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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Dokument 32024R1961

Durchführungsverordnung (EU) 2024/1961 der Kommission vom 16. Juli 2024 über einheitliche Bedingungen für die Übermittlung von Zeitreihen für die neue regionale Gliederung nach der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates

C/2024/4935

ABl. L, 2024/1961, , ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/1961/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Rechtlicher Status des Dokuments In Kraft

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/1961/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/1961

17.7.2024

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/1961 DER KOMMISSION

vom 16. Juli 2024

über einheitliche Bedingungen für die Übermittlung von Zeitreihen für die neue regionale Gliederung nach der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 bildet den rechtlichen Rahmen für regionale Klassifizierung und soll die Erhebung, Erstellung und Verbreitung harmonisierter Regionalstatistiken in der EU ermöglichen.

(2)

Die Kommission hat die gemeinsame Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/674 der Kommission (2) mit Wirkung vom 1. Januar 2024 geändert.

(3)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die Zeitreihen für die neue regionale Gliederung gemäß dem Anhang dieser Durchführungsverordnung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 16. Juli 2024

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)   ABl. L 154 vom 21.6.2003, S. 1, ELI http://data.europa.eu/eli/reg/2003/1059/oj.

(2)  Delegierte Verordnung (EU) 2023/674 der Kommission vom 26. Dezember 2022 zur Änderung der Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) (ABl. L 87 vom 24.3.2023, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2023/674/oj).


ANHANG

GEFORDERTES ANFANGSJAHR NACH STATISTIKBEREICH

Bereich

NUTS-Ebene 2

NUTS-Ebene 3

Landwirtschaft — tierische Erzeugung

2021

 

Landwirtschaft — Regionale Landwirtschaftliche Gesamtrechnung

2021

 

Unternehmensdemografie

2022

2022

Demografie — Bevölkerung, Lebendgeburten, Sterbefälle

1990 (1)

1990 (1)

Erziehung und Unterricht

2013

 

Gesundheit — Todesursachen

2013

 

Nutzung der Gesundheitsversorgung — Krankenhausentlassungen

2023

 

Arbeitsmarkt — Beschäftigung, Arbeitslosigkeit

2019

2019 (2)

Regionale Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen — Tabellen nach Wirtschaftsbereichen und nach Regionen

2000

2000

Regionale Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen — Haushaltskonten

2000

 

Wissenschaft und Technologie — FuE-Ausgaben und Personal

2021

 

Strukturelle Unternehmensstatistik

2022

 

Tourismus

2020

2020

Abfallstatistik — Abfallbehandlungsanlagen

2018

 


(1)  Für die Bezugsjahre 1990 bis 2012 ist die Übermittlung fakultativ.

(2)  Die Übermittlung ist bis zum Bezugsjahr 2020 fakultativ.


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/1961/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)


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