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Dokument 32024D1944
Commission Implementing Decision (EU) 2024/1944 of 5 July 2024 amending Implementing Decision (EU) 2019/450 as regards the publication of references of European Assessment Documents for thermal insulation board made of microporous silica and rigid polyurethane foam elements for fastening attachment parts to external walls and other construction products
Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1944 der Kommission vom 5. Juli 2024 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450 hinsichtlich der Veröffentlichung der Referenznummern Europäischer Bewertungsdokumente für Wärmedämmplatten aus mikroporöser Kieselsäure und Elemente aus Polyurethan-Hartschaum (PUR) für die Befestigung von Anbauteilen an Außenwänden sowie andere Bauprodukte
Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1944 der Kommission vom 5. Juli 2024 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450 hinsichtlich der Veröffentlichung der Referenznummern Europäischer Bewertungsdokumente für Wärmedämmplatten aus mikroporöser Kieselsäure und Elemente aus Polyurethan-Hartschaum (PUR) für die Befestigung von Anbauteilen an Außenwänden sowie andere Bauprodukte
C/2024/4925
ABl. L, 2024/1944, 11.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2024/1944/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In Kraft
![]() |
Amtsblatt |
DE Reihe L |
2024/1944 |
11.7.2024 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2024/1944 DER KOMMISSION
vom 5. Juli 2024
zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450 hinsichtlich der Veröffentlichung der Referenznummern Europäischer Bewertungsdokumente für Wärmedämmplatten aus mikroporöser Kieselsäure und Elemente aus Polyurethan-Hartschaum (PUR) für die Befestigung von Anbauteilen an Außenwänden sowie andere Bauprodukte
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates (1), insbesondere auf Artikel 22,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 wurden von der Organisation Technischer Bewertungsstellen, nachdem Hersteller Europäische Technische Bewertungen beantragt hatten, 19 Europäische Bewertungsdokumente angenommen. |
(2) |
Die von der Organisation Technischer Bewertungsstellen angenommenen Europäischen Bewertungsdokumente beziehen sich auf folgende Referenznummern für Bauprodukte:
|
(3) |
Die von der Organisation Technischer Bewertungsstellen angenommenen Europäischen Bewertungsdokumente entsprechen den in Bezug auf die Grundanforderungen zu erfüllenden Anforderungen an Bauwerke nach Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 305/2011. Es ist daher angezeigt, die Referenznummern dieser Europäischen Bewertungsdokumente im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen. |
(4) |
Das Verzeichnis der Referenznummern Europäischer Bewertungsdokumente für Bauprodukte wird mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/450 der Kommission (2) veröffentlicht. Im Interesse der Klarheit sollten die Referenznummern neuer Europäischer Bewertungsdokumente in dieses Verzeichnis aufgenommen werden. |
(5) |
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/450 sollte daher entsprechend geändert werden. |
(6) |
Damit die Europäischen Bewertungsdokumente so früh wie möglich verwendet werden und Hersteller, die bereits im Besitz einer Europäischen Technischen Bewertung sind, ihr Produkt in Verkehr bringen können, sollte dieser Beschluss am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 5. Juli 2024
Für die Kommission,
im Namen der Präsidentin,
Kerstin JORNA
Generaldirektorin
Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU
(1) ABl. L 88 vom 4.4.2011, S. 5, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2011/305/oj.
(2) Durchführungsbeschluss (EU) 2019/450 der Kommission vom 19. März 2019 über die Veröffentlichung der Europäischen Bewertungsdokumente für Bauprodukte zur Unterstützung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 77 vom 20.3.2019, S. 78, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2019/450/oj).
ANHANG
Im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2019/450 werden die folgenden Zeilen in fortlaufender Folge gemäß der Reihenfolge der Referenznummern eingefügt:
„040057-01-1201 |
Wärmedämmplatte aus mikroporöser Kieselsäure (als Ersatz für die technische Spezifikation ‚EAD 040057-00-1201‘)“ |
„040868-00-0404 |
Elemente aus Polyurethan-Hartschaum (PUR) für die Befestigung von Anbauteilen an Außenwänden“ |
„090019-01-0404 |
Bausätze für Außenwandbekleidungen aus Blähglasgranulat-, Magnesiumoxid- oder anderen Mineralplatten mit Putzauftrag vor Ort (als Ersatz für die technischen Spezifikationen ‚EAD 090019-00-0404‘ und ‚EAD 090119-00-0404‘)“ |
„130018-00-0303 |
Holz-Beton-Verbund-System“ |
„150001-01-0301 |
Zement auf Basis von belitischem Calciumsulfoaluminat und Calciumsulfoaluminat (als Ersatz für die technische Spezifikation ‚EAD 150001-00-0301‘)“ |
„160031-00-0301 |
Rückbiegeanschluss“ |
„180002-00-0706 |
Barrieren zum Schutz von Öffnungen oder der Umgebung von Gebäuden oder anderer Strukturen vor Hochwasser“ |
„190014-00-0503 |
Verbundbodenbeläge für den Einsatz im Außen- und im Innenbereich“ |
„190022-00-0503 |
Fugenloser, ökologischer, aus mehrheitlich nachwachsenden und nachhaltigen Rohstoffen bestehender Fließbelag“ |
„190026-00-0502 |
Elastischer Bodenbelag aus EPDM und Gummigranulat“ |
„200077-00-0103 |
Bausätze für die Errichtung eines Mikropfahls — Bausätze mit Gewindestäben“ |
„210132-00-0504 |
Faserplatten aus recycelten Zellulosefasern von industriellen Zellulose-Rückständen zur nichttragenden Verwendung im Innenbereich“ |
„260023-00-0301 |
Stäbe aus faserverstärkten Kunststoffen mit Carbon-, Glas-, Basalt- und Aramidfasern zur Bewehrung von Bauteilen“ |
„300008-00-0404 |
Thermisch gebogenes nicht vorgespanntes Glas und Verbund-Sicherheitsglas aus thermisch gebogenem nicht vorgespanntem Glas“ |
„330196-01-0604-v01 |
Kunststoff-Schraubdübel zur Befestigung von außenseitigen Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) an Deckenuntersichten“ |
„330424-00-0604 |
Schraubanker für Porenbeton und Leichtbeton“ |
„330499-02-0601 |
Verbunddübel und Verbundspreizdübel zur Verwendung in Beton (als Ersatz für die technische Spezifikation ‚EAD 330499-01-0601‘)“ |
„332402-00-0601 |
Nachträglich eingemörtelte Bewehrungsstäbe mit verbessertem Verbund- und Spaltverhalten“ |
„340297-00-0203 |
Trockenmauerwerksystem mit vertikalen Verbindungselementen“ |
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2024/1944/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)