bezirkspolizeikommissariats in Molodetschno ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden örtlichen Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

Zeugen zufolge überwachte er persönlich das Verprügeln von unrechtmäßig festgehaltenen Demonstranten. Ferner gab er gegenüber den Medien zahlreiche abwertende Bemerkungen über Demonstranten ab.

77.

Viktar Ivanavich STANISLAUCHYK

Viktor Ivanovich STANISLAVCHIK

Вiктар Iванавiч СТАНIСЛАЎЧЫК

Виктор Иванович СТАНИСЛАВЧИК

Stellvertretender Leiter der Polizeidirektion des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk, Befehlshaber der Polizei für öffentliche Sicherheit

Geburtsdatum: 27.1.1971

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Stellvertretender Leiter der Polizeidirektion des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk und Befehlshaber der Polizei für öffentliche Sicherheit ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden örtlichen Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

Zeugen zufolge überwachte er persönlich die Festnahme friedlicher Demonstranten und das Verprügeln jener unrechtmäßig festgehaltenen Personen.

78

Aliaksandr Aliaksandravich PIETRASH

Aleksandr Aleksandrovich PETRASH

Аляксандр Аляксандравiч ПЕТРАШ

Александр Александрович ПЕТРАШ

Direktor des Gerichts des Stadtbezirks Moskowski von Minsk

Geburtsdatum: 16.5.1988

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Direktor des Gerichts des Stadtbezirks Moskowski von Minsk ist er verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Es wurde berichtet, dass unter seiner Aufsicht geführte Gerichtsverfahren von Verletzungen der Rechte der Verteidigung gekennzeichnet und auf falsche Zeugenaussagen gestützt waren.

Er wirkte an der Verhängung von Geldbußen für und an der Verhaftung von Demonstranten, Journalisten und Oppositionsführern im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 mit.

Er ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.

79.

Andrei Aliaksandravich LAHUNOVICH

Andrei Aleksandrovich LAHUNOVICH

Андрэй Аляксандравiч ЛАГУНОВIЧ

Андрей Александрович ЛАГУНОВИЧ

Richter am Gericht des Stadtbezirks Sowjetski von Gomel/Homyel

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Richter am Gericht des Stadtbezirks Sowjetski von Gomel/Homyel ist er verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Es wurde berichtet, dass es bei unter seiner Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.

Er ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.

80.

Alena Vasileuna LITVINA

Elena Vasilevna LITVINA

Алена Васiльеўна ЛIТВIНА

Елена Васильевна ЛИТВИНА

Richterin am Gericht des Stadtbezirks Leninski von Mogiljow

Geschlecht: weiblich

In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Leninski von Mogiljow ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten, insbesondere durch die Verurteilung des Oppositionsaktivisten und Ehegatten der Präsidentschaftskandidatin Svetlana Tsikhanouska, Siarhei Tsikhanousky. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.

Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.

81.

Victoria Valeryeuna SHABUNYA

Victoria Valerevna SHABUNYA

Вiкторыя Валер’еўна ШАБУНЯ

Виктория Валерьевна ШАБУНЯ

Richterin am Gericht des Zentralbezirks von Minsk

Geburtsdatum: 27.2.1974

Geschlecht: weiblich

In ihrer Position als Richterin am Gericht des Zentralbezirks von Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten, insbesondere durch die Verurteilung des Mitglieds des Koordinierungsrates und Vorsitzenden eines Streikkomitees Sergei Dylevsky. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.

Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.

82.

Alena Aliaksandravna ZHYVITSA

Elena Aleksandrovna ZHYVITSA

Алена Аляксандравна ЖЫВIЦА

Елена Александровна ЖИВИЦА

Richterin am Gericht des Stadtbezirks Oktyabrsky von Minsk

Geburtsdatum: 9.4.1990

Geschlecht: weiblich

In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Oktyabrsky von Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.

Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.

83.

