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Dokument 52023IP0436
P9_TA(2023)0436 – Implementation of the EU-UK Trade and Cooperation Agreement – European Parliament resolution of 23 November 2023 on the implementation of the EU-UK Trade and Cooperation Agreement (2022/2188(INI))
P9_TA(2023)0436 — Umsetzung des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich — Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. November 2023 zu der Umsetzung des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (2022/2188(INI))
P9_TA(2023)0436 — Umsetzung des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich — Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. November 2023 zu der Umsetzung des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (2022/2188(INI))
ABl. C, C/2024/4222, 24.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4222/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2024/4222 |
24.7.2024 |
P9_TA(2023)0436
Umsetzung des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. November 2023 zu der Umsetzung des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (2022/2188(INI))
(C/2024/4222)
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf den Vertrag über die Europäische Union und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
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unter Hinweis auf das Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits (1) (im Folgenden „Handels- und Kooperationsabkommen“), |
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unter Hinweis auf das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (2) (im Folgenden „Austrittsabkommen“), einschließlich des dazugehörigen Protokolls zu Irland/Nordirland (im Folgenden „Protokoll“), |
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unter Hinweis auf Artikel 524 des Handels- und Kooperationsabkommens, |
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unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 24. März 2022 über die Durchführung und die Anwendung des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland 1. Januar bis 31. Dezember 2021 (COM(2022)0126), |
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unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 15. März 2023 über die Durchführung und die Anwendung des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland 1. Januar bis 31. Dezember 2022 (COM(2023)0118), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Februar 2020 zu dem vorgeschlagenen Mandat für Verhandlungen über eine neue Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (3) mit Blick auf Gibraltar und den Beschluss des Rates vom 20. Juli 2021 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen zu Gibraltar, |
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unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 18. Januar 2023 zu der Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik – Jahresbericht 2022 (4) und zur Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik – Jahresbericht 2022 (5), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2023 zu dem Umsetzungsbericht über das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (6), |
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unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2023/657 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2023 zur Festlegung von Vorschriften für die Ausübung der Rechte der Union bei der Durchführung und Durchsetzung des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits (7), |
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unter Hinweis auf die Sitzungen und Standpunkte der Parlamentarischen Partnerschaftsversammlung EU-Vereinigtes Königreich, insbesondere die Erklärung der Ko-Vorsitzenden und die Empfehlung an den Partnerschaftsrat zu den gemeinsamen Anstrengungen der EU und des Vereinigten Königreichs zur Unterstützung der Ukraine und zur wirksamen Zusammenarbeit in Bezug auf Sanktionen, die beide auf ihrer dritten Sitzung am 3./4. Juli 2023 in Brüssel angenommen wurden, sowie auf die am 8. November 2022 angenommene Empfehlung zur Zusammenarbeit zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU im Energiebereich; |
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unter Hinweis die Erklärung des Europäischen Rates vom 25. November 2018, die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Februar 2020 zu dem vorgeschlagenen Mandat für Verhandlungen über eine neue Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (8) mit Blick auf Gibraltar und den Beschluss des Rates vom 5. Oktober 2021 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen zu Gibraltar, |
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unter Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention, |
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unter Hinweis auf die Europäische Sozialcharta, |
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unter Hinweis auf die Übereinkommen und Protokolle der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), insbesondere die grundlegenden Instrumente der IAO, |
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gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung sowie auf Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e und Anlage 3 des Beschlusses der Konferenz der Präsidenten vom 12. Dezember 2002 zum Verfahren für die Genehmigung zur Ausarbeitung von Initiativberichten, |
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unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für regionale Entwicklung, |
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unter Hinweis auf die Schreiben des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Haushaltsausschusses, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Ausschusses für internationalen Handel (A9-0331/2023), |
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A. |
in der Erwägung, dass mit dem Handels- und Kooperationsabkommen ein breites Spektrum von Bereichen abgedeckt wird, darunter Energie, Fischerei, justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Strafverfolgung, Handel, Verkehr und die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, wodurch eine umfassende Grundlage für die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien geschaffen und für gleiche Ausgangsbedingungen und die Beibehaltung hoher Standards in Bereichen wie Arbeitnehmerrechte, fairer Wettbewerb, staatliche Beihilfe, Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung sowie für der Achtung der Grundrechte gesorgt wird; |
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B. |
in der Erwägung, dass die Kultur- und Kreativbranche nicht in das Handels- und Kooperationsabkommen aufgenommen wurde, in dem der Begriff „Bildung“ nur im Zusammenhang mit der Cybersicherheit und dem Erfordernis, die Bürgerinnen und Bürger über die damit verbundenen Herausforderungen aufzuklären, Erwähnung findet; |
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C. |
in der Erwägung, dass im Vereinigten Königreich studierende Bürgerinnen und Bürger der EU infolge des Brexit keinen Anspruch mehr auf ermäßigte Studiengebühren („home fees“) haben, sondern als internationale Studierende höhere Studiengebühren zahlen müssen, die für die große Mehrheit nicht bezahlbar sind, wodurch insbesondere junge Studierende aus sozial benachteiligten Verhältnissen ausgegrenzt werden; |
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D. |
in der Erwägung, dass der Jugend- und Schüleraustausch durch den Brexit stark beeinträchtigt wurde; in der Erwägung, dass sich zwischen 2020 und 2022 50 % weniger EU-Bürger an britischen Universitäten eingeschrieben haben; |
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E. |
in der Erwägung, dass das Vereinigte Königreich beschlossen hat, nicht am Programm für das Europäische Solidaritätskorps 2021-2027 und am Programm „Kreatives Europa“ 2021-2027 teilzunehmen; |
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F. |
in der Erwägung, dass alle Bereiche der Kultur- und Kreativbranche, einschließlich des audiovisuellen Bereichs, Festivals, Tournee-Veranstalter, Bands, Orchester sowie Tanz- und Theaterensembles sowohl aus der EU als auch aus dem Vereinigten Königreich, von der Freizügigkeit profitiert haben; in der Erwägung, dass im Handels- und Kooperationsabkommen eine den Kulturbereich betreffende Ausnahme vorgesehen ist, da audiovisuelle Dienste von seinem Geltungsbereich ausgenommen sind, obwohl die EU und das Vereinigte Königreich in den Bereichen Kultur und Bildung viele gemeinsame Werte vertreten; |
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G. |
in der Erwägung, dass das Vereinigte Königreich weiterhin Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen ist und audiovisuelle Werke aus dem Vereinigten Königreich gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe n und Absatz 3 der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) (9) für die Zwecke dieser Richtlinie als „europäische Werke“ gelten; in der Erwägung, dass das Vereinigte Königreich die AVMD-Richtlinie während des Übergangszeitraums umsetzte, da dieser Rechtsakt in den Anwendungsbereich des beibehaltenen Unionsrechts fiel; |
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H. |
in der Erwägung, dass der territoriale Aspekt der Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU im Handels- und Kooperationsabkommen nicht ausgestaltet wird; in der Erwägung, dass die Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU in den verschiedenen Regionen der EU unterschiedlich sind und dass die Auswirkungen des Handels- und Kooperationsabkommens auf regionaler und lokaler Ebene noch nicht bekannt sind; in der Erwägung, dass sich der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU negativ auf die an Interreg-Projekten beteiligten Regionen und Partner ausgewirkt hat und die territoriale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit sowie die bestehenden Beziehungen zwischen den verschiedenen Regionen und Städten der EU und des Vereinigten Königreichs insgesamt gefährdet; |
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I. |
in der Erwägung, dass das Handels- und Kooperationsabkommen keine Beschlüsse über die Gleichwertigkeit von Finanzdienstleistungen, die Angemessenheit der Datenschutzregelung des Vereinigten Königreichs, den freien Personen- und Dienstleistungsverkehr oder die gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Regelung des Vereinigten Königreichs umfasst; |
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J. |
in der Erwägung, dass Dienstleister aus dem Vereinigten Königreich, auch im Bereich der Finanzdienstleistungen, nicht mehr von dem „Herkunftsland“-Rahmen oder dem „Europäischen Pass“ profitieren, die einen automatischen Zugang zum gesamten EU-Binnenmarkt ermöglichen; |
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K. |
in der Erwägung, dass das Austrittsabkommen und das Handels- und Kooperationsabkommen einen gemeinsamen Rahmen für die Beziehung des Vereinigten Königreichs zur EU darstellen; in der Erwägung, dass beide Abkommen von der EU und dem Vereinigten Königreich vereinbart und ratifiziert wurden und rechtsverbindliche Verträge nach dem Völkerrecht sind; in der Erwägung, dass die Beziehung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich auf der uneingeschränkten Achtung und wirksamen Umsetzung dieser internationalen Zusagen beruhen muss; |
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L. |
in der Erwägung, dass die Umsetzung des Handels- und Kooperationsabkommens unmittelbar mit der vollständigen Umsetzung des Austrittsabkommens und des Protokolls zu Irland und Nordirland verbunden ist; in der Erwägung, dass dessen vollständige Umsetzung verzögert wurde, während die EU und das Vereinigte Königreich gemeinsame Lösungen für die praktischen Herausforderungen suchten, die bei der Umsetzung des infolge des Brexits ausgearbeiteten Protokolls entstanden; |
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M. |
in der Erwägung, dass mit dem Windsor-Rahmen die Herausforderungen, die in den ersten beiden Jahren der Umsetzung des Protokolls zu Irland und Nordirland bei der Anwendung aufgetreten sind, überwunden werden und Rechtssicherheit geschaffen wird, wodurch somit der Weg für die vollständige Umsetzung geebnet wird; in der Erwägung, dass der Windsor-Rahmen ein breites Spektrum von Bereichen abdeckt, beispielsweise das Zollwesen, die Agrar- und Lebensmittelbranche, Arzneimittel, staatliche Beihilfen, Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern; begrüßt die Leitlinien der britischen Regierung vom Juni 2023 zum Windsor-Rahmen und ihre Zusage, die vollständige Umsetzung sicherzustellen (10); |
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N. |
in der Erwägung, dass mit dem Abschluss des Windsor-Rahmens eine neue Etappe in den Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich eingeleitet wird, die den Vereinigten Königreich die Möglichkeit bietet, mit der Umsetzung des Handels- und Kooperationsabkommens fortzufahren und positive und stabile Beziehungen zu unterhalten; |
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O. |
in der Erwägung, dass die Bedeutung von Transparenz im internationalen Handel und bei internationalen Investitionen allen Beteiligten und Parteien zugutekommt; in der Erwägung, dass ein berechenbares Wirtschaftsumfeld, das den Handel und die Investitionen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich fördert, zu begrüßen ist; |
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P. |
in der Erwägung, dass die EU und das Vereinigte Königreich sowohl in der unmittelbaren europäischen Nachbarschaft als auch auf weltweiter Ebene gemeinsame Werte und gemeinsame Sicherheitsinteressen haben; in der Erwägung, dass es leider nicht möglich war, sich auf eine Struktur für regelmäßige und vertiefte Konsultationen und Zusammenarbeit in der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu einigen; in der Erwägung, dass sowohl die EU als auch das Vereinigte Königreich als starke und verlässliche Partner im Rahmen der transatlantischen Beziehungen und der transatlantischen Zusammenarbeit auch im Rahmen der NATO aus einer umfassenderen und besser strukturierten Zusammenarbeit im Bereich der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik großen Nutzen ziehen würden; |
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Q. |
in der Erwägung, dass durch die Folgen des ungerechtfertigten und rechtswidrigen Angriffskriegs der Russischen Föderation in die Ukraine und der Rückkehr eines großangelegten Kriegsgeschehens auf den europäischen Kontinent, durch wirtschaftliche Instabilität und durch die vorsätzliche Instrumentalisierung der Volatilität der Energiepreise durch die Russische Föderation unter den Unionsbürgern wie auch bei Partnern auf der ganzen Welt eine unmittelbare geopolitische Unsicherheit entstanden ist; in der Erwägung, dass das Vereinigte Königreich und die EU folglich ihre Zusammenarbeit und Koordinierung bei der Unterstützung der Ukraine und der Bewältigung der vielfältigen Folgen des aggressiven Verhaltens der Russischen Föderation, einschließlich Desinformationskampagnen und Cyberangriffe, verstärken sollten; |
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R. |
in der Erwägung, dass im Handels- und Kooperationsabkommen die Achtung, Förderung und wirksame Umsetzung der international anerkannten und in den grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) festgelegten Kernarbeitsnormen vorgeschrieben sind; in der Erwägung, dass das grundlegende Recht auf Vereinigung, Kollektivverhandlungen und Durchführung kollektiver Maßnahmen im Völkerrecht verankert ist und eine Grundvoraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung und gleiche Wettbewerbsbedingungen entsprechend dem Handels- und Kooperationsabkommen darstellt; in der Erwägung, dass das Handels- und Kooperationsabkommen die Verpflichtung zur Umsetzung weitreichender und umfassender Umwelt- und Arbeitsschutzbestimmungen umfasst, für die im Falle von Verstößen ein Streitbeilegungsmechanismus gilt; |
