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Document 22019D1914

Beschluss Nr. 2/2019 des Assoziationsausschusses Eu-Georgien in der Zusammensetzung Handel vom 18. Oktober 2019 zur Aktualisierung des Anhangs XVI des Assoziierungsabkommens [2019/1914]

PUB/2019/65

ABl. L 296 vom 15.11.2019, pp. 33–62 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/1914/oj

15.11.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 296/33


BESCHLUSS Nr. 2/2019 DES ASSOZIATIONSAUSSCHUSSES EU-GEORGIEN IN DER ZUSAMMENSETZUNG HANDEL

vom 18. Oktober 2019

zur Aktualisierung des Anhangs XVI des Assoziierungsabkommens [2019/1914]

DER ASSOZIATIONSAUSSCHUSS IN DER ZUSAMMENSETZUNG „HANDEL“ —

gestützt auf das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits, insbesondere auf die Artikel 142, 146 und 408,

gestützt auf den Beschluss Nr. 3/2014 des Assoziationsrates vom 17. November 2014 über die Übertragung bestimmter Befugnisse des Assoziationsrates auf den Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ [2015/2263] (1)

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 431 des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits (im Folgenden „Abkommen“) ist das Abkommen am 1. Juli 2016 in Kraft getreten.

(2)

Nach Artikel 142 des Abkommens sind die in Anhang XVI-A vorgesehenen Schwellenwerte für öffentliche Aufträge ab dem Jahr des Inkrafttretens des Abkommens regelmäßig zu überprüfen, und eine solche Überprüfung ist durch einen Beschluss des Assoziationsausschusses in der Zusammensetzung „Handel“ anzunehmen.

(3)

Nach Artikel 406 Absatz 3 des Abkommens ist der Assoziationsrat befugt, die Anhänge des Abkommens zu aktualisieren oder zu ändern. Der Assoziationsrat hat dem Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ in seinem Beschluss Nr. 3/2014 die Befugnis übertragen, bestimmte Anhänge zu Handelsfragen zu aktualisieren oder zu ändern.

(4)

Nach Artikel 146 des Abkommens ist von Georgien sicherzustellen, dass seine Rechtsvorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen entsprechend dem Zeitplan in Anhang XVI-B des Abkommens schrittweise mit dem Besitzstand der Union in diesem Bereich in Übereinstimmung gebracht werden.

(5)

Seit der Paraphierung des Assoziierungsabkommens am 29. November 2013 wurden mehrere in Anhang XVI des Abkommens aufgeführte Rechtsakte der Union neu gefasst oder aufgehoben und durch einen neuen Rechtsakt der Union ersetzt; ferner wurden Georgien neue Unionsrechtsakte gemeldet:

a)

Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (2),

b)

Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (3),

c)

Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (4).

(6)

Um den Änderungen des in Anhang XVI des Abkommens aufgeführten Besitzstands der Union Rechnung zu tragen, ist es erforderlich, den Anhang gemäß Artikel 142 und 146 des Abkommens zu aktualisieren.

(7)

Im Interesse der Eindeutigkeit sollte Anhang XVI vollständig aktualisiert und ersetzt werden.

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang XVI des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien wird durch den Wortlaut in der Anlage zu diesem Beschluss ersetzt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 18. Oktober 2019.

Im Namen des Assoziationsausschusses in der Zusammensetzung „Handel“

G. ARVELADZE

Der Vorsitzende

M. GABUNIA, R. MENGEL-JØRGENSEN

Sekretariat


(1)   ABl. L 321 vom 5.12.2015, S. 72.

(2)  Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 1).

(3)  Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65).

(4)  Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 243).


ANHANG

„ANHANG XVI

ÖFFENTLICHE AUFTRAGSVERGABE

„ANHANG XVI-A

SCHWELLENWERTE

Die Schwellenwerte nach Artikel 142 Absatz 3 dieses Abkommens belaufen sich für beide Vertragsparteien auf:

a)

144 000 EUR bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, die von zentralen Regierungsbehörden vergeben werden, und bei von diesen Behörden durchgeführten Wettbewerben,

b)

221 000 EUR bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, die nicht unter Buchstabe a fallen,

c)

5 548 000 EUR bei öffentlichen Bauaufträgen,

d)

5 548 000 EUR bei Bauaufträgen des Versorgungssektors,

e)

5 548 000 EUR bei Konzessionen,

f)

443 000 EUR bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen des Versorgungssektors,

g)

750 000 EUR bei öffentlichen Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen,

h)

1 000 000 EUR bei öffentlichen Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen des Versorgungssektors.

„ANHANG XVI-B

VORLÄUFIGER ZEITPLAN FÜR INSTITUTIONELLE REFORMEN, ANNÄHERUNG UND MARKTZUGANG

Phase

 

Vorläufiger Zeitplan

Von Georgien für die EU gewährter Marktzugang

Von der EU für Georgien gewährter Marktzugang

 

1

Anwendung des Artikels 143 Absatz 2 und des Artikels 144 dieses Abkommens

Vereinbarung der Reformstrategie nach Artikel 145 dieses Abkommens

Drei Jahre nach Inkrafttreten dieses Abkommens

Beschaffungen für zentrale Regierungsbehörden

Beschaffungen für zentrale Regierungsbehörden

 

2

Annäherung an wesentliche Elemente der Richtlinien 2014/24/EU und 89/665/EWG sowie Umsetzung dieser Elemente

Fünf Jahre nach Inkrafttreten dieses Abkommens

Beschaffungen für den Staat, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und die Einrichtungen des öffentlichen Rechts

Beschaffungen für den Staat, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und die Einrichtungen des öffentlichen Rechts

Anhänge XVI-C und XVI-D

3

Annäherung an wesentliche Elemente der Richtlinien 2014/25/EU und 92/13/EWG sowie Umsetzung dieser Elemente

Sechs Jahre nach Inkrafttreten dieses Abkommens

Beschaffungen für alle Auftraggeber des Versorgungssektors

Beschaffungen für alle Auftraggeber

Anhänge XVI-E und XVI-F

4

Annäherung an andere Elemente der Richtlinien 2014/24/EU und 2014/23/EU sowie Umsetzung dieser Elemente

Sieben Jahre nach Inkrafttreten dieses Abkommens

Dienstleistungs- und Bauaufträge sowie Dienstleistungs- und Baukonzessionen für alle öffentlichen Auftraggeber

Dienstleistungs- und Bauaufträge sowie Dienstleistungs- und Baukonzessionen für alle öffentlichen Auftraggeber

