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Document 42017X0260R(01)
Berichtigung der Regelung Nr. 10 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit [2017/260] (ABl. L 41 vom 17.2.2017)
Berichtigung der Regelung Nr. 10 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit [2017/260] (ABl. L 41 vom 17.2.2017)
EUT L 110 af 27.4.2017, p. 10–10
(ES, DE, LV, PL)
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2017/260/corrigendum/2017-04-27/oj
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Corrigendum to | 42017X0260 | (ES, DE, LV, PL) |
27.4.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 110/10 |
Berichtigung der Regelung Nr. 10 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit [2017/260]
( Amtsblatt der Europäischen Union L 41 vom 17. Februar 2017 )
Auf Seite 1, oben:
Anstatt:
„Die zweite Nummer dient nur als Beispiel. Nur die von der UNECE verabschiedeten Originalfassungen sind international rechtsverbindlich. Der Status dieser Regelung und das Datum ihres Inkrafttretens sind der neuesten Fassung des UNECE-Statusdokuments TRANS/WP.29/343 zu entnehmen, das von folgender Website abgerufen werden kann:“
muss es heißen:
„Nur die von der UNECE verabschiedeten Originalfassungen sind international rechtsverbindlich. Der Status dieser Regelung und das Datum ihres Inkrafttretens sind der neuesten Fassung des UNECE-Statusdokuments TRANS/WP.29/343 zu entnehmen, das von folgender Website abgerufen werden kann:“