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Document 32008D0426
2008/426/EC: Commission Decision of 28 April 2008 amending Decision 2002/253/EC laying down case definitions for reporting communicable diseases to the Community network under Decision No 2119/98/EC of the European Parliament and of the Council (notified under document number C(2008) 1589) (Text with EEA relevance)
2008/426/EG: Entscheidung der Kommission vom 28. April 2008 zur Änderung der Entscheidung 2002/253/EG der Kommission zur Festlegung von Falldefinitionen für die Meldung übertragbarer Krankheiten an das Gemeinschaftsnetz gemäß der Entscheidung 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 1589) (Text von Bedeutung für den EWR)
2008/426/EG: Entscheidung der Kommission vom 28. April 2008 zur Änderung der Entscheidung 2002/253/EG der Kommission zur Festlegung von Falldefinitionen für die Meldung übertragbarer Krankheiten an das Gemeinschaftsnetz gemäß der Entscheidung 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 1589) (Text von Bedeutung für den EWR)
ABl. L 159 vom 18.6.2008, pp. 46–90
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 25/07/2018; Stillschweigend aufgehoben durch 32018D0945
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18.6.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 159/46 |
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION
vom 28. April 2008
zur Änderung der Entscheidung 2002/253/EG der Kommission zur Festlegung von Falldefinitionen für die Meldung übertragbarer Krankheiten an das Gemeinschaftsnetz gemäß der Entscheidung 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 1589)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2008/426/EG)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Entscheidung Nr. 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 1998 über die Schaffung eines Netzes für die epidemiologische Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten in der Gemeinschaft (1), insbesondere auf Artikel 3 Buchstabe c,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Gemäß Artikel 2 der Entscheidung 2002/253/EG der Kommission (2) sind die im Anhang der genannten Entscheidung festgelegten Falldefinitionen, soweit erforderlich, den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen. |
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(2) |
Gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (3) (ECDC) hat dieses Zentrum im Auftrag der Kommission und in Abstimmung mit seinem Beirat ein technisches Dokument über Falldefinitionen vorgelegt, auf das die Kommission sich bei der Erarbeitung von Interventionsstrategien im Bereich der Überwachung und Reaktion stützt. Dieses technische Dokument wurde zudem auf der Website des Zentrums veröffentlicht. Die im Anhang der Entscheidung 2002/253/EG aufgeführten Falldefinitionen sollten auf der Grundlages dieses Beitrags aktualisiert werden. |
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(3) |
Zweck der genannten Falldefinitionen ist es, die Meldung der Krankheiten und besonderen Gesundheitsprobleme zu erleichtern, die in Anhang I der Entscheidung 2000/96/EG der Kommission vom 22. Dezember 1999 betreffend die von dem Gemeinschaftsnetz nach und nach zu erfassenden übertragbaren Krankheiten gemäß der Entscheidung 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (4) aufgeführt sind. Die Entscheidung 2002/253/EG sieht jedoch keine Meldepflicht vor. |
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(4) |
Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß der Entscheidung 2119/98/EG eingesetzten Ausschusses — |
HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Der Anhang der Entscheidung 2002/253/EG wird durch den Anhang der vorliegenden Entscheidung ersetzt.
Artikel 2
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 28. April 2008
Für die Kommission
Androulla VASSILIOU
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 268 vom 3.10.1998, S. 1. Entscheidung zuletzt geändert durch die Entscheidung 2007/875/EG der Kommission (ABl. L 344 vom 28.12.2007, S. 48).
(2) ABl. L 86 vom 3.4.2002, S. 44. Entscheidung geändert durch die Entscheidung 2003/534/EG (ABl. L 184 vom 23.7.2003, S. 35).
(3) ABl. L 142 vom 30.4.2004, S. 1.
(4) ABl. L 28 vom 3.2.2000, S. 50. Entscheidung zuletzt geändert durch die Entscheidung 2007/875/EG.
ANHANG
ERLÄUTERUNG DER ZUR FALLDEFINITION UND -KLASSIFIZIERUNG VERWENDETEN ABSCHNITTE
Klinische Kriterien
Die klinischen Kriterien sollten gemeinsame und relevante Anzeichen und Symptome der Erkrankung umfassen, die entweder allein oder in Kombination mit anderen ein klares oder bezeichnendes klinisches Bild der Erkrankung darstellen. Die kurze Beschreibung des klinischen Bilds der Erkrankung ist allgemeiner Art und enthält nicht unbedingt alle für die klinische Diagnose der Krankheit erforderlichen Merkmale.
Laborkriterien
Die Laborkriterien sollten ein Verzeichnis von Laborverfahren bilden, die eingesetzt werden, um einen Fall zu bestätigen. In der Regel genügt einer der aufgeführten Tests, um den Fall zu bestätigen. Erfordert die Laborbestätigung eine Kombination mehrerer Verfahren, so ist dies angegeben. Welche Art von Proben für die Labortests zu entnehmen sind, wird nur angegeben, wenn nur bestimmte Arten von Proben für die Bestätigung der Diagnose als relevant gelten. In einigen anerkannten Ausnahmefällen sind auch Laborkriterien für wahrscheinliche Fälle angegeben. Dieses Verzeichnis von Laborverfahren kann genutzt werden, um die Diagnose eines Falls zu untermauern, nicht aber, um sie zu bestätigen.
Epidemiologische Kriterien und epidemiologische Zusammenhänge
Die epidemiologischen Kriterien gelten als erfüllt, wenn ein epidemiologischer Zusammenhang festgestellt werden kann.
Ein epidemiologischer Zusammenhang während der Inkubationszeit entspricht einer der folgenden sechs Definitionen:
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— |
Übertragung von Mensch zu Mensch: Diese Definition umfasst jede Kontaktperson aus dem Umkreis eines Falls mit Laborbestätigung beim Menschen, die die Möglichkeit der Ansteckung gehabt haben könnte. |
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— |
Übertragung vom Tier auf den Menschen: Diese Definition umfasst jede Kontaktperson aus dem Umkreis eines Falls von Infektion/Besiedlung mit Laborbestätigung bei einem Tier, die die Möglichkeit der Ansteckung gehabt haben könnte. |
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— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle: Diese Definition umfasst jede Person, die gegenüber der gleichen Infektionsquelle oder dem gleichen Infektionsträger wie ein bestätigter Fall beim Menschen exponiert war. |
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— |
Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser: Diese Definition umfasst jede Person, die ein Lebensmittel oder Trinkwasser aufgenommen hat, für dessen Kontamination eine Laborbestätigung vorliegt, bzw. jede Person, die potenziell kontaminierte Erzeugnisse eines Tieres verzehrt hat, für dessen Infektion/Besiedlung eine Laborbestätigung vorliegt. |
|
— |
Umweltexposition: Diese Definition umfasst jede Person, die in kontaminiertem Wasser gebadet hat oder mit einer Kontaminationsquelle in der Umwelt in Berührung gekommen ist, für deren Kontamination eine Laborbestätigung vorliegt. |
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— |
Laborexposition: Diese Definition umfasst jeden Beschäftigten eines Labors, in dem eine Exposition möglich ist. |
Ein epidemiologischer Zusammenhang kann zwischen einer Person und einem bestätigten Fall angenommen werden, wenn mindestens für einen Fall der Übertragungskette eine Laborbestätigung vorliegt. Im Falle eines Ausbruchs von fäkal-oralen oder aerogenen Infektionen muss die Übertragungskette nicht unbedingt festgestellt werden, um einen epidemiologischen Zusammenhang bei einem Fall anzunehmen.
Die Übertragung kann auf einem oder mehreren der folgenden Wege geschehen:
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— |
durch Tröpfcheninfektion von einer infizierten Person über Aerosole in der Luft auf die Schleimhäute durch Husten, Spucken, Singen oder Sprechen oder durch die Verteilung mikrobieller Aerosole in der Luft, die von anderen eingeatmet wird; |
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— |
durch direkten Kontakt mit einer infizierten Person (fäkal-oral, durch Tröpfchen, Hautkontakt oder sexuellen Kontakt) oder mit einem Tier (z. B. durch Biss oder Berührung) oder durch indirekten Kontakt mit infizierten Materialien oder Gegenständen (Infektionsträger, Körperflüssigkeiten, Blut); |
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— |
vertikal von der Mutter auf das Kind, oft in utero, oder als Ergebnis von zufälligem perinatalen Austausch von Körperflüssigkeiten; |
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— |
durch Vektorübertragung, indirekte Übertragung durch infizierte Mücken, Milben, Fliegen und andere Insekten, die durch Bisse Krankheiten auf den Menschen übertragen; |
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— |
Lebensmittel oder Wasser, Aufnahme von potenziell kontaminierten Lebensmitteln oder kontaminiertem Trinkwasser. |
Fallklassifizierung
Die Fälle werden als „möglich“, „wahrscheinlich“ und „bestätigt“ klassifiziert. Die Inkubationszeiten für Erkrankungen werden in den Zusatzinformationen angegeben, um die Beurteilung eines epidemiologischen Zusammenhangs zu erleichtern.
