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Document 52025IP0065

P10_TA(2025)0065 — Energieintensive Industriezweige — Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. April 2025 zu energieintensiven Industriezweigen (2025/2536(RSP))

ABl. C, C/2025/4369, 9.9.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/4369/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/4369/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2025/4369

9.9.2025

P10_TA(2025)0065

Energieintensive Industriezweige

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. April 2025 zu energieintensiven Industriezweigen (2025/2536(RSP))

(C/2025/4369)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Bericht von Mario Draghi vom September 2024 mit dem Titel „On the future of European competitiveness“ (Zur Zukunft der Wettbewerbsfähigkeit der EU),

unter Hinweis auf den Bericht von Enrico Letta vom April 2024 mit dem Titel „Much more than a market“ (Viel mehr als ein Markt),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. Februar 2025 mit dem Titel „Der Deal für eine saubere Industrie: Ein gemeinsamer Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung“ (COM(2025)0085),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. Februar 2025 mit dem Titel „Aktionsplan für erschwingliche Energie“ (COM(2025)0079),

gestützt auf Artikel 136 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Entschließungsantrag des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie,

A.

in der Erwägung, dass energieintensive Industriezweige das Rückgrat der Wirtschaft der EU bilden und insbesondere in den Gebieten und Regionen, in denen sie in großer Zahl angesiedelt sind, bei der Schaffung von Arbeitsplätzen eine zentrale Funktion haben; in der Erwägung, dass energieintensiven Industriezweigen entscheidende Bedeutung zukommt, wenn es um die strategische Autonomie und Wettbewerbsfähigkeit der EU sowie um die Dekarbonisierung geht, wobei ihrem Energiefußabdruck Rechnung zu tragen ist;

B.

in der Erwägung, dass beim Übergang zu einer dekarbonisierten Wirtschaft und zu einem sauberen Energiesystem bewerkstelligt werden muss, dass die Energiepreise sinken, wobei alle verfügbaren Technologien zu berücksichtigen sind, die dazu beitragen, das Netto-Null-Ziel der EU für 2050 so kosteneffizient wie möglich zu erreichen, wobei keine Bindungswirkung entstehen darf und dem unterschiedlichen Energiemix in den Mitgliedstaaten, auch in Bezug auf erneuerbare Energieträger und Kernenergie, Rechnung zu tragen ist;

C.

in der Erwägung, dass Technologieneutralität für die Industrie in der EU von entscheidender Bedeutung ist, da auf dieser Grundlage für fairen Wettbewerb gesorgt wird, Innovationen vorangebracht werden und der Übergang zu sauberen Energieträgern unterstützt wird, ohne bestimmte Technologien zu bevorzugen; in der Erwägung, dass die Beibehaltung eines neutralen Regelungsrahmens die Voraussetzung dafür ist, dass Unternehmen von den Bedürfnissen des Marktes ausgehen und dann die effizientesten und tragfähigsten Lösungen wählen können, anstatt eine von den politischen Entscheidungsträgern vorgegebene Rangliste befolgen zu müssen; in der Erwägung, dass mit diesem Ansatz zu Investitionen angeregt, die Wettbewerbsfähigkeit gefördert und die Industrie in die Lage versetzt wird, sich an neue Technologien anzupassen;

D.

in der Erwägung, dass die Elektrifizierung der Schlüssel zur Dekarbonisierung der energieintensiven Industriezweige ist; in der Erwägung, dass zu den energieintensiven Industriezweigen Wirtschaftszweige gehören, in denen sich Temperatur-, Druck- oder Reaktionsanforderungen nur unter Einsatz fossiler Ressourcen erfüllen lassen, etwa in den Wirtschaftszweigen Chemie, Stahl, Papier, Kunststoff, Bergbau, Raffinerie, Zement, Kalk, Nichteisenmetalle, Glas, Keramik und Düngemittel, in denen es schwierig ist, die Treibhausgasemissionen zu senken, weil sie dem Prozess innewohnen, die Kapital- oder Betriebskosten hoch sind oder die Technologiereife von Alternativen gering ist;