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S. |
in der Erwägung, dass nach dem Handels- und Kooperationsabkommen die Achtung der Demokratie, das Rechtsstaatlichkeitsprinzip und der Schutz der Grundrechte und -freiheiten des Einzelnen vorgeschrieben sind, wie sie unter anderem in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in der Europäischen Menschenrechtskonvention niedergelegt sind; in der Erwägung, dass diese Rechte als Leitprinzipien für die Arbeit der internen Beratungsgruppen dienen, auch im Kapitel über das Handels- und Kooperationsabkommen; in der Erwägung, dass die Menschenrechtskommissarin des Europarats ihre Besorgnis über das allgemeine Menschenrechtsumfeld im Vereinigten Königreich zum Ausdruck gebracht hat; |
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T. |
in der Erwägung, dass es sich der allgemeinen Bewertung der Kommission zufolge beim Handels- und Kooperationsabkommen um ein modernes und umfassendes Abkommen handelt, in dem die Interessen der EU in den Bereichen Handel und Kooperation Niederschlag finden und gleichzeitig die roten Linien gewahrt bleiben, die von den Organen der Union und den Mitgliedstaaten im Zuge des Austrittsverfahrens des Vereinigten Königreichs festgelegt wurden; in der Erwägung, dass die Kommission in ihren jährlichen Umsetzungsberichten für die Jahre 2021 und 2022 festgestellt hat, dass die im Handels- und Kooperationsabkommen festgelegten Handelsregelungen für Waren und Dienstleistungen trotz kleinerer Probleme bei der Umsetzung im Allgemeinen gut funktioniert haben; |
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U. |
in der Erwägung, dass die EU im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (11) (GFP) verpflichtet ist, die Ziele und Grundsätze der GFP bei jeder Fischereitätigkeit unabhängig vom geografischen Gebiet zu fördern und sicherzustellen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Interessenträger aus der EU und aus Drittländern zu schaffen; in der Erwägung, dass die EU im Rahmen der GFP auch verpflichtet ist, auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse auf internationaler Ebene zusammenzuarbeiten und die illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei (IUU-Fischerei) zu bekämpfen; |
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V. |
in der Erwägung, dass in Teil Zwei Teilbereich Fünf (Fischerei) des Handels- und Kooperationsabkommens die Bedeutung der Erhaltung und nachhaltigen Bewirtschaftung der biologischen Meeresschätze und -ökosysteme auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten, die Bedeutung der Förderung einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Fischerei und Aquakultur und eines verantwortungsvollen Fischereimanagements sowie die Rolle des Handels bei der Verwirklichung dieser Ziele anerkannt werden; |
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W. |
in der Erwägung, dass der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU schwerwiegende Auswirkungen auf die Fischereiflotte der EU hatte und zu Quoteneinbußen, zur Stilllegung von Fischereifahrzeugen sowie zur Störung des Betriebs von seit Langem bestehenden Handelsunternehmen und Handelsbeziehungen geführt hat; |
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X. |
in der Erwägung, dass der Sonderausschuss für Fischerei mehrjährige Erhaltungs- und Bewirtschaftungsstrategien als Grundlage für die Festsetzung der zulässigen Gesamtfangmengen und anderer Bewirtschaftungsmaßnahmen, auch für nicht quotengebundene Bestände, und für die Festlegung der Erhebung wissenschaftlicher Daten für die Zwecke der Bestandsbewirtschaftung sowie für den Austausch dieser Daten mit wissenschaftlichen Einrichtungen zwecks Vorlage bestmöglicher wissenschaftlicher Gutachten durch diese ausarbeiten wird; |
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Y. |
in der Erwägung, dass in dem als Anhang 38 des Handels- und Kooperationsabkommens beigefügten Protokoll über den Zugang zu den Gewässern ein „Anpassungszeitraum“ festgelegt wird, der sich vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2026 erstreckt und in dem jede Vertragspartei den Schiffen der anderen Vertragspartei uneingeschränkten Zugang zu ihren Gewässern zwecks Befischung der aufgeführten Fischbestände gewährt; in der Erwägung, dass der gegenseitige Zugang zu den Gewässern und Fischereiressourcen nach dem Ende dieses Zeitraums Gegenstand jährlicher Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sein wird; betont, dass Klarheit über den Zeitraum nach dem Übergang erforderlich ist, damit in diese Branche weiterhin investiert wird; |
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Z. |
in der Erwägung, dass der Anteil der Fangmöglichkeiten für die EU-Flotte in den Gewässern des Vereinigten Königreichs im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens bis 2026 schrittweise um 25 % verringert wird, was sich auf alle Segmente der EU-Flotte und insbesondere die handwerkliche Fischerei auswirken wird; |
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AA. |
in der Erwägung, dass das Vereinigte Königreich einseitig beschlossen hat, nicht am Erasmus+-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport 2021-2027 teilzunehmen; in der Erwägung, dass Einrichtungen im Vereinigten Königreich weiterhin an Erasmus-Mundus- und Jean-Monnet-Aktivitäten teilnehmen können; |
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AB. |
in der Erwägung, dass Erasmus+ nicht nur ein Mobilitätsprogramm, sondern ein wirkungsvolles Instrument für den Austausch von Wissen, die Förderung der Hochschulzusammenarbeit, die Unterstützung der individuellen Entwicklung, den Aufbau enger und dauerhafter Verbindungen und die Förderung des Verständnisses zwischen Menschen mit unterschiedlichem kulturellem Hintergrund, Einrichtungen und ihren Mitgliedern sowie einem breiten Spektrum von Akteuren und ihren Organisationen und Netzwerken ist, mit dem zur Entwicklung von Strategien und Verfahrensweisen beigetragen wird; |
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AC. |
in der Erwägung, dass das Vereinigte Königreich bis zum Brexit-Referendum eines der beliebtesten Ziele der Erasmus+-Teilnehmer war; |
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AD. |
in der Erwägung, dass Drittländer als assoziierte Länder an Erasmus+ und am Europäischen Solidaritätskorps teilnehmen können; |
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AE. |
in der Erwägung, dass die Reserve für die Anpassung an den Brexit (12) („Brexit-Reserve“) eingerichtet wurde, um den negativen Folgen, mit denen die Mitgliedstaaten, Regionen und Wirtschaftszweige infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU konfrontiert sind, entgegenzuwirken und so die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt abzufedern; in der Erwägung, dass die Verlagerung der Quotenanteile von der EU auf das Vereinigte Königreich während des im Handels- und Kooperationsabkommen vereinbarten Übergangszeitraums erhebliche negative wirtschaftliche Folgen für die Fischer in der EU haben wird; |
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AF. |
in der Erwägung, dass die vollständige Umsetzung der Bestimmungen des Austrittsabkommens in allen Bereichen – etwa Handel mit Waren und Dienstleistungen, digitaler Handel, geistiges Eigentum, Vergabe öffentlicher Aufträge, Luft- und Straßenverkehr, Energie, Fischerei, Koordinierung der sozialen Sicherheit, Strafverfolgung und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, thematische Zusammenarbeit und Teilnahme an Programmen der Union – die Voraussetzung dafür ist, dass die positiven Auswirkungen auf beide Kooperationspartner maximiert werden; |
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AG. |
in der Erwägung, dass im Handels- und Kooperationsabkommen festgestellt wird, dass das Vereinigte Königreich und die EU das gemeinsame Ziel verfolgen, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erreichen, und zu diesem Zweck zusammenarbeiten müssen; |
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AH. |
in der Erwägung, dass die meisten Kooperationsbemühungen im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens teilweise oder vollständig ausgesetzt wurden, bis eine Lösung für die Umsetzung des Austrittsabkommens gefunden wird, insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu Zolldaten in Echtzeit; in der Erwägung, dass die im Handels- und Kooperationsabkommen festgelegten Bereiche der Zusammenarbeit nach dem Abschluss des Windsor-Rahmens im März 2023 erneut ins Blickfeld geraten könnten; |
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AI. |
in der Erwägung, dass folglich Marktüberwachungs- und Zollbehörden aus der EU und aus dem Vereinigten Königreich im Bereich der Produktsicherheit trotz verbindlicher Verpflichtungen gemäß dem Kapitel des Handels- und Kooperationsabkommens über technische Handelshemmnisse kaum oder gar nicht zusammenarbeiten; in der Erwägung, dass Behörden des Vereinigten Königreichs keinen Zugang zu dem Safety-Gate-System der EU haben und die EU wiederum keinen Zugang zur neuen Produktsicherheitsdatenbank des Vereinigten Königreichs hat; |
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AJ. |
in der Erwägung, dass die britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde nicht mehr Teil des EU-Netzwerks für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz ist; in der Erwägung, dass eine enge Zusammenarbeit und ein Informationsaustausch zwischen den Behörden von entscheidender Bedeutung sind, um die ordnungsgemäße Durchsetzung der Verbraucherrechte sicherzustellen, und daher gefördert werden sollten; |
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AK. |
in der Erwägung, dass seit 2021 alle Ausfuhren aus dem Vereinigten Königreich in die EU Zollverfahren und -kontrollen unterliegen; in der Erwägung, dass das Vereinigte Königreich Einfuhrkontrollen in die EU seit seinem Austritt aus der EU viermal verzögert hat; |
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AL. |
in der Erwägung, dass die nationalen Zollbehörden in der EU sowohl hinsichtlich der Korrektheit der Eigenerklärungen der Wirtschaftsbeteiligten zum Ursprung als auch der Antworten der britischen Zollbehörden im Hinblick auf Ursprungsprüfungen Bedenken geäußert haben; in der Erwägung, dass der Handelssonderausschuss für Zusammenarbeit im Zollbereich und Ursprungsregeln neue Leitlinien zur Unterstützung der Mitgliedstaaten herausgegeben hat; |
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AM. |
in der Erwägung, dass das Handels- und Kooperationsabkommen ein Kapitel zu kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) enthält, in dem anerkannt wird, dass ein offener und sicherer Markt für Unternehmen, darunter KMU, garantiert werden muss und dass damit dafür gesorgt werden soll, dass ihren Bedürfnissen bei der Umsetzung Rechnung getragen wird, damit sie davon profitieren können; |
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AN. |
in der Erwägung, dass die automatische Anerkennung von Berufsqualifikationen, z. B. für Rechtsanwälte, Buchhalter und Versicherungsmathematiker, nicht mehr gilt; in der Erwägung, dass das Abkommen stattdessen einen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen festlegt, einschließlich der Einrichtung eines Dialogs zum Austausch von Informationen über Anerkennungsverfahren und zur Entwicklung von Leitlinien für die Bewertung von Qualifikationen; in der Erwägung, dass dies auf der Insel Irland besondere Probleme verursacht; |
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AO. |
in der Erwägung, dass gemäß dem Handels- und Kooperationsabkommen Dienstleister oder Investoren aus der EU im Vereinigten Königreich nicht schlechter behandelt werden dürfen als britische Wirtschaftsakteure und umgekehrt; in der Erwägung, dass der Grundsatz der Nichtdiskriminierung für ein breites Spektrum von Wirtschaftstätigkeiten gilt, einschließlich der Erbringung von Dienstleistungen, der Gründung von Unternehmen und des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums; |
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AP. |
in der Erwägung, dass im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens die Möglichkeit der vorübergehenden Entsendung hoch qualifizierter Arbeitnehmer und kurzfristiger Geschäftsreisen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich beibehalten wird; in der Erwägung, dass dies die vorübergehende grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen durch Freiberufler unter bestimmten Umständen ermöglicht, z. B. für kurzfristige Projekte oder Beratungsleistungen; in der Erwägung, dass Freiberufler weiterhin die einschlägigen Vorschriften des Landes, in dem sie Dienstleistungen erbringen, einhalten müssen; |
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AQ. |
in der Erwägung, dass die Märkte für öffentliche Aufträge im Vereinigten Königreich unter gleichen Bedingungen für Bieter aus der EU offen bleiben und umgekehrt; in der Erwägung, dass beide Parteien sicherstellen müssen, dass das Vergabeverfahren fair, transparent und wettbewerbsoffen ist; in der Erwägung, dass sich das Vereinigte Königreich und die EU auch darauf geeinigt haben, ihre bestehenden Verpflichtungen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens gemäß dem Übereinkommen der Welthandelsorganisation über das öffentliche Beschaffungswesen beizubehalten, wodurch ihre Märkte für öffentliche Aufträge für Unternehmen aus anderen Ländern weiter geöffnet werden; |
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AR. |
in der Erwägung, dass sich die EU und das Vereinigte Königreich aktuell zugesagt haben, die Regulierungs- und Aufsichtszusammenarbeit im Bereich der Finanzdienstleistungen aufrechtzuerhalten; in der Erwägung, dass dieser kooperative Ansatz die Grundlage für die langfristigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich bilden sollte; in der Erwägung, dass die Kommission am 17. Mai 2023 den Entwurf einer Vereinbarung zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU über die Zusammenarbeit im Finanzdienstleistungsbereich (im Folgenden „Vereinbarung“) angenommen hat, die vom Rat veröffentlicht und gebilligt wurde und von der Kommission im Namen der EU unterzeichnet wurde; |
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AS. |
in der Erwägung, dass in der Vereinbarung klargestellt wird, dass die EU und das Vereinigte Königreich das gemeinsame Ziel verfolgen, die Finanzstabilität, die Marktintegrität sowie den Schutz von Anlegern und Verbrauchern zu wahren; |
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AT. |
in der Erwägung, dass das Handels- und Kooperationsabkommen das einzige von der EU geschlossene Freihandelsabkommen ist, in dem für alle Waren, die den entsprechenden Ursprungsregeln entsprechen, Nullzollsätze und Nullkontingente vorgesehen sind; in der Erwägung, dass den Handelsstatistiken für den Zeitraum seit dem Inkrafttreten des Handels- und Kooperationsabkommens zu entnehmen ist, dass der Austritt des Vereinigten Königreichs negative Auswirkungen auf die Handelsströme zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich hatte; in der Erwägung, dass der Waren- und Dienstleistungshandel zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU stagniert; in der Erwägung, dass der Handel der EU mit anderen Handelspartnern in einem vergleichbaren Zeitraum wesentlich stärker angestiegen ist als der Handel mit dem Vereinigten Königreich; |
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AU. |
in der Erwägung, dass bei der weiteren Durchführung des Handels- und Kooperationsabkommens besondere Überwachungsaktivitäten auf mögliche regulatorische Abweichungen, die mit der Zeit zunehmen werden, ausgerichtet sein sollten; in der Erwägung, dass eine umfassende Zusammenarbeit in Regulierungsfragen zwischen den Vertragsparteien äußerst wichtig ist; in der Erwägung, dass es ein positives Zeichen ist, dass über das Online-Tool der Kommission im Verlauf des Jahres 2022 keine Beschwerden der Interessenträger über die Durchführung des Handels- und Kooperationsabkommens eingegangen sind; in der Erwägung, dass die Organe der Union in einem regelmäßigen Austausch mit den Interessenträgern stehen, um die praktischen Aspekte der Durchführung des Handels- und Kooperationsabkommens zu erörtern; |
