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Dokument 52025IP0155

P10_TA(2025)0155 — Berichte 2023 und 2024 der Kommission über Albanien — Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 2025 zu den Berichten 2023 und 2024 der Kommission über Albanien (2025/2017(INI))

ABl. C, C/2026/1437, 31.3.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/1437/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/1437/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2026/1437

31.3.2026

P10_TA(2025)0155

Berichte 2023 und 2024 der Kommission über Albanien

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 2025 zu den Berichten 2023 und 2024 der Kommission über Albanien (2025/2017(INI))

(C/2026/1437)

Das Europäische Parlament,

—

unter Hinweis auf das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits (1),

—

unter Hinweis darauf, dass Albanien am 24. April 2009 einen Antrag auf Beitritt zur EU eingereicht hat,

—

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1529 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. September 2021 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA III) (2),

—

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1449 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Einrichtung der Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan (3),

—

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. Februar 2020 mit dem Titel „Stärkung des Beitrittsprozesses – Eine glaubwürdige EU-Perspektive für den westlichen Balkan“ (COM(2020)0057),

—

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. November 2023 mit dem Titel „Mitteilung 2023 über die Erweiterungspolitik der EU“ (COM(2023)0690) und die der Mitteilung beigefügte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Albania 2023 Report“ (Bericht 2023 über Albanien) (SWD(2023)0690),

—

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. November 2023 mit dem Titel „Ein neuer Wachstumsplan für den Westbalkan“ (COM(2023)0691),

—

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. März 2024 über Reformen und Überprüfungen von Politikbereichen im Vorfeld der Erweiterung (COM(2024)0146),

—

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 24. Juli 2024 mit dem Titel „2024 Rule of Law Report“ (Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024) (COM(2024)0800) und die der Mitteilung beigefügte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „2024 Rule of Law Report – Country Chapter on the rule of law situation in Albania“ (Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024 – Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Albanien) (SWD(2024)0828),

—

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. Oktober 2024 mit dem Titel „Mitteilung 2024 über die Erweiterungspolitik der EU“ (COM(2024)0690) und die der Mitteilung beigefügte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Albania 2024 Report“ (Bericht 2024 über Albanien) (SWD(2024)0690),

—

unter Hinweis auf die Reformagenda Albaniens, die im Rahmen der Reform- und Wachstumsfazilität der EU vorgelegt wurde und von der Kommission am 23. Oktober 2024 gebilligt wurde,

—

unter Hinweis auf den Abschlussbericht der Wahlbeobachtungsmission des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) vom 29. September 2023 über die Kommunalwahlen in der Republik Albanien vom 14. Mai 2023,

—

unter Hinweis auf den Abschlussbericht der Wahlbeobachtungsmission des BDIMR der OSZE vom 26. Juli 2021 über die Parlamentswahl in Albanien vom 25. April 2021,

—

unter Hinweis auf die gemeinsame Stellungnahme der Venedig-Kommission und des BDIMR der OSZE vom 11. Dezember 2020 zu den Änderungen der albanischen Verfassung vom 30. Juli 2020 und des albanischen Wahlgesetzes vom 5. Oktober 2020,

—

unter Hinweis auf die auf dem Gipfeltreffen EU-Westbalkan vom 17. Mai 2018 abgegebene Erklärung von Sofia und die ihr als Anlage beigefügte Prioritätenagenda von Sofia,

—

unter Hinweis auf die auf dem Gipfeltreffen EU-Westbalkan vom 6. Mai 2020 abgegebene Erklärung von Zagreb,

—

unter Hinweis auf die auf den Gipfeltreffen EU-Westbalkan vom 13. Dezember 2023 und vom 18. Dezember 2024 in Brüssel abgegebenen Erklärungen,

—

unter Hinweis auf den am 28. August 2014 eingeleiteten Berlin-Prozess,

—

unter Hinweis auf die Rangliste der Pressefreiheit 2024 der Organisation „Reporter ohne Grenzen“,

—

unter Hinweis auf den Korruptionswahrnehmungsindex 2024 von Transparency International,

—

unter Hinweis auf den vom Weltwirtschaftsforum veröffentlichten Gobalen Bericht 2024 über das geschlechtsbedingte Gefälle,

—

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Albanien,

—

gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

—

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A10-0106/2025),

A.

in der Erwägung, dass die Erweiterung das wirksamste außenpolitische Instrument der EU und eine geostrategische Investition in langfristigen Frieden, Demokratie, Stabilität und Sicherheit auf dem gesamten Kontinent ist;

B.

in der Erwägung, dass die EU nach wie vor die wichtigste politische und wirtschaftliche Partnerin der Westbalkanländer ist; in der Erwägung, dass die EU weiterhin die bei Weitem wichtigste Handels- und Investitionspartnerin Albaniens und die wichtigste Geberin finanzieller Unterstützung ist;

C.

in der Erwägung, dass die Erweiterung ein leistungsorientierter Prozess ist, der auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten beruht; in der Erwägung, dass der Beitritt Albaniens zur EU von dauerhaften, tiefgreifenden und unumkehrbaren Reformen in grundlegenden Bereichen wie der Rechtsstaatlichkeit und der Funktionsweise der demokratischen Institutionen abhängt;

D.

in der Erwägung, dass Albanien seit 2014 ein EU-Bewerberland ist, die Beitrittsverhandlungen im Juli 2022 aufgenommen und das Screening-Verfahren im November 2023 erfolgreich abgeschlossen hat;

E.

in der Erwägung, dass die Verhandlungen mit Albanien für Cluster 1 „Wesentliche Elemente“ am 15. Oktober 2024, für Cluster 6 „Außenbeziehungen“ am 17. Dezember 2024, für Cluster 2 „Binnenmarkt“ am 14. April 2025 und für Cluster 3 „Wettbewerbsfähigkeit und integratives Wachstum“ am 22. Mai 2025 eröffnet wurden;

F.

in der Erwägung, dass Albanien ein zuverlässiger außenpolitischer Partner ist und sich vollumfänglich an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU angeglichen hat;

G.

in der Erwägung, dass Albanien ins Fadenkreuz böswilliger Akteure aus dem Ausland geraten ist, die mit Kampagnen zur Einflussnahme auf das Land die Absicht verfolgen, Unruhen zu säen, Spannungen und Gewalt zu schüren und die gesamte Region zu destabilisieren – sei es durch Desinformation und Wahleinmischung seitens Russland oder durch dubiose Investitionen von Drittstaaten wie China; in der Erwägung, dass Russland und Iran in den Jahren 2022 und 2023 durch Cyberangriffe auf Albanien entscheidende Regierungsdienste unterbrochen und damit deutlich gemacht haben, dass das Land auf seinem Weg zum Beitritt zur EU hybriden Bedrohungen ausgesetzt ist;

H.

in der Erwägung, dass das Wahlsystem Albaniens nach wie vor Mängel bei den Wahlen und gravierende Schwachstellen aufweist; in der Erwägung, dass Albanien den Empfehlungen des BDIMR der OSZE, die Durchführung von Wahlen weiter zu verbessern, noch nicht vollumfänglich nachgekommen ist;

I.

in der Erwägung, dass sich Albanien an Missionen und Operationen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU beteiligt, darunter an der EUFOR-Operation ALTHEA in Bosnien und Herzegowina;

J.

in der Erwägung, dass der Schutz nationaler und ethnischer Minderheiten für EU-Beitrittskandidaten von entscheidender Bedeutung ist; in der Erwägung, dass Albanien die Durchführungsvorschriften in Bezug auf die freie Selbstidentifikation sowie die Verwendung von Minderheitensprachen angenommen hat;