E.

in der Erwägung, dass durch das Energiepreisgefälle zwischen der EU und den USA und China die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der EU geschwächt wird; in der Erwägung, dass erhöhte und volatile Preise fossiler Brennstoffe die Strompreise sehr stark beeinflussen und dass sich die erschwinglichen Kosten erneuerbarer Energiequellen nicht in den Energierechnungen niederschlagen;

F.

in der Erwägung, dass die Energieunion unzureichend integriert ist, woraus den energieintensiven Industriezweigen weitere Herausforderungen entstehen, zumal grenzübergreifende Verbindungsleitungen fehlen und saubere Energie nur begrenzt verfügbar ist, weil die Genehmigungsverfahren langwierig, die Kapital- oder Betriebsausgaben hoch und die Netze überlastet sind;

G.

in der Erwägung, dass vom Emissionshandelssystem (EHS) Signale für langfristige Investitionen ausgingen, was dazu beigetragen hat, die Emissionen in den Wirtschaftszweigen, die unter dieses System fallen, um 47 % zu senken; in der Erwägung, dass sich der Energiemarkt seit der Einführung des EHS grundlegend verändert hat und weitreichende Veränderungen eingetreten sind, nachdem Russland in die Ukraine einmarschiert ist und von Rohrleitungs- auf Flüssigerdgas (LNG) umgestellt wurde; in der Erwägung, dass die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industriezweige durch mangelnde Transparenz auf dem CO2-Markt beeinträchtigt werden könnte; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten die Einnahmen aus dem EHS uneinheitlich verwenden, weshalb es nicht gelingt, die Dekarbonisierung der energieintensiven Industriezweige angemessen zu unterstützen;

H.

in der Erwägung, dass das Geschäftsszenario für Investitionen in die Dekarbonisierung in der EU durch unnötigen Regelungsaufwand und langwierige Genehmigungsverfahren getrübt wird; in der Erwägung, dass die EU-Rechtsvorschriften durchaus das Konzept des überwiegenden öffentlichen Interesses vorsehen; in der Erwägung, dass frühzeitige Investitionen in Netto-Null-Technologien und die Digitalisierung erschwert werden, weil die Inanspruchnahme von EU-Finanzmitteln komplex und fragmentiert ist, was vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gilt;

I.

in der Erwägung, dass die Dekarbonisierung der energieintensiven Industriezweige gefährdet sein könnte, wenn notwendige private Investitionen ausbleiben; in der Erwägung, dass ein übermäßiger Rückgriff auf staatliche Beihilfen unerwünschte Folgen haben kann, denn dadurch könnten Unterschiede verschärft und der Wettbewerb in der gesamten EU verzerrt werden;

J.

in der Erwägung, dass sich für die energieintensiven Industriezweige erhebliche Herausforderungen daraus ergeben, dass die EU bei Primär- und Sekundärrohstoffen mit Blick auf die Menge und die Qualität von Drittländern abhängig ist und ihr Zugang zu diesen Rohstoffen begrenzt ist; in der Erwägung, dass Kreislaufwirtschaft und Effizienz dazu beitragen können, den jährlichen Bedarf an Investitionen in der Industrie und im Bereich der Energieversorgung zu verringern; in der Erwägung, dass Eisenmetallschrott, der in Drittländer ausgeführt wird, derzeit mehr als die Hälfte aller Abfallausfuhren aus der EU ausmacht, was Bedenken aufkommen lässt, ob diese Abfälle ordnungsgemäß behandelt werden;

K.

in der Erwägung, dass der unlautere Wettbewerb durch Drittländer, auch mittels subventionierter Überkapazitäten, eine große Herausforderung für Unternehmen in der EU ist; in der Erwägung, dass in vielen Gegenden der Welt derzeit keine ambitionierten Dekarbonisierungsziele gelten, wodurch sich das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen erhöht;

L.

