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Document 32019D2071
Decision (EU) 2019/2071 of the European Parliament and of the Council of 5 December 2019 appointing the European Data Protection Supervisor
Beschluss (EU) 2019/2071 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Dezember 2019 zur Ernennung des Europäischen Datenschutzbeauftragten
Beschluss (EU) 2019/2071 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Dezember 2019 zur Ernennung des Europäischen Datenschutzbeauftragten
ST/13951/2019/INIT
ABl. L 316I vom 6.12.2019, pp. 1–2
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 05/12/2024
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6.12.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
LI 316/1 |
BESCHLUSS (EU) 2019/2071 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 5. Dezember 2019
zur Ernennung des Europäischen Datenschutzbeauftragten
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (1), insbesondere auf Artikel 53 Absatz 1,
gestützt auf die Liste der Bewerber, die die Europäische Kommission am 30. Oktober 2019 gemäß Artikel 53 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 im Anschluss an eine öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen im Hinblick auf die Ernennung des Europäischen Datenschutzbeauftragten erstellt hat,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Mit dem Beschluss 2014/886/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (2) wurden für den Zeitraum vom 4. Dezember 2014 bis zum 5. Dezember 2019 Herr Giovanni BUTTARELLI zum Europäischen Datenschutzbeauftragten und Herr Wojciech Rafał WIEWIÓROWSKI zum stellvertretenden Datenschutzbeauftragten ernannt. |
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(2) |
Herr Giovanni BUTTARELLI ist am 20. August 2019 verstorben. Gemäß Artikel 100 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2018/1725 wurde der Europäische Datenschutzbeauftragte durch den stellvertretenden Datenschutzbeauftragten für die verbleibende Amtszeit des stellvertretenden Datenschutzbeauftragten, die am 5. Dezember 2019 endet, ersetzt. |
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(3) |
Der Europäische Datenschutzbeauftragte muss vom Europäischen Parlament und vom Rat im gegenseitigen Einvernehmen für eine Amtszeit von fünf Jahren ab dem 6. Dezember 2019 ernannt werden — |
HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Herr Wojciech Rafał WIEWIÓROWSKI wird für den Zeitraum vom 6. Dezember 2019 bis zum 5. Dezember 2024 zum Europäischen Datenschutzbeauftragten ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am 5. Dezember 2019 in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 5. Dezember 2019.
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
D. M. SASSOLI
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
M. LINTILÄ
(1) ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39.
(2) Beschluss 2014/886/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Dezember 2014 zur Ernennung des Europäischen Datenschutzbeauftragten und des stellvertretenden Datenschutzbeauftragten (ABl. L 351 vom 9.12.2014, S. 9).