K.

in der Erwägung, dass der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verdeutlicht, dass die Erweiterung der EU für die Sicherheit und Stabilität in Europa von entscheidender Bedeutung ist;

1.   

begrüßt, dass sich Albanien dem Beitritt zur EU fest verschrieben hat und damit deutlich gemacht hat, dass sich die Regierungs- und Oppositionsparteien in dieser Hinsicht einig sind und die Bevölkerung diese Entscheidung nachdrücklich unterstützt; würdigt zudem, dass sich das Land konsequent und vollständig an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU angleicht, die regelbasierte internationale Ordnung fördert und mit der Übernahme der restriktiven Maßnahmen der EU gegen Russland und Belarus klar Stellung gegen den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine bezieht; stellt fest, dass dem Land bei regionalen Initiativen und in der Region selbst eine aktive Rolle zukommt;

2.   

begrüßt, dass Albanien die Beitrittsverhandlungen bis Ende 2027 abschließen möchte und in den letzten Jahren rasche Fortschritte erzielt wurden, insbesondere die Eröffnung von zwei Cluster von Verhandlungskapiteln im Jahr 2024 und von bisher zwei weiteren Clustern im Jahr 2025; weist darauf hin, dass die Beitrittskandidaten während der Beitrittsverhandlungen tiefgreifende Veränderungen durchlaufen, um die Beitrittskriterien zu erfüllen, und dass diese Verhandlungen so lange fortgesetzt werden, bis die erforderlichen Reformen umgesetzt sind; betont, dass die Transparenz, Rechenschaftspflicht, Inklusivität und parlamentarische Dimension des Beitrittsprozesses gestärkt werden müssen; weist warnend darauf hin, von Handlungen abzusehen, die das System der Gewaltenteilung untergraben könnten;

3.   

stellt fest, dass das Tempo des Beitritts zur EU von den Fortschritten des Bewerberlandes bei der Angleichung an den EU-Besitzstand, seiner Bilanz bei der Umsetzung des Besitzstands sowie dem ordnungsgemäßen Funktionieren aller seiner Institutionen abhängt und auf der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, der verantwortungsvollen Staatsführung und der Achtung der Grundrechte beruht; fordert Albanien nachdrücklich auf, die Reformen zu beschleunigen, um die Rechtsstaatlichkeit zu stärken, das Wirtschaftswachstum zu fördern, Korruption und organisierte Kriminalität zu bekämpfen, Menschenhandel zu verhindern, den Schutz der Grundrechte zu gewährleisten und Fortschritte in den Bereichen Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit sowie Pluralismus und Unabhängigkeit der Medien zu erzielen;

4.   

begrüßt die neue Reform- und Wachstumsfazilität der EU für den Westbalkan, durch die Albanien 922 Mio. EUR an Zuschüssen und Darlehen zur Verfügung gestellt werden, wenn das Land die in seiner ambitionierten Reformagenda festgelegten Bedingungen erfüllt;

5.   

nimmt zur Kenntnis, dass Albanien den nationalen Plan für die europäische Integration 2024-2026 angenommen hat; begrüßt, dass Albanien die für den Integrationsprozess zuständigen Stellen eingerichtet hat; fordert, dass größere Anstrengungen unternommen werden, um die Transparenz zu erhöhen und die Integration in die EU öffentlichkeitswirksamer herauszustellen;

6.   

begrüßt den Beschluss, in Tirana die Außenstelle des Europäischen Parlaments für den Westbalkanraum zu eröffnen; stellt fest, dass diese Außenstelle als zentrale Kontaktstelle zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten, der Zivilgesellschaft und lokalen Partnern aus dem gesamten Westbalkanraum dienen wird;

7.   

begrüßt, dass sich 18 Teilnehmer aus Albanien an der vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss ins Leben gerufenen Initiative für Erweiterungskandidatenmitglieder beteiligt haben, mit der darauf abgezielt wird, engere Beziehungen zu den Bewerberländern zu knüpfen und deren schrittweise Integration in die EU zu erleichtern;

Demokratische Institutionen, Medien und Zivilgesellschaft

8.

weist nachdrücklich darauf hin, dass eine konstruktive politische Debatte und ein geordnetes parlamentarisches Verhalten wesentliche Aspekte einer demokratischen Staatsführung sind; bekräftigt, dass die politischen Kräfte Albaniens gemeinsam dafür zuständig sind, den konstruktiven und inklusiven politischen Dialog zu fördern und die anhaltende starke politische Polarisierung im Land zu überwinden; bedauert, dass es immer wieder zu Konfrontationen und hetzerischen Äußerungen von Politikern aller Parteien sowie zu Auseinandersetzungen zwischen der Regierungsmehrheit und der Opposition kommt; betont, dass eine politische Kultur gefördert werden muss, die auf gegenseitigem Respekt und der Einhaltung demokratischer Normen beruht, damit die institutionelle Stabilität nicht durch den politischen Wettstreit beeinträchtigt wird; hebt zudem hervor, dass politische Angriffe mit Blick auf die vollumfängliche Achtung des Parlamentarismus unterbunden werden müssen; fordert einen echten Dialog zur Förderung der politischen Stabilität und des Fortschritts und betont, dass ein parteiübergreifender Konsens über die EU-Integrationsagenda geschaffen und die Zivilgesellschaft sinnstiftend einbezogen werden muss; betont, dass eine wirksamere parlamentarische Kontrolle und funktionsfähigere Institutionen erforderlich sind;

9.

stellt fest, dass die demokratischen Institutionen Albaniens zunehmend von bösartiger und hybrider Einflussnahme aus dem Ausland bedroht sind; hebt hervor, dass mit den vom Kreml ausgehenden Narrativen versucht wird, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die demokratischen Institutionen zu untergraben und antiwestliche Stimmungen zu schüren; fordert Albanien auf, die institutionelle Widerstandsfähigkeit gegen verdeckte Parteienfinanzierung, Medienmanipulation und Cyberbedrohungen zu verbessern, die sich unmittelbar auf den EU-Beitrittsprozess des Landes auswirken; fordert die Organe der EU auf, die Gefährdung Albaniens durch böswillige Einflussnahme aus dem Ausland genau zu beobachten;

10.

begrüßt, dass Albanien russische Domains zur Verbreitung von Desinformation gesperrt hat, betont jedoch, dass ein koordinierter Mechanismus zur Bekämpfung von Desinformation zwischen der EU und Albanien nach dem Vorbild der Plattform EUvsDisinfo erforderlich ist, um aus dem Kreml stammende Narrative rasch zu entlarven und ihnen entgegenzuwirken; spricht sich für eine verstärkte regionale Zusammenarbeit zwischen den Westbalkanländern aus, um sich über bewährte Verfahren auszutauschen und gemeinsame Strategien zur Bekämpfung von Desinformation und Einflussnahme aus dem Ausland zu entwickeln; weist warnend auf den zunehmenden Einfluss der von China staatlich unterstützten Medien in Albanien hin;

11.

betont, dass das Parlament Albaniens dazu verpflichtet ist, den Urteilen des Verfassungsgerichts unverzüglich Folge zu leisten; betont, dass dem Parlament bei der Wahrung der Gewaltenteilung eine grundlegende und unentbehrliche Funktion zukommt; fordert Albanien auf, für eine echte demokratische Rechenschaftspflicht und eine stärkere und transparentere Staatsführung zu sorgen;

12.