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AV. |
in der Erwägung, dass die Unionsgesetzgeber, was das interne Verfahren der EU zur Umsetzung des Handels- und Kooperationsabkommens betrifft, durch die Verabschiedung der Verordnung (EU) 2023/657 vom 15. März 2023 zur Festlegung von Vorschriften für die Ausübung der Rechte der Union bei der Durchführung und Durchsetzung des Austrittsabkommens und des Handels- und Kooperationsabkommens den erforderlichen Regelungsrahmen vervollständigt haben; |
Wichtigste Schlussfolgerungen
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1. |
weist erneut darauf hin, dass durch den Abschluss des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich die negativen Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU begrenzt werden und als Grundlage für eine starke und konstruktive künftige Partnerschaft ein Rahmen für die Zusammenarbeit geschaffen wird, mit dem die gravierendsten Folgen eines Austritts ohne Abkommen vermieden werden und für die Bürger sowie für die Unternehmen Rechtssicherheit geschaffen wird; |
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2. |
hebt hervor, dass das Handels- und Kooperationsabkommen eines der ambitioniertesten und umfassendsten Handelsabkommen ist, das die EU mit einem Drittland geschlossen hat; betont jedoch, dass die EU-Mitgliedschaft und der zugehörige Zugang zum Binnenmarkt und zur Zollunion dadurch weder ersetzt werden noch ersetzt werden können; |
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3. |
betont, wie wichtig es ist, potenzielle Herausforderungen bei der Anwendung des Austrittsabkommens und des Handels- und Kooperationsabkommens so früh wie möglich zu bewerten und anzugehen, um weitere Verzögerungen bei ihrer Anwendung Abkommen zu vermeiden; |
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4. |
begrüßt den Windsor-Rahmen und unterstreicht die besondere Situation Nordirlands aufgrund seiner einzigartigen Lage mit Zugang sowohl zum Binnenmarkt der EU als auch zum britischen Binnenmarkt; fordert die rasche Umsetzung des Windsor-Rahmens, um für dauerhafte Gewissheit und Vorhersehbarkeit für die Unternehmen und Menschen in Nordirland zu sorgen, Wirtschaft der gesamten Insel zu schützen, das Karfreitagsabkommen in allen seinen Dimensionen zu wahren, für einen reibungslosen Handel und eine reibungslose Zusammenarbeit zu sorgen, die Integrität des Binnenmarkts und der Zollunion zu wahren und eine reibungslose Umsetzung des Austrittsabkommens und des Handels- und Kooperationsabkommens sicherzustellen; |
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5. |
begrüßt, dass die britische Regierung ihre Absicht bekundet hat, die Arbeit an dem Gesetz über das Protokoll zu Nordirland auszusetzen und es verfallen zu lassen; fordert die britische Regierung auf, bei allen neuen Gesetzen oder Vorschriften, die sie vorschlägt, die besonderen Umstände Nordirlands zu berücksichtigen; |
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6. |
begrüßt, dass mit dem Windsor-Rahmen neue Regeln für den Austausch von Zolldaten festgelegt werden, um den Zugang in Echtzeit zu ermöglichen; nimmt die Empfehlung des Gemeinsamen Ausschusses der EU und des Vereinigten Königreichs vom 24. März 2023 zum Thema Durchsetzung und Marktüberwachung (13) zur Kenntnis; betont, dass wirksame Mechanismen erforderlich sind, damit die regulatorischen Anforderungen eingehalten werden, um sowohl für Unternehmen, insbesondere KMU, als auch für die Bürger Rechtssicherheit zu schaffen, den Verbraucherschutz zu verbessern und gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen; schlägt die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle in Belfast vor, in der Menschen und Unternehmen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um sich in den im Windsor-Rahmen festgelegten neuen Regelungen zurechtzufinden; |
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7. |
begrüßt im Windsor-Rahmens enthaltenen positiven Initiativen wie den Vorschlag zu Arzneimitteln, mit dem sichergestellt werden soll, dass die Menschen in Nordirland gleichzeitig und unter denselben Bedingungen wie Menschen in Großbritannien Zugang zu allen Arzneimitteln haben, und den Vorschlag zu gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen (SPS-Maßnahmen), wobei zu berücksichtigen ist, dass bei Tiertransporten der Tierschutz zu achten ist; fordert die Kommission auf, die ordnungsgemäße Umsetzung der Abkommen zu überwachen, die Integrität des Binnenmarkts zu wahren und den unrechtmäßigen Vertrieb von Arzneimitteln, SPS-Erzeugnissen und landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die in Nordirland vermarktet werden sollen, im EU-Binnenmarkt zu verhindern und gleichzeitig sicherzustellen, dass sie in Nordirland verbleiben; fordert, dass die Kommission die Anerkennung des Konzepts „Eine Gesundheit“ als integrierten und harmonisierenden Ansatz überwacht, mit dem darauf abgezielt wird, die Gesundheit von Menschen, Tieren und Ökosystemen auf nachhaltige Weise in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen und zu optimieren; |
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8. |
betont, dass die EU rasch reagiert hat, um den Windsor-Rahmen umzusetzen, und nun vom Vereinigten Königreich erwartet, dass es seinen Teil unverzüglich umsetzt; hält es für wesentlich, dass beide Vertragsparteien das Austrittsabkommen, das Protokoll und den Windsor-Rahmen vollständig einhalten, um den Zugang des Vereinigten Königreichs zum EU-Binnenmarkt im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens zu erleichtern, gleichzeitig die Integrität des Binnenmarkts und die Zollunion zu wahren, einen gerechten Wettbewerb zu fördern und für Unternehmen aus der EU für Rechtssicherheit beim Handel mit dem Vereinigten Königreich zu sorgen; |
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9. |
ist zutiefst besorgt über das Gesetz über das beibehaltene Unionsrecht (Retained EU Law Act), das Unsicherheit für Unternehmen und Interessenträger auf beiden Seiten des Ärmelkanals schafft und Arbeitnehmern im Vereinigten Königreich bestehende Rechte, die sich aus dem EU-Recht ableiten, nehmen könnte; betont die Notwendigkeit, seine Auswirkungen sorgfältig zu untersuchen und Maßnahmen zu ergreifen, um die negativen Folgen abzumildern; ist darüber hinaus tief besorgt über die Verabschiedung des Gesetzes über Streiks (Mindestleistungsumfänge), das das Grundrecht der Arbeitnehmer auf Niederlegung ihrer Arbeit einschränken könnte; |
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10. |
hebt hervor, dass die Zusammenarbeit nach Artikel 524 des Handels- und Kooperationsabkommens auf der langjährigen Achtung der Vertragsparteien und der Mitgliedstaaten der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und des Schutzes der Grundrechte und -freiheiten des Einzelnen, wie sie unter anderem in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in der Europäischen Menschenrechtskonvention niedergelegt sind, sowie auf der Bedeutung der internen Umsetzung der in dieser Konvention verankerten Rechte und Freiheiten beruht; ist daher zutiefst besorgt über das Gesetz über irreguläre Migration, das am 26. April 2023 im Parlament des Vereinigten Königreichs behandelt wurde und im Fall seiner Verabschiedung möglicherweise eine Abweichung von der Europäische Menschenrechtskonvention zur Folge haben könnte, durch die eine klare Abweichung zwischen den beiden Vertragsparteien begründet würde und mit der dem Handels- und Kooperationsabkommen zufolge eine Beendigung der Zusammenarbeit in der Strafverfolgung zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU einhergehen könnte; |
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11. |
begrüßt das anhaltende Engagement der Regierung des Vereinigten Königreichs für das Programm PEACE, das bei der Zusammenarbeit zwischen Nordirland und den Grenzregionen Irlands eine Schlüsselrolle spielt; stellt fest, dass das Programm PEACE PLUS 2021-2027 von der Kommission im Juli 2022 förmlich angenommen wurde; |
Institutioneller Rahmen
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12. |
begrüßt, dass der institutionelle Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens im Jahr 2022 vollständig zur Anwendung gebracht wurde und dass die im Rahmen des Abkommens eingerichteten gemeinsamen Gremien gut funktionieren; unterstreicht die Bedeutung der institutionellen Strukturen für die reibungslose Umsetzung des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich und fordert eine kontinuierliche Transparenz bei der Umsetzung der zwischen beiden Seiten geschlossenen Vereinbarungen; betont, dass alle einschlägigen Rechtsinstrumente, einschließlich derjenigen, die sich auf den Marktzugang beziehen, sowie alle im Handels- und Kooperationsabkommen vorgesehenen Ausgleichs- und Reaktionsmaßnahmen und Streitbeilegungsmechanismen eingesetzt und wirksam genutzt werden sollten, damit das Handels- und Kooperationsabkommen vollständig umgesetzt wird; fordert die Kommission und den Rat nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass bei allen im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens gefassten Beschlüssen die Vorrechte der verschiedenen Organe geachtet und die entsprechenden Gesetzgebungsverfahren befolgt werden; |
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13. |
bedauert, dass die sektoralen Arbeitsgruppen im Rahmen des Fachausschusses für Handel über technische Handelshemmnisse noch nicht einberufen wurden; |
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14. |
begrüßt die zügige Einrichtung der Parlamentarischen Partnerschaftsversammlung EU-Vereinigtes Königreich und weist darauf hin, dass 2022 und 2023 bereits drei Sitzungen stattgefunden haben und eine weitere für Ende 2023 geplant ist; ist der Auffassung, dass mit der Parlamentarischen Partnerschaftsversammlung ein guter Rahmen für die parlamentarische Zusammenarbeit und einen offenen Austausch zwischen den Abgeordneten über Themen von gemeinsamem Interesse sowie für parlamentarische Kontrolle der Entscheidungsfindung im Hinblick auf die Umsetzung des Handels- und Kooperationsabkommens bereitgestellt wurde; fordert die Parlamentarische Partnerschaftsversammlung auf, die Umsetzung des Handels- und Kooperationsabkommens und des Windsor-Rahmens stärker zu kontrollieren; fordert, dass Nordirland aufgrund seiner besonderen Situation besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird; fordert eine stärkere Beteiligung der dezentral verwalteten Gebiete Nordirlands, Schottlands und Wales an der Parlamentarischen Partnerschaftsversammlung EU-Vereinigtes Königreich; |
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15. |
begrüßt, dass gemäß Artikel 13 des Handels- und Kooperationsabkommens die interne Beratungsgruppe der EU, die sich aus 24 Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen und sechs Vertretern des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zusammensetzt, eingerichtet wurde; weist darauf hin, dass am 3. Oktober 2022 die erste Sitzung der internen Beratungsgruppe der EU und der internen Beratungsgruppe des Vereinigten Königreichs abgehalten wurde; weist darauf hin, dass bei diesen Treffen deutlich wurde, dass die Verstärkung der Zusammenarbeit im Zollwesen zwischen den Vertragsparteien ein sehr wichtiges Thema ist; stellt fest, dass die interne Beratungsgruppe der EU ein Dokument zur Nachverfolgung der Themen („Issues Tracker“) über die Umsetzung des Handels- und Kooperationsabkommens veröffentlicht hat; begrüßt die gemeinsame Erklärung, die als Ergebnis dieses Treffens abgegeben wurde; betont, dass die internen Beratungsgruppen unter anderem durch eine proportionale Vertretung von Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften und die geografische Vertretung aller Teile des Vereinigten Königreichs ausgewogen und repräsentativ zusammengesetzt sein müssen; |
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16. |
betont, dass die enge Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Durchführung des Handels- und Kooperationsabkommens wichtig ist; stellt darüber hinaus fest, dass am 4. Oktober 2022 die erste Sitzung des Forums der Zivilgesellschaft stattfand, das gemäß Artikel 14 des Handels- und Kooperationsabkommens Vertreter der Zivilgesellschaft in der EU und im Vereinigten Königreich zusammenbringt; stellt fest, dass zu den Vertretern der EU Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sowie Wissenschaftler und Nichtregierungsorganisationen zählten; |
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17. |
betont, dass es wichtig ist, bei der Umsetzung des Handels- und Kooperationsabkommens die Zivilgesellschaft in der EU und im Vereinigten Königreich einzubinden, einschließlich regionaler und lokaler Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften sowie Nichtregierungsorganisationen, wie dies in den Artikeln 13 und 14 des Abkommens festgelegt ist; fordert, dass Vertreter des Fischereisektors, regionale Behörden, Küstenstädte und -gemeinden und andere Interessenträger aktiv in die Überwachung und Umsetzung des Handels- und Kooperationsabkommens einbezogen werden; fordert die Kommission diesbezüglich auf, unbeschadet der bereits bestehenden Beiräte die Bildung einer internen Beratungsgruppe Fischerei voranzutreiben; stellt mit großem Bedauern fest, dass unter Organisationen der Zivilgesellschaft im Vereinigten Königreich, die für die Teilnahme am Forum der Zivilgesellschaft des Handels- und Kooperationsabkommens ausgewählt wurden, keine Organisationen sind, die konkret junge Menschen vertreten; |
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18. |
bekräftigt die Zusage des Parlaments, die Durchführung des Handels- und Kooperationsabkommens in enger Zusammenarbeit mit der internen Beratungsgruppe der EU sorgfältig zu beobachten; weist darauf hin, dass die Kommission dem Parlament erforderlichenfalls auf vertraulicher Basis uneingeschränkt und unverzüglich Informationen über die Umsetzung des Handels- und Kooperationsabkommens zur Verfügung stellen sollte, um eine angemessene Kontrolle sicherzustellen und es am Gemeinsamen Ausschuss, am Partnerschaftsrat und an den Fachausschüssen und Arbeitsgruppen für Handelsfragen zu beteiligen; begrüßt die weiterhin gute Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und der Kommission; fordert die Beteiligung des Parlaments an allen künftigen Verfahren zur Überprüfung der Abkommen; |
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19. |
weist erneut darauf hin, dass Gibraltar nicht in den territorialen Anwendungsbereich der Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich aufgenommen wurde und dass für separate Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zu Gibraltar die vorherige Zustimmung des Königreichs Spanien erforderlich ist; |
Handel
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20. |
weist erneut darauf hin, dass durch das Handels- und Kooperationsabkommen eine umfassende und ambitionierte Grundlage für die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien, insbesondere den Handel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, geschaffen und gleichzeitig für gleiche Ausgangsbedingungen im Sinne eines fairen Wettbewerbs und einer nachhaltigen Entwicklung gesorgt wird; weist erneut darauf hin, dass das Handels- und Kooperationsabkommen ein in der Geschichte der EU einmaliges Freihandelsabkommen ist, da hier der Schwerpunkt darauf liegt, die Abweichungen zu begrenzen anstatt die Angleichung von Handelspartnern zu fördern; weist erneut darauf hin, dass das Handels- und Kooperationsabkommen auch in der Hinsicht einzigartig ist, dass darin für den Handel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich Nullzollsätze und Nullkontingente vorgesehen sind; |
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21. |