Anhänge XVI-G, XVI-H und XVI-I

5

Annäherung an andere Elemente der Richtlinie 2014/25/EU sowie Umsetzung dieser Elemente

Acht Jahre nach Inkrafttreten dieses Abkommens

Bau- und Dienstleistungsaufträge für alle Auftraggeber des Versorgungssektors

Bau- und Dienstleistungsaufträge für alle Auftraggeber des Versorgungssektors

Anhänge XVI-J und XVI-K

„ANHANG XVI-C

WESENTLICHE ELEMENTE DER RICHTLINIE 2014/24/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES (1 2 6 7 11 13 15 18 20 23 25 26 29)

(PHASE 2)

TITEL I

Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze

KAPITEL I

Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Abschnitt 1

Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Gegenstand und Anwendungsbereich: Absätze 1, 2, 5 und 6

Artikel 2

Begriffsbestimmungen: Absatz 1 Nummern 1, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 18, 19, 20, 22, 23 und 24

Artikel 3

Vergabe gemischter öffentlicher Aufträge

Abschnitt 2

Schwellenwerte

Artikel 4

Höhe der Schwellenwerte

Artikel 5

Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts

Abschnitt 3

Ausnahmen

Artikel 7

Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste

Artikel 8

Besondere Ausnahmen im Bereich der elektronischen Kommunikation

Artikel 9

Öffentliche Aufträge und Wettbewerbe, die nach internationalen Regeln vergeben beziehungsweise durchgeführt werden

Artikel 10

Besondere Ausnahmen für Dienstleistungsaufträge

Artikel 11

Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden

Artikel 12

Öffentliche Aufträge zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors

Abschnitt 4

Besondere Sachverhalte

Unterabschnitt 1:

Subventionierte Aufträge und Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen

Artikel 13

Aufträge, die von öffentlichen Auftraggebern subventioniert werden

Artikel 14

Forschungs- und Entwicklungsleistungen

Unterabschnitt 2:

Vergabe von Aufträgen, die Verteidigungs- und Sicherheitsaspekte beinhalten

Artikel 15

Verteidigung und Sicherheit

Artikel 16

Vergabe von gemischten Aufträgen, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte beinhalten

Artikel 17

Öffentliche Aufträge und Wettbewerbe mit Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekten, die nach internationalen Regeln vergeben beziehungsweise durchgeführt werden

KAPITEL II

Allgemeine Vorschriften

Artikel 18

Grundsätze der Auftragsvergabe

Artikel 19

Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 21

Vertraulichkeit

Artikel 22

Vorschriften über die Kommunikation: Absätze 2-6

Artikel 23

Nomenklaturen

Artikel 24

Interessenkonflikte

TITEL II

Vorschriften für öffentliche Aufträge

KAPITEL I

Verfahren

Artikel 26

Wahl der Verfahren: Absätze 1, 2, erste Alternative von Absatz 4, Absätze 5, 6

Artikel 27

Offenes Verfahren

Artikel 28

Nichtoffenes Verfahren

Artikel 29

Verhandlungsverfahren

Artikel 32

Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Veröffentlichung

KAPITEL III

Ablauf des Verfahrens

Abschnitt 1

Vorbereitung

Artikel 40

Vorherige Marktkonsultationen

Artikel 41

Vorherige Einbeziehung von Bewerbern oder Bietern

Artikel 42

Technische Spezifikationen

Artikel 43

Gütezeichen

Artikel 44

Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise: Absätze 1, 2

Artikel 45

Varianten

Artikel 46

Unterteilung von Aufträgen in Lose

Artikel 47

Fristsetzung

Abschnitt 2

Veröffentlichung und Transparenz

Artikel 48

Vorinformation

Artikel 49

Auftragsbekanntmachung

Artikel 50

Vergabebekanntmachung: Absätze 1 und 4

Artikel 51

Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen: Absatz 1 Unterabsatz 1, Absatz 5 Unterabsatz 1

Artikel 53

Elektronische Verfügbarkeit der Auftragsunterlagen

Artikel 54

Aufforderungen an die Bewerber

Artikel 55

Unterrichtung der Bewerber und Bieter

Abschnitt 3

Auswahl der Teilnehmer und Auftragsvergabe

Artikel 56

Allgemeine Grundsätze

Unterabschnitt 1:

Qualitative Auswahlkriterien

Artikel 57

Ausschlussgründe

Artikel 58

Eignungskriterien

Artikel 59

Einheitliche Europäische Eigenerklärung: Absatz 1 sinngemäß, Absatz 4

Artikel 60

Nachweise

Artikel 62

Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement: Absätze 1 und 2

Artikel 63

Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen

Unterabschnitt 2:

Verringerung der Zahl der Bewerber, der Angebote und Lösungen

Artikel 65

Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen

Artikel 66

Verringerung der Zahl der Angebote und Lösungen

Unterabschnitt 3:

Zuschlagserteilung

Artikel 67

Zuschlagskriterien

Artikel 68

Lebenszykluskostenrechnung: Absätze 1 und 2

Artikel 69

Ungewöhnlich niedrige Angebote: Absätze 1-4

KAPITEL IV

Auftragsausführung

Artikel 70

Bedingungen für die Auftragsausführung

Artikel 71

Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 72

Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit

Artikel 73

Kündigung von Aufträgen

TITEL III

Besondere Beschaffungsregelungen

KAPITEL I

Soziale oder andere besondere Dienstleistungen

Artikel 74

Vergabe von Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen

Artikel 75

Veröffentlichung der Bekanntmachungen

Artikel 76

Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen

ANHÄNGE

 

ANHANG II

Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Absatz 1 Nummer 6 Buchstabe a

ANHANG III

Verzeichnis der Waren nach Artikel 4 Buchstabe b betreffend Aufträge von öffentlichen Auftraggebern, die im Bereich der Verteidigung vergeben werden

ANHANG IV

Anforderungen an Instrumente und Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten, Teilnahmeanträgen sowie Plänen und Entwürfen für Wettbewerbe

ANHANG V

In Bekanntmachungen aufzuführende Angaben

Teil A:

In Bekanntmachungen über die Veröffentlichung von Vorinformationen in einem Beschafferprofil aufzuführende Angaben

Teil B:

In der Vorinformation aufzuführende Angaben (siehe Artikel 48)

Teil C

in der Auftragsbekanntmachung aufzuführende Angaben (siehe Artikel 49)

Teil D:

In der Vergabebekanntmachung aufzuführende Angaben (siehe Artikel 50)

Teil G:

In Bekanntmachungen von Änderungen eines Auftrags während seiner Laufzeit aufzuführende Angaben (siehe Artikel 72 Absatz 1)

Teil H:

In Bekanntmachungen von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 75 Absatz 1)

Teil I:

In Vorinformationen für soziale und andere besondere Dienstleistungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 75 Absatz 1)

Teil J:

In der Bekanntmachung über die Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 75 Absatz 2)

ANHANG VII

Technische Spezifikationen — Begriffsbestimmungen

ANHANG IX

Inhalt der Aufforderungen zur Angebotsabgabe, zum Dialog oder zur Interessensbestätigung nach Artikel 54

ANHANG X

Verzeichnis internationaler Übereinkommen im Sozial- und Umweltrecht nach Artikel 18 Absatz 2

ANHANG XII

Nachweise über die Erfüllung der Eignungskriterien

ANHANG XIV

Dienstleistungen nach Artikel 74

„ANHANG XVI-D

WESENTLICHE ELEMENTE DER RICHTLINIE 89/665/EWG DES RATES (1 2 6 7 11 13 15 18 20 23 25 26 29) ,

geändert durch die Richtlinie 2007/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3 8 12 14 16 19 21 24 27 30) und durch die Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates  (4 9 17 22 28 31)  (5 10)

(PHASE 2)

Artikel 1

Anwendungsbereich und Zugang zu Nachprüfungsverfahren

Artikel 2

Anforderungen an die Nachprüfungsverfahren

Artikel 2a

Stillhaltefrist

Artikel 2b

Ausnahmen von der Stillhaltefrist

Artikel 2b Absatz 1 Buchstabe b

Artikel 2c

Fristen für die Beantragung einer Nachprüfung

Artikel 2d

Unwirksamkeit

Absatz 1 Buchstabe b

Absätze 2 und 3

Artikel 2e

Verstöße gegen diese Richtlinie und alternative Sanktionen

Artikel 2f

Fristen

„ANHANG XVI-E

WESENTLICHE ELEMENTE DER RICHTLINIE 2014/25/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES (1 2 6 7 11 13 15 18 20 23 25 26 29)

(PHASE 3)

TITEL I

Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze

KAPITEL I

Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Gegenstand und Anwendungsbereich: Absätze 1, 2, 5 und 6

Artikel 2

Begriffsbestimmungen: Nummern 1-9, 13-16 und 18-20

Artikel 3

Öffentliche Auftraggeber (Absätze 1 und 4)

Artikel 4

Auftraggeber: Absätze 1-3

Artikel 5

Vergabe gemischter Aufträge für ein und dieselbe Tätigkeit

Artikel 6

Vergabe von verschiedene Tätigkeiten umfassenden Aufträgen

KAPITEL II

Tätigkeiten

Artikel 7

Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 8

Gas und Wärme

Artikel 9

Elektrizität

Artikel 10

Wasser

Artikel 11

Verkehrsleistungen

Artikel 12

Häfen und Flughäfen

Artikel 13

Postdienste

Artikel 14

Förderung von Öl und Gas und Exploration oder Förderung von Kohle oder anderen festen Brennstoffen

KAPITEL III

Sachlicher Anwendungsbereich

Abschnitt 1

Schwellenwerte

Artikel 15

Höhe der Schwellenwerte

Artikel 16

Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts: Absätze 1-4 und 7-14

Abschnitt 2 —

Ausgeschlossene Aufträge und Wettbewerbe: Sonderbestimmungen für die Vergabe, wenn Verteidigungs- und Sicherheitsaspekte berührt werden

Unterabschnitt 1:

Für alle Auftraggeber geltende Ausnahmen und besondere Ausnahmen für die Bereiche Wasser und Energie

Artikel 18

Zum Zwecke der Weiterveräußerung oder der Vermietung an Dritte vergebene Aufträge: Absatz 1

Artikel 19

Zu anderen Zwecken als der Ausübung einer unter die Richtlinie fallenden Tätigkeit oder der Ausübung einer solchen Tätigkeit in einem Drittland vergebene Aufträge oder ausgerichtete Wettbewerbe: Absatz 1

Artikel 20

Nach internationalen Regeln vergebene Aufträge und ausgerichtete Wettbewerbe

Artikel 21

Besondere Ausnahmen für Dienstleistungsaufträge

Artikel 22

Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden

Artikel 23

Von bestimmten Auftraggebern vergebene Aufträge für den Kauf von Wasser und für die Lieferung von Energie oder von Brennstoffen für die Energieerzeugung

Unterabschnitt 2:

Vergabe von Aufträgen, die Verteidigungs- und Sicherheitsaspekte beinhalten

Artikel 24

Verteidigung und Sicherheit

Artikel 25

Vergabe gemischter Aufträge für ein und dieselbe Tätigkeit, die Verteidigungs- und Sicherheitsaspekte umfassen

Artikel 26

Vergabe von Aufträgen, die verschiedene Tätigkeiten und Verteidigungs- und Sicherheitsaspekte umfassen

Artikel 27

Aufträge und Wettbewerbe mit Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekten, die nach internationalen Regeln vergeben beziehungsweise ausgerichtet werden

Unterabschnitt 3:

Besondere Beziehungen (Zusammenarbeit, verbundene Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen)

Artikel 28

Zwischen öffentlichen Auftraggebern vergebene Aufträge

Artikel 29

Auftragsvergabe an ein verbundenes Unternehmen

Artikel 30

Auftragsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an eine Vergabestelle, die an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist

Unterabschnitt 4:

Besondere Sachverhalte

Artikel 32

Forschungs- und Entwicklungsleistungen

KAPITEL IV

Allgemeine Grundsätze

Artikel 36

Grundsätze der Auftragsvergabe

Artikel 37

Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 39

Vertraulichkeit

Artikel 40

Vorschriften über Mitteilungen

Artikel 41

Nomenklaturen

Artikel 42

Interessenkonflikte

TITEL II

Vorschriften über Aufträge

KAPITEL I

Verfahren

Artikel 44

Wahl der Verfahren: Absätze 1, 2, 4

Artikel 45

Offenes Verfahren

Artikel 46

Nichtoffenes Verfahren

Artikel 47

Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb

Artikel 50

Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb: Buchstaben a — i

KAPITEL III

Ablauf des Verfahrens

Abschnitt 1

Vorbereitung

Artikel 58

Vorherige Marktkonsultationen

Artikel 59

Vorherige Einbeziehung von Bewerbern oder Bietern

Artikel 60

Technische Spezifikationen

Artikel 61

Gütezeichen

Artikel 62

Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise

Artikel 63

Bekanntgabe technischer Spezifikationen

Artikel 64

Varianten

Artikel 65

Unterteilung von Aufträgen in Lose

Artikel 66

Fristsetzung

Abschnitt 2

Veröffentlichung und Transparenz

Artikel 67

Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachungen

Artikel 68

Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems

Artikel 69

Auftragsbekanntmachungen

Artikel 70

Vergabebekanntmachungen: Absätze 1, 3, 4

Artikel 71

Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen Absatz 1, Absatz 5 Unterabsatz 1