nimmt die Änderungen des albanischen Wahlgesetzes vom Juli 2024 zur Kenntnis, mit denen teilweise offene Kandidatenlisten eingeführt wurden und der albanischen Diaspora die Wahlteilnahme im Ausland ermöglicht wurde; nimmt die Parlamentswahl vom 11. Mai 2025 zur Kenntnis und betont, dass die Wahl nach den vorläufigen Schlussfolgerungen des BDIMR der OSZE zwar von Wettbewerb geprägt war und professionell durchgeführt wurde, jedoch in einem stark polarisierten Umfeld stattfand und für die Kandidaten keine gleichen Bedingungen herrschten; ist besorgt darüber, dass sich die Regierungspartei in großem Umfang staatliche Ressourcen zunutze gemacht hat; stellt fest, dass der Abschlussbericht des BDIMR der OSZE, der die abschließende Bewertung sowie die umzusetzenden Empfehlungen enthalten wird, in den kommenden Monaten veröffentlicht werden soll; fordert alle Parteien auf, ihren politischen Willen für eine umfangreiche und integrative Wahlrechtsreform unter Beweis zu stellen und sämtlichen Empfehlungen des BDIMR der OSZE sowie der Venedig-Kommission – einschließlich der Empfehlungen zum Rahmen für die Wahlen und die Parteienfinanzierung – uneingeschränkt und zeitnah nachzukommen;

13.

bedauert, dass sich die Lage in Bezug auf die Medienfreiheit sowie für unabhängige Journalisten in den letzten Jahren verschlechtert hat; stellt mit Besorgnis fest, dass die Unabhängigkeit und der Pluralismus der Medien in Albanien nach wie vor durch eine hohe Marktkonzentration, die Überschneidung geschäftlicher und politischer Interessen, mangelnde Transparenz in Bezug auf Finanzierung und Eigentumsverhältnisse, Einschüchterung sowie prekäre Arbeitsbedingungen für Journalisten beeinträchtigt werden; stellt fest, dass Albanien dem Weltindex für Pressefreiheit 2024 von Reporter ohne Grenzen zufolge auf Platz 99 rangiert, was auf anhaltende Probleme im Zusammenhang mit der Konzentration der Medien in wenigen Händen, politischer Einflussnahme und Drohungen gegen Journalisten zurückzuführen ist; betont, dass sich durch fehlende Transparenz bei der Finanzierung und den Eigentumsverhältnissen von Medien das Risiko redaktioneller Voreingenommenheit erhöht, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Journalismus untergraben wird und dies zunehmend die Gefahr birgt, dass Propaganda aus dem Ausland das Land durchdringt; fordert die staatlichen Stellen Albaniens auf, für Transparenz beim Medienbesitz zu sorgen und keinerlei Toleranz hinsichtlich der Einschüchterung von Journalisten walten zu lassen; fordert die Regierung Albaniens auf, unabhängige Plattformen zur Überprüfung von Fakten zu unterstützen, um den öffentlichen Zugang zu korrekten Informationen sicherzustellen und die Integrität des Informationsraums zu wahren;

14.

weist darauf hin, dass jegliche Überarbeitung der Mediengesetze im Einklang mit den Empfehlungen der Venedig-Kommission stehen und in transparenter sowie umfassender Weise in Absprache mit den Medienorganisationen erfolgen sollte, um die Medienfreiheit und die Selbstregulierung zu verbessern; begrüßt die vom Europarat gemeinsam mit der EU und einem Netz prominenter Organisationen für Pressefreiheit eingerichtete Plattform zur Förderung des Schutzes des Journalismus und der Sicherheit von Journalisten; bedauert, dass bei der Angleichung des Rechtsrahmens an den Besitzstand und die Standards der EU, einschließlich des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (4), keine Fortschritte erzielt wurden; weist darauf hin, dass der investigative Journalismus, die Faktenprüfung und die Medienkompetenz gestärkt werden müssen und dass gegen Hetze, Desinformation und gezielte Falschmeldungen vorgegangen werden muss; ist besorgt darüber, dass sich unter anderem hochrangige Politiker, Beamte und andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens nach wie vor einer hetzerischen, medienfeindlichen Rhetorik bedienen und damit eine Kultur der Einschüchterung begünstigen; missbilligt aufs Schärfste, dass immer häufiger Journalisten angegangen werden, die über Rechtsstaatlichkeit und Korruption berichten, dass Journalistinnen im Internet frauenfeindlichen Schikanen ausgesetzt sind und dass es zu Verleumdungskampagnen, Gewalt und Ausschreitungen kommt, und fordert, dass die Angreifer rechtskräftig verurteilt werden; bedauert, dass das Strafrecht keinen Schutz für Journalisten vor Drohungen und Gewalt vorsieht; fordert die staatlichen Stellen auf, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der Journalisten, Menschenrechtsverteidiger, Umweltaktivisten sowie andere Interessengruppen wirksam vor der besorgniserregenden Zunahme strategischer Klagen gegen öffentliche Beteiligung („SLAPP-Klagen“) schützt; fordert ferner, Verleumdung zu entkriminalisieren, die Rolle des unabhängigen Journalismus als Instrument zur Kontrolle der Macht zu achten und mit den Medien dergestalt zusammenzuarbeiten, dass die demokratischen Grundsätze gewahrt bleiben;

15.

weist darauf hin, dass die nationalen und lokalen Gebietskörperschaften durch konstruktive und regelmäßige öffentliche Konsultationen mit Interessenträgern die Transparenz, Rechenschaftspflicht und Inklusivität verbessern müssen; stellt mit Besorgnis fest, dass die Umsetzung des Rechtsrahmens für öffentliche Konsultationen durch das Parlament Albaniens in erster Linie Formsache bleibt; betont, dass eine größere Transparenz in Bezug auf öffentliche Daten und wichtige Gesetzesvorhaben notwendig ist; hält daran fest, dass die Finanzmittel, die Verwaltungskapazitäten und die Steuerautonomie der lokalen Gebietskörperschaften verbessert werden müssen;

16.

begrüßt die lebendige und konstruktive Zivilgesellschaft Albaniens, die im Reformprozess eine entscheidende und positive Rolle spielt; begrüßt die Verbesserung der Wahlbeobachtung und die zunehmende Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Überwachung des demokratischen Prozesses; betont, dass die Zivilgesellschaft entscheidend ist, wenn es darum geht, Demokratie und Pluralismus zu stärken und eine verantwortungsvolle Staatsführung sowie den sozialen Fortschritt zu fördern; fordert die Regierung Albaniens auf, der Zivilgesellschaft, einschließlich Frauenrechtsorganisationen, mittels eines transparenten Gesetzgebungsverfahrens eine stärkere Rolle im EU-Beitrittsprozess einzuräumen und sie von Anfang an einzubeziehen; bedauert, dass die Organisationen der Zivilgesellschaft unter erschwerten Bedingungen arbeiten und kaum öffentliche Mittel erhalten; beharrt darauf, dass die Grundlagen für ein wirksames Mehrwertsteuerbefreiungssystem im Einklang mit den Verpflichtungen geschaffen werden, die Albanien im Rahmen des Kooperationsabkommens zwischen der EU und Albanien und des IPA III eingegangen ist; fordert die staatlichen Stellen nachdrücklich auf, die Ausarbeitung des Fahrplans 2024-2027 für die Regierungsstrategie zur Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Zivilgesellschaft zu beschleunigen und die Umsetzung des Fahrplans genau zu überwachen;

17.

