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Dokument 52026M12196
Prior notification of a concentration (Case M.12196 – ARDIAN / ENERGIA) – Candidate case for simplified procedure
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.12196 — ARDIAN / ENERGIA) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.12196 — ARDIAN / ENERGIA) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
PUB/2026/76
ABl. C, C/2026/756, 3.2.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/756/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2026/756 |
3.2.2026 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.12196 — ARDIAN / ENERGIA)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(C/2026/756)
1.
Am 23. Januar 2026 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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Ardian France S.A. („Ardian“, Frankreich), kontrolliert von Ardian Holding SAS (Frankreich), |
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Energia Group Limited („Energia Group“, Irland), kontrolliert von I Squared Capital Advisors (US) LLC (Vereinigte Staaten). |
Ardian wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit der Energia Group erwerben.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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Ardian ist eine private Beteiligungsgesellschaft. Sie verwaltet und berät Investmentfonds, die weltweit Beteiligungen an Unternehmen halten. |
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Energia Group ist in der Stromerzeugung, im Stromgroßhandel und der Endkundenversorgung mit Strom und Gas in Griechenland tätig. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2), infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.12196 — ARDIAN / ENERGIA
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Postanschrift:
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/756/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)