Artikel 73

Elektronische Verfügbarkeit der Auftragsunterlagen

Artikel 74

Aufforderungen an die Bewerber

Artikel 75

Unterrichtung von Wirtschaftsteilnehmern, die eine Qualifizierung beantragen, sowie von Bewerbern und Bietern

Abschnitt 3

Auswahl der Teilnehmer und Auftragsvergabe

Artikel 76

Allgemeine Grundsätze

Unterabschnitt 1:

Qualifizierung und Eignung

Artikel 78

Qualitative Auswahlkriterien

Artikel 79

Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen: Absatz 2

Artikel 80

In der Richtlinie 2014/24/EU festgelegte Ausschlussgründe und Auswahlkriterien

Artikel 81

Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement: Absätze 1, 2

Unterabschnitt 2:

Zuschlagserteilung

Artikel 82

Zuschlagskriterien

Artikel 83

Lebenszykluskostenrechnung: Absätze 1 und 2

Artikel 84

Ungewöhnlich niedrige Angebote: Absätze 1–4

KAPITEL IV:

Auftragsausführung

Artikel 87

Bedingungen für die Auftragsausführung

Artikel 88

Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 89

Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit

Artikel 90

Kündigung von Aufträgen

TITEL III

Besondere Beschaffungsregelungen

KAPITEL I

Soziale und andere besondere Dienstleistungen

Artikel 91

Vergabe von Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen

Artikel 92

Veröffentlichung der Bekanntmachungen

Artikel 93

Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen

ANHÄNGE

 

ANHANG I

Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a

ANHANG V

Anforderungen an Instrumente und Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten, Teilnahme- oder Qualifizierungsanträgen oder von Plänen und Entwürfen für Wettbewerbe

ANHANG VI

 

Teil A

In regelmäßigen nicht verbindlichen Bekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 67)

Teil B

In Bekanntmachungen über die Veröffentlichung regelmäßiger nicht verbindlicher Bekanntmachungen in einem Beschafferprofil, die nicht als Aufruf zum Wettbewerb dienen, aufzuführende Angaben (siehe Artikel 67 Absatz 1)

ANHANG VIII

Technische Spezifikationen — Begriffsbestimmungen

ANHANG IX

Vorgaben für die Veröffentlichung

ANHANG X

In der Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems aufzuführende Angaben (gemäß Artikel 44 Absatz 4 Buchstabe b und Artikel 68)

ANHANG XI

In Auftragsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 69)

ANHANG XII

In Vergabebekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 70)

ANHANG XIII

Inhalt der Aufforderungen zur Angebotsabgabe, zu Verhandlungen oder zur Interessensbestätigung nach Artikel 74

ANHANG XIV

Verzeichnis internationaler Übereinkommen im Sozial- und Umweltrecht nach Artikel 36 Absatz 2

ANHANG XVI

In Bekanntmachungen von Änderungen eines Auftrags während seiner Laufzeit aufzuführende Angaben (siehe Artikel 89 Absatz 1)

ANHANG XVII

Dienstleistungen nach Artikel 91

ANHANG XVIII

In Bekanntmachungen von Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 92)

„ANHANG XVI-F

WESENTLICHE ELEMENTE DER RICHTLINIE 92/13/EWG DES RATES (1 2 6 7 11 13 15 18 20 23 25 26 29)

geändert durch Richtlinie 2007/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3 8 12 14 16 19 21 24 27 30) und Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates  (4 9 17 22 28 31)  (5 10)

(PHASE 3)

Artikel 1

Anwendungsbereich und Zugang zu Nachprüfungsverfahren

Artikel 2

Anforderungen an die Nachprüfungsverfahren

Artikel 2a

Stillhaltefrist

Artikel 2b

Ausnahmen von der Stillhaltefrist

Absatz 1 Buchstabe b

Artikel 2c

Fristen für die Beantragung einer Nachprüfung

Artikel 2d

Unwirksamkeit

Absatz 1 Buchstabe b

Absätze 2 und 3

Artikel 2e

Verstöße gegen diese Richtlinie und alternative Sanktionen

Artikel 2f

Fristen

„ANHANG XVI-G

(PHASE 4)

I.    Sonstige fakultative Elemente der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates  (1 2 6 7 11 13 15 18 20 23 25 26 29)

Die in diesem Anhang aufgeführten Elemente der Richtlinie 2014/24/EU sind fakultativ, eine Annäherung wird aber empfohlen. Georgien kann die Annäherung an diese Elemente in dem in Anhang XVI-B vorgegebenen Zeitrahmen vornehmen.

TITEL I

Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze

KAPITEL I

Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Abschnitt 1

Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 2

Begriffsbestimmungen (Absatz 1 Nummern 14 und 16)

KAPITEL II

Allgemeine Vorschriften

Artikel 20

Vorbehaltene Aufträge

TITEL II

Vorschriften für öffentliche Aufträge

KAPITEL II

Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen

Artikel 37

Zentrale Beschaffungstätigkeiten und zentrale Beschaffungsstellen

KAPITEL III

Ablauf des Verfahrens

Abschnitt 3

Auswahl der Teilnehmer und Auftragsvergabe

Unterabschnitt 1:

Qualitative Eignungskriterien

Artikel 64

Amtliche Verzeichnisse zugelassener Wirtschaftsteilnehmer und Zertifizierung durch öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Stellen

TITEL III

Besondere Beschaffungsregelungen

KAPITEL I

Soziale oder andere besondere Dienstleistungen

Artikel 77

Bestimmten Dienstleistungen vorbehaltene Aufträge

II.    Fakultative Elemente der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates  (3 8 12 14 16 19 21 24 27 30)

Die in diesem Anhang aufgeführten Elemente der Richtlinie 2014/23/EU sind fakultativ, eine Annäherung wird aber empfohlen. Georgien kann die Annäherung an diese Elemente in dem in Anhang XVI-B vorgegebenen Zeitrahmen vornehmen.