begrüßt die Schaffung des neuen Amtes des Staatsministers für öffentliche Verwaltung und Korruptionsbekämpfung und betont, dass sowohl die Wirksamkeit dieses Amtes als auch die Ausarbeitung von Reformen in den Bereichen öffentliche Verwaltung und Korruptionsbekämpfung von entscheidender Bedeutung sind; ist jedoch nach wie vor besorgt darüber, dass bei der Reform der öffentlichen Verwaltung nur begrenzt Fortschritte erzielt wurden; fordert die staatlichen Stellen Albaniens nachdrücklich auf, die Bestimmungen über leistungsbezogene Einstellungsverfahren wirksam umzusetzen und die Wirksamkeit der derzeitigen Überwachungsstrukturen hinsichtlich der neuen Reformen in den Bereichen öffentliche Verwaltung und Korruptionsbekämpfung zu überprüfen; betont, dass eine Kultur der Rechenschaftspflicht, des unparteiischen Zugangs zu öffentlichen Informationen und der Kontrolle öffentlicher Einrichtungen gefördert werden muss, auch im Hinblick auf die Umsetzung der Reformagenda; stellt fest, dass die öffentlichen Einrichtungen die Transparenzanforderungen besser einhalten und rascher auf Informationsanfragen reagieren müssen;

18.

bedauert, dass bei der Angleichung des Rechtsrahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge an den EU-Besitzstand nur begrenzt Fortschritte erzielt wurden; ist besorgt darüber, dass vor Kurzem neue befristete Ausnahmeregelungen im öffentlichen Vergaberecht eingeführt wurden; fordert die staatlichen Stellen Albaniens auf, im Einklang mit dem EU-Besitzstand für bessere wettbewerbsorientierte Vergabeverfahren zu sorgen;

19.

begrüßt die Fortschritte Albaniens bei der Verbesserung der Datenübermittlung an Eurostat;

Grundrechte

20.

stellt fest, dass der Rechtsrahmen Albaniens für die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt noch nicht vollständig an das Übereinkommen von Istanbul angeglichen wurde; ist zutiefst besorgt darüber, dass Gewalt gegen Frauen nach wie vor ein dringendes Problem darstellt und die Zahl der Frauenmorde weiterhin hoch ist; begrüßt, dass die Bürgerbeauftragte eine Beobachtungsstelle für Frauenmorde eingerichtet hat; fordert nachdrücklich, dass die Opferunterstützungsdienste verbessert werden, insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Finanzierung von Schutzunterkünften, die kostenlose Prozesskostenhilfe sowie die Wiedereingliederung und Rehabilitierung der Opfer; betont, dass Präventionsprogramme, Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und spezielle Schulungen für Strafverfolgungs- und Justizeinrichtungen finanziell und institutionell stärker unterstützt werden müssen, um einen opferorientierten Ansatz zu sicherzustellen;

21.

ist besorgt über die anhaltenden Mängel in Bezug auf Menschen mit Behinderungen, die Gleichstellung der Geschlechter und die fehlende oder nur teilweise Angleichung an den EU-Besitzstand; stellt fest, dass Albanien seinen Rechtsrahmen in Bezug auf geschlechtsspezifische Gewalt vollständig an das Übereinkommen von Istanbul angleichen muss; stellt fest, dass Albanien dem Gobalen Bericht 2024 über das geschlechtsbedingte Gefälle des Weltwirtschaftsforums zufolge um sechs Plätze auf Rang 23 zurückgefallen ist, was darauf hindeutet, dass sich das geschlechtsbedingte Gefälle vergrößert; ist zutiefst besorgt darüber, dass Gewalt gegen Frauen nach wie vor ein dringendes Problem darstellt und die Zahl der Frauenmorde weiterhin hoch ist; fordert in Übereinstimmung mit dem Bericht 2024 der Kommission über Albanien, dass die bestehenden Rechtsvorschriften vollständig und wirksam umgesetzt werden, Schutzmaßnahmen strenger durchgesetzt werden und die Justiz besser auf Fälle geschlechtsspezifischer Gewalt reagiert;

22.

begrüßt die Annahme eines neuen und mit höheren Haushaltsmitteln ausgestatteten nationalen Aktionsplans für LGBTI+-Personen; bedauert jedoch, dass bei der Ausarbeitung der erforderlichen Gesetzgebung in diesem Bereich keine Fortschritte erzielt wurden, und fordert die staatlichen Stellen auf, die erforderlichen Gesetze zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und der Geschlechtsmerkmale sowie zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften/Ehen anzunehmen; bedauert, dass LGBTI+-Personen weiterhin Bedrohungen und abfälligen Medienkampagnen ausgesetzt sind und dass öffentliche Einrichtungen ihnen keinen angemessenen Schutz bieten; stellt fest, dass Frauen, die in ländlichen und entlegenen Gebieten leben, Roma- und ägyptische Frauen sowie LGBTI+-Personen weiterhin nur eingeschränkten Zugang zur medizinischen Grundversorgung haben; fordert die öffentlichen Einrichtungen auf, sich nachdrücklich für den Schutz der Rechte von LGBTI+-Personen einzusetzen und entschieden gegen diskriminierende Bemerkungen und Hassreden gegen die LGBTI+-Gemeinschaft vorzugehen;

23.

fordert Albanien auf, die Autonomie der Autokephalen Orthodoxen Kirche von Albanien uneingeschränkt zu achten und von allen Maßnahmen abzusehen, die ihre Religionsfreiheit oder ihre Eigentumsrechte beeinträchtigen; fordert, sich aus kirchlichen Ernennungen herauszuhalten und mit den religiösen Obrigkeiten einen Dialog zur Wahrung des religiösen Pluralismus zu führen;

24.

begrüßt, dass die noch ausstehenden Durchführungsbestimmungen zu den Rechten von Minderheiten angenommen wurden, darunter insbesondere die Rechte zur Selbstidentifizierung und zum Gebrauch von Minderheitensprachen, einschließlich auf Ebene der lokalen Gebietskörperschaften; betont ferner, dass diese Durchführungsbestimmungen vollständig und wirksam umgesetzt werden müssen, um die Ausübung der Rechte von Minderheiten sowie des Rechts auf Bildung in der Praxis zu ermöglichen; fordert die staatlichen Stellen auf, dafür zu sorgen, dass die Durchführungsbestimmungen wirksam umgesetzt werden, und zu diesem Zweck vor allem Mittel in hinreichender Höhe den Zentralstellen und den lokalen Gebietskörperschaften zuzuweisen; fordert die staatlichen Stellen auf, dafür zu sorgen, dass die Verfahren zur Auswahl der Mitglieder des Ausschusses für nationale Minderheiten im Einklang mit den Empfehlungen der Kommission und des Beratenden Ausschusses für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten überprüft werden; fordert die staatlichen Stellen auf, die Kapazitäten des Staatlichen Ausschusses für nationale Minderheiten zu erhöhen und sicherzustellen, dass dieser uneingeschränkt funktionsfähig ist und über ausreichende Ressourcen verfügt; ist besorgt darüber, dass Minderheitengruppen in Albanien nach wie vor von Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung betroffen sind; fordert die Regierung Albaniens auf, die Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Minderheiten, uneingeschränkt zu achten und zu schützen sowie dafür zu sorgen, dass alle mutmaßlichen Fälle von Menschenrechtsverletzungen und Hetze umgehend und umfassend geprüft werden; fordert die staatlichen Stellen Albaniens nachdrücklich auf, entsprechend den Empfehlungen des Berichts 2024 der Kommission über Albanien die institutionellen Mechanismen zur Verhinderung von Diskriminierung zu stärken und dafür zu sorgen, dass alle Bevölkerungsgruppen sinnstiftend am politischen Leben teilnehmen können; fordert Albanien auf, das Kulturerbe, die Sprachen und die Traditionen seiner nationalen Minderheiten zu schützen und zu fördern; fordert Albanien auf, den nationalen Minderheiten Bildung in ihren jeweiligen Muttersprachen anzubieten, einschließlich einer angemessenen Grund- und Sekundarschulbildung in griechischer Sprache in den traditionell von der griechischen nationalen Minderheit bewohnten Regionen, und dafür zu sorgen, dass alle Bürgerinnen und Bürger des Landes landesweit ungehindert Zugang zu staatlicher Grund-, Sekundar- und Hochschulbildung erhalten, und auf diese Weise die einschlägigen Rechtsvorschriften umzusetzen;