in der Erwägung, dass die tiefgreifende Transformation der energieintensiven Industriezweige nur gelingen kann, wenn die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie die stark davon betroffenen Arbeitnehmer und Sozialpartner in den Übergang einbezogen werden;

1.

bekräftigt, dass es für die Dekarbonisierungsziele der EU und für eine stabile und vorhersehbare Klima- und Industriepolitik eintritt;

2.

fordert die Mitgliedstaaten auf, die Genehmigungs- und Lizenzierungsverfahren bei Projekten für saubere Energie zu beschleunigen, Verwaltungskapazitäten vorzuhalten und den Netzanschluss zu erleichtern, damit insbesondere in abgelegenen Gebieten saubere Energie vor Ort erzeugt werden kann; betont, dass der Ausbau der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen und die Elektrifizierung massive Investitionen in die Stromnetze und in Flexibilität, Speicheranlagen und die Verteilernetze erfordern; fordert die Kommission auf, für die Beschleunigung von Dekarbonisierungsprojekten Lösungen zu entwickeln, die nicht auf das überwiegende öffentliche Interesse beschränkt bleiben;

3.

vertritt die Auffassung, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um die Vorschriften über die Gestaltung des Strommarkts umzusetzen und dabei vor allem für Strombezugsverträge und zweiseitige Differenzverträge zu werben, sodass die Volatilität zurückgeht und die Energiekosten der energieintensiven Industriezweige sinken; fordert die Kommission auf, dringend Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen sich im Hinblick auf die Unterzeichnung langfristiger Vereinbarungen die derzeitigen Hindernisse – insbesondere für KMU – beseitigen lassen, wobei Instrumente und Garantien zur Risikominderung eingesetzt werden sollten, darunter auch öffentliche Garantien wie jene der Europäischen Investitionsbank (EIB); regt an, im Rahmen der Vorschriften über die Gestaltung des Strommarkts zusätzliche Möglichkeiten zu prüfen, wie sich die Preise fossiler Brennstoffe von den Strompreisen abkoppeln lassen, unter anderem mit dem Ziel, im Einklang mit dem Aktionsplan für erschwingliche Energie erfolgreich für den Abschluss langfristiger Verträge zu werben, und indem die Analyse der kurzfristigen Märkte bis 2025 vorangebracht wird, wobei auch alternative Optionen für die Gestaltung des Marktes in Betracht zu ziehen sind;

4.

fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob sich bewährte Verfahren der Mitgliedstaaten – ein Beispiel ist die sogenannte Energy Release 2.0 in Italien – zugunsten energieintensiver Industriezweige ausweiten lassen; fordert die Kommission auf, Empfehlungen auszuarbeiten, mit denen die durch steigende Energiekosten verursachte Belastung der Verbraucher und insbesondere der energieintensiven Industriezweige verringert werden soll, z. B. indem Steuern und Abgaben gesenkt und die Netzentgelte harmonisiert werden, und gleichzeitig bewirkt wird, dass die öffentliche Hand in die Netze investiert;

5.

fordert, dass die Integration des Energiesystems insbesondere mittels grenzübergreifender Verbindungsleitungen ausgeweitet wird, um für eine saubere und widerstandsfähige Energieversorgung zu sorgen; fordert, dass zur Optimierung der Netzstabilität mehr in flexible Lösungen investiert wird, z. B. in die Speicherung in Pumpspeichern für Wasserkraftwerke, in die Wärme- und Abwärmespeicherung und in die Laststeuerung; weist erneut darauf hin, dass im Hinblick auf die Kostensenkung Energieeffizienz sehr wichtig ist;

6.