nimmt zur Kenntnis, dass die Handelsströme zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich trotz dieser beispiellosen Handelsregelungen mit einem Drittland im Zeitraum 2016-2022 im Hinblick auf die Waren weitaus stärker stagnieren und im Hinblick auf die Dienstleistungen weniger dynamisch sind als im Fall des EU-Handels mit anderen internationalen Partnern und dass somit der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wie erwartet negative Auswirkungen auf die Handelsströme zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich hatte, da erhebliche nichttarifäre Hemmnisse entstanden sind, die für beide Seiten zu zusätzlichen Kosten führen; weist erneut darauf hin, dass dieser Ausgang nur eine der negativen Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs darstellt und ein unmittelbares Ergebnis der Art von Brexit ist, für die sich die Regierung des Vereinigten Königreichs entschieden hat; |
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22. |
nimmt die Bewertung der Kommission zur Kenntnis, dass die im Handels- und Kooperationsabkommen festgelegten Handelsregelungen für Waren und Dienstleistungen insgesamt gut funktionieren, auch wenn es bei der Durchführung gewisse Schwierigkeiten gibt, wie etwa beim Sponsoringsystem für die Einreise und den vorübergehenden Aufenthalt natürlicher Personen für geschäftliche Zwecke und bei der Überprüfung des Ursprungs zur Anwendung der Zollpräferenzbehandlung; |
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23. |
nimmt zur Kenntnis, dass es eine logische Folge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU und insbesondere der Beendigung der Freizügigkeit ist, dass die Chancen für die größtenteils dienstleistungsorientierte Wirtschaft des Vereinigten Königreichs in der EU abgenommen haben; |
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24. |
begrüßt, dass der Partnerschaftsrat damit begonnen hat, eine Grundlage für die einzelfallabhängige Anerkennung von Berufsqualifikationen auszuarbeiten, da durch entsprechende Bestimmungen die Freizügigkeit von Fachkräften in Bereichen von gemeinsamem Interesse erleichtert werden kann; |
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25. |
fordert die Kommission auf, das Schutzniveau für geografische Angaben in der EU im Vereinigten Königreich zu bewerten, und beharrt auf seiner Forderung, dass die beiden Vertragsparteien die Überprüfungsklausel für den künftigen Schutz von nach 2021 eingetragenen geografischer Angaben aktivieren; |
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26. |
weist erneut darauf hin, dass das Handels- und Kooperationsabkommen das zerbrechliche Ergebnis langer und schwieriger Verhandlungen ist und daher, ebenso wie das Austrittsabkommen, insbesondere das Protokoll zu Irland und Nordirland, und der jüngst verabschiedete Windsor-Rahmen, zum gegenseitigen Nutzen beider Vertragsparteien nach Treu und Glauben vollständig durchgeführt werden sollte; fordert die beiden Vertragsparteien auf, das riesige Potenzial des Handels- und Kooperationsabkommens voll auszuschöpfen, um den Handel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich weitestgehend zu ermöglichen, ohne dabei zu vergessen, dass die Vorteile einer Mitgliedschaft in Verbindung mit dem Zugang zum EU-Binnenmarkt und zur Zollunion sowie mit der Teilnahme an anderen gemeinsamen und flankierenden politischen Maßnahmen unter keinen Umständen durch ein Freihandelsabkommen zu erzielen sind; |
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27. |
teilt die Auffassung der Kommission, dass die horizontalen und produktspezifischen Vorschriften im Handels- und Kooperationsabkommen zufriedenstellend sind und dass die produktspezifischen Vorschriften über technische Anpassungen hinaus nicht mehr überdacht werden sollten, da mit diesen Vorschriften für ein angemessenes Gleichgewicht gesorgt und gleichzeitig ein Beitrag zu dem übergreifenden Ziel der Union, in wesentlichen Bereichen strategische Autonomie zu erreichen, geleistet wird; fordert jedoch, dass im Hinblick auf die Ursprungsregeln für Elektrofahrzeuge sinnvolle Lösungen gefunden werden, da es für EU-Hersteller schwierig ist, Teile, insbesondere Batterien, innerhalb der EU zu beschaffen; weist darauf hin, dass jede Ausnahme die Gefahr einer Verlagerung von Investitionen aus der EU birgt und vor dem Hintergrund der europäischen Strategie für wirtschaftliche Sicherheit bewertet werden sollte; legt dem Vereinigten Königreich nahe, einen erneuten Beitritt zum Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM-Übereinkommen) in Erwägung zu ziehen; fordert das Vereinigte Königreich und die EU als gleichgesinnte Partner auf, sowohl auf bilateraler Ebene als auch im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) der neue Wege für die Zusammenarbeit bei der Beschaffung von Rohstoffen, der Entwicklung von klimaneutralen Techniken und aufstrebenden Technologien, „grünen Korridoren“ und anderen Fragen des weltweiten Handels zu erkunden; fordert die Kommission auf, den Mehrwert der Entwicklung einer EU-Makroregion für die Nordsee zu prüfen, um in dieser Hinsicht eine engere Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zu fördern; |
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28. |
nimmt zur Kenntnis, dass sich die Durchführung bestimmter Einfuhrverfahren und -kontrollen, insbesondere SPS-Kontrollen des Vereinigten Königreichs für Erzeugnisse aus der EU weiter verzögert; fordert die Regierung des Vereinigten Königreichs auf, den Zeitplan und die Anforderungen zu präzisieren, um weitere Ungewissheit für Unternehmen zu vermeiden und die Zollverfahren des Vereinigten Königreichs im größtmöglichen Umfang zu digitalisieren und zu vereinfachen, damit weitere Probleme beim Handel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich verhindert werden; stellt fest, dass die britische Regierung Handelshemmnisse mit der EU abbauen könnte, indem sie sich zu einer freiwilligen und dynamischen Angleichung in Schlüsselsektoren verpflichtet; hebt die Notwendigkeit einer stärkeren Anerkennung von Produktvorschriften der EU durch das Vereinigte Königreich sowie von Konformitätsbewertungen für den Handel mit Waren hervor; fordert erneut, dass die EU und das Vereinigte Königreich ein Abkommen über die dynamische Angleichung des Vereinigten Königreichs in Bezug auf SPS-Maßnahmen erzielen; hebt hervor, dass die Zusammenarbeit im Zollwesen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wichtig ist, um die Vereinbarkeit der Zollvorschriften und -verfahren zu unterstützen und die Erleichterung des Handels zu fördern; stellt fest, dass das Vereinigte Königreich den Handel mit Ländern außerhalb der EU diversifiziert hat, und erkennt an, wie wichtig größere Investitionen in direkte Fährverbindungen sind, um den derzeitigen Verwaltungsaufwand für den Straßenverkehr zu verringern; |
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29. |
fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die EU und das Vereinigte Königreich in Zollfragen eng zusammenarbeiten, unter anderem durch die Sicherstellung eines wirksamen Informationsaustauschs, eines konstruktiven Dialogs und wirksame Methoden der Zusammenarbeit zwischen den Zollverwaltungen, um die Abfertigungsverfahren zu vereinfachen, damit die administrativen und finanziellen Kosten für alle Interessenträger möglichst gering gehalten werden; fordert die Kommission ferner auf, regelmäßige Überprüfungen und Evaluierungen durchzuführen, um ungerechtfertigte regulatorische und administrative Hemmnisse abzubauen und dafür zu sorgen, dass etablierte Kooperationsmechanismen wirksam und zukunftssicher bleiben; |
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30. |
betont, dass die vollständige Umsetzung der Grenzkontrollen im Rahmen des Grenzabfertigungsmodells des Vereinigten Königreichs (UK Border Target Operating Model) zusätzliche Kosten und weniger Flexibilität für EU-Exporteure mit sich bringen und zu weiteren Störungen in der Wertschöpfungskette führen wird, insbesondere bei verderblichen Erzeugnissen, und dass es dringend wirksamer digitaler Lösungen bedarf; sieht es als positives Zeichen an, dass das Vereinigte Königreich bei den Risikokategorien, der Nutzung von Daten und der Digitalisierung einen ähnlichen Ansatz wie die EU verfolgt, um die Verfahren zu optimieren; |
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31. |
betont, dass die von der EU angebotenen Übergangsregelungen zwar zu einer vorübergehenden Verbesserung der Lage geführt haben, dass jedoch strukturelle Lösungen erforderlich sind, damit das Vereinigte Königreich die papierlosen EU-Zertifikate akzeptiert; |
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32. |
weist erneut darauf hin, dass für das Vereinigte Königreich infolge des gesonderten Regelungsrahmens für SPS-Maßnahmen in Bezug auf die Gesundheit von Menschen, Pflanzen und Tieren nach seinem Austritt aus dem Binnenmarkt der EU und der Zollunion alle EU-Vorschriften gelten, denen Drittländer unterliegen, die keine dynamische Angleichung an die EU-Rechtsvorschriften vornehmen; stellt fest, dass die Bestimmungen über SPS-Maßnahmen weitgehend den in diesen Bereichen bestehenden WTO-Regeln entsprechen; nimmt zur Kenntnis, dass die EU und das Vereinigte Königreich nach dem Brexit weiterhin wichtige Handelspartner bei Agrarlebensmitteln sind und dass die Ausfuhren der EU in das Vereinigte Königreich vom Januar bis Oktober 2022 bei 39,5 Mrd. EU lagen, was einem Anstieg von 15 % im Vergleich zu 2021 entspricht, und das Vereinigte Königreich in diesem Zeitraum der drittwichtigste Partner der EU im Hinblick auf die Einfuhren von Agrarlebensmitteln war (14); fordert den Handelssonderausschuss für SPS-Maßnahmen nachdrücklich auf, seine Arbeit zügig fortzusetzen, um ein digitales Zertifikat auszuarbeiten, das eine kompatible und wirksame Lösung bietet, mit der hohe gemeinsame Sicherheitsstandards gewahrt werden, insbesondere vor dem Hintergrund der bevorstehenden Einführung des Grenzabfertigungsmodells des Vereinigten Königreichs, und das Schnellwarnsystem der EU für Lebens- und Futtermittel und das Warnsystem des Vereinigten Königreichs für Lebensmittelsicherheit in eine enge Arbeitsbeziehung umzuwandeln, um in der EU, im Vereinigten Königreich und darüber hinaus einen umfassenden Schutz zu gewährleisten; stellt fest, dass es schwierig ist, die Vorschriften für die Verbringung von im Vereinigten Königreich hergestellten Zutaten, die von Herstellern in der EU benötigt werden, einheitlich anzuwenden; fordert die Regierung des Vereinigten Königreichs auf, den Übergang zu einem digitalen System zu beschleunigen und sich für ein SPS-Abkommen einzusetzen, da eine solche Angleichung im Bereich der Ausfuhr und Einfuhr von Agrarlebensmitteln den administrativen und finanziellen Aufwand auf beiden Seiten verringern und den Handel mit Agrarlebensmitteln zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, einschließlich des Handels zwischen Großbritannien und Nordirland, erleichtern würde; |
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33. |
weist nochmals auf das Kapitel über digitalen Handel des Handels- und Kooperationsabkommens hin, nach dem Datenlokalisierungsanforderungen oder die verpflichtende Offenlegung von Quellcode ausdrücklich verboten sind und gleichzeitig das Recht der EU gewahrt bleibt, Verordnungen über Anforderungen im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten zu erlassen; weist auf den Stellenwert der beiden Angemessenheitsbeschlüsse der EU vom 28. Juni 2021 zu den Vorschriften des Vereinigten Königreichs über den Schutz personenbezogener Daten hin, mit denen die Fortsetzung des Austauschs personenbezogener Daten zwischen Akteuren in der EU und im Vereinigten Königreich ermöglicht wird; weist auf den Entwurf des Gesetzes über Datenschutz und digitale Informationen (Data Protection and Digital Information Bill) hin, der im Juli 2022 von der Regierung des Vereinigten Königreichs vorgelegt wurde; weist erneut darauf hin, dass für Unternehmen in der EU und im Vereinigten Königreich erhebliche Herausforderungen entstünden, wenn die Angemessenheit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich nicht anerkannt würde; begrüßt die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen im Hinblick auf die Übermittlung nicht personenbezogener Daten und neu entstehende Technologien, einschließlich künstlicher Intelligenz; |
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34. |
begrüßt, dass die Regierung des Vereinigten Königreichs im November 2022 angekündigt hat, dass die Frist für die Umsetzung der Konformitätsbewertungskennzeichnung des Vereinigten Königreichs (UKCA) für Produkte, die in Großbritannien in Verkehr gebracht werden, verlängert wird; begrüßt die Ankündigung der britischen Regierung, das Produktsicherheitssymbol der EU in 18 Bereichen auf unbestimmte Zeit anzuerkennen; |
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35. |
weist erneut darauf hin, dass im Handels- und Kooperationsabkommen ein Kapitel zu den Bedürfnissen und Interessen von Kleinstunternehmen und KMU enthalten ist; stellt fest, dass der Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der Anpassung an die neuen Handelsregelungen nach dem Handels- und Kooperationsabkommen auf diese Unternehmen besonders starke Auswirkungen hatte, da sie über weniger Mittel verfügen, um sich auf diese neuen Regelungen einzustellen; |
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36. |
lobt die laufende Arbeit des Handelspartnerschaftsausschusses sowie der Sonderausschüsse und Handelssonderausschüsse und unterstreicht deren Bedeutung und fordert die Vertragsparteien nachdrücklich auf, deren Potenzial als bilaterale Gremien, die im Zuge des Handels- und Kooperationsabkommens eingerichtet wurden und die Themen von gemeinsamer strategischer Bedeutung erörtern, sich unmittelbar mit allen Schwierigkeiten bei der Durchführung befassen und Informationen und Fachwissen bündeln können, in vollem Umfang auszuschöpfen; fordert die Kommission auf, das bewährte Verfahren fortzuführen, das Europäische Parlament umfassend und umgehend über die laufende Arbeit und die Entwicklungen in diesen Ausschüssen zu unterrichten; |
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37. |
betont die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, um die derzeitige faire und auf Regeln basierende internationale Handelsordnung zu erhalten; fordert in diesem Zusammenhang zusätzliche gemeinsame Anstrengungen, um auf eine inklusive und umfassende Reform der WTO hinzuarbeiten, die Antworten auf die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen in einer stark vernetzten Welt gibt und aktiv gegen neue Gefahren von Spaltungen der globalen politischen und wirtschaftlichen Ordnung vorgeht, indem sie Verantwortung für die Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung übernimmt; |
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38. |
erkennt an, dass weitere Fortschritte bei der Gewährleistung der Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln in Nordirland gemacht werden müssen, um ein hohes Maß an Tierschutz und Ernährungssicherheit aufrecht zu erhalten; |
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39. |
weist auf die laufenden legislativen Arbeiten zur Überarbeitung der Arzneimittelvorschriften hin, die auch darauf abzielen sollen, die historische Abhängigkeit der Märkte in Zypern, Irland und Malta von der Arzneimittelversorgung aus dem Vereinigten Königreich oder über das Vereinigte Königreich zu verringern; betont, dass die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln sowie die Sicherheit der Versorgung mit Arzneimitteln und der strategische Ansatz für Arzneimittel in der Umwelt sichergestellt werden müssen, um die Umweltverschmutzung durch Arzneimittel zu bekämpfen; |
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40. |