25.

fordert Albanien auf, das religiöse und kulturelle Erbe der griechisch-orthodoxen Minderheit zu schützen und zu bewahren und zu diesem Zweck unter anderem Kirchen und Friedhöfe zu restaurieren und rechtlich anzuerkennen; fordert die staatlichen Stellen auf, davon abzusehen, Immobilien von historischer oder kultureller Bedeutung für die griechische Minderheit zu enteignen oder abzureißen;

26.

weist darauf hin, dass Albanien das Eigentumsrecht schützen sollte, indem es insbesondere entscheidende Fortschritte bei der Erstregistrierung und Entschädigung erzielt, die Transparenz des Katasteramts und die Qualität der im Grundbuch enthaltenen Katasterdaten verbessert und dafür sorgt, dass das Recht auf ein faires Verfahren und das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf in Fällen von Enteignung und Entziehung von Eigentum geachtet werden;

27.

fordert die Regierung Albaniens auf, die vom kommunistischen Regime gegen alle Religionsgemeinschaften begangenen Ungerechtigkeiten aufzuarbeiten und wiedergutzumachen;

28.

ist besorgt darüber, dass die Rückgabe des von den Kommunisten beschlagnahmten religiösen Eigentums nur schleppend vorangeht; stellt ferner mit Besorgnis fest, dass die Regierung Albaniens trotz zahlreicher Forderungen der Religionsgemeinschaften nicht alle zu Zeiten des kommunistischen Regimes beschlagnahmten Gegenstände, Relikte, Symbole und Archive zurückgegeben hat (5);

29.

fordert, dass mit Blick auf Qualität und Inklusivität des Bildungssystems verstärkt in dessen Modernisierung investiert wird; fordert Albanien auf, Maßnahmen zur Förderung von Beschäftigungs- und Bildungschancen für Menschen mit Behinderungen umzusetzen;

30.

begrüßt die Durchführung der Volkszählung 2023 in Albanien; fordert die staatlichen Stellen auf, entsprechend den Empfehlungen der Kommission aus ihrem Bericht 2024 über Albanien die detaillierten Daten und thematischen Analysen zu veröffentlichen;

31.

begrüßt, dass mit Blick auf eine vollständige Angleichung an den EU-Besitzstand das Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten angenommen wurde; begrüßt, dass die staatlichen Stellen Albaniens Durchführungsbestimmungen für das Verfahren und die angemessene Vergütung bei der Nutzung verwaister Werke sowie für die Datenbank urheberrechtlich geschützter Werke angenommen haben; äußert jedoch ernste Bedenken hinsichtlich des Umgangs mit personenbezogenen Daten und der Schwachstellen in den IT-Systemen; fordert die staatlichen Stellen Albaniens auf, die Schutzvorkehrungen gegen Datenschutzverletzungen zu verstärken, die Prävention und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu verbessern und die institutionellen Kapazitäten zu erhöhen, damit das neue Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten wirksam umgesetzt werden kann; fordert Albanien auf, weiterhin mit dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum zusammenzuarbeiten;

32.

begrüßt, dass Albanien und die EU im Rahmen der neuen nationalen Migrationsstrategie für 2024-2026 und der Kooperation mit Frontex enger bei der Steuerung der Migrationsströme und der Grenzkontrollverfahren zusammenarbeiten; nimmt die Vereinbarung zwischen Italien und Albanien zur Kenntnis;

Rechtsstaatlichkeit

33.

begrüßt, dass Albanien bei der Umsetzung der Justizreformen, mit denen die Unabhängigkeit, Transparenz und Rechenschaftspflicht der Justiz gestärkt werden sollen, und bei dem in erster Instanz abgeschlossenen Überprüfungsverfahren Fortschritte erzielt hat; begrüßt den vom Parlament Albaniens eingeleiteten neuen Reformprozess zum Thema „Gute Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung für Albanien 2030“; betont, dass Inklusivität, Transparenz und Zusammenarbeit die Grundlage sämtlicher Initiativen zur Stärkung der Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung bilden müssen;

34.

ist besorgt über die anhaltende politische Einflussnahme und den Druck, der auf die Justiz ausgeübt wird; stellt mit Besorgnis fest, dass die leistungsbezogene Ernennung der nichtrichterlichen Mitglieder des Hohen Justizrats und des Hohen Staatsanwaltsrats Mängel aufweist und es Bedenken hinsichtlich der Integrität entsprechender Mitglieder gibt; bedauert die anhaltenden Herausforderungen in Bezug auf die Arbeitsweise der Justiz, die im Bericht 2024 der speziellen Struktur zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität festgestellt wurden;

35.

fordert, dass dringend Maßnahmen ergriffen werden, um die Unabhängigkeit der Justiz und die institutionelle Integrität sicherzustellen;

36.

hebt hervor, dass Albanien im Korruptionswahrnehmungsindex 2024 von Transparency International auf Platz 80 rangiert und somit deutlichen Verbesserungsbedarf bei der Bekämpfung von Korruption auf hoher Ebene sowie bei der Sicherstellung der Unabhängigkeit der Justiz aufweist; würdigt, dass Albaniens spezielle Struktur zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität maßgeblich zum Erfolg bei der Ermittlung, Verfolgung und Aburteilung von Korruptionsdelikten auf hoher Ebene sowie von Delikten, die den Schutz der finanziellen Interessen der EU betreffen, beigetragen hat; erachtet es als wichtig, für die vollständige Unabhängigkeit der Einrichtungen zur Korruptionsbekämpfung zu sorgen, und fordert, dass deren operative sowie Ermittlungskapazitäten ausgebaut werden; begrüßt die Korruptionsermittlungen und -verfahren gegen hochrangige Personen; betont, dass es weiterhin ein vorrangiges Ziel ist, die Zahl der rechtskräftigen Verurteilungen hochrangiger Beamter zu erhöhen; fordert alle Akteure auf, von sämtlichen Handlungen abzusehen, mit denen die Arbeit unabhängiger Einrichtungen wie der speziellen Struktur zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität untergraben wird; bedauert, dass die Justiz in einem von Einschüchterung geprägten Umfeld agiert, ungebührlichem Druck ausgesetzt ist und dadurch ihre Unabhängigkeit ernsthaft gefährdet ist; ist besorgt darüber, dass die mangelnde institutionelle Unterstützung für bedrohte Richter das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Staat schwächt und die Rechtsstaatlichkeit sowie den Prozess der Integration Albaniens in die EU ernsthaft gefährdet;

37.

stellt fest, dass das Justizwesen hinsichtlich Qualität und Effizienz vor Herausforderungen steht, insbesondere aufgrund der hohen Zahl unbesetzter Richterstellen, des unzureichenden Gerichtspersonals, der Qualität der juristischen Aus- und Fortbildung, der uneinheitlichen Rechtsprechung sowie des Fehlens eines modernen integrierten Fallbearbeitungssystems; stellt fest, dass insbesondere für die Gerichte die Mittelzuweisungen nicht ausreichen; betont, dass es weiterhin ein vorrangiges Ziel sein sollte, den Rückstau an unbearbeiteten Dossiers im Justizwesen abzubauen; begrüßt jedoch, dass das Verfassungsgericht Albaniens durch den Abbau des Rückstaus seine Effizienz verbessert hat und weiterhin die institutionelle Gewaltenteilung wahrt;