Natallia Anatolievna DZIADKOVA

Natalia Anatolievna DEDKOVA

Наталля Анатольеўна ДЗЯДКОВА

Наталья Анатольевна ДЕДКОВА

Richterin am Gericht des Stadtbezirks Partizanski von Minsk

Geburtsdatum: 2.12.1979

Geschlecht: weiblich

In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Partizanski von Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten, insbesondere durch die Verurteilung der Vorsitzenden des Koordinierungsrates, Mariya Kalesnikava. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.

Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition

84.

Maryna Arkadzeuna FIODARAVA

Marina Arkadievna FEDOROVA

Марына Аркадзьеўна ФЁДАРАВА

Марина Аркадьевна ФЕДОРОВА

Richterin am Gericht des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk

Geburtsdatum: 11.9.1965

Geschlecht: weiblich

In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.

Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.

85.

Yulia Chaslavauna HUSTYR

Yulia Cheslavovna HUSTYR

Юлiя Чаславаўна ГУСТЫР

Юлия Чеславовна ГУСТЫР

Richterin am Gericht des Zentralbezirks von Minsk

Geburtsdatum: 14.1.1984

Geschlecht: weiblich

In ihrer Position als Richterin am Gericht des Zentralbezirks von Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten, insbesondere durch die Verurteilung des oppositionellen Präsidentschaftskandidaten Viktar Babarika. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.

Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.

86.

Alena Tsimafeeuna NYAKRASAVA

Elena Timofeevna NEKRASOVA

Алена Цiмафееўна НЯКРАСАВА

Елена Тимофеевна НЕКРАСОВА

Richterin am Gericht des Stadtbezirks Zawodski in Minsk

Geburtsdatum: 26.11.1974

Geschlecht: weiblich

In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Zawodski in Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.

Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.

87.

Aliaksandr Vasilevich SHAKUTSIN

Aleksandr Vasilevich SHAKUTIN

Аляксандр Васiльевiч ШАКУЦIН

Александр Васильевич ШАКУТИН

Geschäftsmann, Eigentümer der Amhodor-Holding

Geburtsdatum: 12.1.1959

Geburtsort: Bolshoe Babino, Kreis Orscha, Oblast Witebsk/Wizebsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Er ist einer der führenden in Belarus tätigen Geschäftsleute, mit Geschäftsinteressen im Bau-, Maschinenbau- und Agrarsektor sowie in anderen Sektoren.

Es wird berichtet, dass er eine derjenigen Personen ist, die unter Lukaschenkos Präsidentschaft am meisten von der Privatisierung profitiert haben. Er ist auch ein Mitglied des Präsidiums der für Lukaschenko eintretenden öffentlichen Vereinigung „Belaya Rus“ und Mitglied des Rates für die Entwicklung der Unternehmerschaft in der Republik Belarus.

Damit profitiert er vom Lukaschenko-Regime und der für dieses geleisteten Unterstützung.

Im Juli 2020 gab er öffentliche Bemerkungen ab, in denen er die Proteste der Opposition in Belarus verurteilte und damit zur Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition beitrug.

88.

Mikalai Mikalaevich VARABEI/VERABEI

Nikolay Nikolaevich VOROBEY

Мiкалай Мiкалаевiч ВАРАБЕЙ/ВЕРАБЕЙ

Николай Николаевич ВОРОБЕЙ

Geschäftsmann, Miteigentümer der Bremino-Gruppe

Geburtsdatum: 4.5.1963

Geburtsort: Ukrainische SSR (jetzt Ukraine)

Geschlecht: männlich

Er ist einer der führenden in Belarus tätigen Geschäftsleute, mit Geschäftsinteressen im Erdöl-, Kohlentransit- und Bankensektor sowie in anderen Sektoren.

Er ist Miteigentümer der Bremino-Gruppe, eines Unternehmens, das in den Genuss von Steuervergünstigungen und anderweitiger Unterstützung seitens der belarussischen Regierung kam.

Damit profitiert er vom Lukaschenko-Regime und der für dieses geleisteten Unterstützung.

B.   Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 4 Absatz 1



 

Namen

Transkription der belarussischen Schreibweise

Transkription der russischen Schreibweise

Namen

(belarussische Schreibweise)

(russische Schreibweise)

Angaben zur Identität

Gründe für die Aufnahme in die Liste

Datum der Aufnahme in die Liste

1.

