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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Dokument 52024M11598(01)

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.11598— MARUBENI / CERTAIN PARTS OF TRUSTENERGY)

C/2024/4766

ABl. C, C/2024/4528, 15.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4528/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4528/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2024/4528

15.7.2024

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache M.11598— MARUBENI / CERTAIN PARTS OF TRUSTENERGY)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2024/4528)

Am 2. Juli 2024 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) entschieden, keine Einwände gegen den oben genannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden EU-Websites veröffentlicht:

der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (https://competition-cases.ec.europa.eu/search). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden,

der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32024M11598abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4528/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)


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