38.

begrüßt die Annahme nationaler Rechtsvorschriften zur Angleichung an den EU-Besitzstand im Bereich der Geldwäschebekämpfung; stellt fest, dass eine leistungsfähige Vermögensabschöpfungsstelle eingerichtet werden muss und dass die Verfahren betreffend die Überprüfung, Ermittlung, Verfolgung und erfolgreiche Aburteilung von Korruptionsdelikten auf hoher Ebene – unter anderem durch die Beschlagnahme und endgültige Einziehung von Erträgen aus Straftaten – verbessert werden müssen;

39.

fordert Albanien auf, seinen Rechtsrahmen, insbesondere das Strafrecht, weiter an den EU-Besitzstand im Bereich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Handels mit Drogen und Schusswaffen anzugleichen und die Cyberkriminalität, den Extremismus und den Terrorismus zu bekämpfen; ist nach wie vor besorgt über die anhaltende Bedrohung durch albanische Mafiagruppen in Europa sowie darüber, dass diese ihre Aktivitäten ausweiten; bedauert, dass diese kriminellen Gruppen nach wie vor in mehreren Mitgliedstaaten – insbesondere in den Niederlanden, Belgien, Italien und Frankreich – in großem Umfang in Drogen- und Waffenhandel, Schleuserkriminalität, Menschenhandel und Geldwäsche verwickelt sind, obgleich Bemühungen unternommen wurden, ihre Netze unter anderem mithilfe von bei Ermittlungen gewonnenen Daten aus dem verschlüsselten Nachrichtenübermittlungsdienst Sky-ECC zu zerschlagen; nimmt die Ernennung zusätzlicher Staatsanwälte für die Sonderstaatsanwaltschaft sowie die Einrichtung einer Finanzermittlungsstelle zur Kenntnis; würdigt, dass Albanien im Rahmen der Europäischen Multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (EMPACT) an gemeinsamen Projekten zur Bekämpfung von Drogenhandel, Geldwäsche und Cyberkriminalität teilnimmt; würdigt ferner, dass das Land bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Aufdeckung transnationaler krimineller Netze enger mit Europol, Eurojust, Frontex, Interpol und dem CARIN-Netz zusammenarbeitet; fordert Albanien auf, mit Blick auf eine bessere Stabilität in der Region seine Mechanismen für die Weitergabe nachrichtendienstlicher Erkenntnisse an EU-Agenturen auszubauen; fordert, die Sicherheitspolitik Albaniens mit den Strategien der EU in Einklang zu bringen und einen stärker integrierten und widerstandsfähigeren Rahmen für die Sicherheit in der Region zu fördern; fordert Albanien auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und EU-Agenturen stärker gegen den Menschenhandel vorzugehen; betont, dass der illegale Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen bekämpft werden muss, da Albanien diesbezüglich nach wie vor sowohl Ziel- als auch Transitland ist; begrüßt die Annahme einer neuen Strategie zum Schutz der Opfer von Straftaten; hält es für wichtig, dass das für die Migrationskontrolle zuständige Personal fortlaufend geschult wird, damit die EU-Vorschriften wirksam umgesetzt und die Menschenhändlernetze besser bekämpft werden können;

40.

fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst und die Kommission auf, die Widerstandsfähigkeit Albaniens gegen hybride Bedrohungen in den Bereichen Cybersicherheit, Informationsmanipulation und Schutz kritischer Infrastrukturen weiter zu stärken; fordert Albanien auf, die mit ausländischen Direktinvestitionen verbundenen Risiken zu bewerten und entsprechende Investitionen zu prüfen – insbesondere in strategischen Wirtschaftszweigen wie Energie, Bergbau und Telekommunikation –, um wirtschaftliche Abhängigkeiten und Schuldenfallen zu verhindern, die nationalen Interessen zu schützen, die Sicherheit zu erhöhen und die Vereinbarkeit mit den EU-Standards sicherzustellen;

41.

fordert die EU und die Westbalkanländer auf, einen Rahmen für eine wirksame Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und den Beitrittsländern zu schaffen, damit eine enge Zusammenarbeit und die Strafverfolgung bei der Veruntreuung von EU-Mitteln in die Wege geleitet werden; begrüßt, dass Albanien eine bilaterale Arbeitsvereinbarung mit der EUStA geschlossen hat;

Sozioökonomische Reformen

42.

begrüßt das Engagement Albaniens bei der Umsetzung des Wachstumsplans der EU für den Westbalkan, der die Integration in den EU-Binnenmarkt, die regionale Wirtschaftsintegration, grundlegende Reformen und eine verstärkte finanzielle Unterstützung vorsieht;

43.

weist erneut darauf hin, dass die öffentliche Infrastruktur in den Westbalkanländern und ihre Anbindung an die EU-Mitgliedstaaten verbessert werden müssen; weist darauf hin, dass der Wirtschafts- und Investitionsplan für den Westbalkan das Potenzial hat, die Anbindung der Region durch Schienen- und Straßennetze zu verbessern; fordert in diesem Zusammenhang die staatlichen Stellen aller Länder auf, den Korridor VIII, der Albanien, Nordmazedonien und Bulgarien verbindet, fertigzustellen; weist darauf hin, dass es wichtig ist, die Flugverbindungen zwischen den Westbalkanländern und mit den EU-Mitgliedstaaten zu verbessern;

44.

begrüßt die Reformagenda Albaniens in den Bereichen Geschäftsumfeld, Humankapital, Digitalisierung, Energie und grüner Wandel, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit; begrüßt ferner die Teilnahme Albaniens an dem EU-Programm „Digitales Europa“; begrüßt, dass Albanien im Rahmen des Programms zur Unterstützung der Verbesserung des Regierungs- und Verwaltungssystems, das von der EU und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung durchgeführt wird, in der öffentlichen Verwaltung und bei der digitalen Vergabe öffentlicher Aufträge als regionaler Vorreiter eingestuft wurde;

45.

fordert die staatlichen Stellen Albaniens auf, die Gefährdung durch Armut und soziale Ausgrenzung zu verringern, indem sie insbesondere für benachteiligte Bevölkerungsgruppen und Minderheiten wie Roma und Ägypter den Zugang zu Bildung und Wohnraum sowie zu Sozial- und Gesundheitsdiensten weiter verbessern; fordert Albanien auf, seine nationale Strategie für Sozialschutz 2024-2030 sowie seine nationale Beschäftigungs- und Qualifikationsstrategie 2023-2030 umzusetzen; fordert Albanien auf, weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zu ergreifen, und appelliert an die staatlichen Stellen des Landes, die nationale Agenda für die Rechte des Kindes wirksam umzusetzen sowie von Ausgrenzung und Armut bedrohte Kinder zu unterstützen;

46.

begrüßt, dass die staatlichen Stellen Albaniens Gesetzgebungsakte zur Reform der Hochschulbildung und zur Umsetzung der nationalen Bildungsstrategie 2021-2026 angenommen haben; fordert Albanien nachdrücklich auf, die Medienkompetenz als Kernfach in die Lehrpläne der Schulen aufzunehmen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Lehrkräfte eine spezielle Ausbildung erhalten und über moderne Ressourcen verfügen, um qualitativ hochwertigen Unterricht anbieten zu können; befürwortet die Zusammenarbeit mit Bildungsinitiativen der EU und regionalen Netzen wie der Beobachtungsstelle für Medienkompetenz in den Westbalkanländern, um bewährte Verfahren für die Erziehung zum kritischen Denken und die Vermittlung digitaler Kompetenzen umzusetzen;