Möglicher Fall
Definiert als ein Fall, der zu Meldezwecken als möglicher Fall klassifiziert ist. In der Regel ist dies ein Fall mit den in der Falldefinition beschriebenen Kriterien ohne epidemiologische Anzeichen oder Laboranzeichen für die betreffende Erkrankung. Die Definition eines möglichen Falls hat hohe Sensitivität und geringe Spezifität. Sie ermöglicht in den meisten Fällen den Nachweis, schließt aber auch einige falsch positive Fälle ein.
Wahrscheinlicher Fall
Definiert als ein Fall, der zu Meldezwecken als wahrscheinlicher Fall klassifiziert ist. In der Regel ist dies ein Fall mit klinischen Kriterien und einem epidemiologischen Zusammenhang wie in der Falldefinition beschrieben. Labortests für wahrscheinliche Fälle sind nur für einige Erkrankungen angegeben.
Bestätigter Fall
Definiert als ein Fall, der zu Meldezwecken als bestätigter Fall klassifiziert ist. Für bestätigte Fälle sollte eine Laborbestätigung vorliegen; sie können die klinischen Kriterien, wie in der Falldefinition beschrieben, erfüllen oder nicht. Die Definition eines bestätigten Falls ist hoch spezifisch und weniger sensitiv; deshalb wird es sich bei den meisten erfassten Fällen um tatsächliche Fälle handeln, wenn auch einige tatsächliche Fälle nicht erfasst werden.
Die klinischen Kriterien einiger Erkrankungen lassen unberücksichtigt, dass viele der akuten Fälle asymptomatisch sind (z. B. Hepatitis A, B und C, Campylobacter, Salmonellose), obwohl diese Fälle für das Gesundheitswesen auf einzelstaatlicher Ebene durchaus von Bedeutung sein können.
Die bestätigten Fälle lassen sich einer der drei nachstehend aufgeführten Unterkategorien zuordnen. Diese Unterkategorien werden bei der Datenanalyse anhand der mit der Fallinformation erhobenen Variablen gebildet.
Fall mit klinischen Kriterien und Laborbestätigung
Der Fall erfüllt die Laborkriterien zur Fallbestätigung und die klinischen Kriterien, die in der Falldefinition genannt sind.
Fall mit Laborbestätigung und unbekannten klinischen Kriterien
Der Fall erfüllt die Laborkriterien für die Fallbestätigung, es liegen jedoch keine Informationen über die klinischen Kriterien vor (z. B. nur Laborbericht).
Fall mit Laborbestätigung ohne klinische Kriterien
Der Fall erfüllt die Laborkriterien für die Fallbestätigung, nicht aber die klinischen Kriterien der Falldefinition, oder er ist asymptomatisch.
AIDS (ERWORBENES IMMUNSCHWÄCHESYNDROM) UND HIV-INFEKTION
Klinische Kriterien (Aids)
Jede Person, die einen der klinischen Befunde aufweist, welche in der europäischen Falldefinition für Aids festgelegt sind für:
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— |
Erwachsene und Jugendliche ab 13 Jahren (1) |
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— |
Kinder unter 13 Jahren (2) |
Laborkriterien (HIV)
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— |
Erwachsene, Jugendliche und Kinder ab 18 Monaten Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
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— |
Kinder unter 18 Monaten Positive Befunde bei zwei getrennten Proben (außer Nabelschnurblut) anhand eines oder mehrerer der folgenden drei Labortests:
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Epidemiologische Kriterien
entfällt
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
entfällt
C. Bestätigter Fall
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— |
HIV-Infektion Jede Person, die die Laborkriterien für eine HIV-Infektion erfüllt |
|
— |
Aids Jede Person, die die klinischen Kriterien für Aids und die Laborkriterien für eine HIV-Infektion erfüllt |
ANTHRAX (MILZBRAND)
(Bacillus anthracis)
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde:
Hautmilzbrand
Mindestens eines der beiden folgenden Symptome:
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— |
papuläre oder vesikuläre Läsion |
|
— |
eingedrückter schwarzer Schorf mit umgebenden Ödem |
Gastrointestinalmilzbrand
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— |
Fieber oder Fieberhaftigkeit |
UND mindestens eines der beiden folgenden Symptome:
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— |
starke Bauchschmerzen |
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— |
Durchfall |
Lungenmilzbrand
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— |
Fieber oder Fieberhaftigkeit |
UND mindestens eines der beiden folgenden Symptome:
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— |
akute Atemnot |
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— |
radiologische Anzeichen von Mediastinalerweiterung |
Meningitis/Meningoenzephalitis-Milzbrand
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— |
Fieber |
UND mindestens eines der folgenden drei Symptome:
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— |
Krämpfe |
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— |
Bewusstlosigkeit |
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— |
meningeale Symptome |
Septikämischer Milzbrand
Laborkriterien
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— |
Isolierung des Bacillus anthracis aus einer klinischen Probe |
|
— |
Nachweis der Nukleinsäure von Bacillus anthracis in einer klinischen Probe |
Ein positiver Nasenabstrich ohne klinische Symptome trägt nicht zur Bestätigung der Falldiagnose bei.
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden drei epidemiologischen Zusammenhänge:
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— |
Übertragung vom Tier auf den Menschen |
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— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle |
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— |
Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser |
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt
AVIÄRE INFLUENZA A/H5 ODER A/H5N1 BEIM MENSCHEN
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden Befunde:
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— |
Fieber UND Anzeichen und Symptome einer akuten Atemwegsinfektion |
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— |
Tod durch unerklärliche akute Atemwegserkrankung |
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
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— |
Isolierung von Influenza A/H5N1 aus einer klinischen Probe |
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— |
Nachweis der Nukleinsäure von Influenza A/H5 in einer klinischen Probe |
|
— |
Influenza-A/H5-spezifische Antikörperreaktion (vierfacher oder höherer Anstieg oder ein einziger erhöhter Titer) |
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:
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— |
Übertragung von Mensch zu Mensch durch engen Kontakt (innerhalb von einem Meter) mit einer Person, die als wahrscheinlicher oder bestätigter Fall gemeldet wurde |
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— |
Laborexposition: bei potenzieller Exposition gegenüber Influenza A/H5N1 |
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— |
enger Kontakt (innerhalb von einem Meter) zu einem Tier mit einer bestätigten A/H5N1-Infektion, außer Geflügel oder Wildvögeln (z. B. Katze oder Schwein) |
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— |
Wohnsitz oder Aufenthalt in einem Gebiet, in dem aktuell Verdacht auf Influenza A/H5N1 besteht oder bestätigt wurde (3) UND mindestens eines der Folgenden:
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Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
Jede Person, die die klinischen und die epidemiologischen Kriterien erfüllt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person mit einem positiven Befund eines Tests auf Influenza A/H5 oder A/H5N1, der in einem Labor durchgeführt wurde, das kein am EU-Gemeinschaftsnetz von Referenzlabors für Influenza beim Menschen beteiligtes Nationales Referenzlabor ist
C. Einzelstaatlich bestätigter Fall
Jede Person mit einem positiven Befund eines Tests auf Influenza A/H5 oder A/H5N1, der in einem am EU-Gemeinschaftsnetz von Referenzlabors für Influenza beim Menschen beteiligten Nationalen Referenzlabor durchgeführt wurde
D. WHO-bestätigter Fall
Jede Person mit einer Laborbestätigung eines mit der WHO zusammenarbeitenden Zentrums für H5-Influenza
BOTULISMUS
(Clostridium botulinum)
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde:
Lebensmittel- und Wundbotulismus
Mindestens einer der beiden folgenden Befunde:
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— |
beidseitige Schädigung der Hirnnerven (z. B. Diplopie, verschwommene Sicht, Dysphagie, bulbäre Schwäche) |
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— |
periphere symmetrische Lähmung |
Botulismus bei Kleinkindern
Jedes Kleinkind mit mindestens einem der folgenden sechs Symptome:
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— |
Verstopfung |
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— |
Lethargie |
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— |
Stillprobleme |
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— |
Ptosis |
|
— |
Dysphagie |
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— |
allgemeine Muskelschwäche |
Die gewöhnlich bei Kleinkindern (unter 12 Monaten) auftretende Form des Botulismus kann auch bei Kindern im Alter über 12 Monaten und gelegentlich bei Erwachsenen mit veränderter gastrointestinaler Anatomie und Mikroflora vorkommen.
