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Document 32018D0010(01)R(01)

Berichtigung des Beschlusses (EU) 2018/546 der Europäischen Zentralbank vom 15. März 2018 zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Eigenmittelbeschlüssen (EZB/2018/10) (Amtsblatt der Europäischen Union L 90 vom 6. April 2018)

OJ L 225, 25.6.2021, p. 104–104 (DE)

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2018/546/corrigendum/2021-06-25/oj

25.6.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 225/104


Berichtigung des Beschlusses (EU) 2018/546 der Europäischen Zentralbank vom 15. März 2018 zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Eigenmittelbeschlüssen (EZB/2018/10)

( Amtsblatt der Europäischen Union L 90 vom 6. April 2018 )

Auf Seite 107, Artikel 1 Nummer 14 Satz 2:

Anstatt:

„Ein Beschluss mit zusätzlichen Bestimmungen, wie Bedingungen oder Auflagen, gilt als ablehnender Beschluss, es sei denn, dass solche zusätzlichen Bestimmungen a) sicherstellen, dass das beaufsichtigte Unternehmen die Voraussetzungen des einschlägigen Unionsrechts im Sinne von Artikel 3 Absatz 4, Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 5 Absatz 6 erfüllt und schriftlich vereinbart wurden oder b) lediglich auf eine oder mehrere Voraussetzungen, die das Institut gemäß den Bestimmungen der Artikel 3 Absatz 4, 4 Absatz 3 und 5 Absatz 6 erfüllen muss, erneut hinweisen oder Informationen über die Erfüllung einer oder mehrerer dieser Voraussetzungen anfordern,“

muss es heißen:

„Ein Beschluss mit Nebenbestimmungen, wie Bedingungen oder Auflagen, gilt als ablehnender Beschluss, es sei denn, a) solche Nebenbestimmungen wurden schriftlich vereinbart und stellen sicher, dass das beaufsichtigte Unternehmen die in Artikel 3 Absatz 4, Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 5 Absatz 6 genannten Anforderungen des einschlägigen Unionsrechts erfüllt oder b) in solchen Nebenbestimmungen werden eine oder mehrere Anforderungen lediglich erneut aufgegriffen, die das Institut gemäß den Bestimmungen der Artikel 3 Absatz 4, Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 5 Absatz 6 ohnehin erfüllen muss, oder es werden Informationen darüber verlangt, inwieweit eine oder mehrere dieser Anforderungen erfüllt sind,“


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