47.

begrüßt, dass Albanien Fortschritte beim Abschluss bilateraler Abkommen mit EU-Mitgliedstaaten im Bereich der sozialen Sicherheit und bei den Vorbereitungen für den Anschluss seines Arbeitsvermittlungssystems an das Europäische Netz der Arbeitsvermittlungen EURES gemacht hat;

48.

begrüßt den Beitritt Albaniens zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum im November 2024, mit dem die Kosten für Bürger und Unternehmen gesenkt werden und zur weiteren Integration Albaniens in den Binnenmarkt beigetragen wird; würdigt, dass die staatlichen Stellen Albaniens eine Angleichung an den EU-Besitzstand im Bereich des Zahlungsverkehrs (Richtlinie über Zahlungskonten (6)) vorgenommen und Maßnahmen ergriffen haben, die dazu geführt haben, dass Albanien von der „grauen Liste“ der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ gestrichen wurde; würdigt die Anstrengungen, die Albanien zur Verbesserung seiner wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit unternommen hat, und fordert die Regierung des Landes auf, die Strukturreformen fortzusetzen, um ein attraktiveres Unternehmensumfeld zu schaffen, das den EU-Standards entspricht; bedauert, dass die Ineffizienz der öffentlichen Verwaltung, der überzogene Rechtsrahmen, Korruption und die große informelle Wirtschaft das Unternehmensumfeld untergraben und den Wettbewerb behindern;

49.

begrüßt, dass sich die Haushaltslage Albaniens verbessert hat; fordert die staatlichen Stellen Albaniens auf, die Analyse fiskalischer Risiken weiter zu verbessern und zu diesem Zweck die zuständige Abteilung des Finanzministeriums zu stärken; fordert mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht bei staatlichen Unternehmen durch jährliche Finanzberichte; fordert Albanien auf, seine interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen zu stärken und sicherzustellen, dass die Empfehlungen seiner Obersten Rechnungskontrollbehörde (ALSAI) umgesetzt werden;

50.

begrüßt die weitere Angleichung der Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand in den Bereichen private Pensionskassen, Bankensanierung und Abwicklungsrahmen; fordert Albanien auf, die Angleichung an den EU-Besitzstand in den Bereichen Versicherungen, Kapitalmärkte, Wertpapiermärkte, Investmentfonds und Finanzmarktinfrastrukturen zum Abschluss zu bringen;

51.

begrüßt die auf dem Gipfeltreffen in Tirana erzielte Einigung über eine Senkung der Roamingkosten; fordert in diesem Zusammenhang die staatlichen Stellen, privaten Akteure und alle Interessenträger auf, dazu beizutragen, die vereinbarten Ziele zu erreichen, damit die Datenroaminggebühren zwischen den Westbalkanländern und der EU bis 2027 so weit gesenkt werden, dass sie den jeweiligen Inlandstarifen nahezu entsprechen; begrüßt, dass die erste Phase des Fahrplans für das Roaming zwischen den Westbalkanländern und der EU in Gang gesetzt wurde;

52.

ist besorgt über die mangelnden Fortschritte bei den Rechtsvorschriften zum Gesellschaftsrecht in Albanien; fordert die staatlichen Stellen Albaniens auf, das Gesellschaftsrecht endgültig an den EU-Besitzstand anzugleichen;

Umwelt, Energie, biologische Vielfalt, Verkehr und nachhaltiger Tourismus

53.

betont, dass Albanien weitere Anstrengungen zur Angleichung an den EU-Besitzstand im Umweltbereich unternehmen muss; fordert das Land auf, seine Rechtsvorschriften an die EU-Richtlinien über die Umweltverträglichkeitsprüfung (7) und die strategische Umweltprüfung (8) anzugleichen; betont, dass stärker gegen Umweltkriminalität vorgegangen werden muss;

54.

betont, dass transparente und inklusive öffentliche Konsultationen im Einklang mit dem Übereinkommen von Aarhus erforderlich sind, um sicherzustellen, dass lokale Gemeinschaften, nichtstaatliche Organisationen und wissenschaftliche Einrichtungen aktiv an umweltbezogenen Entscheidungsprozessen einbezogen werden, insbesondere wenn es um Projekte mit erheblichen ökologischen und sozioökonomischen Auswirkungen geht; weist warnend darauf hin, dass Standards der Regierungsführung nicht eingehalten werden können und Albanien seinen aus dem EU-Besitzstand erwachsenden Verpflichtungen nicht nachkommen kann, wenn Interessengruppen nicht gebührend einbezogen werden; ist besorgt über die wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen nicht wettbewerbsfähiger, aus dem Ausland finanzierter Entwicklungsprojekte;

55.

weist darauf hin, dass Albanien erhebliche Anstrengungen unternehmen muss, um die Ziele in den Bereichen Klimaschutz, Energieeffizienz, Diversifizierung sowie Ökologisierung der Energieversorgung und des Verkehrs zu erreichen; stellt fest, dass das Land nach wie vor insbesondere mit der Luft- und Wasserqualität sowie der Abfallbewirtschaftung zu kämpfen hat; fordert die Regierung und die lokalen Gebietskörperschaften auf, sich stärker für die Verbesserung der Luftqualität und die Verringerung der unter Umständen tödlichen Luftverschmutzung einzusetzen; fordert die Regierung Albaniens auf, der Umsetzung von Strategien zur Anpassung an den Klimawandel, dem Ausbau erneuerbarer Energieträger und der Modernisierung des Abfallbewirtschaftungssystems Vorrang einzuräumen, um die EU-Standards zu erfüllen und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu fördern; fordert die staatlichen Stellen Albaniens auf, ihre Maßnahmen und Investitionen zur Erweiterung des öffentlichen Verkehrssystems und des Schienennetzes auszuweiten;

56.

ist der festen Überzeugung, dass der Umweltschutz und die Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus untrennbar miteinander verknüpft sein müssen; begrüßt die Einrichtung des ersten Wildfluss-Nationalparks in Europa (Wildfluss-Nationalpark Vjosa) und fordert, dass für seinen Schutz ausreichende Ressourcen bereitgestellt werden; fordert die staatlichen Stellen auf, die ökologische Integrität des Parks uneingeschränkt zu wahren und Infrastrukturprojekte, insbesondere die Wasserentnahme aus dem Fluss Shushica, in Anbetracht internationaler Standards und bewährter Verfahren zum Schutz der biologischen Vielfalt zu überdenken, um sicherzustellen, dass die biologische Vielfalt, die Lebensräume und die ökologischen Funktionen des Parks erhalten bleiben; bekräftigt seine Besorgnis darüber, dass der Flughafen Vlora entgegen nationaler und internationaler Normen zum Schutz der biologischen Vielfalt im Naturschutzgebiet Vjosa-Narta gebaut wird, und fordert die Kommission auf, dieses Thema im Rahmen von Kapitel 27 der Beitrittsverhandlungen aufzugreifen; fordert die staatlichen Stellen Albaniens auf, die Durchführungsbestimmungen für das Gesetz über das Kulturerbe und die Museen anzunehmen;

57.

ist äußerst besorgt darüber, dass Albanien vor Kurzem Änderungen an seinem Gesetz über Schutzgebiete vorgenommen hat, mit denen umfangreiche Infrastruktur- und Tourismusprojekte in ökologisch empfindlichen Gebieten ermöglicht werden; fordert, dass entsprechende Änderungen an dem Gesetz widerrufen werden, um sicherzustellen, dass nationale und internationale Rechtsrahmen sowie Naturschutzstandards vollständig und strikt eingehalten werden und gegen abfallbedingte Meeresverschmutzung, die sich auf die Nachbarländer auswirkt, vorgegangen wird;