Laborkriterien
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
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— |
Isolierung von C. botulinum bei Kinderbotulismus (Stuhl) oder Wundbotulismus (Wunde) (Isolierung von C. botulinum im Stuhl von Erwachsenen ist für die Diagnose von Lebensmittelbotulismus nicht relevant) |
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— |
Nachweis von Botulinumtoxin in einer klinischen Probe |
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der beiden folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:
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— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle (z. B. Lebensmitteln, Injektionsnadeln oder anderen Utensilien) |
|
— |
Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser |
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinische Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt
BRUCELLOSE
(Brucella spp.)
Klinische Kriterien
Jede Person mit Fieber
UND mindestens einem der folgenden sieben Symptome:
|
— |
Schweißausbrüche (profus, übelriechend, vor allem nachts) |
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— |
Schüttelfrost |
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— |
Arthralgie |
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— |
Schwächegefühl |
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— |
Depression |
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— |
Kopfschmerzen |
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— |
Anorexie |
Laborkriterien
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
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— |
Isolierung von Brucella spp. aus einer klinischen Probe |
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— |
Brucella-spezifische Antikörperreaktion (Standard-Agglutinationstest, Komplementbindung, ELISA) |
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:
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— |
Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser |
|
— |
Exposition gegenüber Erzeugnissen von einem kontaminierten Tier (Milch oder Milcherzeugnissen) |
|
— |
Übertragung vom Tier auf den Menschen (kontaminierte Sekrete oder Organe, z. B. Vaginalsekret, Plazenta) |
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— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle |
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt
CAMPYLOBAKTERIOSE
(Campylobacter spp.)
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden drei Symptome:
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— |
Durchfall |
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— |
Bauchschmerzen |
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— |
Fieber |
Laborkriterien
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— |
Isolierung von Campylobacter sp. aus Stuhl oder Blut |
Wenn möglich, sollte eine Differenzierung von Campylobacter spp. erfolgen.
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden fünf epidemiologischen Zusammenhänge:
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— |
Übertragung vom Tier auf den Menschen |
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— |
Übertragung von Mensch zu Mensch |
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— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle |
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— |
Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser |
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— |
Umweltexposition |
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt
CHLAMYDIENINFEKTIONEN
(Chlamydia trachomatis)
EINSCHLIESSLICH LYMPHOGRANULOMA VENEREUM (LGV)
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde:
Chlamydieninfektion außer LGV
Mindestens einer der folgenden sechs Befunde:
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— |
Urethritis |
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— |
Epididymitis |
|
— |
Akute Salpingitis |
|
— |
Akute Endometritis |
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— |
Zervizitis |
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— |
Proktitis |
Bei Neugeborenen mindestens einer der beiden folgenden Befunde:
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— |
Konjunktivitis |
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— |
Pneumonie |
LGV
Mindestens einer der folgenden fünf Befunde:
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— |
Urethritis |
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— |
Genitalgeschwür |
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— |
inguinale Lymphadenopathie |
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— |
Zervizitis |
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— |
Proktitis |
Laborkriterien
Chlamydieninfektion außer LGV
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
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— |
Isolierung von Chlamydia trachomatis aus einer Probe des Analgenitaltrakts oder der Augenbindehaut |
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— |
Nachweis von Chlamydia trachomatis durch DFA-Test in einer klinischen Probe |
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— |
Nachweis von Nukleinsäure von Chlamydia trachomatis in einer klinischen Probe |
LGV
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
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— |
Isolierung von Chlamydia trachomatis aus einer Probe des Analgenitaltrakts oder der Augenbindehaut |
|
— |
Nachweis der Nukleinsäure von Chlamydia trachomatis in einer klinischen Probe UND |
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— |
Serotypidentifikation (Genotypidentifikation) L1, L2 oder L3 |
Epidemiologische Kriterien
Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch (Sexualkontakt oder Übertragung von der Mutter auf das Kind)
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt
CHOLERA
(Vibrio cholerae)
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der beiden folgenden Symptome:
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— |
Durchfall |
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— |
Erbrechen |
Laborkriterien
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— |
Isolierung des Vibrio cholerae aus einer klinischen Probe UND |
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— |
Nachweis von O1- oder O139-Antigen im Isolat UND |
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— |
Nachweis von Cholera-Enterotoxin oder des Cholera-Enterotoxin-Gens im Isolat |
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:
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— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle |
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— |
Übertragung von Mensch zu Mensch |
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— |
Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser |
|
— |
Umweltexposition |
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt
NEUE VARIANTE DER CREUTZFELDT-JAKOB-KRANKHEIT (vCJD)
Voraussetzungen
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— |
Jede Person mit einer progressiven neuropsychiatrischen Störung mit einer Krankheitsdauer von mindestens 6 Monaten |
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— |
Routine-Untersuchungen weisen nicht auf alternative Diagnose hin |
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— |
Keine Exposition gegenüber Hypophysenhormonen und keine Transplantation menschlicher Dura Mater in der Anamnese |
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— |
Keine Anzeichen einer genetischen Form von transmissibler spongiformer Enzephalopathie |
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens vier der folgenden fünf Symptome:
|
— |
frühe psychiatrische Symptome (5) |
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— |
anhaltende schmerzhafte sensorische Symptome (6) |
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— |
Ataxie |
|
— |
Myoklonus oder Chorea oder Dystonie |
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— |
Demenz |
Diagnosekriterien
Diagnosekriterien zur Fallbestätigung:
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— |
neuropathologische Bestätigung: spongiforme Veränderung und extensive Prionenproteinablagerung mit floriden Plaques im gesamten Zerebrum und Zerebellum |
Diagnosekriterien für einen wahrscheinlichen oder einen möglichen Fall:
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— |
keine typische Erscheinungsform (7) sporadischer CJD (8) im EEG während der frühen Stadien der Erkrankung |
|
— |
beidseitig hohes Pulvinar-Signal im MRT |
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— |
positiver Befund der Tonsillenbiopsie (9) |
Epidemiologische Kriterien
Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch (z. B. Bluttransfusion)
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
Jede Person, die die Voraussetzungen erfüllt
UND
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— |
die klinischen Kriterien erfüllt UND |
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— |
ein negativer EEG-Befund für sporadische CJD (8) |
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die Voraussetzungen erfüllt
UND
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— |
die klinischen Kriterien erfüllt UND |
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— |
ein negativer EEG-Befund für sporadische CJD (8) UND |
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— |
ein positiver MRT-Befund ODER |
Jede Person, die die Voraussetzungen erfüllt
UND
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— |
ein positiver Befund der Tonsillenbiopsie |
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die Voraussetzungen erfüllt
UND
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— |
die Diagnosekriterien für die Fallbestätigung erfüllt |
KRYPTOSPORIDIOSE
(Cryptosporidium spp)
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der beiden folgenden Symptome:
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— |
Durchfall |
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— |
Bauchschmerzen |
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
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— |
Nachweis von Cryptosporidium-Oozysten im Stuhl |
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— |
Nachweis von Cryptosporidium in Darmflüssigkeit oder Dünndarm-Biopsieproben |
|
— |
Nachweis von Nukleinsäure von Cryptosporidium im Stuhl |
|
— |
Nachweis des Cryptosporidium-Antigens im Stuhl |
Epidemiologische Kriterien
Einer der folgenden fünf epidemiologischen Zusammenhänge:
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— |
Übertragung von Mensch zu Mensch |
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— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle |
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— |
Übertragung vom Tier auf den Menschen |
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— |
Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser |
|
— |
Umweltexposition |
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt
DIPHTHERIE
(Corynebacterium diphtheriae und Corynebacterium ulcerans)
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde:
Respiratorische Diphtherie:
Erkrankung der oberen Atemwege mit Fieber UND einem der beiden folgenden Symptome:
|
— |
Krupp ODER |
|
— |
eine adhärente Membran an mindestens einer der folgenden drei Stellen:
|
Nasale Diphtherie:
|
— |
uni- oder bilaterales Nasensekret anfangs klar, später blutig |
Hautdiphtherie:
|
— |
Hautläsion |
Sonstige Diphtherie:
|
— |
Läsion der Augenbindehaut oder der Schleimhäute |
Laborkriterien
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— |
Isolierung von Toxin produzierendem C. diphtheriae oder C. ulcerans aus einer klinischen Probe |
Epidemiologische Kriterien
Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien für respiratorische Diphtherie erfüllt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien für Diphtherie erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt
ECHINOKOKKOSE
(Echinococcus spp)
Klinische Kriterien
Für Überwachungszwecke irrelevant
Diagnosekriterien
Mindestens einer der folgenden fünf Labortests:
|
— |
Histopathologie oder Parasitologie vereinbar mit Echinococcus multilocularis oder granulosus (z. B. direkte Sichtbarkeit des Protoskolex in der Zystenflüssigkeit) |
|
— |
Nachweis von Echinoccocus granulosus durch pathognomonische makroskopische Morphologie von Zysten in chirurgischen Proben |
|
— |
Nachweis typischer Organläsionen in bildgebenden Verfahren (z. B. Computer-Tomografie, Sonografie, MRT) UND Bestätigung durch serologischen Test |
|
— |
Echinococcus-spp.-spezifische Serum-Antikörper durch serologischen Test mit hoher Sensitivität UND Bestätigung durch serologischen Test mit hoher Spezifität |
|
— |
Nachweis von Nukleinsäure von Echinococcus multilocularis oder granulosus in einer klinischen Probe |
Epidemiologische Kriterien
entfällt
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
entfällt
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die Diagnosekriterien erfüllt
SHIGATOXIN/VEROTOXIN-PRODUZIERENDE ESCHERICHIA-COLI-INFEKTION (STEC/VTEC)
Klinische Kriterien
STEC/VTEC-Durchfall
Jede Person mit mindestens einem der beiden folgenden Symptome:
|
— |
Durchfall |
|
— |
Bauchschmerzen |
Hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)
Jede Person mit akutem Nierenversagen und mindestens einem der beiden folgenden Befunde:
|
— |
mikroangiopathische hämolytische Anämie |
|
— |
Thrombozytopenie |
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
|
— |
Isolierung von Shigatoxin/Verotoxin (STEC/VTEC)-produzierenden E. coli |
|
— |
Nachweis von Nukleinsäure von stx1- oder stx2-Gen(en) |
|
— |
Nachweis freier Shigatoxine |
Nur bei HUS kann das folgende als Laborkriterium zur Bestätigung von STEC/VTEC verwendet werden:
|
— |
E.-coli-Serogruppen-spezifische Antikörperreaktion |
Wenn möglich, sollten eine Isolierung und zusätzliche Charakterisierung nach Serotyp, Phagentyp, eae-Genen und Subtypen von stx1/stx2 erfolgen.