begrüßt die Bestimmungen über die Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheitssicherheit, die es den Parteien und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ermöglichen, einschlägige Informationen auszutauschen, bedauert jedoch, dass diese Zusammenarbeit darauf beschränkt wurde, „erhebliche“ Risiken für die öffentliche Gesundheit zu bewerten und die Maßnahmen zu koordinieren, die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit erforderlich werden könnten; betont, dass angesichts der COVID-19-Pandemie deutlicher geworden ist, dass in Gesundheitsfragen stärker zusammengearbeitet werden muss und eine strukturierte und regelmäßige Kommunikation zwischen Behörden und Interessenträgern in beide Richtungen erforderlich ist, damit in Krisensituationen besser reagiert werden kann; |
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41. |
weist darauf hin, dass künftige Änderungen der Kennzeichnungsvorschriften in der EU für Unternehmen, die auf dem EU-Markt und dem britischen Markt die gleiche Verpackung verwenden, eine besondere Herausforderung darstellen werden; |
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42. |
fordert die Kommission auf, eine Tabelle zu erstellen, in der Zollkontingente, Zölle und nichttarifäre Handelshemmnisse für verschiedene Produktkategorien für den Handel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich und den Handel der EU mit anderen Partnern verglichen werden; |
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43. |
betont die Bedeutung von Artikel 96 des Handels- und Kooperationsabkommens über die Zusammenarbeit in den Bereichen Marktüberwachung und Sicherheit und Einhaltung der Vorschriften von Nichtlebensmittelerzeugnissen; fordert die Kommission daher auf, ihn unverzüglich umzusetzen; fordert die Entwicklung gemeinsamer Initiativen und Projekte sowie die Einrichtung spezieller Formen der Kommunikation und Koordinierung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, um den Austausch von Informationen, bewährten Verfahren und technischem Fachwissen in den Bereichen Marktüberwachung und Produktsicherheit zu erleichtern; betont, dass die Fortschritte bei den Kooperationsbemühungen gemäß Artikel 96 regelmäßig überwacht und bewertet werden müssen und darüber Bericht erstattet werden muss; |
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44. |
bekräftigt die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit bei der Förderung transparenter und angemessener Tarife für internationale Roamingdienste, um die Verbraucher in der EU und im Vereinigten Königreich zu schützen; |
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45. |
weist darauf hin, dass im Rahmen der Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich den vier vom Ausschuss der Regionen ermittelten Wirtschaftszweigen (15), die am stärksten von den Auswirkungen des Brexit betroffen sein könnten, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, nämlich Fahrzeugen, Elektromaschinen, Holzerzeugnissen und Möbeln sowie landwirtschaftlichen Erzeugnissen; |
Gleiche Ausgangsbedingungen
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46. |
fordert die Regierung und das Parlament des Vereinigten Königreichs nachdrücklich auf, die Komplikationen einzuräumen, die mit unnötigen systematischen regulatorischen Abweichungen einhergehen würden, insbesondere in den Bereichen Schutz von Beschäftigung und sozialen Rechten, Umwelt, personenbezogene Daten, staatliche Beihilfen, digitaler Handel und bei der Besteuerung, und die unweigerlich weitere Schwierigkeiten im Hinblick auf die im Handels- und Kooperationsabkommen zugesagten gleichen Ausgangsbedingungen sowie für Unternehmen aus der EU und dem Vereinigten Königreich und für den Handel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich nach sich ziehen würden; |
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47. |
fordert die Kommission auf, das Europäische Parlament umfassend und unverzüglich über alle Komplikationen zu informieren, die die gleichen Wettbewerbsbedingungen und einen fairen Wettbewerb für Unternehmen und Arbeitnehmer in der EU gefährden könnten; |
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48. |
begrüßt die Änderung des Gesetzes über das beibehaltene Unionsrecht (Aufhebung und Reform), mit dem die bisherige Verfallsklausel durch einen Zeitplan für die Ende 2023 aufzuhebenden Gesetze ersetzt wurde; weist darauf hin, dass die Verabschiedung des Gesetzes weiterhin Anlass zur Sorge gibt, und betont, dass das Europäische Parlament die einschlägigen legislativen Entwicklungen im Vereinigten Königreich weiterhin verfolgen wird; bedauert die Verabschiedung des Gesetzes über Streiks (Mindestleistungsumfänge), das die Gefahr birgt, dass die Verpflichtungen zur Sicherung des Schutzniveaus von Arbeitsnormen untergraben werden; betont, dass diese Rechtsvorschriften schwerwiegende Folgen für die Rechte der Arbeitnehmer haben, insbesondere hinsichtlich der Grundrechte der Vereinigungsfreiheit und des Vereinigungsrechts sowie des Rechts auf das Durchführen von Tarifverhandlungen und von Arbeitskampfmaßnahmen, einschließlich des Rechts auf Streik; |
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49. |
stellt fest, dass am 23. März 2023 in England der Gesetzentwurf zur Präzisionszucht in der Gentechnologie („Genetic Technology (Precision Breeding) Bill“) verabschiedet wurde, mit dem die Vorschriften für die Freisetzung, das Inverkehrbringen und die Risikobewertungen in Bezug auf genetisch veränderte Pflanzen und Tiere überarbeitet werden, wodurch diese aus dem Regulierungssystem für genetisch veränderte Organismen (GVO) entfernt werden; ist zutiefst besorgt über die regulatorischen Abweichungen in diesem Bereich; betont, dass strenge gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Kontrollen an den EU-Grenzen beibehalten werden müssen, wie dies in vollem Umfang im EU-Recht vorgesehen ist, um sicherzustellen, dass nicht zugelassene Erzeugnisse oder nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete Erzeugnisse nicht in die Lebensmittelkette der EU gelangen können; betont ferner die Notwendigkeit gleicher Wettbewerbsbedingungen und eines fairen Wettbewerbs für Erzeuger und Verbraucher in der EU in dieser Hinsicht; |
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50. |
fordert, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in Regulierungsfragen gestärkt wird, um sicherzustellen, dass sowohl die EU als auch das Vereinigte Königreich sich der anstehenden legislativen Arbeitsprogramme und damit zusammenhängender potenzieller künftiger legislativer Abweichungen vor deren Umsetzung bewusst sind und wahrscheinliche Abweichungen minimiert werden; fordert, dass der Parlamentarischen Partnerschaftsversammlung EU-Vereinigtes Königreich eine stärkere Rolle bei der Erleichterung und Kontrolle der Zusammenarbeit in Regulierungsfragen zukommt; |
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51. |
fordert die Kommission auf, die regulatorischen Abweichungen im Vereinigten Königreich weiterhin sorgfältig zu beobachten, da sie ein Risiko für Verstöße gegen das Handels- und Kooperationsabkommen darstellen könnten, insbesondere in Bereichen, die für gleiche Ausgangsbedingungen relevant sind, zum Beispiel Subventionskontrolle, Besteuerung, Arbeits- und Sozialnormen, Umwelt und Klima; fordert die Kommission auf, dem Europäischen Parlament und der Öffentlichkeit Zugang zu den erhaltenen Daten zu gewähren, indem sie Jahresberichte veröffentlicht; weist darauf hin, dass ein solcher Nachverfolgungsmechanismus von großer Bedeutung ist, um eine fundierte Entscheidungsfindung sicherzustellen, das Vertrauen der Öffentlichkeit zu stärken und ein besseres Verständnis der Zusammenhänge infolge des Brexits zu fördern; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass durch die aktive Einbeziehung der Unternehmens-, KMU- und Industrieverbände sowie der Gewerkschaften, der internen Beratungsgruppe der EU und des Forums der Zivilgesellschaft ein wertvoller Beitrag zu dem Prozess geleistet wird; hebt hervor, dass die Überwachung und die Handhabung regulatorischer Abweichungen für Nordirland eine besondere Herausforderung darstellen, und betont, dass angemessene Frühwarnmechanismen sichergestellt werden müssen; |
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52. |
stellt fest, dass im Januar 2023 im Zuge des Subventionskontrollgesetzes von 2022 das neue Subventionskontrollsystem des Vereinigten Königreichs in Kraft getreten ist; fordert die Kommission auf, die Anwendung des Subventionskontrollgesetzes von 2022 sorgfältig zu beobachten; schließt sich den Bedenken der Kommission hinsichtlich der erklärten Pläne zur Einführung sogenannter „Freihäfen“ an und stellt fest, dass die Verordnung über drittstaatliche Subventionen (16) im Juli 2023 in Kraft getreten ist; fordert eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich im Bereich der Subventionen gemäß Artikel 366 des Handels- und Kooperationsabkommens; |
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53. |
weist darauf hin, dass mit dem Handels- und Kooperationsabkommen ein Mechanismus eingeführt wird, durch den eine Vertragspartei als Reaktion auf negative wesentliche Auswirkungen auf Handel oder Investitionen, die sich aus erheblichen Unterschieden zwischen den Parteien ergeben, geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts treffen kann weist erneut darauf hin, dass das Europäische Parlament und der Rat eine Verordnung über die Durchführung und Durchsetzung des Austrittsabkommens sowie des Handels- und Kooperationsabkommens angenommen haben, damit die EU ihre Rechte bei der Durchführung und Durchsetzung der beiden Abkommen wirksam und rechtzeitig ausüben kann; ist zufrieden darüber, dass der Kommission mit dieser Verordnung eine Rechtsgrundlage zur Verfügung stehen wird, mit der sie im Wege von Durchführungsrechtsakten, soweit erforderlich, eine Reihe der in den beiden Abkommen vorgesehenen Maßnahmen erlassen, ändern, aussetzen oder aufheben kann; hebt hervor, dass beide Vertragsparteien befugt sind, einseitig zu handeln, um ihre Interessen zu schützen, ohne zuvor ein Schiedsverfahren einzuleiten, insbesondere wenn die Gefahr besteht, dass eine Subvention erhebliche negative Auswirkungen auf den Handel oder die Investitionen zwischen den Vertragsparteien hat; |
Besondere politikbereichsspezifische Angelegenheiten und thematische Zusammenarbeit
Umwelt und Klima
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54. |
weist erneut auf das Klimaziel der EU hin, die Netto-Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken und bis 2050 Netto-Treibhausgasemissionen von null zu erreichen, wie dies im Europäischen Klimagesetz (17) festgelegt und in den kürzlich verabschiedeten Rechtsvorschriften des Pakets „Fit für 55“ umgesetzt wurde; |
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55. |
fordert die Kommission auf, die praktische Umsetzung, Zielsetzung und Wirksamkeit des Emissionshandelssystems (EHS) des Vereinigten Königreichs zu überwachen; fordert die Kommission auf, zu bedenken, dass ein etwaiges Auftreten erheblicher Unterschiede zwischen den beiden Systemen zu einer Verzerrung der fairen Wettbewerbsbedingungen führen könnte und daher bei der Anwendung des CO2-Grenzausgleichssystems der EU (CBAM) berücksichtigt werden sollte; fordert die Kommission auf, Möglichkeiten für eine bilaterale Zusammenarbeit zu sondieren, einschließlich der Verknüpfung des EHS des Vereinigten Königreichs mit dem EU-EHS, ohne die Integrität und Wirksamkeit des EU-EHS zu untergraben, ähnlich dem Abkommen zwischen der EU und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen; |
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56. |
weist darauf hin, dass die EU von 2026 bis 2034 schrittweise ein CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) für Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom, Wasserstoff sowie indirekte Emissionen unter bestimmten Bedingungen einführen wird, um sicherzustellen, dass die Klimaschutzbemühungen der EU und der Welt nicht durch die Verlagerung der Produktion aus der EU in Länder mit weniger ambitionierten politischen Maßnahmen untergraben werden; begrüßt, dass die Regierung des Vereinigten Königreichs eine Untersuchung zu einem CO2-Grenzausgleichssystem des Vereinigten Königreichs eingeleitet hat, um zu untersuchen, welche Rolle ein solches System bei der Bekämpfung der potenziellen Verlagerung von CO2-Emissionen und der Verwirklichung der Umweltziele des Vereinigten Königreichs spielen könnte, und dabei auch die weiter reichenden Auswirkungen, Risiken und Chancen, die sich ergeben könnten, zu berücksichtigen; fordert die Kommission auf, die Politik des Vereinigten Königreichs im Hinblick auf ein CO2-Grenzausgleichssystem zu überwachen und Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit zu sondieren, um gleiche Wettbewerbsbedingungen und den Klimaschutz weltweit zu verbessern; |
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57. |
weist darauf hin, dass das Handels- und Kooperationsabkommen vorschreibt, dass die Vertragsparteien ihr Niveau des Sozial-, Arbeits- und Umweltschutzes nicht unter das Niveau am Ende des Übergangszeitraums im Jahr 2020 abschwächen oder verringern dürfen (Rückschrittsverbot) und dass eine Vertragspartei geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts ergreifen kann, um etwaige (negative) „wesentliche Auswirkungen auf Handel oder Investitionen“, die sich aus „erheblichen Unterschieden“ zwischen den Parteien ergeben, auszugleichen; weist darauf hin, dass die geltenden Verpflichtungen und Ambitionen in Bezug auf den Klimawandel, insbesondere in Bezug auf die Klimaneutralität bis 2050, für beide Parteien bestehen bleiben; |
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58. |
hebt hervor, dass die Kommission vor dem Austritt des Vereinigten Königreichs eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren gegen das Vereinigte Königreich im Umweltbereich eingeleitet hat, unter anderem wegen der Luft- und Wasserqualität; unterstreicht, dass die Luft- und Wasserqualität in der EU angesichts des grenzüberschreitenden Charakters dieser Bereiche durch Abweichungen beim Umweltschutz gefährdet werden könnte; |
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59. |
nimmt die Einrichtung des britischen Amts für Umweltschutz im November 2021 im Rahmen des Umweltgesetzes 2021 („Environment Act 2021“) zur Kenntnis; fordert die Kommission auf, zu überwachen, ob das Amt mit ausreichenden Befugnissen und Ressourcen ausgestattet ist, um die Umweltvorschriften im Einklang mit den Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs aus dem Handels- und Kooperationsabkommen wirksam durchsetzen zu können, und ob die Umweltverpflichtungen und das Sekundärrecht des Vereinigten Königreichs wirksam umgesetzt und durchgesetzt werden; |
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60. |
nimmt zur Kenntnis, dass die Regierung des Vereinigten Königreichs im Dezember 2022 im Rahmen des Umweltgesetzes 2021 eine erste Reihe von rechtlich verbindlichen Umweltzielen veröffentlicht hat und dass sie im Januar 2023 den Umweltverbesserungsplans 2023 veröffentlicht hat; fordert eine enge Angleichung der Klima- und Umweltschutzziele der EU und des Vereinigten Königreichs nach oben und fordert, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen eingehalten werden; |
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61. |
weist erneut darauf hin, dass das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil der Europäischen Chemikalienagentur ist und auch nicht mehr an den EWR-Regelungsrahmen für Chemikalien (REACH-Verordnung der EU) gebunden ist; betont, dass der neue Regelungsrahmen des Vereinigten Königreichs (UK-REACH) ebenso solide und transparent sein muss wie die REACH-Verordnung der EU; fordert die Kommission auf, – insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende Überarbeitung der REACH-Verordnung der EU – zu überwachen, ob das Chemikaliensicherheitsmanagement im Vereinigten Königreich Rückschritte oder Abweichungen von der REACH-Verordnung der EU aufweist; fordert die Kommission auf, mit den Behörden des Vereinigten Königreichs zusammenzuarbeiten, um für einen eng aufeinander abgestimmten Regelungsrahmen zu sorgen, der darauf abzielen sollte, den höchstmöglichen Standard für das Chemikaliensicherheitsmanagement in der EU und im Vereinigten Königreich sicherzustellen; |