58.

fordert die staatlichen Stellen Albaniens auf, wichtige Schutzgebiete für das Überleben stark gefährdeter Arten – insbesondere des Balkanluchses – auszuweisen und wirksam zu verwalten, unter anderem durch umfassende Programme zur Überwachung der biologischen Vielfalt; fordert ferner; Gesetze zur Bekämpfung der Wilderei umzusetzen und strikt durchzusetzen; fordert Albanien nachdrücklich auf, die Pläne für das Wasserkraftwerk Skavica am Fluss Schwarzer Drin aufgrund der damit einhergehenden schwerwiegenden ökologischen, sozialen und kulturellen Auswirkungen sowie der Vertreibung lokaler Gemeinschaften zu verwerfen;

Regionale Zusammenarbeit und Außenpolitik

59.

begrüßt die am 19. November 2024 angenommene Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft zwischen der EU und Albanien, mit der eine Plattform für einen stärkeren Dialog und eine engere Zusammenarbeit in Sicherheits- und Verteidigungsfragen geschaffen wird und die einen wichtigen Schritt nach vorn darstellt; erachtet es als wichtig, dafür zu sorgen, dass diese Partnerschaft in konkrete Maßnahmen umgemünzt wird, darunter gemeinsame Maßnahmen in den Bereichen Fortbildung, Fähigkeiten der Nachrichtengewinnung und Grenzsicherung, um regionalen und globalen Sicherheitsherausforderungen zu begegnen; betont, dass die sicherheitspolitische Zusammenarbeit im Westbalkanraum vertieft und eine engere Koordinierung zwischen den Partnern in der Region gefördert werden muss, um organisierte Kriminalität, Cyberbedrohungen und hybride Herausforderungen zu bekämpfen; fordert die EU auf, Initiativen für die regionale Sicherheit, mit denen die Stabilität und die Widerstandsfähigkeit in der gesamten Westbalkanregion verbessert werden, stärker zu unterstützen; stellt fest, dass die Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft einen wesentlichen Schritt nach vorn darstellt und Albaniens Rolle als zuverlässiger Sicherheitspartner der EU dadurch maßgeblich gefestigt wird; betont ferner, dass die Partnerschaft unter anderem gemeinsame Initiativen und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau erleichtern und so zu einer widerstandsfähigeren und stärker integrierten Sicherheitsarchitektur in der Westbalkanregion beitragen wird;

60.

begrüßt, dass die nationale Sicherheitsstrategie im Jahr 2024 zur weiteren Bekämpfung hybrider Bedrohungen sowie das neue Gesetz zur Cybersicherheit angenommen wurden; begrüßt die von Albanien, dem Kosovo und Kroatien unterzeichnete Erklärung, mit der die Zusammenarbeit verbessert, das Verteidigungspotenzial gestärkt und zugleich die euro-atlantische und regionale Verteidigungsintegration uneingeschränkt unterstützt werden soll;

61.

ist besorgt über den wachsenden Einfluss Russlands in den Nachbarländern der EU; begrüßt die Maßnahmen der Einrichtung Albaniens für elektronische Kommunikation und Postdienste („Autoriteti i Komunikimeve Elektronike dhe Postare“ – AKEP) vom Oktober 2024, die dazu geführt haben, dass 155 von Russen betriebene Online-Konten, die an der Verbreitung von Desinformation beteiligt waren, sowie acht Konten mit Verbindungen zu Cyberspionagegruppen geschlossen wurden (9); betont, dass sich Albaniens anhaltende Bemühungen zur Eindämmung von Cyberbedrohungen in diesen Maßnahmen niederschlagen; fordert die EU nachdrücklich auf, Albanien bei der Bekämpfung der böswilligen Einflussnahme Russlands und der Wahrung der regionalen Stabilität stärker zu unterstützen;

62.

würdigt, dass sich Albanien vollumfänglich an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU angeglichen hat, sich an den EU-Sanktionen gegen Drittländer beteiligt sowie gewinnbringend an Missionen im Rahmen dieser Politik wie EUFOR ALTHEA mitwirkt und damit deutlich macht, dass sich das Land der regionalen und internationalen Sicherheit und Stabilität verschrieben hat; begrüßt ferner, dass Albanien an von der EU und der NATO geleiteten Missionen teilnimmt und mit Europol sowie Interpol zusammenarbeitet; fordert, dass das Land weiterhin an EU-geführten Krisenbewältigungsoperationen sowie an Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik wie der maritimen Sicherheitsoperation EUNAVFOR ASPIDES teilnimmt; stellt fest, dass die Region Adria-Ionisches Meer für die Sicherheit und wirtschaftliche Stabilität Europas von strategischer Bedeutung ist; fordert Albanien auf, seine Fähigkeiten im Bereich der maritimen Sicherheit in Abstimmung mit der EU und der NATO zu verbessern;

63.

begrüßt, dass sich die Regierung Albaniens anhaltend darum bemüht, gutnachbarliche Beziehungen zu fördern; misst in diesem Zusammenhang der Zusage Albaniens große Bedeutung bei, etwaige Grenzstreitigkeiten im Einklang mit dem Grundsatz der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten sowie der Charta der Vereinten Nationen und dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen beizulegen und zu diesem Zweck erforderlichenfalls auch den Urteilen des Internationalen Gerichtshofs Rechnung zu tragen; begrüßt, dass sich Albanien aktiv am Berlin-Prozess beteiligt; fordert ferner dazu auf, im Einklang mit den Werten der EU und den Zielen der Erweiterungspolitik nachhaltig und konstruktiv an Initiativen der regionalen Zusammenarbeit mitzuwirken und somit zu Frieden, Sicherheit und Stabilität in der Westbalkanregion beizutragen; warnt vor sämtlichen Maßnahmen, die den gemeinsamen regionalen Markt untergraben oder dem Berlin-Prozess zuwiderlaufen könnten, wie der Initiative Offener Balkan, da sie Hindernisse für die Integration und den Zusammenhalt der EU schaffen und die Fortschritte Albaniens auf dem Weg zu einer vertieften regionalen und europäischen Integration gefährden könnten;

64.

begrüßt, dass Albanien mit Kroatien, Montenegro und Bulgarien bilaterale Abkommen über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ratifiziert hat;

65.

betont, dass Albanien insbesondere durch den bilateralen Dialog mit den Nachbarländern und sein Engagement in regionalen Organisationen eine konstruktive Rolle bei der Förderung von Stabilität und Zusammenarbeit im Westbalkanraum spielt;

°

° °

66.

beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Rates, dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Republik Albanien zu übermitteln.

(1)   ABl. L 107 vom 28.4.2009, S. 166, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2009/332/oj.

(2)   ABl. L 330 vom 20.9.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1529/oj.

(3)   ABl. L, 2024/1449, 24.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1449/oj.

(4)  Verordnung (EU) 2024/1083 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU (Europäisches Medienfreiheitsgesetz) (ABl. L, 2024/1083, 17.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1083/oj).

(5)   https://www.state.gov/reports/2023-report-on-international-religious-freedom/albania/.

(6)  Richtlinie 2014/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 214, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2014/92/oj).

(7)  Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 26 vom 28.1.2012, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2011/92/oj).

(8)  Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. L 197 vom 21.7.2001, S. 30, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2001/42/oj).

(9)   https://politiko.al/english/e-tjera/-mbyll-155-llogari-ruse-ne-internet-per-dezinformimin-ne-tirane-i517028?.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/1437/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)


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