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden fünf epidemiologischen Zusammenhänge:
|
— |
Übertragung von Mensch zu Mensch |
|
— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle |
|
— |
Übertragung vom Tier auf den Menschen |
|
— |
Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser |
|
— |
Umweltexposition |
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall einer STEC-assoziierten HUS
Jede Person, die die klinischen Kriterien für HUS erfüllt
B. Wahrscheinlicher Fall von STEC/VTEC
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist, oder ein Fall mit Laborbestätigung ohne klinische Kriterien
C. Bestätigter Fall von STEC/VTEC
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt
GIARDIASIS
(Giardia lamblia)
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden vier Symptome:
|
— |
Durchfall |
|
— |
Bauchschmerzen |
|
— |
Aufgedunsenheit |
|
— |
Anzeichen von Malabsorption (z. B. Steatorrhoe, Gewichtsabnahme) |
Laborkriterien
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
|
— |
Nachweis von G.-lamblia-Zysten oder Trophozoiten in Stuhl, Duodenalsaft oder Dünndarmbiopsat |
|
— |
Nachweis von G.-lamblia-Antigen im Stuhl |
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:
|
— |
Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser |
|
— |
Übertragung von Mensch zu Mensch |
|
— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle |
|
— |
Umweltexposition |
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt
GONORRHOE
(Neisseria gonorrhoeae)
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden acht Befunde:
|
— |
Urethritis |
|
— |
Akute Salpingitis |
|
— |
Beckenentzündung |
|
— |
Zervizitis |
|
— |
Epididymitis |
|
— |
Proktitis |
|
— |
Pharyngitis |
|
— |
Arthritis |
ODER
Jedes Neugeborene mit Konjunktivitis
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
|
— |
Isolierung von Neisseria gonorrhoeae aus einer klinischen Probe |
|
— |
Nachweis der Nukleinsäure von Neisseria gonorrhoeae in einer klinischen Probe |
|
— |
Nachweis von Neisseria gonorrhoeae durch einen Sondentest an nicht amplifizierter Nukleinsäure in einer klinischen Probe |
|
— |
Mikroskopischer Nachweis intrazellulärer gramnegativer Diplokokken in der Urethralprobe eines Mannes |
Epidemiologische Kriterien
Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch (Sexualkontakt oder Übertragung von der Mutter auf das Kind)
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt
HAEMOPHILUS MENINGITIS, INVASIVE ERKRANKUNG
Haemophilus influenzae
Klinische Kriterien
Für Überwachungszwecke irrelevant
Laborkriterien
Laborkriterien für die Falldefinition
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
|
— |
Isolierung von Haemophilus influenzae aus normalerweise sterilen Proben |
|
— |
Nachweis der Nukleinsäure von Haemophilus influenzae in normalerweise sterilen Proben |
Wenn möglich, sollten die Isolate typisiert werden.
Epidemiologischer Zusammenhang
entfällt
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
entfällt
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die Laborkriterien für die Fallbestätigung erfüllt
HEPATITIS A
(Hepatitis-A-Virus)
Klinische Kriterien
Jede Person mit schleichendem Einsetzen der Symptome (z. B. Müdigkeit, Bauchschmerzen, Appetitverlust, zeitweilige Übelkeit und Erbrechen)
UND
mindestens einem der folgenden drei Symptome:
|
— |
Fieber |
|
— |
Gelbsucht |
|
— |
erhöhte Serum-Aminotransferase-Aktivität |
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
|
— |
Nachweis von Nukleinsäure des Hepatitis-A-Virus im Serum oder im Stuhl |
|
— |
Nachweis einer Hepatitis-A-Virus-spezifischen Antikörperreaktion |
|
— |
Nachweis des Hepatitis-A-Virus-Antigens im Stuhl |
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:
|
— |
Übertragung von Mensch zu Mensch |
|
— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle |
|
— |
Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser |
|
— |
Umweltexposition |
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt
AKUTE HEPATITIS B
(Hepatitis-B-Virus)
Klinische Kriterien
Jede Person mit schleichendem Einsetzen der Symptome (z. B. Müdigkeit, Bauchschmerzen, Appetitverlust, zeitweilige Übelkeit und Erbrechen)
UND
mindestens einem der folgenden drei Symptome:
|
— |
Fieber |
|
— |
Gelbsucht |
|
— |
erhöhte Serum-Aminotransferase-Aktivität |
Laborkriterien
Spezifische IgM-Antikörperreaktion gegen Hepatitis-B-Virus-Kern-Antigen
Die Laborergebnisse sind je nach Impfstatus zu interpretieren.
Epidemiologische Kriterien
Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch (z. B. Sexualkontakt, Übertragung von der Mutter auf das Kind oder Blutübertragung)
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt
HEPATITIS C
(Hepatitis-C-Virus)
Klinische Kriterien
Für Überwachungszwecke irrelevant
Laborkriterien
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
|
— |
Nachweis von Nukleinsäure des Hepatitis-C-Virus im Serum |
|
— |
Hepatitis-C-Virus-spezifische Antikörperreaktion, bestätigt durch einen anderen Antikörpertest |
Epidemiologische Kriterien
entfällt
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
entfällt
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt
INFLUENZA
(Influenzavirus)
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde:
Grippeähnliche Erkrankung
|
— |
plötzliches Einsetzen der Symptome UND |
|
— |
mindestens eines der folgenden vier systemischen Symptome:
UND |
|
— |
mindestens eines der folgenden drei Atemwegssymptome:
|
Akute Atemwegsinfektion
|
— |
plötzliches Einsetzen der Symptome UND |
|
— |
mindestens eines der folgenden vier Atemwegssymptome:
UND |
|
— |
Beurteilung der Erkrankung als Infektion durch einen Kliniker |
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
|
— |
Isolierung des Influenzavirus aus einer klinischen Probe |
|
— |
Nachweis von Nukleinsäure des Influenzavirus in einer klinischen Probe |
|
— |
Nachweis des Influenza-Virus-Antigens durch DFA-Test in einer klinischen Probe |
|
— |
Influenzaspezifische Antikörperreaktion |
Wenn möglich, sollte der Subtyp des Influenza-Isolats festgestellt werden.
Epidemiologische Kriterien
Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt
LEGIONÄRSKRANKHEIT
(Legionella spp.)