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62. |
fordert die britische Regierung und das Parlament auf, eng mit der EU zusammenzuarbeiten, um die auf der Klimakonferenz der Vereinten Nationen festgelegten Ziele zu erreichen, auch durch ihre jeweilige Handelspolitik; |
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63. |
fordert die EU und das Vereinigte Königreich auf, zusammenzuarbeiten, um den globalen Klimaschutz zu stärken, indem sie die enge Zusammenarbeit nutzen, die sich als Reaktion auf die Herausforderungen für die Energiesicherheit entwickelt hat, die sich durch Russlands rechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine ergeben; |
Finanzdienstleistungen
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64. |
nimmt den begrenzten Charakter des Handels- und Kooperationsabkommens in Bezug auf Finanzdienstleistungen zur Kenntnis; erkennt an, dass dieser Mangel eine Folge des Wunsches des Vereinigten Königreichs ist, im Rahmen der Verhandlungen über das Handels- und Kooperationsabkommen keine anderen Bereiche von beiderseitigem Interesse zu erörtern; begrüßt die Pläne, ein gemeinsames Forum der EU und des Vereinigten Königreichs für Finanzregulierung einzurichten, um den Dialog und die Zusammenarbeit zu Fragen der Finanzdienstleistungen zu erleichtern; (18) weist darauf hin, dass dieses Forum kein formaler Bestandteil des Handels- und Kooperationsabkommens wäre und nicht das gleiche Maß an Zugang oder Zusammenarbeit bieten sollte wie ein umfassendes Abkommen über Finanzdienstleistungen; |
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65. |
stellt fest, dass die Überprüfung des künftigen Rechtsrahmens durch die britische Regierung und der anschließend veröffentlichte Gesetzesentwurf über Finanzdienstleistungen und -märkte (19), in dem vorgeschlagen wird, die beibehaltenen EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Finanzdienstleistungen aufzuheben, zu ersetzen oder zu ändern und den Regulierungsbehörden des Vereinigten Königreichs mehr Verantwortung zu übertragen, den Wunsch nach einer von der EU abweichenden Regulierung in Bezug auf Finanzdienstleistungen deutlich macht; betont, dass übermäßige regulatorische Divergenzen negative Auswirkungen auf die finanzielle Zusammenarbeit zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU haben und die Finanzströme und die Tätigkeiten von Finanzunternehmen untergraben könnten; begrüßt die jüngsten Fortschritte der EU bei den Rechtsvorschriften im Bereich Finanzdienstleistungen, auch wenn diese zu regulatorischen Divergenzen vom Vereinigten Königreich führen können, auch in Bezug auf Kryptowährungen, nachhaltiges Finanzwesen, Taxonomie, Börsennotierung und Geldwäschebekämpfung; erkennt jedoch an, dass das Vereinigte Königreich und die EU möglicherweise unterschiedliche Regulierungsansätze im Bereich der Finanzdienstleistungen verfolgen und nicht unbedingt ein harmonisiertes Regulierungssystem beibehalten werden; unterstützt die legislativen Fortschritte der EU in diesem Bereich; betont jedoch die Vorteile einer künftigen Zusammenarbeit in Regulierungsfragen und der Beteiligung an der Entwicklung und Integration internationaler Normen; |
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66. |
nimmt das Bestreben des Vereinigten Königreichs zur Kenntnis, sich durch eine Reihe von Regulierungs- und Aufsichtsinitiativen als globales Zentrum für digitales Finanzwesen und Kryptowerte zu etablieren; betont, dass es wichtig ist, einen koordinierten Ansatz und eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Regulierung und Beaufsichtigung von Kryptowerten zu entwickeln, um die Risiken in Bezug auf Verbraucherschutz, Marktintegrität und Geldwäsche sowie ihre Umweltauswirkungen wirksam anzugehen und zu mindern und um Aufsichtsarbitrage zu verhindern; |
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67. |
stellt fest, dass das Handels- und Kooperationsabkommen der EU eine Gelegenheit bietet, ihre eigene Finanzdienstleistungsinfrastruktur und ihr eigenes Fachwissen zu entwickeln und zu stärken, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, die wirtschaftliche Stabilität und den Verbraucherschutz zu fördern; befürwortet nachdrücklich die Vollendung der Kapitalmarktunion und der Bankenunion auf der Grundlage eines nach außen gerichteten, innovativen und wettbewerbsorientierten Ansatzes; räumt ein, dass die City of London nach wie vor ein wichtiges Zentrum für Finanzdienstleistungen mit globaler Reichweite ist und dass Unternehmen in der EU vom Zugang dazu profitieren könnten (20); erkennt die Bedeutung eines starken Finanzdienstleistungssektors sowohl für die EU als auch für das Vereinigte Königreich an und unterstützt die Bemühungen zur Verbesserung der Finanzdienstleistungsinfrastruktur und des Fachwissens der EU; |
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68. |
befürwortet entschieden die fortgesetzte Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in Bereichen im Zusammenhang mit Finanzen, Wirtschaft und Währung, die von beiderseitigem Interesse sind, darunter die Bekämpfung von internationaler Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die Bekämpfung schädlicher Steuersysteme, die Umsetzung von Sanktionen, die Bekämpfung von Zollbetrug, die Sicherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen und die Förderung der globalen Finanzstabilität; |
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69. |
weist darauf hin, dass Gibraltar von der Kommission (21) als Gebiet mit strategischen Mängeln in seinem System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angesehen wird, die erhebliche Bedrohungen für das Finanzsystem der EU darstellen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, in das Abkommen mit dem Vereinigten Königreich über Gibraltar Bestimmungen aufzunehmen, mit denen für gleiche Standards gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wie in der EU gesorgt wird; |
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70. |
erkennt an, dass die engen Wirtschaftsbeziehungen zwischen Irland und Nordirland fortbestehen werden, obwohl Nordirland Teil eines benannten Drittlands ist; unterstützt die Anerkennung dieser wirtschaftlichen Verbindungen, auch in Bezug auf die Überwachung von Transaktionen zwischen beiden Rechtsräumen; fordert Maßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass solche Verbindungen nicht durch Änderungen der aufsichtlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen gestört werden, insbesondere im Hinblick auf Dienstleistungen für Verbraucher und kleine und mittlere Unternehmen, die nicht von der Mobilität profitieren können; betont, wie wichtig es ist, enge wirtschaftliche Beziehungen aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln und die Störungen nach dem Brexit, insbesondere im Hinblick auf diese Beziehungen, so gering wie möglich zu halten; |
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71. |
erkennt an, dass nach dem Inkrafttreten des Handels- und Kooperationsabkommens eine Reihe von Finanzdienstleistungsunternehmen mit Sitz in London ihre Absicht angekündigt hat, eine neue Präsenz in der EU aufzubauen und einige Vermögenswerte in die EU zu verlagern, wobei Schätzungen zufolge 44 % der größten Finanzdienstleistungsunternehmen des Vereinigten Königreichs Pläne zur Verlagerung von Personal oder Geschäftstätigkeiten angekündigt haben (22), obwohl die Zahl der Arbeitsplätze, die bisher aus London verlagert wurden, nur 7 000 beträgt und somit weit unter den ursprünglichen Schätzungen von 75 000 (23) liegt; unterstützt die Bemühungen der Mitgliedstaaten, nach dem Brexit Unternehmensinvestitionen anzuziehen; stellt fest, dass mehrere Städte in der EU im Mittelpunkt der Investitionen der Finanzdienstleistungsbranche nach dem Brexit standen, darunter Paris, Frankfurt, Amsterdam, Luxemburg und Dublin; stellt fest, dass die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) in ihrem Bericht „Peer review into the NCAs’ handling of relocation to the EU in the context of the UK’s withdrawal from the EU“ (24) einige Mängel in Bezug auf den Umgang der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten mit dem Umsiedlungsprozess festgestellt hat; verweist in diesem Zusammenhang auf die im Peer-Review-Bericht ermittelten bewährten Verfahren sowie auf die sektorspezifischen Grundsätze der ESMA für Umsiedlungen aus dem Vereinigten Königreich in die EU-27 (25); begrüßt die kontinuierliche Überwachung der Aufsichtspraktiken durch die Europäischen Aufsichtsbehörden bei der Bewertung der Verlagerung von Unternehmen in die EU (26); betont, dass weiter daran gearbeitet werden muss, die Bankenunion zu vollenden und die Kapitalmarktunion zu vertiefen, um eine weitere Konzentration von Finanzdrehkreuzen zu verhindern und Größenvorteile zu nutzen; |
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72. |
erinnert an die in der ersten Gemeinsamen Erklärung zum Handels- und Kooperationsabkommen enthaltene Zusage, eine Vereinbarung über die Regulierungszusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich bei Finanzdienstleistungen zu unterzeichnen, die kein rechtlich verbindliches Dokument wäre, aber eine Grundlage für eine regelmäßige, strukturierte Zusammenarbeit bieten würde; stellt fest, dass diese Vereinbarung von der Kommission fertiggestellt und angenommen wurde; begrüßt die erfolgreiche Unterzeichnung bilateraler Vereinbarungen zwischen Regulierungsbehörden und Aufsichtsbehörden der EU und des Vereinigten Königreichs auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten, darunter zwischen der britischen Finanzaufsichtsbehörde, der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde und der ESMA, einer multilateralen Vereinbarung mit den zuständigen nationalen Behörden der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums und einzelner Vereinbarungen mit den zuständigen nationalen Behörden (27); |
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73. |
begrüßt die Unterzeichnung der Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Finanzdienstleistungsbereich zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich durch die Kommission und das Schatzamt des Vereinigten Königreichs, mit der ein Rahmen für die Zusammenarbeit bei der Regulierung von Finanzdienstleistungen, einschließlich des Gemeinsamen Forums der EU und des Vereinigten Königreichs für Finanzregulierung, geschaffen wurde; betont, dass sich die Parteien des Forums im Geiste der loyalen Zusammenarbeit engagieren und das Forum nutzen sollten, um beiderseitige Bedrohungen für die Finanzstabilität und den Verbraucherschutz zu ermitteln und anzugehen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern sowie auf neue Entwicklungen und Innovationen auf den Märkten einzugehen; betont, dass das Forum transparent arbeiten muss, wobei die Interessenträger bei Bedarf einbezogen werden müssen; verfolgt mit Interesse mögliche künftige Gespräche über Gleichwertigkeitsbeschlüsse im Einklang mit den in der Vereinbarung festgelegten Tätigkeiten, wenn die Ergebnisse mit den Standards und Zielen der EU im Einklang stehen, wobei das Ziel darin besteht, größere Vorteile beim Marktzugang zu erzielen, und weist darauf hin, dass Gleichwertigkeit nach wie vor ein einseitiger und autonomer Prozess ist; |
Energie
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74. |
betont vor dem Hintergrund des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und der anhaltenden Energiekrise die neuerliche Bedeutung einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich im Energiebereich, damit sie sich nicht gegenseitig in Gefahr bringen; betont, wie wichtig es ist, den gegenseitigen Nutzen eines integrierten und vernetzten Energiesystems, das auf gemeinsamen technischen und marktwirtschaftlichen Grundsätzen beruht, so weit wie möglich zu maximieren; stellt fest, dass der Energiehandel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich im Laufe des Jahres 2022 erheblich zugenommen hat; |
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75. |
fordert einen ausgewogenen und koordinierten Ansatz zur Verwirklichung der Ziele des Grünen Deals und REPowerEU sowie der Unabhängigkeit bei der Energieversorgung für die EU und das Vereinigte Königreich; fordert beide Parteien auf, die technologische Zusammenarbeit, die Entwicklung von Kompetenzen und den Austausch von Daten im Energiesektor zu stärken; betont, wie wichtig die FuE-Zusammenarbeit, auch im Rahmen von Euratom, im Bereich kritischer Technologien ist, die für den digitalen und ökologischen Wandel erforderlich sind; |
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76. |
bedauert ungeachtet des Umstands, dass das Vereinigte Königreich und die EU ihre Ziele im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien für 2030 bekräftigt haben, die jüngsten Änderungen der Klimaschutzpolitik der Regierung des Vereinigten Königreichs, insbesondere, dass das Verbot des Verkaufs neuer Benzin- und Dieselfahrzeuge und die schrittweise Abschaffung neuer gasbefeuerter Heizkessel für die Beheizung von Wohnungen auf 2035 verschoben wurde; begrüßt die Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Offshore-Energie; betont, dass die Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Technologien für erneuerbare Energien sowohl für die Union als auch für das Vereinigte Königreich wichtig ist, und fordert die Weiterentwicklung von Energietechnologien im Einklang mit den Zielen im Zusammenhang mit dem Klimawandel; fordert die Schaffung eines wirksamen Rahmens für Handelsbestimmungen für Stromflüsse und für die Stabilität und Vorhersehbarkeit des Energiemarkts, um Preis- und Marktmanipulationen zu verhindern; fordert, den Einsatz erneuerbarer Energien in der Nordsee zu beschleunigen, wobei eine gute Raumplanung sicherzustellen ist; |
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77. |
ist besorgt über die Ergebnisse der von den jeweiligen Übertragungsnetzbetreibern im Mai 2021 vorgelegten gemeinsamen Kosten-Nutzen-Analyse, die ein hohes Risiko von Marktmanipulation und Marktstörungen aufgezeigt hat; weist darauf hin, dass der Vorschlag zur Überarbeitung der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) (28) neue Bestimmungen über die Marktüberwachung für Erzeuger aus Drittländern enthält und dass diese für das Vereinigte Königreich gelten würden, um die Stabilität und Vorhersehbarkeit des Marktes zu erhöhen; fordert beide Parteien auf, ihre Bemühungen um die Entwicklung von Handelsbestimmungen für Stromflüsse zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gemäß Artikel 312 des Handels- und Kooperationsabkommens zu verstärken; |
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78. |
weist darauf hin, dass die Aufrechterhaltung solider Beziehungen zwischen den Energiemärkten des Vereinigten Königreichs und der EU, unter anderem durch die umfassende Nutzung bestehender und geplanter Stromverbindungsleitungen, im Interesse aller liegt, und fordert eine koordinierte Entwicklung kritischer Infrastrukturen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, insbesondere im Energiesektor, um deren Robustheit zu erhöhen und das Risiko von Störungen der Infrastrukturen und Ausfällen der Energieversorgung zu verringern; |
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79. |
betont die einzigartige Situation der Insel Irland in Bezug auf den Stromhandel mit dem Vereinigten Königreich und unterstreicht, dass eine etwaige Störung des Elektrizitätsbinnenmarkts negative Auswirkungen auf Verbraucher und Unternehmen auf der Insel Irland hätte; fordert, dass der Besitzstand der EU im Energiebereich in Nordirland weiter Anwendung findet, da dies erforderlich ist, um die Kontinuität des Elektrizitätsbinnenmarkts auf der Insel Irland nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU sicherzustellen; |
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80. |
