This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 32017M8074
Commission Decision of 19/01/2017 declaring a concentration to be compatible with the common market (Case No COMP/M.8074 - SCHNEIDER ELECTRIC / DB ENERGIE / INNO2GRID JV) according to Council Regulation (EC) No 139/2004 (Only the German text is authentic)
Rozhodnutí Komise ze dne 19/01/2017 prohlašující spojení podniků za slučitelné se společným trhem (Případ č. COMP/M.8074 - SCHNEIDER ELECTRIC / DB ENERGIE / INNO2GRID JV) podle nařízení Rady (ES) č. 139/2004. (Pouze německé znění je závazné)
Rozhodnutí Komise ze dne 19/01/2017 prohlašující spojení podniků za slučitelné se společným trhem (Případ č. COMP/M.8074 - SCHNEIDER ELECTRIC / DB ENERGIE / INNO2GRID JV) podle nařízení Rady (ES) č. 139/2004. (Pouze německé znění je závazné)
In force
|
|
EUROPÄISCHE KOMMISSION |
Brüssel, 19.01.2017
C(2017) 382 Finale
NICHTVERTRAULICHE FASSUNG
Sache M.8074 - SCHNEIDER ELECTRIC / DB ENERGIE / INNO2GRID JV
1 2 Kommissionsbeschluss nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates und Artikel 57 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
Sehr geehrte Damen und Herren!
1.Am 9. Dezember 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Fusionskontrollverordnung bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Schneider Electric GmbH (Deutschland), eine Tochtergesellschaft der Schneider Electric SE, und das Unternehmen DB Energie GmbH (Deutschland), eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn AG, erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen inno2grid (Deutschland). 3
2.Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
-Schneider Electric SE ist in den Gebieten elektrische Energieverteilung, Energie-Management und industrielle Automation tätig und bietet integrierte Lösungen für Energie und Infrastruktur, industrielle Prozesse, Maschinen- und Industrieausrüstung, Gebäudeautomatisierung, Rechenzentren und Datennetze sowie Wohngebäude.
-Die Deutsche Bahn AG ist ein Verkehrs- und Logistikunternehmen in Europa mit zahlreichen Tochterunternehmen, die in den Bereichen Personenverkehr, Infrastruktur und Transport und Logistik tätig sind. Die DB Energie stellt die Energiesparte der Deutschen Bahn AG dar. Geschäftsgegenstand der DB Energie ist die Erzeugung, Beschaffung und Bereitstellung von Energieträgern.
-inno2grid ist im Bereich der Entwicklung, Beratung, Planung, sowie der Erprobung, Realisierung, des Betriebs und Vertriebs von dezentralen, intelligenten Energieinfrastrukturen und damit zusammenhängenden nachhaltigen und vernetzten Mobilitätslösungen tätig.
3.Nach Prüfung der Anmeldung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Fusionskontrollverordnung und unter Randnummer 5 Buchstabe a und 5 Buchstabe c der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates 4 fällt.
4.Aus den in der Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren dargelegten Gründen hat die Europäische Kommission beschlossen, keine Einwände gegen den angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen vereinbar zu erklären. Dieser Beschluss ergeht nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 des EWR-Abkommens.
Für die Kommission
(unterzeichnet)
Johannes LAITENBERGER
Generaldirektor
ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“). Mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 wurden mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) einige Begriffe geändert. So wurde zum Beispiel „Gemeinschaft“ durch „Union“ und „Gemeinsamer Markt“ durch „Binnenmarkt“ ersetzt. In diesem Beschluss wird durchgehend die Terminologie des AEUV verwendet.
ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.