Klinische Kriterien
Jede Person mit Pneumonie
Laborkriterien
|
— |
Laborkriterien zur Fallbestätigung Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
|
|
— |
Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
|
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der beiden folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:
|
— |
Umweltexposition |
|
— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle |
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt UND mindestens ein positiver Labortest für einen wahrscheinlichen Fall ODER ein epidemiologischer Zusammenhang
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt
LEPTOSPIROSE
(Leptospira interrogans)
Klinische Kriterien
Jede Person mit
|
— |
Fieber |
ODER
mindestens einem der folgenden elf Symptome:
|
— |
Schüttelfrost |
|
— |
Kopfschmerzen |
|
— |
Myalgie |
|
— |
Bindehautsuffusion |
|
— |
Haut- und Schleimhauteinblutungen |
|
— |
Exanthem |
|
— |
Gelbsucht |
|
— |
Myokarditis |
|
— |
Meningitis |
|
— |
Nierenfunktionsstörung |
|
— |
Atemwegssymptome wie Hämoptyse |
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
|
— |
Isolierung von Leptospira interrogans aus einer klinischen Probe |
|
— |
Nachweis der Nukleinsäure von Leptospira interrogans in einer klinischen Probe |
|
— |
Nachweis von Leptospira interrogans in einer klinischen Probe durch Immunfluoreszenz |
|
— |
spezifische Antikörperreaktion gegen Leptospira interrogans |
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden drei epidemiologischen Zusammenhänge:
|
— |
Übertragung vom Tier auf den Menschen |
|
— |
Umweltexposition |
|
— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle |
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt
LISTERIOSE
(Listeria monocytogenes)
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden Befunde:
|
— |
Listeriose beim Neugeborenen definiert als Totgeburt ODER mindestens einem der folgenden fünf Befunde im ersten Lebensmonat:
|
|
— |
Listeriose in der Schwangerschaft definiert als mindestens einer der folgenden drei Befunde:
|
|
— |
sonstige Form der Listeriose definiert als mindestens einer der folgenden vier Befunde:
|
Laborkriterien
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
|
— |
Isolierung von Listeria monocytogenes aus einer normalerweise sterilen Probe |
|
— |
Isolierung von Listeria monocytogenes aus einer normalerweise sterilen Probe bei einem Fötus, Totgeborenen, Neugeborenen oder der Mutter bei der Geburt oder innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt |
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden drei epidemiologischen Zusammenhänge:
|
— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle |
|
— |
Übertragung von Mensch zu Mensch (von der Mutter auf das Kind) |
|
— |
Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser |
Weitere Angaben
Inkubationszeitraum 3-70 Tage, meist 21 Tage
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt
ODER
Jede Mutter mit einer durch ein Labor bestätigten Listeriose-Infektion ihres Fötus, totgeborenen oder neugeborenen Kindes
MALARIA
(Plasmodium spp.)
Klinische Kriterien
Jede Person mit Fieber ODER Fieber in der Anamnese
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
|
— |
Nachweis von Malaria-Parasiten im Blutausstrich durch Lichtmikroskop |
|
— |
Nachweis von Plasmodium-Nukleinsäure im Blut |
|
— |
Nachweis des Plasmodium-Antigens |
Wenn möglich, sollte eine Differenzierung von Plasmodium spp. erfolgen.
Epidemiologische Kriterien
entfällt
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
entfällt
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt
MASERN
(Masernvirus)
Klinische Kriterien
Jede Person mit Fieber
UND
|
— |
makulopapulösem Exanthem |
UND mindestens einem der folgenden drei Symptome:
|
— |
Husten |
|
— |
Schnupfen |
|
— |
Konjunktivitis |
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
|
— |
Isolierung des Masernvirus aus einer klinischen Probe |
|
— |
Nachweis von Nukleinsäure des Masernvirus in einer klinischen Probe |
|
— |
für eine akute Infektion charakteristische Masernvirus-spezifische Antikörperreaktion in Serum oder Speichel |
|
— |
Nachweis des Masernvirus-Antigens durch DFA in einer klinischen Probe unter Verwendung masernspezifischer monoklonaler Antikörper |
Die Laborergebnisse sind je nach Impfstatus zu interpretieren. Wurde kürzlich geimpft, so ist auf wildes Virus zu untersuchen.
Epidemiologische Kriterien
Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die nicht kürzlich geimpft wurde und die klinischen sowie die Laborkriterien erfüllt
INVASIVE MENINGOKOKKENERKRANKUNG
(Neisseria meningitidis)
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden fünf Symptome:
|
— |
Fieber |
|
— |
meningeale Symptome |
|
— |
Petechien |
|
— |
septischer Schock |
|
— |
septische Arthritis |
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
|
— |
Isolierung von Neisseria meningitidis aus einer normalerweise sterilen Probe, einschließlich Hautblutungen |
|
— |
Nachweis von Neisseria-meningitidis-Nukleinsäure aus einer normalerweise sterilen Probe, einschließlich Hautblutungen |
|
— |
Nachweis des Neisseria-meningitidis-Antigens im Liquor cerebrospinalis (CSF) |
|
— |
Nachweis von gramnegativem gefärbten Diplokokkus im CSF |
Epidemiologische Kriterien
Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt
MUMPS
(Mumpsvirus)
Klinische Kriterien
Jede Person mit
|
— |
Fieber |
UND
mindestens einem der folgenden drei Symptome:
|
— |
plötzliches Auftreten druckempfindlicher Schwellung der Parotis oder anderer Speicheldrüsen |
|
— |
Orchitis |
|
— |
Meningitis |
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
|
— |
Isolierung des Mumpsvirus aus einer klinischen Probe |
|
— |
Nachweis von Mumpsvirus-Nukleinsäure |
|
— |
für eine akute Infektion charakteristische Mumpsvirus-spezifische Antikörperreaktion in Serum oder Speichel |
Die Laborergebnisse sind je nach Impfstatus zu interpretieren.
Epidemiologische Kriterien
Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die nicht kürzlich geimpft wurde und die Laborkriterien erfüllt
Im Falle kürzlich erfolgter Impfung: Jede Person mit Nachweis eines wilden Mumpsvirusstamms
KEUCHHUSTEN
(Bordetella pertussis)
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens zwei Wochen anhaltendem Husten
UND
mindestens einem der folgenden drei Symptome:
|
— |
Hustenanfälle |
|
— |
Keuchen beim Einatmen |
|
— |
posttussives Erbrechen |
ODER
Jede Person mit ärztlicher Keuchhusten-Diagnose
ODER
Apnoe-Episoden bei Kleinkindern
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
|
— |
Isolierung von Bordetella pertussis aus einer klinischen Probe |
|
— |
Nachweis von Nukleinsäure von Bordetella pertussis in einer klinischen Probe |
|
— |
Bordetella—pertussis-spezifische Antikörperreaktion |
Epidemiologische Kriterien
Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt
PEST
(Yersinia pestis)
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde:
Beulenpest:
|
— |
Fieber UND |
|
— |
plötzliches Auftreten schmerzhafter Lymphadenitis |
Pestsepsis:
|
— |
Fieber |
Lungenpest:
|
— |
Fieber UND |
mindestens einem der folgenden drei Symptome:
|
— |
Husten |
|
— |
Brustschmerzen |
|
— |
Hämoptyse |
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
|
— |
Isolierung von Yersinia pestis aus einer klinischen Probe |
|
— |
Nachweis der Nukleinsäure von Yersinia pestis in einer klinischen Probe (F1-Antigen) |
|
— |
Yersinia-pestis-Anti-F1-Antigen-spezifische Antikörperreaktion |
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:
|
— |
Übertragung von Mensch zu Mensch |
|
— |
Übertragung vom Tier auf den Menschen |
|
— |
Laborexposition (wo eine Pestexposition möglich ist) |
|
— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle |
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt
INVASIVE PNEUMOKOKKENERKANKUNG
(Streptococcus pneumoniae)
Klinische Kriterien
Für Überwachungszwecke irrelevant
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
|
— |
Isolierung von S. pneumoniae aus einer normalerweise sterilen Probe |
|
— |
Nachweis von S.-pneumoniae-Nukleinsäure in einer normalerweise sterilen Probe |
|
— |
Nachweis des S.-pneumoniae-Antigens in einer normalerweise sterilen Probe |
Epidemiologische Kriterien
entfällt
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
entfällt
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt
POLIOMYELITIS
(Poliovirus)
Klinische Kriterien
Jede Person unter 15 Jahren mit akuter schlaffer Parese
ODER
Jede Person, bei der ärztlicher Polioverdacht besteht
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
|
— |
Isolierung des Poliovirus und Typdifferenzierung — wildes Poliovirus (WPV) |
|
— |
Vakzine-abgeleitetes Poliovirus (VDPV) (bei mindestens 85 % Ähnlichkeit des VDPV mit Vakzinevirus in der Nukleotidsequenz im VP1-Abschnitt) |
|
— |
Sabin-artiges Poliovirus: Typdifferenzierung durch WHO-akkreditiertes Polio-Labor (bei mehr als 1 % bis zu 15 % VP1-Sequenzunterschied des VDPV im Vergleich zum Vakzinevirus des gleichen Serotyps) |
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der beiden folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:
|
— |
Übertragung von Mensch zu Mensch |
|
— |
Reise in ein Gebiet, in dem Polio endemisch ist oder Verdacht auf Zirkulation des Poliovirus besteht oder dieser bestätigt wurde |
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt
Q-FIEBER
(Coxiella burnetii)
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden drei Befunde:
|
— |
Fieber |
|
— |
Pneumonie |
|
— |
Hepatitis |
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
|
— |
Isolierung von Coxiella burnetii aus einer klinischen Probe |
|
— |
Nachweis der Nukleinsäure von Coxiella burnetii in einer klinischen Probe |
|
— |
Coxiella burnetii-spezifische Antikörperreaktion (IgG oder IgM Phase II) |
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der beiden folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:
|
— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle |
|
— |
Übertragung vom Tier auf den Menschen |
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt
TOLLWUT
(Lyssa-Virus)
Klinische Kriterien
Jede Person mit akuter Enzephalomyelitis
UND
mindestens einem der folgenden sieben Symptome:
|
— |
sensorische Veränderungen im Zusammenhang mit einem Tierbiss an der Bissstelle |
|
— |
Parese oder Paralyse |
|
— |
Krämpfe der Schluckmuskeln |
|
— |
Hydrophobie |
|
— |
Delirium |
|
— |
Konvulsionen |
|
— |
Angstzustände |
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
|
— |
Isolierung des Lyssa-Virus aus einer klinischen Probe |
|
— |
Nachweis von Nukleinsäure des Lyssa-Virus in einer klinischen Probe (z. B. Speichel oder Hirngewebe) |
|
— |
Nachweis viraler Antigene durch DFA in einer klinischen Probe |
|
— |
Lyssa-Virus-spezifische Antikörperreaktion durch Virusneutralisierungsassay im Serum oder Liquor cerebrospinalis (CSF) |
Die Laborergebnisse sind je nach Impf- oder Immunisierungsstatus zu interpretieren.