TITEL I

Gegenstand, Anwendungsbereich, Grundsätze und Begriffsbestimmungen

KAPITEL I

Anwendungsbereich, allgemeine Grundsätze und Begriffsbestimmungen

Abschnitt IV

Besondere Sachverhalte

Artikel 24

Vorbehaltene Konzessionen

„ANHANG XVI-H

(PHASE 4)

I.    Sonstige verbindlich vorgeschriebene Elemente der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates  (1 2 6 7 11 13 15 18 20 23 25 26 29)

TITEL I

Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze

KAPITEL I

Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Abschnitt 1

Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 2

Begriffsbestimmungen (Absatz 1 Nummer 21)

KAPTIEL II

Allgemeine Vorschriften

Artikel 22

Vorschriften über die Kommunikation: Absatz 1

TITEL II

Vorschriften über Aufträge

KAPITEL I

Verfahren

Artikel 26

Wahl der Verfahren: Absatz 3, zweite Alternative von Absatz 4

Artikel 30

Wettbewerblicher Dialog

Artikel 31

Innovationspartnerschaften

KAPITEL II

Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen

Artikel 33

Rahmenvereinbarungen

Artikel 34

Dynamische Beschaffungssysteme

Artikel 35

Elektronische Auktionen

Artikel 36

Elektronische Kataloge

Artikel 38

Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe

KAPITEL III

Ablauf des Verfahrens

Abschnitt 2

Veröffentlichung und Transparenz

Artikel 50

Vergabebekanntmachung: Absätze 2 und 3

TITEL III

Besondere Beschaffungsregelungen

KAPITEL II

Vorschriften für Wettbewerbe

Artikel 78

Anwendungsbereich

Artikel 79

Bekanntmachungen

Artikel 80

Vorschriften für die Ausrichtung von Wettbewerben und die Auswahl der Teilnehmer

Artikel 81

Zusammensetzung des Preisgerichts

Artikel 82

Entscheidungen des Preisgerichts

ANHÄNGE

 

ANHANG V

In Bekanntmachungen aufzuführende Angaben

Teil E:

In Wettbewerbsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 79 Absatz 1)

Teil F:

In Bekanntmachungen über die Ergebnisse eines Wettbewerbs aufzuführende Angaben (siehe Artikel 79 Absatz 2)

ANHANG VI

In den Auftragsunterlagen für elektronische Auktionen aufzuführende Angaben (Artikel 35 Absatz 4)

II.    Verbindlich vorgeschriebene Elemente der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates  (3 8 12 14 16 19 21 24 27 30)

TITEL I

Gegenstand, Anwendungsbereich, Grundsätze und Begriffsbestimmungen

KAPITEL I

Anwendungsbereich, allgemeine Grundsätze und Begriffsbestimmungen

Abschnitt I

Gegenstand, Anwendungsbereich, allgemeine Grundsätze, Begriffsbestimmungen und Schwellenwert

Artikel 1

Gegenstand und Anwendungsbereich: Absätze 1, 2 und 4

Artikel 2

Grundsatz der Verwaltungsautonomie der Behörden

Artikel 3

Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz

Artikel 4

Freiheit der Festlegung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse

Artikel 5

Begriffsbestimmungen

Artikel 6

Öffentliche Auftraggeber: Absätze 1 und 4

Artikel 7

Auftraggeber

Artikel 8

Schwellenwert und Methoden zur Berechnung des geschätzten Werts von Konzessionen

Abschnitt II

Ausschlüsse

Artikel 10

Für von öffentlichen Auftraggebern und Auftraggebern vergebene Konzessionen geltende Ausschlüsse

Artikel 11

Besondere Ausnahmen im Bereich der elektronischen Kommunikation

Artikel 12

Besondere Ausschlüsse im Bereich Wasser

Artikel 13

Konzessionsvergabe an ein verbundenes Unternehmen

Artikel 14

Konzessionsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an einen Auftraggeber, das/der an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist

Artikel 17

Konzessionen zwischen öffentlich-rechtlichen Körperschaften

Abschnitt III

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 18

Laufzeit der Konzession

Artikel 19

Soziale und andere besondere Dienstleistungen

Artikel 20

Gemischte Verträge

Artikel 21

Vergabe von Konzessionen, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte beinhalten

Artikel 22

Verträge, die sowohl in Anhang II genannte wie auch andere Tätigkeiten betreffen

Artikel 23

Konzessionen, die sowohl die in Anhang II genannten Tätigkeiten als auch Tätigkeiten, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte beinhalten, umfassen

Abschnitt IV

Besondere Sachverhalte

Artikel 25

Forschungs- und Entwicklungsleistungen

KAPITEL II

Grundsätze

Artikel 26

Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 27

Nomenklaturen

Artikel 28

Vertraulichkeit

Artikel 29

Vorschriften über Mitteilungen

TITEL II

Vorschriften für die Konzessionsvergabe: Allgemeine Grundsätze und Verfahrensgarantien

KAPITEL I

Allgemeine Grundsätze

Artikel 30

Allgemeine Grundsätze: Absätze 1, 2 und 3

Artikel 31

Konzessionsbekanntmachungen

Artikel 32

Zuschlagsbekanntmachung

Artikel 33

Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen: Absatz 1 Unterabsatz 1

Artikel 34

Elektronische Verfügbarkeit der Konzessionsunterlagen

Artikel 35

Bekämpfung von Bestechung und Verhinderung von Interessenkonflikten

KAPITEL II

Verfahrensgarantien

Artikel 36

Technische und funktionelle Anforderungen

Artikel 37

Verfahrensgarantien

Artikel 38

Auswahl und qualitative Bewertung der Bewerber

Artikel 39

Fristen für den Eingang von Teilnahmeanträgen und Angeboten für die Konzession

Artikel 40

Mitteilungen an Bewerber und Bieter

Artikel 41

Zuschlagskriterien

TITEL III

Vorschriften für die Durchführung von Konzessionen

Artikel 42

Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 43

Vertragsänderungen während der Vertragslaufzeit

Artikel 44

Kündigung von Konzessionen

Artikel 45

Überwachung und Berichterstattung

ANHÄNGE

 

ANHANG I

Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 5 Nummer 7

ANHANG II

Von Auftraggebern im Sinne des Artikels 7 ausgeübte Tätigkeiten

ANHANG III

Verzeichnis der Rechtsakte der Union im Sinne des Artikels 7 Absatz 2 Buchstabe b

ANHANG IV

Dienstleistungen im Sinne des Artikels 19

ANHANG V

Angaben in Konzessionsbekanntmachungen gemä Artikel 31

ANHANG VI

In der Vorinformation in Bezug auf Konzessionen für soziale und andere besondere Dienstleistungen aufzuführende Angaben gemäß Artikel 31 Absatz 3