CJSC Beltechexport

ЗАО „Белтехэкспорт“

Anschrift: Belarus Minsk, 220012 Minsk, Nezavisimosti Ave. 86-B

Tel.: +375 17 358 83 83; +375 17 373 80 12

Website: https://bte.by/

E-Mail: mail@bte.by

CJSC Beltechexport ist eine private Organisation, die von staatseigenen belarussischen Unternehmen hergestellte Waffen und Militärausrüstung in afrikanische, südamerikanische und asiatische Länder sowie Länder des Nahen und Mittleren Ostens exportiert. Beltechexport ist eng mit dem belarussischen Verteidigungsministerium verbunden.

Damit profitiert CJSC Beltechexport vom Lukaschenko-Regime und der Unterstützung, die es durch die Schaffung von Gewinnen für die Präsidialverwaltung leistet.

17.12.2020

2.

Dana Holdings/Dana Astra

Дана Холдингз/Дана Астра

Anschrift: Belarus, 220114 Minsk, P. Mstislavtsa 9 (1st floor)

Registrierungsnummer: Dana Astra: 191295361

Website: https://dana-holdings.com/

E-Mail: PR@bir.by

Tel.: +375 17 26 93 290; +375 17 39 39 465

Dana Holdings/Dana Astra ist eines der wichtigsten Immobilienentwicklungs- und Bauunternehmen in Belarus. Das Unternehmen erhielt Parzellen für die Entwicklung mehrerer großer Wohnkomplexe und Geschäftszentren.

Eigentümer von Dana Holdings/Dana Astra unterhalten enge Beziehungen zu Alexandr Lukaschenko. Liliya Lukaschenka, die Schwiegertochter des Präsidenten, nimmt eine hochrangige Position in dem Unternehmen ein.

Damit profitiert Dana Holdings/Dana Astra vom Lukaschenko-Regime und der für dieses geleisteten Unterstützung.

17.12.2020

3.

GHU — die staatliche Einrichtung „Hauptwirtschaftsabteilung der Präsidialverwaltung“

ГХУ — Государственное учреждение „Главное хозяйственное управление“ Управления делами Президента Республики Беларусь

Anschrift: Belarus, 220010 Minsk, Miasnikova Str. 37

Tel.: +375 17 222 33 13

Website: http://ghu.by

E-Mail: ghu@ghu.by

GHU ist der größte Akteur auf dem nicht wohnungsbezogenen Immobilienmarkt in Belarus und beaufsichtigt zahlreiche Unternehmen.

Der Leiter der GHU, Victor Sheiman, wurde von Alexandr Lukaschenko ersucht, die Sicherheit der Präsidentschaftswahlen 2020 zu überwachen.

Damit profitiert die GHU vom Lukaschenko-Regime und der für dieses geleisteten Unterstützung.

17.12.2020

4.

LLC Synesis

ООО „Синезис“

Anschrift: Belarus, 220005 Minsk, Platonova 20B; Russland, 123100 Moskau, Mantulinskaya 24

Registrierungsnummer (УНН/ИНН): 190950894 (Belarus); 7704734000/770301001 (Russland).

Website: https://synesis.partners; https://synesis-group.com/

Tel.: +375 17 240 36 50

JSC Synesis stellt den belarussischen Behörden eine Überwachungsplattform bereit, mit der Videoaufnahmen durchsucht und ausgewertet werden können und eine Gesichtserkennungssoftware eingesetzt werden kann; damit ist das Unternehmen verantwortlich für die Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition durch den Staatsapparat in Belarus.

Den Beschäftigten von Synesis ist es untersagt, auf Belarussisch zu kommunizieren, womit das Unternehmen dafür verantwortlich ist, dass Arbeitnehmerrechte untergraben werden.

Das belarussische Staatssicherheitskomitee (KGB) und das Innenministerium werden als Nutzer des von Synesis entwickelten Systems aufgeführt. Das Unternehmen profitiert somit vom Lukaschenko-Regime und der für dieses geleisteten Unterstützung.