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden drei epidemiologischen Zusammenhänge:
|
— |
Übertragung vom Tier auf den Menschen (Tier mit Verdacht auf Infektion oder bestätigter Infektion) |
|
— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle (dasselbe Tier) |
|
— |
Übertragung von Mensch zu Mensch (z. B. durch Organtransplantation) |
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt
RÖTELN
(Rubella-Virus)
Klinische Kriterien
Jede Person mit plötzlichem Auftreten eines generalisierten makulopapulösen Exanthems
UND
mindestens einem der folgenden fünf Befunde:
|
— |
zervikale Adenopathie |
|
— |
subokzipitale Adenopathie |
|
— |
postaurikulare Adenopathie |
|
— |
Arthralgie |
|
— |
Arthritis |
Laborkriterien
|
— |
Laborkriterien zur Fallbestätigung Mindestens einer der folgenden drei Labortests: |
|
— |
Isolierung des Rubella-Virus aus einer klinischen Probe |
|
— |
Nachweis von Rubella-Virus-Nukleinsäuren in einer klinischen Probe |
|
— |
Rubella-Virus-spezifische Antikörperreaktion (IgG) im Serum oder Speichel |
|
— |
Laborkriterien für wahrscheinlichen Fall |
|
— |
Rubella-Virus-spezifische Antikörperreaktion (IgM) (10) |
Die Laborergebnisse sind je nach Impfstatus zu interpretieren.
Epidemiologische Kriterien
Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und bei der mindestens eine der beiden folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
|
— |
epidemiologischer Zusammenhang |
|
— |
Erfüllung der Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall |
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die nicht kürzlich geimpft wurde und die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt
Im Falle kürzlich erfolgter Impfung eine Person mit Nachweis eines wilden Rubella-Virusstamms
ANGEBORENE RÖTELN (RUBELLA CONNATA)
(einschließlich Syndrom der angeborenen Röteln)
Klinische Kriterien
Angeborene Rötelninfektion
Klinische Kriterien können nicht definiert werden.
Syndrom der angeborenen Röteln
Jedes Kleinkind unter 1 Jahr oder jedes Totgeborene mit:
|
— |
mindestens zwei der unter A aufgeführten Befunde ODER |
|
— |
einem Befund der Kategorie A und einem der Kategorie B |
(A)
|
— |
Katarakt(e) |
|
— |
angeborenes Glaukom |
|
— |
angeborene Herzkrankheit |
|
— |
Gehörverlust |
|
— |
Retinopathia pigmentosa |
(B)
|
— |
Purpura |
|
— |
Splenomegalie |
|
— |
Mikrozephalie |
|
— |
Entwicklungsverzögerung |
|
— |
Meningo-Enzephalitis |
|
— |
Atrophie der Knochen mit vermehrter Strahlendurchlässigkeit |
|
— |
Gelbsucht innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt |
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
|
— |
Isolierung des Rubella-Virus aus einer klinischen Probe |
|
— |
Nachweis von Nukleinsäure des Rubella-Virus |
|
— |
Rubella-Virus-spezifische Antikörperreaktion (IgM) |
|
— |
Persistenz des Rubella-IgG zwischen dem 6. und 12. Monat (mindestens zwei Proben mit ähnlicher Konzentration von Rubella-IgG) |
Die Laborergebnisse sind je nach Impfstatus zu interpretieren.
Epidemiologische Kriterien
Jedes Kleinkind oder jedes Totgeborene einer Mutter, die in der Schwangerschaft an Röteln erkrankt ist, für die eine Laborbestätigung vorliegt, bei einer Übertragung von Mensch zu Mensch (Übertragung von der Mutter auf das Kind)
Fallklassifizierung der angeborenen Röteln
A. Möglicher Fall
entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jedes Totgeborene oder Kleinkind, das entweder nicht getestet wurde ODER dessen Laborergebnisse negativ sind, bei dem mindestens eine der beiden folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
|
— |
epidemiologischer Zusammenhang UND mindestens ein klinisches Kriterium der Kategorie A für das Syndrom der angeborenen Röteln |
|
— |
Erfüllung der klinischen Kriterien für das Syndrom der angeborenen Röteln |
C. Bestätigter Fall
Jedes Totgeborene, das die Laborkriterien erfüllt
ODER
Jedes Kleinkind, das die Laborkriterien erfüllt UND mindestens eines der beiden folgenden aufweist:
|
— |
epidemiologischer Zusammenhang |
|
— |
mindetens ein klinisches Kriterium der Kategorie A für das Syndrom der angeborenen Röteln |
Ein Kleinkind, das nur die Laborkriterien erfüllt, ohne dass die Mutter während der Schwangerschaft an Röteln erkrankt ist, und das die klinischen Kriterien der Kategorie A nicht erfüllt, wird daher als Rötelnfall gemeldet.
SALMONELLOSE
(Salmonella spp. außer S. Typhi und S. Paratyphi)
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden vier Symptome:
|
— |
Durchfall |
|
— |
Fieber |
|
— |
Bauchschmerzen |
|
— |
Erbrechen |
Laborkriterien
|
— |
Isolierung von Salmonella (außer S. Typhi und S. Paratyphi) aus Stuhl oder Blut |
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden fünf epidemiologischen Zusammenhänge:
|
— |
Übertragung von Mensch zu Mensch |
|
— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle |
|
— |
Übertragung vom Tier auf den Menschen |
|
— |
Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser |
|
— |
Umweltexposition |
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt
SCHWERES AKUTES RESPIRATORISCHES SYNDROM — SARS
(SARS-Coronavirus, SARS-CoV)
Klinische Kriterien
Jede Person mit akutem Fieber oder Fieber in der Anamnese
UND
mindestens einem der folgenden drei Symptome:
|
— |
Husten |
|
— |
Atembeschwerden |
|
— |
Kurzatmigkeit |
UND
mindestens einem der folgenden vier Befunde:
|
— |
radiologischer Pneumonie-Nachweis |
|
— |
radiologischer Nachweis des akuten respiratorischen Distress-Syndroms |
|
— |
Autopsiebefund Pneumonie |
|
— |
Autopsiebefund des akuten respiratorischen Distress-Syndroms |
UND
Fehlen einer alternativen Diagnose, welche die Erkrankung eindeutig erklären könnte
Laborkriterien
|
— |
Laborkriterien zur Fallbestätigung Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
|
|
— |
SARS-CoV-spezifische Antikörperreaktion durch:
|
|
— |
Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
|
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden drei epidemiologischen Zusammenhänge:
|
— |
Jede Person, die mindestens eines der folgenden drei Kriterien erfüllt:
|
|
— |
Zwei oder mehr Mitarbeiter des Gesundheitswesens (12) mit klinischen Anzeichen einer SARS-Infektion in der gleichen Abteilung und mit Ausbruch der Erkankung innerhalb eines Zeitraums von 10 Tagen |
|
— |
Drei oder mehr Personen (Mitarbeiter des Gesundheitswesens und/oder Patienten und/oder Besucher) mit klinischen Anzeichen einer SARS-Infektion, mit Ausbruch der Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von 10 Tagen und epidemiologischem Zusammenhang mit einer Einrichtung der gesundheitlichen Versorgung |
Fallklassifizierung für den inter-epidemischen Zeitraum
Gilt auch während eines Ausbruchs in einem nicht betroffenen Land oder Gebiet
A. Möglicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt UND einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist UND die Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall erfüllt
C. Einzelstaatlich bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt, wenn der Test in einem nationalen Referenzlabor erfolgt ist
D. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt, wenn der Test in einem SARS-Verifizierungs- und Referenzlabor der WHO erfolgt ist
Fallklassifizierung während eines Ausbruchs
Gilt während eines Ausbruchs in einem Land/Gebiet, in dem für mindestens eine Person eine Laborbestätigung eines SARS-Verifizierungs- und Referenzlabors der WHO vorliegt
A. Möglicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt UND einen epidemiologischen Zusammenhang mit einem einzelstaatlich bestätigten oder einem bestätigten Fall aufweist
C. Einzelstaatlich bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt, wenn der Test in einem nationalen Referenzlabor erfolgt ist
D. Bestätigter Fall:
Einer der folgenden drei Fälle:
|
— |
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt, wenn der Test in einem SARS-Verifizierungs- und Referenzlabor der WHO erfolgt ist |
|
— |
Jeder einzelstaatlich bestätigte Fall mit einem epidemiologischen Zusammenhang mit einer Übertragungskette, von der mindestens ein Fall von einem SARS-Verifizierungs- und Referenzlabor der WHO unabhängig bestätigt wurde |
|
— |
Jede Person, die die klinischen Kriterien und die Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall erfüllt, mit einem epidemiologischen Zusammenhang mit einer Übertragungskette, von der mindestens ein Fall von einem SARS-Verifizierungs- und Referenzlabor der WHO unabhängig bestätigt wurde |
SHIGELLOSE
(Shigella spp.)