ANHANG VII

Angaben in den Zuschlagsbekanntmachungen gemäß Artikel 32

ANHANG VIII

Angaben in Zuschlagsbekanntmachungen betreffend Konzessionen für soziale und andere besondere Dienstleistungen gemäß Artikel 32

ANHANG IX

Vorgaben für die Veröffentlichung

ANHANG X

Verzeichnis internationaler Sozialschutz- und Umweltübereinkommen Im Sinne des Artikels 30 Absatz 3

ANHANG XI

Angaben in Bekanntmachungen über Änderungen während der Laufzeit einer Konzession gemäß Artikel 43

„ANHANG XVI-I

SONSTIGE ELEMENTE DER RICHTLINIE 89/665/EWG (1 2 6 7 11 13 15 18 20 23 25 26 29)

geändert durch Richtlinie 2007/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3 8 12 14 16 19 21 24 27 30) und Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates  (4 9 17 22 28 31)

(PHASE 4)

Artikel 2b

Ausnahmen von der Stillhaltefrist

Absatz 1 Buchstabe c

Artikel 2d

Unwirksamkeit

Absatz 1 Buchstabe c

Absatz 5

„ANHANG XVI-J

(PHASE 5)

I.    Sonstige fakultative Elemente der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates  (1 2 6 7 11 13 15 18 20 23 25 26 29)

Die in diesem Anhang aufgeführten Elemente der Richtlinie 2014/25/EU sind fakultativ, eine Annäherung wird aber empfohlen. Georgien kann die Annäherung an diese Elemente in dem in Anhang XVI-B vorgegebenen Zeitrahmen vornehmen.

TITEL I

Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze

KAPITEL I

Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 2

Begriffsbestimmungen: Nummern 10-12

KAPITEL IV

Allgemeine Grundsätze

Artikel 38

Vorbehaltene Aufträge

TITEL II

Vorschriften über Aufträge

KAPITEL II

Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen

Artikel 55

Zentrale Beschaffungstätigkeiten und zentrale Beschaffungsstellen

TITEL III

Besondere Beschaffungsregelungen

KAPITEL I

Soziale und andere besondere Dienstleistungen

Artikel 94

Bestimmten Dienstleistungen vorbehaltene Aufträge

II.    Sonstige verbindliche Elemente der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates  (3 8 12 14 16 19 21 24 27 30)

TITEL I

Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze

KAPITEL I

Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 2

Begriffsbestimmungen: Nummer 17

KAPITEL III

Sachlicher Anwendungsbereich

Abschnitt 1

Schwellenwerte

Artikel 16

Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts: Absätze 5, 6

TITEL II

Vorschriften über Aufträge

KAPITEL I

Verfahren

Artikel 44

Wahl der Verfahren: Absatz 3

Artikel 48

Wettbewerblicher Dialog

Artikel 49

Innovationspartnerschaften

Artikel 50

Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb: Buchstabe j

KAPITEL II

Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen

Artikel 51

Rahmenvereinbarungen

Artikel 52

Dynamische Beschaffungssysteme

Artikel 53

Elektronische Auktionen

Artikel 54

Elektronische Kataloge

Artikel 56

Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe

KAPITEL III

Ablauf des Verfahrens

Abschnitt 2

Veröffentlichung und Transparenz

Artikel 70

Vergabebekanntmachung: Absatz 2

Abschnitt 3

Auswahl der Teilnehmer und Auftragsvergabe

Unterabschnitt 1:

Qualifizierung und Eignung

Artikel 77

Qualifizierungssystem

Artikel 79

Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen: Absatz 1

TITEL III

Besondere Beschaffungsregelungen

KAPITEL II

Vorschriften für Wettbewerbe

Artikel 95

Anwendungsbereich

Artikel 96

Bekanntmachungen

Artikel 97

Vorschriften für die Ausrichtung von Wettbewerben sowie die Auswahl der Teilnehmer und der Preisrichter

Artikel 98

Entscheidungen des Preisgerichts

ANHÄNGE

 

ANHANG VII

In den Auftragsunterlagen bei elektronischen Auktionen aufzuführende Angaben (Artikel 53 Absatz 4)

ANHANG XIX

In Wettbewerbsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 96 Absatz 1)

ANHANG XX

In Bekanntmachungen über die Ergebnisse von Wettbewerben aufzuführende Angaben (siehe Artikel 96 Absatz 1)

„ANHANG XVI-K

SONSTIGE ELEMENTE DER RICHTLINIE 92/13/EWG DES RATES (1 2 6 7 11 13 15 18 20 23 25 26 29)

geändert durch Richtlinie 2007/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3 8 12 14 16 19 21 24 27 30) und Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates  (4 9 17 22 28 31)

(PHASE 5)

Artikel 2b

Ausnahmen von der Stillhaltefrist

Absatz 1 Buchstabe c

Artikel 2d

Unwirksamkeit

Absatz 1 Buchstabe c

Absatz 5

„ANHANG XVI-L

I.    Bestimmungen der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates  (1 2 6 7 11 13 15 18 20 23 25 26 29) , die nicht unter die Annäherung der Rechtsvorschriften fallen

Die Elemente in diesem Anhang sind nicht vom Annäherungsprozess betroffen.

TITEL I

Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze

KAPITEL I

Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Abschnitt 1

Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Gegenstand und Anwendungsbereich: Absätze 3 und 4

Artikel 2

Begriffsbestimmungen: Absatz 2

Abschnitt 2

Schwellenwerte

Artikel 6

Überprüfung der Schwellenwerte und der Liste der zentralen Behörden

TITEL II

Vorschriften über Aufträge

KAPITEL I

Verfahren

Artikel 25

Bedingungen betreffend das GPA und andere internationale Übereinkommen

KAPITEL II

Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen

Artikel 39

Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten

KAPITEL III

Ablauf des Verfahrens

Abschnitt 1

Vorbereitung

Artikel 44

Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise: Absatz 3

Abschnitt 2

Veröffentlichung und Transparenz

Artikel 51

Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen: Absatz 1 Unterabsatz 2, Absätze 2, 3, 4, Absatz 5 Unterabsatz 2, Absatz 6

Artikel 52

Veröffentlichung auf nationaler Ebene

Abschnitt 3

Auswahl der Teilnehmer und Auftragsvergabe

Unterabschnitt 1:

Qualitative Eignungskriterien

Artikel 61

Online-Dokumentenarchiv (e-Certis)