hebt hervor, dass der Verbrauch von Erdgas so bald wie möglich auslaufen muss; betont, dass sich einige Wirtschaftszweige kurz- bis mittelfristig nicht wesentlich auf die Elektrifizierung stützen können; betont, dass der CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung eine entscheidende Funktion bei der Dekarbonisierung schwer dekarbonisierbarer Wirtschaftszweige und der Herstellung von CO2-armen Produkten wie CO2-armem Wasserstoff zukommt; fordert die Mitgliedstaaten auf, über den entsprechenden Zeitraum und gezielt für diese Wirtschaftszweige Maßnahmen auszuarbeiten, mit denen sich in hinreichend begründeten Fällen Gaspreisspitzen entgegenwirken lassen; fordert die Kommission auf, Instrumente auszuarbeiten, mit denen die Gasversorgung zu geringeren Kosten gesichert wird, indem der Mechanismus für die Nachfragebündelung und gemeinsame Beschaffung von Gas (AggregateEU) aktiviert wird und gleichzeitig die Dekarbonisierungsziele beibehalten werden; erachtet es als sehr wichtig, im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften zum Abschluss stabiler Verträge mit Gaslieferanten anzuregen, die Versorgungswege zu diversifizieren und die Markttransparenz und -stabilität zu verbessern; fordert eine Folgenabschätzung im Rahmen der anstehenden Überprüfung des EHS, in der analysiert wird, wie der Gasmarkt und die CO2-Preise miteinander zusammenhängen und welche Funktion die Marktstabilitätsreserve und ihre Parameter haben;

7.

fordert die Kommission auf, energieintensive Industriezweige bei der Einführung sauberer und klimaneutraler Technologien wie der CO2-Abscheidung und -Speicherung und CO2-armem Wasserstoff und energieeffizienten Produktionsmethoden zu unterstützen, indem sie die Finanzierungsmechanismen stärkt und dafür sorgt, dass die Einnahmen aus dem EHS von den Mitgliedstaaten effizient eingesetzt werden; fordert, dass die Unterstützung seitens der EU durch staatliche Beihilfen ergänzt wird, damit energieintensive Industriezweige gezielt und technologieneutral unterstützt werden können, dabei aber gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt gewahrt werden;

8.

fordert, dass das Programm „InvestEU“ vor dem nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) aufgestockt wird und Investitionen in die Dekarbonisierung der energieintensiven Industriezweige mit nicht in Anspruch genommenen Darlehen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützt werden; stellt fest, dass die Plattform für strategische Technologien für Europa zwar bereits Flexibilität im Rahmen der laufenden Programme ermöglicht, aber nur in unzureichendem Maße; besteht darauf, dass im künftigen MFR die Mittel zur Unterstützung der energieintensiven Industriezweige aufgestockt werden, sei es auf der Grundlage des Innovationsfonds und der Komponente „Energie“ der Fazilität „Connecting Europe“ oder über den Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit; betont, dass die Europäische Wasserstoffbank und das Programm für CO2-Differenzverträge ausgebaut werden müssen; fordert die Kommission auf, im anstehenden Rechtsakt zur Beschleunigung der Dekarbonisierung der Industrie auf der Netto-Null-Industrie-Verordnung (1) aufzubauen und dabei die Verfahren für die Erteilung von Genehmigungen und die Zuerkennung des Status eines strategischen Projekts zu straffen;

9.

betont, dass bürokratische Verfahren vereinfacht werden müssen, um private Investitionen attraktiver zu machen und die energieintensiven Industriezweige beim Übergang zu unterstützen; ist der Ansicht, dass sowohl dem Programm „InvestEU“ als auch der EIB eine zentrale Funktion zukommt, wenn es darum geht, insbesondere durch Risikominderungsmaßnahmen private Finanzmittel zu mobilisieren;

10.

unterstreicht, dass der Zugang zu kritischen Rohstoffen gesichert werden muss; hebt hervor, dass mit dem anstehenden Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft die Ressourceneffizienz verbessert werden sollte, unter anderem durch eine bessere Abfallbewirtschaftung von Produkten, die kritische Rohstoffe enthalten, sowie die Ankurbelung der Nachfrage nach Sekundärrohstoffen und den Ausbau ihrer Verfügbarkeit; betont, dass festgelegt werden muss, welche Sekundärrohstoffe – etwa Stahl- und Metallschrott – strategisch bedeutsam sind und der Ausfuhrüberwachung unterliegen sollten, und dass bei Unausgewogenheit von Angebot und Nachfrage stets gehandelt werden muss, unter anderem indem Ausfuhrbeschränkungen in Erwägung gezogen werden; beharrt darauf, dass die Verordnung über die Verbringung von Abfällen (2) wirksam durchgesetzt wird;