Der Vorstandsvorsitzende von Synesis, Alexander Shatrov, kritisierte öffentlich die gegen das Lukaschenko-Regime demonstrierenden Personen und relativierte den Mangel an Demokratie in Belarus.

17.12.2020

5.

AGAT Electromechanical Plant OJSC

OAO „АГАТ-электромеханический завод“

Anschrift: Belarus, 220114 Minsk, Nezavisimosti Ave. 115

Tel.: +375 17 272 01 32, +375 17 570 41 45

E-Mail: marketing@agat-emz.by

Website: https://agat-emz.by/

Die Elektromechanikwerke AGAT Electromechanical Plant OJSC sind Teil der Staatsbehörde für die Rüstungsindustrie der Republik Belarus (State Authority for Military Industry of the Republic of Belarus) (alias SAMI oder Staatliches Komitee für Rüstungsindustrie (State Military Industrial Committee)), die dafür verantwortlich ist, die Politik des Staates in militärisch-technischer Hinsicht umzusetzen, und dem Ministerrat und dem Staatspräsidenten von Belarus untersteht. Damit profitiert AGAT Electromechanical Plant OJSC vom Lukaschenko-Regime und der für dieses geleisteten Unterstützung.

Das Unternehmen ist Hersteller von „Rubezh“, einem für die Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen konzipierten Barrieresystem, das gegen die friedlichen Demonstrationen im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen vom 9. August 2020 eingesetzt wurde; daher ist das Unternehmen verantwortlich für die Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.

17.12.2020

6.

OJSC 140 Repair Plant

140 ремонтный завод

Anschrift: Belarus, Borisov, L. Chalovskoy str. 19

Tel.: +375 17 776 20 32;

+375 17 776 54 79

Email: info@140zavod.org

Website: https://140zavod.org

OJSC 140 Repair Plant ist Teil der Staatsbehörde für die Rüstungsindustrie der Republik Belarus (State Authority for Military Industry of the Republic of Belarus) (alias SAMI oder Staatliches Komitee für Rüstungsindustrie (State Military Industrial Committee)), die dafür verantwortlich ist, die Politik des Staates in militärisch-technischer Hinsicht umzusetzen, und dem Ministerrat und dem Staatspräsidenten von Belarus untersteht. Damit profitiert OJSC 140 Repair Plant vom Lukaschenko-Regime und der für dieses geleisteten Unterstützung.

Das Unternehmen ist Hersteller von Transportfahrzeugen und gepanzerten Fahrzeugen, die gegen die friedlichen Demonstrationen im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen vom 9. August 2020 eingesetzt wurden; daher ist das Unternehmen verantwortlich für die Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.

17.12.2020

7.

OJSC MZKT/MWPT (a.k.a. VOLAT) — Minsk Wheel Tractor Plant

OAO „МЗКТ“ — Минский завод колёсных тягачей

Anschrift: Belarus, 220021 Minsk, Partizanski Ave. 150

Tel.: +375 17 330 17 09

Fax +375 17 291 31 92

E-Mail: link@mzkt.by

Website: www.mzkt.by

OJSC MZKT (alias VOLAT) ist Teil der Staatsbehörde für die Rüstungsindustrie der Republik Belarus (State Authority for Military Industry of the Republic of Belarus) (alias SAMI oder Staatliches Komitee für Rüstungsindustrie (State Military Industrial Committee)), die dafür verantwortlich ist, die Politik des Staates in militärisch-technischer Hinsicht umzusetzen, und dem Ministerrat und dem Staatspräsidenten von Belarus untersteht. Damit profitiert OJSC MZKT (alias VOLAT) vom Lukaschenko-Regime und der für dieses geleisteten Unterstützung.

Beschäftigte von OJSC MZKT, die im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen 2020 während des Besuchs von Alexandr Lukaschenko auf dem Werksgelände demonstrierten und sich dem Streik anschlossen, wurden entlassen; damit ist das Unternehmen verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen.

17.12.2020

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