betont, dass die bestehenden Rechtsvorschriften im Energiebereich keine direkten Aspekte der Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich regeln, und fordert angesichts der klaren Verbindung zwischen beiden Seiten und der Tatsache, dass alle getroffenen Entscheidungen beide betreffen, eine verstärkte Zusammenarbeit in diesem Bereich, insbesondere zur Senkung des Energiebedarfs und zur Förderung von Energieeffizienz und Kapazitäten zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen; |
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81. |
ist der Ansicht, dass gemeinsame Vorschriften für erneuerbare Offshore-Energie und für Pipeline-Infrastrukturen angesichts des zweiten Nordseegipfels im April 2023 in Ostend, auf dem vereinbart wurde, das Potenzial erneuerbarer Energien besser zu nutzen, von wesentlicher Bedeutung sind, um kommerzielle Abkommen mit dem Vereinigten Königreich in diesen Bereichen zu erleichtern; |
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82. |
ist besorgt darüber, dass kein wichtiges langfristiges Abkommen über den Stromhandel zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU erzielt wurde; stellt fest, dass die Nordsee ein Kraftwerk für erneuerbare Energien ist, und hebt das Potenzial der Küste des Vereinigten Königreichs für die EU im Bereich der erneuerbaren Energien hervor; |
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83. |
vertritt die Auffassung, dass ein Abkommen über die Zusammenarbeit im Energiebereich im Einklang mit der allgemeinen Vereinbarung über die künftigen Beziehungen und auf der Grundlage einer soliden Steuerung und gleicher Wettbewerbsbedingungen im gegenseitigen Interesse beider Parteien läge, um kontinuierliche Energieflüsse zu gewährleisten, da die derzeitigen Energiebestimmungen des Handels- und Kooperationsabkommens im Juni 2026 auslaufen, auch wenn sie verlängert werden können; |
Fischerei
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84. |
weist darauf hin, dass die gesamten Auswirkungen des Brexit noch nicht vollständig bekannt sind, nicht zuletzt deshalb, weil die Umsetzung des Handels- und Kooperationsabkommens in Bezug auf die Fischerei noch nicht vollständig abgeschlossen ist und erst nach Ablauf des Übergangszeitraums am 30. Juni 2026 abgeschlossen sein wird; hebt hervor, dass das Handels- und Kooperationsabkommen angesichts nach wie vor auftretender Probleme getreu umgesetzt werden muss; teilt die im Durchführungsbericht der Kommission vertretene Auffassung, dass „nach wie vor einige Herausforderungen [bestehen]“, wie etwa die Durchführung der im Abkommen vorgesehenen Regelungen für den Stromhandel und die vollständige und korrekte Umsetzung der Bestimmungen über die Fischerei; |
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85. |
fordert die Kommission auf, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit der gegenseitige Zugang zu Gewässern und Fischereiressourcen auch nach dem 30. Juni 2026 erhalten bleibt und die Quoten für die Fischer aus der EU nicht weiter verringert werden; fordert, dass der Austausch von Fangquoten zwischen den Vertragsparteien so gestaltet wird, dass er einfach und für die Branche zu bewältigen ist; fordert die Kommission nachdrücklich auf, alle Verhandlungstüren mit dem Vereinigten Königreich offen zu halten, um stabile, dauerhafte Lösungen zu finden, die für beide Seiten vorteilhaft sind, stabile und vorhersehbare Bedingungen für die Fischer und die gesamte Fischerei bieten und den Zeitraum nach 2026 abdecken; merkt an, dass die Bestimmungen des Handels- und Kooperationsabkommens im Energiebereich und jene über den gegenseitigen Zugang zu Gewässern und Fischereiressourcen eine übereinstimmende Geltungsdauer aufweisen, und weist auf die implizite Verknüpfung dieser beiden sektoralen Bereiche im Handels- und Kooperationsabkommen hin; |
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86. |
merkt an, dass sich Irland aufgrund seiner Grenze zu Nordirland in einer einzigartigen Lage befindet, und weist auf das nachbarschaftliche Abkommen über den gegenseitigen Zugang zu der sich auf null bis sechs Seemeilen erstreckenden Zone sowie auf die historische Abhängigkeit von einem gegenseitigen Zugang zu den Gewässern des Vereinigten Königreichs hin; |
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87. |
ist sehr besorgt über die Ungewissheit, die durch die in Teil Zwei Teilbereich Fünf (Fischerei) des Handels- und Kooperationsabkommens enthaltene Überprüfungsklausel (Artikel 510), die nach Ablauf von vier Jahren nach dem Ende des Anpassungszeitraums zur Anwendung kommt, geschaffen wird; fordert die Kommission auf, rasch und auf konsequente und transparente Weise Verhandlungen über ein mehrjähriges Abkommen für die Zeit nach 2026 aufzunehmen und dabei für Stabilität, wirtschaftliche Tragfähigkeit und Vorhersehbarkeit für den Sektor zu sorgen; betont, dass dieses Abkommen mit der allgemeinen Überprüfung des Handels- und Kooperationsabkommens verknüpft werden muss und darin keine weiteren Verluste bei den Quotenanteilen für die EU zugelassen werden dürfen; hält es in diesem Zusammenhang für sehr wichtig, alle Aspekte des Handels- und Kooperationsabkommens miteinander zu verknüpfen und insbesondere den Zugang des Vereinigten Königreichs zum Binnenmarkt an die Fischereibestimmungen des Handels- und Kooperationsabkommens zu knüpfen; |
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88. |
bekräftigt, dass der dauerhafte gegenseitige Zugang zu Gewässern und Fischereiressourcen als grundlegendes Element der Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich erachtet und demnach in Verbindung mit den zahlreichen anderen Fragen in Bezug auf den Handel und den Zugang zum Binnenmarkt behandelt werden muss; weist die Kommission darauf hin, dass es sicherzustellen gilt, dass das Handels- und Kooperationsabkommen ab 2026, d. h. nach dem Ende des Übergangszeitraums, auf stabile und dauerhafte Weise Anwendung findet; |
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89. |
weist darauf hin, dass in dem Fall, dass das Vereinigte Königreich beschließen sollte, den Zugang von Fischereifahrzeugen der EU zu den Gewässern des Vereinigten Königreichs nach Ablauf des Anpassungszeitraums einzuschränken, die EU Maßnahmen zum Schutz ihrer Interessen ergreifen könnte; weist darauf hin, dass diese Maßnahmen gemäß dem Handels- und Kooperationsabkommen die Wiedereinführung von Zöllen und Kontingenten für aus dem Vereinigten Königreich eingeführten Fisch und die Aussetzung anderer Teile des Handels- und Kooperationsabkommens umfassen können, falls die Gefahr ernsthafter wirtschaftlicher oder sozialer Schwierigkeiten für Fischereigemeinschaften in der EU besteht; betont, dass die EU in diesem Zusammenhang erwägen sollte, andere spezifische Teile des Handels- und Kooperationsabkommens wie den Zugang des Vereinigten Königreichs zum europäischen Strommarkt und weiteren wichtigen Sektoren im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens an den Zugang der EU zu den Gewässern und Fischereiressourcen des Vereinigten Königreichs zu knüpfen; |
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90. |
fordert das Vereinigte Königreich auf, von der Ergreifung jeglicher diskriminierender einseitiger technischer Maßnahmen abzusehen; bekräftigt, dass das Handels- und Kooperationsabkommen vorsieht, dass technische Maßnahmen verhältnismäßig sein, auf den besten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und gleichermaßen für Schiffe beider Seiten gelten sollten und im Voraus mitgeteilt werden müssen; betont die Rolle des Sonderausschusses für Fischerei bei der Suche nach einem gemeinsamen Ansatz bei technischen Maßnahmen und bei der Erörterung jeglicher Maßnahmen, die eine Partei der jeweils anderen mitgeteilt hat; weist darauf hin, dass dem Handels- und Kooperationsabkommen zufolge jede Partei verpflichtet ist, bei jeder Maßnahme in diesem Bereich genau zu begründen, warum diese nicht diskriminierend ist, und weist darauf hin, dass auf der Grundlage wissenschaftlich überprüfbarer Daten die langfristige ökologische Nachhaltigkeit sichergestellt werden muss; bekräftigt, dass es äußerst wünschenswert ist, dass sich das Vereinigte Königreich so weit wie möglich an die Rechtsvorschriften der EU hält; betont, dass es diesbezüglich einer besseren Koordinierung mit der EU bedarf und dass geeignete Mitteilungs- und Beteiligungsverfahren eingeführt werden sollten; fordert die Kommission auf, insbesondere darauf zu achten, ob diese Bedingungen eingehalten werden, und entschieden zu reagieren, wenn das Vereinigte Königreich in diskriminierender Weise handelt; |
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91. |
betont insbesondere, dass die Ausweisung von Meeresschutzgebieten diskriminierungsfrei, wissenschaftlich fundiert und in verhältnismäßiger Weise erfolgen muss; betont, dass die Meeresschutzgebiete mit eindeutig festgelegten Erhaltungszielen eingerichtet werden sollten und nicht als Instrument für die Einschränkung des ausländischen Zugangs zu den jeweiligen Gewässern genutzt werden sollten; bedauert in diesem Zusammenhang das einseitige Vorgehen des Vereinigten Königreichs bei der Ausweisung von Gebieten mit Einschränkungen für die Fischerei um die Doggerbank sowie die Tatsache, dass das Vereinigte Königreich plant, diese Gebiete für andere wirtschaftliche Tätigkeiten zu nutzen; |
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92. |
lehnt alle einseitig gefassten Beschlüsse ab, mit denen Fangmöglichkeiten festgelegt werden, die gegen das Völkerrecht verstoßen oder den besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten zuwiderlaufen und somit die Glaubwürdigkeit internationaler Abkommen infrage stellen und die Nachhaltigkeit der Nutzung gemeinsamer Ressourcen untergraben; fordert die Kommission nachdrücklich auf, alle notwendigen und verhältnismäßigen Maßnahmen zu ergreifen, um Streitigkeiten mit den betreffenden internationalen Partnern beizulegen und die Einhaltung völkerrechtlicher Verpflichtungen sicherzustellen; |
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93. |
weist darauf hin, dass sich die Beziehungen zwischen den Ländern des Nordatlantiks durch den Brexit verändert haben; ist der Ansicht, dass der Brexit nicht dazu genutzt werden sollte, die Aufteilung der Quoten in den Abkommen mit den nördlichen Ländern zu verfälschen; beharrt darauf, dass die historische Aufteilung der Fangmöglichkeiten geachtet werden sollte, wobei stets die besten verfügbaren wissenschaftlichen Daten und Gutachten zugrunde gelegt werden sollten; fordert die Kommission auf, mit ihren Partnern im Nordostatlantik stabile und langfristige Fischereibewirtschaftungsvereinbarungen zu treffen; |
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94. |
ist besorgt über die Lizenzierung von EU-Schiffen; stellt fest, dass Schiffe mit einer Länge von weniger als zwölf Metern zu denjenigen gehören, die am stärksten durch Verzögerungen bei der Erteilung von Fanglizenzen oder durch den Entzug der Lizenzen geschädigt wurden, da viele von ihnen während des gesamten Bezugszeitraums nicht mit Schiffsüberwachungssystemen ausgestattet waren; bedauert, dass die gemäß der EU-Reglementierung geltenden Vorschriften für Schiffsüberwachungssysteme, die vor dem Brexit auch für das Vereinigte Königreich verbindlich waren, im Handels- und Kooperationsabkommen nicht berücksichtigt wurden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Bemühungen um eine Einigung über die ungelösten Fragen im Zusammenhang mit der Lizenzerteilung fortzusetzen, zu denen unter anderem die Frage des Umfangs des Zugangs für lizenzierte Fischereifahrzeuge in den Gewässern des Vereinigten Königreichs und den unmittelbar der englischen Krone unterstehenden Gebieten gehört, und gemeinsam mit dem Vereinigten Königreich ein praxistaugliches Lizenzierungssystem für die Zukunft zu entwickeln; |
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95. |
weist darauf hin, dass handwerkliche Fischer und insbesondere jene in Nordfrankreich und in der Normandie, deren Schiffe nicht das Fanggebiet wechseln können, stark von Problemen im Zusammenhang mit der Lizenzierung von EU-Schiffen beeinträchtigt werden; |
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96. |
fordert die Vertragsparteien des Handels- und Kooperationsabkommens auf, ihre Bemühungen um die Förderung einer nachhaltigen Fischerei und eines verantwortungsvollen Fischereimanagements auf internationaler Ebene zu verstärken, indem sie die Einrichtung regionaler Fischereiorganisationen unterstützen; fordert insbesondere die Kommission nachdrücklich auf, zwecks Einrichtung einer regionalen Fischereiorganisation im Südatlantik mit den staatlichen Stellen des Vereinigten Königreichs und den anderen beteiligten Parteien zusammenzuarbeiten; |
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97. |
bekundet seine Besorgnis über die Auswirkungen der Verlagerung des Fischereiaufwands infolge der Umsetzung des Handels- und Kooperationsabkommens, insbesondere im Ärmelkanal; fordert die Kommission auf, einen regionalen Bewirtschaftungsplan für den Ärmelkanal und die Nordsee vorzuschlagen, um diese Auswirkungen zu verringern und eine Überfischung zu verhindern; |
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98. |
begrüßt, dass sowohl die EU als auch das Vereinigte Königreich der Allianz für Maßnahmen zur Bekämpfung der IUU-Fischerei angehören, die im Juni 2022 geschaffen wurde, um für einen größeren Ehrgeiz und mehr Maßnahmen im Kampf gegen IUU-Fischerei auf internationaler Ebene zu sorgen; |
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99. |
bekräftigt seine Forderung, dass die Kommission ihre Rolle als Repräsentantin der EU im Umgang mit Nicht-EU-Staaten nutzt, um in grenzüberschreitenden Situationen mit Nicht-EU-Staaten verstärkt partizipative Bewirtschaftungsmodelle und gemeinsame Bewirtschaftung vorzuschlagen; |
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100. |
betont, dass dafür gesorgt werden muss, dass die Arbeit des Sonderausschusses für Fischerei transparent ist und das Parlament regelmäßig über diese Arbeit und die gefassten Beschlüsse unterrichtet wird; |
Koordinierung der sozialen Sicherheit
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101. |
stellt mit Befriedigung fest, dass die Durchführung des Protokolls über die Koordinierung der sozialen Sicherheit im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens bislang problemlos verlief und dass in 2021 und 2022 keine strukturellen Probleme festgestellt wurden; hebt jedoch hervor, dass es wichtig ist, über ein dynamisches Protokoll zu verfügen, das sich an die Überarbeitungen der Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit anpasst; |
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102. |
stellt fest, dass der Sonderausschuss für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit im Jahr 2021 Änderungen an den Anhängen des Protokolls angenommen hat, um zu bestätigen, dass die Mitgliedstaaten weiterhin zulassen, dass Arbeitnehmer, die in das Vereinigte Königreich oder aus dem Vereinigten Königreich entsandt werden, unter bestimmten Voraussetzungen den Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit des Entsendestaats unterliegen; stellt weiterhin fest, dass in 2022 vorbereitende Maßnahmen ergriffen wurden, um die Finanzbestimmungen über die Erstattung der Kosten für Sachleistungen bei Krankheit, die von einem anderen als dem zuständigen Staat erbracht werden, umzusetzen; |
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103. |
begrüßt die Annahme des Beschlusses 1/2023 zur Genehmigung der Nutzung des elektronischen Austauschs von Informationen der sozialen Sicherheit (EESSI) durch den Sonderausschuss für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens (29) vor dem Hintergrund des Protokolls und begrüßt überdies, dass in Erwägung gezogen wird, die entsprechenden Bestandteile der Beschlüsse und Empfehlungen der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit im Zusammenhang mit dem Protokoll mittels einer Empfehlung des Sonderausschusses anwendbar werden zu lassen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten erneut auf, dafür zu sorgen, dass der EESSI so bald wie möglich voll funktionsfähig wird, und die Möglichkeiten zu nutzen, die die vorhandenen EU-Mittel bieten, um den EESSI vollständig umzusetzen und die öffentliche Verwaltung weiter zu digitalisieren; |