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden vier Symptome:
|
— |
Durchfall |
|
— |
Fieber |
|
— |
Erbrechen |
|
— |
Bauchschmerzen |
Laborkriterien
|
— |
Isolierung von Shigella spp. aus einer klinischen Probe |
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden fünf epidemiologischen Zusammenhänge:
|
— |
Übertragung von Mensch zu Mensch |
|
— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle |
|
— |
Übertragung vom Tier auf den Menschen |
|
— |
Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser |
|
— |
Umweltexposition |
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt
POCKEN
(Variola-Virus)
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der beiden folgenden Symptome:
|
— |
Fieber |
UND
Bläschen oder feste Pusteln im gleichen Entwicklungsstadium mit zentrifugaler Verteilung
|
— |
atypische Erscheinungsbilder sind definiert als mindestens eines der folgenden vier:
|
Laborkriterien
|
— |
Laborkriterien zur Fallbestätigung Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
|
Die Laborergebnisse sind je nach Impfstatus zu interpretieren.
|
— |
Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall |
|
— |
Identifizierung von Orthopox-Virus-Partikeln im EM |
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der beiden folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:
|
— |
Übertragung von Mensch zu Mensch |
|
— |
Laborexposition (bei potenzieller Exposition gegenüber dem Variola-Virus) |
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und mindestens eines der folgenden:
|
— |
epidemiologischer Zusammenhang mit einem bestätigten Fall beim Menschen durch Übertragung von Mensch zu Mensch |
|
— |
Erfüllung der Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall |
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt
Während eines Ausbruchs: Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist
SYPHILIS
(Treponema pallidum)
Klinische Kriterien
|
— |
Primäre Syphilis (Frühsyphilis) Jede Person mit einem oder mehreren (in der Regel schmerzlosen) Schankern im Genital-, Perineal- oder Analbereich, im Mund, in der Pharyngealschleimhaut oder an anderer Stelle |
|
— |
Sekundäre Syphilis (Spätsyphilis) Jede Person mit mindestens einem der folgenden Symptome:
|
|
— |
frühe latente Syphilis (< 1 Jahr) Vorgeschichte von Symptomen, die mit denen der frühen Phasen der Syphilis vereinbar sind, in den vorangegangenen 12 Monaten |
|
— |
späte latente Syphilis (> 1 Jahr) Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt (spezifische serologische Tests) |
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
|
— |
Nachweis von Treponema pallidum in Läsionsexsudaten oder Geweben durch mikroskopische Dunkelfelduntersuchung |
|
— |
Nachweis von Treponema pallidum in Läsionsexsudaten oder Geweben durch DFA-Test |
|
— |
Nachweis von Treponema in Läsionsexsudaten oder Geweben durch PCR |
|
— |
Nachweis von Treponema-pallidum-Antikörpern durch Siebtest (TPHA, TPPA oder EIA) UND zusätzlicher Nachweis von Tp-IgM-Antikörpern (durch IgM-ELISA, IgM- Immunoblot oder 19S-IgM-FTA-abs) — bestätigt durch einen zweiten IgM-Test |
Epidemiologische Kriterien
|
— |
primäre/sekundäre Syphilis Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch (Sexualkontakt) |
|
— |
frühe latente Syphilis (< 1 Jahr) Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch (Sexualkontakt) in den vorangegangenen 12 Monaten |
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt
SYPHILIS CONNATA UND NEONATALE SYPHILIS
(Treponema pallidum)
Klinische Kriterien
Jedes Kleinkind unter zwei Jahren mit mindestens einem der folgenden zehn Befunde:
|
— |
Hepatospenomegalie |
|
— |
mukokutane Läsionen |
|
— |
Condyloma lata |
|
— |
anhaltende Rhinitis |
|
— |
Gelbsucht |
|
— |
Pseudoparalyse (aufgrund von Periostitis und Osteochondritis) |
|
— |
Beeinträchtigung des zentralen Nervensystems |
|
— |
Anämie |
|
— |
nephrotisches Syndrom |
|
— |
Unterernährung |
Laborkriterien
|
— |
Laborkriterien zur Fallbestätigung Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
UND ein reaktiver nicht treponemaler Test (VDRL, RPR) am Serum des Kindes |
|
— |
Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
|
Epidemiologische Kriterien
Jedes Kleinkind mit einem epidemiologischen Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch (Übertragung von der Mutter auf das Kind)
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jedes Kleinkind oder Kind, das die klinischen Kriterien erfüllt und bei dem mindestens eine der beiden folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
|
— |
epidemiologischer Zusammenhang |
|
— |
Erfüllung der Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall |
C. Bestätigter Fall
Jedes Kleinkind, das die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt
TETANUS
(Clostridium tetani)
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens zwei der folgenden drei Symptome:
|
— |
schmerzhafte Muskelkontraktionen hauptsächlich der Masseter- und Nackenmuskeln, die zu Gesichtskrämpfen, bekannt als Trismus und „Risus sardonicus“ , führen und |
|
— |
schmerzhafte Muskelkontraktionen der Rumpfmuskulatur |
|
— |
generalisierte Krämpfe, häufig Opisthotonus-Position |
Laborkriterien
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
|
— |
Isolierung von Clostridium tetani aus einer Infektionsstelle |
|
— |
Nachweis von Tetanustoxin in einer Serumprobe |
Epidemiologische Kriterien
entfällt
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt
TOXOPLASMOSE CONNATALE
(Toxoplasma gondii)
Klinische Kriterien
Für Überwachungszwecke irrelevant
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
|
— |
Nachweis von T. gondii in Körpergeweben oder -flüssigkeiten |
|
— |
Nachweis der Nukleinsäure von T. gondii in einer klinischen Probe |
|
— |
T. gondii-spezifische Antikörperreaktion (IgM, IgG, IgA) beim Neugeborenen |
|
— |
anhaltend stabile IgG-T.gondii-Titer beim Kleinkind (unter 12 Monaten) |
Epidemiologische Kriterien
entfällt
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
entfällt
C. Bestätigter Fall
Jedes Kleinkind, das die Laborkriterien erfüllt
TRICHINOSE
(Trichinella spp.)