Artikel 62

Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement: Absatz 3

Unterabschnitt 3:

Zuschlagserteilung

Artikel 68

Lebenszykluskostenrechnung: Absatz 3

Artikel 69

Ungewöhnlich niedrige Angebote: Absatz 5

TITEL IV

Governance

Artikel 83

Durchsetzung

Artikel 84

Einzelberichte über Vergabeverfahren

Artikel 85

Nationale Berichterstattung und statistische Information

Artikel 86

Verwaltungszusammenarbeit

TITEL V

Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen

Artikel 87

Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 88

Dringlichkeitsverfahren

Artikel 89

Ausschussverfahren

Artikel 90

Umsetzung und Übergangsbestimmungen

Artikel 91

Aufhebungen

Artikel 92

Überprüfung

Artikel 93

Inkrafttreten

Artikel 94

Adressaten

ANHÄNGE

 

ANHANG I

Zentrale Behörden

ANHANG VIII

Vorgaben für die Veröffentlichung

ANHANG XI

Register

ANHANG XIII

Verzeichnis der Unionsrechtsakte nach Artikel 68 Absatz 3

ANHANG XV

Entsprechungstabelle

II.    Bestimmungen der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates  (3 8 12 14 16 19 21 24 27 30) , die nicht unter die Annäherung der Rechtsvorschriften fallen

Die Elemente in diesem Anhang sind nicht vom Annäherungsprozess betroffen.

TITEL I

Gegenstand, Anwendungsbereich, Grundsätze und Begriffsbestimmungen

KAPITEL I

Anwendungsbereich, allgemeine Grundsätze und Begriffsbestimmungen

Abschnitt I

Gegenstand, Anwendungsbereich, allgemeine Grundsätze, Begriffsbestimmungen und Schwellenwert

Artikel 1

Gegenstand und Anwendungsbereich: Absatz 3

Artikel 6

Öffentliche Auftraggeber: Absätze 2 und 3

Artikel 9

Neufestsetzung des Schwellenwerts

Abschnitt II

Ausnahmen

Artikel 15

Mitteilungen von Auftraggebern

Artikel 16

Ausschluss von Tätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind

TITEL II

Vorschriften für die Konzessionsvergabe: Allgemeine Grundsätze und Verfahrensgarantien

KAPITEL I

Allgemeine Grundsätze

Artikel 30

Allgemeine Grundsätze: Absatz 4

Artikel 33

Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen Absatz 1 Unterabsatz 2, Absätze 2, 3 und 4

TITEL IV

Änderungen der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG

Artikel 46

Änderungen der Richtlinie 89/665/EWG

Artikel 47

Änderungen der Richtlinie 92/13/EWG

TITEL V

Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen

Artikel 48

Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 49

Dringlichkeitsverfahren

Artikel 50

Ausschussverfahren

Artikel 51

Umsetzung

Artikel 52

Übergangsbestimmungen

Artikel 53

Überwachung und Berichterstattung

Artikel 54

Inkrafttreten

Artikel 55

Adressaten

„ANHANG XVI-M

BESTIMMUNGEN DER RICHTLINIE 2014/25/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES (1 2 6 7 11 13 15 18 20 23 25 26 29) , DIE NICHT UNTER DIE ANNÄHERUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN FALLEN

Die Elemente in diesem Anhang sind nicht vom Annäherungsprozess betroffen.

TITEL I

Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze

KAPITEL I

Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Gegenstand und Anwendungsbereich: Absätze 3 und 4

Artikel 3

Öffentliche Auftraggeber: Absätze 2 und 3

Artikel 4

Auftraggeber: Absatz 4

KAPITEL III

Sachlicher Anwendungsbereich

Abschnitt 1

Schwellenwerte

Artikel 17

Neufestsetzung der Schwellenwerte

Abschnitt 2

Ausgeschlossene Aufträge und Wettbewerbe; Sonderbestimmungen für die Vergabe, wenn Verteidigungs- und Sicherheitsaspekte berührt werden

Unterabschnitt 1:

Für alle Auftraggeber geltende Ausnahmen und besondere Ausnahmen für die Bereiche Wasser und Energie

Artikel 18

Zum Zwecke der Weiterveräußerung oder der Vermietung an Dritte vergebene Aufträge: Absatz 2

Artikel 19

Zu anderen Zwecken als der Ausübung einer unter die Richtlinie fallenden Tätigkeit oder der Ausübung einer solchen Tätigkeit in einem Drittland vergebene Aufträge oder ausgerichtete Wettbewerbe: Absatz 2

Unterabschnitt 3:

Besondere Beziehungen (Zusammenarbeit, verbundene Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen)

Artikel 31

Unterrichtung

Unterabschnitt 4:

Besondere Sachverhalte

Artikel 33

Besonderen Vorschriften unterliegende Aufträge

Unterabschnitt 5:

Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten und diesbezügliche Verfahrensbestimmungen

Artikel 34

Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten

Artikel 35

Verfahren zur Bestimmung der Anwendbarkeit von Artikel 34

TITEL II

Vorschriften über Aufträge

KAPITEL I

Verfahren

Artikel 43

Bedingungen betreffend das GPA und andere internationale Übereinkommen

KAPITEL II

Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen

Artikel 57

Auftragsvergabe durch Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten

KAPITEL III

Ablauf des Verfahrens

Abschnitt 2

Veröffentlichung und Transparenz

Artikel 71

Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen Absätze 2, 3, 4, Absatz 5 Unterabsatz 2, Absatz 6

Artikel 72

Veröffentlichung auf nationaler Ebene

Abschnitt 3

Auswahl der Teilnehmer und Auftragsvergabe

Unterabschnitt 1:

Qualifizierung und qualitative Auswahl

Artikel 81

Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement: Absatz 3

Unterabschnitt 2:

Zuschlagserteilung

Artikel 83

Lebenszykluskostenrechnung: Absatz 3

Abschnitt 4

Angebote, die Erzeugnisse aus Drittländern und Beziehungen mit diesen umfassen

Artikel 85

Angebote, die Erzeugnisse aus Drittländern umfassen

Artikel 86

Beziehungen zu Drittländern im Bereich der Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge

TITEL IV

Governance

Artikel 99

Durchsetzung

Artikel 100

Einzelberichte über Vergabeverfahren

Artikel 101

Nationale Berichterstattung und statistische Information

Artikel 102

Verwaltungszusammenarbeit

TITEL V

Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen

Artikel 103

Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 104

Dringlichkeitsverfahren

Artikel 105

Ausschussverfahren

Artikel 106

Umsetzung und Übergangsbestimmungen

Artikel 107

Aufhebung von Rechtsakten

Artikel 108

Überprüfung

Artikel 109

Inkrafttreten

Artikel 110

Adressaten

ANHÄNGE

 

