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Document 22019D0214
Decision of the EEA Joint Committee No 102/2017 of 5 May 2017 amending Protocol 31 to the EEA Agreement, on cooperation in specific fields outside the four freedoms [2019/214]
Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 102/2017 vom 5. Mai 2017 zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten [2019/214]
Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 102/2017 vom 5. Mai 2017 zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten [2019/214]
ABl. L 36 vom 7.2.2019, pp. 63–64
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
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7.2.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 36/63 |
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES
Nr. 102/2017
vom 5. Mai 2017
zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten [2019/214]
DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —
gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“), insbesondere auf die Artikel 86 und 98,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Es ist angezeigt, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des EWR-Abkommens auf den Beschluss Nr. 1386/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der Union für die Zeit bis 2020 „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“ (1) auszuweiten. |
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(2) |
Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher geändert werden, um diese erweiterte Zusammenarbeit zu ermöglichen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
In Protokoll 31 zum EWR-Abkommen wird in Artikel 3 Absatz 7 Folgendes angefügt:
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„e) |
32013 D 1386: Beschluss Nr. 1386/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der Union für die Zeit bis 2020 „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“ (ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 171)“ |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach Eingang der letzten Mitteilung gemäß Artikel 103 Absatz 1 des EWR-Abkommens in Kraft (*1).
Artikel 3
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 5. Mai 2017.
Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss
Der Präsident
Claude MAERTEN
(1) ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 171.
(*1) Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.
Erklärung der EFTA-Staaten zum Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 102/2017 zur Aufnahme des Beschlusses Nr. 1386/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Protokoll 31 zum EWR-Abkommen
Das allgemeine Umweltaktionsprogramm der Union für die Zeit bis 2020 „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“ enthält Elemente, die nicht in den Anwendungsbereich des EWR-Abkommens fallen. Die EFTA-Staaten betonen, dass die Aufnahme des Programms in Protokoll 31 den Anwendungsbereich des EWR-Abkommens nicht berührt.