11.

fordert die Kommission auf, die handelspolitischen Schutzinstrumente vorbehaltlos und effizient einzusetzen; fordert die Kommission auf, schon bevor die derzeitigen Schutzmaßnahmen im Wirtschaftszweig Stahl im Jahr 2026 auslaufen, eine dauerhafte Lösung gegen unlauteren Wettbewerb und strukturelle Überkapazitäten zu ermitteln; fordert die Kommission auf, sich in Bezug auf die angekündigte Erhöhung der Zollsätze auf Einfuhren aus der EU mit den USA ins Benehmen zu setzen und eine schädliche Eskalation abzuwenden;

12.

betont, dass eine wirksame Umsetzung des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) unentbehrlich ist, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Industrie in der EU zu wahren und die Verlagerung von CO2-Emissionen zu verhindern, wobei zu berücksichtigen ist, wie sich das gleichzeitige Auslaufen der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten im EHS und das Risiko höherer Produktionskosten auswirken; fordert die Kommission auf, die Risiken anzugehen, die die Verlagerung des Ressourcenverbrauchs („Resource Shuffling“) und die Umgehung des CO2-Grenzausgleichssystems bergen; fordert darüber hinaus, dass im Anschluss an eine Folgenabschätzung zum einen eine effiziente Lösung für Exporteure aus der EU eingeführt und zum anderen eine mögliche Ausweitung auf weitere Wirtschaftszweige und nachgelagerte Erzeugnisse geprüft wird;

13.

fordert, dass Leitmärkte für saubere und kreislauforientierte Produkte aus der EU eingerichtet werden, etwa durch die Vergabe öffentlicher Aufträge in der EU nach nicht preisbezogenen Kriterien wie Nachhaltigkeit und Resilienz, durch eine Vorrangstellung für die strategischen Wirtschaftszweige der EU und durch die kosteneffiziente Schaffung freiwilliger Kennzeichnungssysteme und die Einführung von Anforderungen an den Mindestanteil von Komponenten aus der EU;

14.

hält es für sehr wichtig, mit einem gerechten Übergang Gebiete zu unterstützen, die stark von energieintensiven Industriezweigen geprägt sind, indem in diesen Gebieten hochwertige Arbeitsplätze erhalten und geschaffen werden, und zwar durch Weiterbildungs- und Umschulungsprogramme für Arbeitnehmer und durch die wirksame Inanspruchnahme von Instrumenten für die Unterstützung dieser Gebiete, zu denen der Fonds für einen gerechten Übergang und der Kohäsionsfonds zählen; betont, dass die Förderung durch die öffentliche Hand unentbehrlich ist, wenn es gilt, den Übergang von energieintensiven Industriezweigen zu bewältigen, dass aber diese Förderung daran geknüpft werden sollte, dass die entsprechenden Betriebe zusagen, Arbeitsplätze zu erhalten, die Arbeitsbedingungen aufrechtzuerhalten und von Produktionsverlagerungen abzusehen; begrüßt die Initiative „Union der Kompetenzen“, mit der dafür gesorgt werden soll, dass die Kompetenzen der Arbeitnehmer und die Anforderungen des Arbeitsmarktes gut aufeinander abgestimmt sind;

15.

beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der Kommission, dem Rat und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  Verordnung (EU) 2024/1735 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (ABl. L, 2024/1735, 28.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1735/oj).

(2)  Verordnung (EU) 2024/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über die Verbringung von Abfällen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1257/2013 und (EU) 2020/1056 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (ABl. L, 2024/1157, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1157/oj).


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/4369/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)


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