ANHANG II

Verzeichnis der Rechtsakte der Union nach Artikel 4 Absatz 3

ANHANG III

Verzeichnis der Rechtsakte der Union nach Artikel 34 Absatz 3

ANHANG IV

Fristen für den Erlass der in Artikel 35 genannten Durchführungsrechtsakte

ANHANG XV

Verzeichnis der Rechtsakte der Union nach Artikel 83 Absatz 3

„ANHANG XVI-N

BESTIMMUNGEN DER RICHTLINIE 89/665/EWG DES RATES (1 2 6 7 11 13 15 18 20 23 25 26 29) , ZULETZT GEÄNDERT DURCH RICHTLINIE 2007/66/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES  (3 8 12 14 16 19 21 24 27 30) UND RICHTLINIE 2014/23/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES  (4 9 17 22 28 31) , DIE NICHT UNTER DIE ANNÄHERUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN FALLEN

Die Elemente in diesem Anhang sind nicht vom Annäherungsprozess betroffen.

Artikel 2b

Ausnahmen von der Stillhaltefrist

Absatz 1 Buchstabe a

Artikel 2d

Unwirksamkeit

Absatz 1 Buchstabe a

Absatz 4

Artikel 3

Korrekturmechanismus

Artikel 3a

Inhalt einer Bekanntmachung für die Zwecke der freiwilligen Ex-ante-Transparenz

Artikel 3b

Ausschussverfahren

Artikel 4

Durchführung

Artikel 4a

Überprüfung

„ANHANG XVI-O

BESTIMMUNGEN DER RICHTLINIE 92/13/EWG DES RATES (1 2 6 7 11 13 15 18 20 23 25 26 29) , ZULETZT GEÄNDERT DURCH RICHTLINIE 2007/66/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES  (3 8 12 14 16 19 21 24 27 30) UND RICHTLINIE 2014/23/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES  (4 9 17 22 28 31) , DIE NICHT UNTER DIE ANNÄHERUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN FALLEN

Die Elemente in diesem Anhang sind nicht vom Annäherungsprozess betroffen.

Artikel 2b

Ausnahmen von der Stillhaltefrist

Absatz 1 Buchstabe a

Artikel 2d

Unwirksamkeit

Absatz 1 Buchstabe a

Absatz 4

Artikel 3a

Inhalt einer Bekanntmachung für die Zwecke der freiwilligen Ex-ante-Transparenz

Artikel 3b

Ausschussverfahren

Artikel 8

Korrekturmechanismus

Artikel 12

Durchführung

Artikel 12a

Überprüfung

„ANHANG XVI-P

GEORGIEN: NICHT ERSCHÖPFENDE LISTE DER THEMEN FÜR DIE ZUSAMMENARBEIT

1.   

Schulung georgischer Beamter staatlicher Stellen, die an der öffentlichen Auftragsvergabe beteiligt sind, in Georgien und in EU-Mitgliedstaaten

2.   

Schulung von Lieferanten, die an den Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge teilnehmen möchten

3.   

Austausch von Informationen und Erfahrungen über bewährte Praktiken und über die Vorschriften im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe

4.   

Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Webseiten für die öffentliche Auftragsvergabe und Einrichtung eines Systems zur Vergabekontrolle

5.   

Beratung und methodologische Unterstützung durch die EU-Vertragspartei bei der Verwendung moderner elektronischer Techniken im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe

6.   

Stärkung der Stellen, die eine kohärente Politik in allen Bereichen der öffentlichen Auftragsvergabe gewährleisten und Entscheidungen der öffentlichen Auftraggeber unabhängig und unparteiisch begutachten und überprüfen (siehe Artikel 143 Absatz 2 dieses Abkommens)


(1)  Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65).

(2)  Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge (ABl. L 395 vom 30.12.1989, S. 33).

(3)  Richtlinie 2007/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG des Rates im Hinblick auf die Verbesserung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe öffentlicher Aufträge (ABl. L 335 vom 20.12.2007, S. 31).

(4)  Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 1).

(5)  Die georgischen Rechtsvorschriften zur Durchführung von Anhang XVI-D werden in Bezug auf Nachprüfungsverfahren hinsichtlich der Vergabe von Konzessionen (Richtlinie 2014/23/EU) in der Phase 4 wirksam.

(6)  Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 243).

(7)  Richtlinie 92/13/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor (ABl. L 76 vom 23.3.1992, S. 14).

(8)  Richtlinie 2007/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG des Rates im Hinblick auf die Verbesserung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe öffentlicher Aufträge (ABl. L 335 vom 20.12.2007, S. 31).

(9)  Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 1).

(10)  Die georgischen Rechtsvorschriften zur Durchführung von Anhang XVI-F werden für Verfahren zur Nachprüfung der Vergabe von Konzessionen (Richtlinie 2014/23/EU) in der Phase 4 wirksam.

(11)  Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG des Rates (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65).

(12)  Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 1).

(13)  Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG des Rates (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65).

(14)  Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 1).

(15)  Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge (ABl. L 395 vom 30.12.1989, S. 33).

(16)  Richtlinie 2007/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG des Rates im Hinblick auf die Verbesserung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe öffentlicher Aufträge (ABl. L 335 vom 20.12.2007, S. 31).

(17)  Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 1).

(18)  Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 243).

(19)  Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 243).

(20)  Richtlinie 92/13/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor (ABl. L 76 vom 23.3.1992, S. 14).

(21)  Richtlinie 2007/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG des Rates im Hinblick auf die Verbesserung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe öffentlicher Aufträge (ABl. L 335 vom 20.12.2007, S. 31).

(22)  Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 1).

(23)  Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65).

(24)  Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 1).

(25)  Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 243).

(26)  Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge (ABl. L 395 vom 30.12.1989, S. 33).

(27)  Richtlinie 2007/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG des Rates im Hinblick auf die Verbesserung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe öffentlicher Aufträge (ABl. L 335 vom 20.12.2007, S. 31).

(28)  Berichtigung der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 1).

(29)  Richtlinie 92/13/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor (ABl. L 76 vom 23.3.1992, S. 14).

(30)  Richtlinie 2007/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG des Rates im Hinblick auf die Verbesserung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe öffentlicher Aufträge (ABl. L 335 vom 20.12.2007, S. 31).

(31)  Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 1).


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