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens drei der folgenden sechs Symptome:
|
— |
Fieber |
|
— |
Muskelschmerzen |
|
— |
Durchfall |
|
— |
Gesichtsödem |
|
— |
Eosinophilie |
|
— |
subconjunktivale, subunguale und retinale Blutungen |
Laborkriterien
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
|
— |
Nachweis von Trichinella-Larven in durch Muskelbiopsie gewonnenem Gewebe |
|
— |
Trichinella-spezifische Antikörperreaktion (IFA-Test, ELISA oder Western Blot) |
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden beiden epidemiologischen Zusammenhänge:
|
— |
Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln (Fleisch) |
|
— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle |
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien und die Laborkriterien erfüllt
TUBERKULOSE
(Mycobacterium-tuberculosis-Komplex)
Klinische Kriterien
Jede Person mit den folgenden beiden Befunden:
|
— |
mit aktiver Tuberkulose vereinbare Anzeichen, Symptome und/oder radiologische Befunde UND |
|
— |
Beschluss eines Klinikers, eine vollständige Tuberkulosebehandlung durchzuführen. |
ODER
Ein post mortem entdeckter Fall mit pathologischem Befund, der mit aktiver Tuberkulose vereinbar ist und der eine Indikation für eine antibiotische Tuberkulosebehandlung gebildet hätte, wenn die Diagnose vor dem Tod des Patienten gestellt worden wäre
Laborkriterien
|
— |
Laborkriterien zur Fallbestätigung Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
|
|
— |
Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
|
Epidemiologische Kriterien
entfällt
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien and the Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall erfüllt
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt
TULARÄMIE
(Francisella tularensis)
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde:
|
— |
Ulceroglanduläre Tularämie
|
|
— |
Glanduläre Tularämie
|
|
— |
Oculoglanduläre Tularämie
|
|
— |
Oropharyngeale Tularämie
mindestens einer der folgenden drei Befunde:
|
|
— |
Intestinale Tularämie Mindestens eines der folgenden drei Symptome:
|
|
— |
Pulmonäre Tularämie
|
|
— |
Typhoidale Tularämie Mindestens eines der beiden folgenden Symptome:
|
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
|
— |
Isolierung von Francisella tularensis aus einer klinischen Probe |
|
— |
Nachweis der Nukleinsäure von Francisella tularensis in einer klinischen Probe |
|
— |
Francisella-tularensis-spezifische Antikörperreaktion |
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden drei epidemiologischen Zusammenhänge:
|
— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle |
|
— |
Übertragung vom Tier auf den Menschen |
|
— |
Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser |
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt
TYPHUS/PARATYPHUS
(Salmonella typhi/paratyphi)
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der beiden folgenden Anzeichen:
|
— |
anhaltendes Fieber |
|
— |
mindestens zwei der folgenden vier Symptome:
|
Paratyphoides Fieber hat die gleichen Symptome wie typhoides Fieber, allerdings meist einen milderen Verlauf.
Laborkriterien
|
— |
Isolierung von Salmonella typhi oder paratyphi aus einer klinischen Probe |
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden drei epidemiologischen Zusammenhänge:
|
— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle |
|
— |
Übertragung von Mensch zu Mensch |
|
— |
Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser |
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt
VIRALES HÄMORRHAGISCHES FIEBER
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden beiden Symptome:
|
— |
Fieber |
|
— |
hämorrhagische Manifestationen in verschiedenen Formen, die zu Multiorganversagen führen können |
Laborkriterien
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
|
— |
Isolierung des spezifischen Virus aus einer klinischen Probe |
|
— |
Nachweis von Nukleinsäure des spezifischen Virus in einer klinischen Probe und Genotypisierung |
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:
|
— |
in den vergangenen 21 Tagen Reise in ein Gebiet, in dem bekanntermaßen oder vermutlich VHF-Fälle aufgetreten sind |
|
— |
in den vergangenen 21 Tagen Exposition gegenüber einem wahrscheinlichen oder bestätigten Fall von viralem hämorrhagischen Fieber, bei dem die Erkrankung in den vergangenen 6 Monaten ausgebrochen ist |
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt
WEST-NIL-FIEBER
(West-Nil-Virusinfektion, WNV)
Klinische Kriterien
Jede Person mit Fieber
ODER
mindestens einem der beiden folgenden Befunde:
|
— |
Enzephalitis |
|
— |
Meningitis |
Laborkriterien
|
— |
Labortest zur Fallbestätigung Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
|
|
— |
Labortest für einen wahrscheinlichen Fall WNV-spezifische Antikörperreaktion im Serum Die Laborergebnisse sind je nach Flavivirus-Impfstatus zu interpretieren. |
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der beiden folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:
|
— |
Übertragung vom Tier auf den Menschen (Aufenthalt, Besuch oder Mückenstichexposition in einem Gebiet, in dem WNV bei Pferden oder Vögeln endemisch ist) |
|
— |
Übertragung von Mensch zu Mensch (Übertragung von der Mutter auf das Kind, Bluttransfusion, Transplantation) |
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt UND bei der mindestens eine der folgenden beiden Voraussetzungen gegeben ist:
|
— |
epidemiologischer Zusammenhang |
|
— |
Labortest für wahrscheinlichen Fall |
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt
GELBFIEBER
(Gelbfieber-Virus)
Klinische Kriterien
Jede Person mit Fieber
UND
mindestens einem der beiden folgenden Befunde:
|
— |
Gelbsucht |
|
— |
generalisierte Blutungen |
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden fünf Labortests:
|
— |
Isolierung des Gelbfiebervirus aus einer klinischen Probe |
|
— |
Nachweis von Gelbfieber-Nukleinsäure |
|
— |
Nachweis des Gelbfieber-Antigens |
|
— |
Gelbfieber-spezifische Antikörperreaktion |
|
— |
Nachweis typischer Läsionen bei der Post-mortem-Leberhistopathologie |
Die Laborergebnisse sind je nach Flavivirus-Impfstatus zu interpretieren.
Epidemiologische Kriterien
In der vergangenen Woche Reise in ein Gebiet, in dem bekanntermaßen oder vermutlich Gelbfieberfälle aufgetreten sind
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die nicht kürzlich geimpft wurde und die klinischen sowie die Laborkriterien erfüllt
Im Falle kürzlich erfolgter Impfung eine Person mit Nachweis eines wilden Gelbfiebervirusstamms.
YERSINIOSE
(Yersinia enterocolitica, Yersinia pseudotuberculosis)
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden fünf Symptome:
|
— |
Fieber |
|
— |
Durchfall |
|
— |
Erbrechen |
|
— |
Bauchschmerzen (Pseudoappendizitis) |
|
— |
Tenesmus |
Laborkriterien
|
— |
Isolierung von humanpathogener Yersinia enterocolitica oder Yersinia pseudotuberculosis aus einer klinischen Probe |
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:
|
— |
Übertragung von Mensch zu Mensch |
|
— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle |
|
— |
Übertragung vom Tier auf den Menschen |
|
— |
Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln |
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt
(1) Europäisches Zentrum für die epidemiologische Aids-Überwachung. Vierteljährlicher Bericht 1993; Nr. 37: 23-28.
(2) Europäisches Zentrum für die epidemiologische Aids-Überwachung. European case definition for AIDS surveillance in children — revision 1995. HIV/AIDS-Überwachung in Europa. Vierteljährlicher Bericht 1995; Nr. 48: 46-53.
(3) Siehe Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und Europäische Kommission (SANCO) Tierseuchen-Meldesystem (ADNS), abrufbar unter: http://www.oie.int/eng/en_index.htm und http://ec.europa.eu/food/animal/diseases/adns/index_en.htm.
(4) Dies schließt keine gesund erscheinenden Vögel ein, die beispielsweise auf der Jagd getötet wurden.
(5) Depression, Angstzustände, Apathie, Rückzug, Wahnvorstellungen.
(6) Dies umfasst sowohl echten Schmerz als auch Dysästhesie.
(7) Die typische Erscheinungsform sporadischer CJD im EEG besteht in generalisierten periodischen Komplexen mit einer Frequenz von etwa einem pro Sekunde. Diese zeigen sich gelegentlich in den späten Stadien der vCJD.
(8) Siehe Fußnote 7.
(9) Die Tonsillenbiopsie wird weder routinemäßig noch in Fällen typischer Erscheinungsformen sporadischer CJD im EEG empfohlen, kann jedoch in Verdachtsfällen sinnvoll sein, in denen die klinischen Merkmale mit denen der vCJD vereinbar sind und das MRT kein hohes Pulvinar-Signal ergibt.
(10) Besteht Verdacht auf Röteln während der Schwangerschaft, ist eine weitere Bestätigung positiver Rubella-IgM-Ergebnisse erforderlich (z. B. ein Rubella-spezifischer IgG-Aviditätstest, der eine geringe Avidität ergibt). In bestimmten Situation wie bei bestätigten Röteln-Ausbrüchen kann der Nachweis von Rubellavirus-IgM in denjenigen Fällen als Bestätigung betrachtet werden, in denen keine Schwangerschaft besteht.
(11) Ein enger Kontakt ist anzunehmen bei einer Person, die einen SARS-Patienten betreut oder mit ihm zusammengelebt hat oder mit seinen Atemsekreten, Körperflüssigkeiten und/oder Exkrementen in Berührung gekommen ist.
(12) In diesem Zusammenhang umfasst der Begriff „Mitarbeiter des Gesundheitswesens“ das gesamte Krankenhauspersonal. Die Definition der Abteilung, in der der Ausbruch auftritt, hängt von der örtlichen Situation ab. Die Größe der Abteilung kann von einer einzigen Abteilung oder Station eines großen Krankenhaus des Tertiärbereichs bis zu einer ganzen — kleineren — Einrichtung der gesundheitlichen Versorgung reichen.