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Document 31997D0550

97/550/EG: Beschluß des Rates vom 21. März 1996 über den Abschluß des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über den Handel mit Textilwaren

ABl. L 227 vom 18.8.1997, p. 1–1 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/1995

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1997/550/oj

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31997D0550

97/550/EG: Beschluß des Rates vom 21. März 1996 über den Abschluß des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über den Handel mit Textilwaren

Amtsblatt Nr. L 227 vom 18/08/1997 S. 0001 - 0001


BESCHLUSS DES RATES vom 21. März 1996 über den Abschluß des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über den Handel mit Textilwaren (97/550/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113 in Verbindung mit Artikel 228 Absatz 2 Satz 1,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Die Kommission hat im Namen der Gemeinschaft ein Abkommen über den Handel mit Textilwaren mit der Republik Moldau ausgehandelt.

Es empfiehlt sich, dieses Abkommen zu genehmigen -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über den Handel mit Textilwaren wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt.

Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluß beigefügt.

Artikel 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, das Abkommen für die Gemeinschaft zu unterzeichnen.

Artikel 3

Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 20 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Gemeinschaft vor.

Artikel 4

Dieser Beschluß wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 21. März 1996.

Im Namen des Rates

Der Präsident

A. GAMBINO

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