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104. |
zeigt sich besorgt über die jüngsten Entwicklungen, durch die die im Handels- und Kooperationsabkommen enthaltenen Bestimmungen über gleiche Wettbewerbsbedingungen im Arbeits- und Sozialbereich im Vereinigten Königreich untergraben werden könnten; bedauert in diesem Zusammenhang zutiefst, dass das Verbot der Bereitstellung von Leiharbeitskräften durch Arbeitsvermittler als Ersatz für Arbeitnehmer, die an Arbeitskampfmaßnahmen teilnehmen, im Juli 2022 aufgehoben wurde, wodurch das Recht der Arbeitnehmer, kollektive Maßnahmen zu ergreifen, wozu auch das Streikrecht zu zählen ist, untergraben wird; fordert die Regierung des Vereinigten Königreichs auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die in den Artikeln des Handels- und Kooperationsabkommens dargelegten Grundsätze gleicher Wettbewerbsbedingungen zu wahren; |
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105. |
stellt fest, dass die Regierung des Vereinigten Königreichs im Juni 2021 ihre Absicht angekündigt hat, ein zentrales Durchsetzungsgremium für den Bereich Arbeitsrecht einzurichten, das die Aufgabe haben soll, eine zentrale Überwachung des Arbeitsrechts sicherzustellen (30), um die Koordinierung und Effektivität der bestehenden Gremien zu verbessern und die Durchsetzung auf neue Bereiche auszuweiten; stellt jedoch fest, dass bis dato keine weiteren Fortschritte bei diesem Vorhaben zu verzeichnen sind; fordert die Kommission auf, die Durchsetzung der einschlägigen arbeits- und sozialrechtlichen Standards – wie auch im Handels- und Kooperationsabkommen gefordert – und alle diesbezüglichen Entwicklungen auch weiterhin sorgfältig zu beobachten und ihre Bemühungen gemeinsam mit der Regierung des Vereinigten Königreichs fortzusetzen, um die vollständige Einhaltung des Handels- und Kooperationsabkommens sicherzustellen; |
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106. |
bedauert nachdrücklich die diskriminierende Behandlung von Arbeitnehmern aus fünf EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2021 durch das Vereinigte Königreich, was die Gebührenermäßigung für langfristige Arbeitsvisa betrifft; bedauert ferner, dass das Vereinigte Königreich in der Folge auf die Anwendung von Artikel 18 Absatz 2 der Europäischen Sozialcharta verzichtet hat und ab Februar 2022 somit Ermäßigungen der beschäftigungsbezogenen Visumgebühren, die allen EU-Bürgern zugutekamen, weggefallen sind; fordert die Kommission auf, alle in diesem Zusammenhang notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und diese Frage auch künftig im Rahmen des Partnerschaftsrates und des Sonderausschusses für gleiche Ausgangsbedingungen für einen offenen und fairen Wettbewerb und eine nachhaltige Entwicklung zur Sprache zu bringen; |
Zusammenarbeit im Bereich der Polizei und Justiz in strafrechtlichen Angelegenheiten
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107. |
weist darauf hin, dass die Anwendung von Teil Drei des Handels- und Kooperationsabkommens über die Zusammenarbeit im Bereich der Polizei und Justiz in strafrechtlichen Angelegenheiten die Achtung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, wie unter anderem in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert, und die Verpflichtung zu einem hohen Schutzniveau für personenbezogene Daten voraussetzt; weist darauf hin, dass eine wirksame, enge und beiderseitig nutzbringende Zusammenarbeit im Bereich der Polizei und Justiz zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich im Hinblick auf ihre geografische Nähe und ihre gemeinsamen Herausforderungen wichtig ist; |
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108. |
betont, dass die EMRK ein rechtsverbindliches Instrument im Vereinigten Königreich ist und dass Gesetzesvorschläge mit ihren Normen vereinbar und mit den darin verankerten Rechten und Freiheiten im Einklang stehen sollten; betont, dass in Artikel 524 des Handels- und Kooperationsabkommens vorgesehen ist, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich auf der Notwendigkeit beruht, die in dieser Konvention verankerten Rechte und Freiheiten in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet umzusetzen; bringt seine Besorgnis über die Diskussionen im Vereinigten Königreich über den Austritt aus der EMRK zum Ausdruck und weist auf die diesbezüglichen Bedenken des Menschenrechtskommissars des Europarats (31) hin; weist auf die im Handels- und Kooperationsabkommen enthaltene Bestimmung hin, wonach dieser Teil außer Kraft gesetzt wird, wenn das Vereinigte Königreich oder ein Mitgliedstaat die EMRK aufkündigen; |
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109. |
bringt seine tiefe Besorgnis über die derzeitigen Gesetzgebungsverfahren im Vereinigten Königreich zum Ausdruck, die diese Bedingungen gefährden würden, insbesondere das Gesetz über beibehaltenes EU-Recht (Retained EU Law Bill), das Gesetz über Datenschutz und digitale Informationen (Data Protection and Digital Information (No. 2) Bill, DPDI2) und das Gesetz über illegale Migration (Illegal Migration Bill); |
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110. |
weist darauf hin, dass Teil Drei des Handels- und Kooperationsabkommens erweiterte Datenströme zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, etwa den Austausch von DNA-Daten, Fluggastdatensätzen und Strafregisterinformationen, ermöglicht; hebt daher hervor, dass es von größter Bedeutung ist, dass das Vereinigte Königreich sicherstellt, dass das Schutzniveau dem von der Europäischen Union gewährten Schutzniveau im Wesentlichen gleichwertig ist, um zu vermeiden, dass die EU-Standards und damit die Grundrechte der EU-Bürger beim Datenaustausch mit dem Vereinigten Königreich gefährdet werden; fordert daher die Kommission auf, die Auswirkungen des DPDI2 auf die Datenschutzrechte der EU-Bürger genau zu prüfen; |
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111. |
hebt die ernstzunehmende Gefahr hervor, die mit der Weitergabe personenbezogener Daten an Drittländer verbunden ist, die kein angemessenes Schutzniveau bieten; weist darauf hin, dass ein primärer Datenempfänger personenbezogene Daten nur dann weiter übermitteln darf, wenn der Empfänger ebenfalls Vorschriften unterliegt, die ein angemessenes Schutzniveau gewährleisten; betont daher, dass das Vereinigte Königreich sicherstellen muss, dass seine Datenübermittlungen an Drittländer auf angemessenen Garantien beruhen, und dass ein Datenschutzniveau garantiert wird, das dem von der Europäischen Union gewährten Schutzniveau gleichwertig ist; |
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112. |
betont, dass die Umsetzung des DPDI2 des Vereinigten Königreichs in seiner derzeitigen Form den dem Vereinigten Königreich erteilten Angemessenheitsbeschluss weiter gefährden könnte; weist darauf hin, dass die Kommission zugesagt hat, die Situation genau zu überwachen und Angemessenheitsbeschlüsse aufzuheben, wenn der Schutz der Privatsphäre im Vereinigten Königreich nicht mehr „im Wesentlichen gleichwertig“ ist; |
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113. |
bedauert zutiefst die Bestimmungen des DPDI2, durch die neue delegierte Rechtsetzungsbefugnisse für die britischen Regierung eingeführt würden, um Datenverarbeitungstätigkeiten zu Zwecken der nationalen Sicherheit, der Strafverfolgung und des Zugangs der Behörden zu von privaten Unternehmen gehaltenen personenbezogenen Daten zu legalisieren; ist zutiefst besorgt über die Einführung delegierter Rechtssetzungsbefugnisse, die es der britischen Regierung ermöglichen, bestimmte grundlegende Aspekte des Datenschutzrechts durch abgeleitetes Recht zu ändern; unterstreicht die Gefahr, die diese delegierten Befugnisse für die Rechtssicherheit und die Zukunft des Angemessenheitsbeschlusses für das Vereinigte Königreichs darstellen; |
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114. |
verurteilt die allgemeine und umfassende Ausnahmeregelung von den Datenschutzgrundsätzen und den Rechten der betroffenen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu Einwanderungszwecken, die das Vereinigte Königreich in seinem Datenschutzgesetz für sich vorgesehen hat; ist der Ansicht, dass die Ausnahmeregelung für Fälle, in denen die Durchsetzung der Rechte betroffener Personen eine wirksame Einwanderungskontrolle oder die Untersuchung oder Aufdeckung von Tätigkeiten gefährden würde, die die Aufrechterhaltung einer wirksamen Einwanderungskontrolle untergraben würden, nicht mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit vereinbar ist und daher nicht ausreicht, um willkürliche Entscheidungen zu verhindern; fordert die Kommission auf, die Entwicklung des Verfahrens zur gerichtlichen Überprüfung des DPDI2 in Bezug auf die Ausnahmeregelung für die Einwanderung genau zu überwachen; |
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115. |
bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass das vom Vereinigten Königreich vorgeschlagene DPDI2 eine automatisierte Entscheidungsfindung ermöglichen würde; betont, dass dieser Gesetzesentwurf Einzelpersonen ihres Rechts berauben könnte, das in der EU nach der Datenschutz-Grundverordnung der EU (32) und international im Rahmen des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten geschützt ist, nicht einer Entscheidung unterworfen zu werden, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung (einschließlich Profiling) beruht, die sich rechtlich oder ähnlich erheblich auf sie auswirkt; fordert die Kommission auf, die Lage genau und kontinuierlich zu überwachen; |
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116. |
bedauert zutiefst die Bestimmungen im neuen DPDI2 des Vereinigten Königreichs, durch die die Pflichten der für die Datenverarbeitung Verantwortlichen und der Auftragsverarbeiter geschwächt werden, einschließlich der neuen Bestimmungen, nach denen nur eine leitend verantwortliche Person bei der Verarbeitung benannt werden muss, was wahrscheinlich zu einem hohen Risiko für Einzelpersonen führt; bedauert gleichermaßen die Bestimmungen, mit denen die Anforderung gestrichen wird, einen nicht im Vereinigten Königreich ansässigen Vertreter für die für die Verarbeitung Verantwortlichen und die Auftragsverarbeiter zu benennen, der den Datenschutzvorschriften des Vereinigten Königreichs unterliegt, sowie die Bestimmungen, mit denen die Verpflichtung abgeschafft wird, vor der Verarbeitung die Datenschutzaufsichtsbehörde des Vereinigten Königreichs zu konsultieren, wenn aus der Bewertung des Verantwortlichen hervorgeht, dass die Verarbeitung wahrscheinlich zu einem hohen Risiko führen wird; |
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117. |
bringt seine Besorgnis über Klauseln im neuen DPDI2 zum Ausdruck, durch die die Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde (Information Commissioner’s Office, ICO) untergraben und Befugnisse eingeführt würden, die es der Regierung ermöglichen, das ICO bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu behindern; |
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118. |
hebt hervor, dass die Datenschutzaufsichtsbehörde des Vereinigten Königreichs zahlreiche Fälle von Mängeln bei der Durchsetzung festgestellt hat und dass ihre Statistiken nur sehr geringe effektive Durchsetzungsraten aufweisen; weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines hohen Datenschutzniveaus die vorgesehenen Vorschriften durchgesetzt werden müssen und Einzelpersonen Zugang zu einem wirksamen Beschwerdeverfahren haben müssen; ist ferner besorgt über die Änderung, die in Bezug auf die Entscheidung, bei Beschwerden nicht tätig zu werden, und die Aufnahme von Kriterien wie den dem Beauftragten zur Verfügung stehenden Ressourcen eingeführt wird, was sich negativ auf die Wirksamkeit der Beschwerden auswirken wird; |
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119. |
weist darauf hin, dass die Massenüberwachungsprogramme des Vereinigten Königreichs nicht den Standards entsprechen, die den Datenschutzvorschriften der EU im Wesentlichen gleichwertig sind; fordert das Vereinigte Königreich erneut auf, die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union in diesem Bereich zu berücksichtigen; |
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120. |
fordert das Vereinigte Königreich nachdrücklich auf, die Datenschutzanforderungen für die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen im Einklang mit Artikel 552 des Handels- und Kooperationsabkommens zu erfüllen; bedauert den langen Übergangszeitraum von drei Jahren, durch den sich die Umsetzung der Anforderung, die personenbezogenen Daten der Fluggäste nach ihrer Ausreise aus dem Land zu löschen, verzögert; |
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121. |
betont, dass in Artikel 541 des Handels- und Kooperationsabkommens ein Änderungsverfahren für den Fall vorgesehen ist, dass das EU-Recht nach dem Prüm-Rahmen wesentlich geändert wird; weist daher darauf hin, dass die Beteiligung des Vereinigten Königreichs am neu überarbeiteten Prüm-Rahmen nicht automatisch erfolgt und daran geknüpft werden sollte, dass das Vereinigte Königreich seine derzeitigen Menschenrechtsstandards aufrechterhält sowie einen angemessenen Datenschutzrahmen und wirksame rechtliche Garantien sicherstellt, die eine wesentliche Voraussetzung für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen sind; |
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122. |
weist darauf hin, dass die beiden Angemessenheitsbeschlüsse für das Vereinigte Königreich 2025 auslaufen und dass die Kommission jederzeit eingreifen kann, wenn das Vereinigte Königreich vom derzeit geltenden Datenschutzniveau abweicht; weist darauf hin, dass das Vereinigte Königreich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unterliegt und sich an die EMRK halten muss, wenn es sich diese Angemessenheitsbeschlüsse zunutze machen will; weist darauf hin, dass es im Hinblick auf die notwendige Überarbeitung des Angemessenheitsbeschlusses für die Übermittlung personenbezogener Daten an das Vereinigte Königreich in zwei Jahren von größter Bedeutung ist, dass die durch die EMRK geschützten Rechte nicht verhandelbar sind, und dass das Europäische Parlament jede Nichteinhaltung genau und regelmäßig überwacht; fordert die Behörden des Vereinigten Königreichs auf, von dem Erlass von Rechtsvorschriften abzusehen, die das angemessene Schutzniveau gefährden würden; |
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123. |
bedauert zutiefst den erheblichen Anstieg der Zahl der EU-Bürger, denen die Einreise in das Vereinigte Königreich verweigert wurde und die folglich nach Ablauf des Übergangszeitraums zurückgekehrt sind; bedauert, dass das Vereinigte Königreich bei den Visagebühren für die Bürger einiger EU-Länder eine differenzierte Behandlung anwendet; ist besorgt darüber, dass die Visaverfahren für EU-Bürger langwierig und umständlich sind; fordert das Vereinigte Königreich auf, keinen Unterschied zwischen EU-Bürgern aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit zu machen, und zwar weder bei der Registrierung im Rahmen des Verfahrens für EU-Bürger zur Beantragung eines Rechtes auf Aufenthalt im Vereinigten Königreich noch bei Mobilitäts- und Visafragen; betont, dass derartige Praktiken gegen die im Handels- und Kooperationsabkommen verankerten Grundsätze der Gegenseitigkeit und der Nichtdiskriminierung verstoßen, und fordert die Kommission auf, diese Entwicklungen genau zu beobachten; |
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124. |
weist darauf hin, dass das Grundrecht auf ein faires Verfahren unter anderem das Auskunftsrecht, das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen, das Recht auf einen Rechtsbeistand, das Recht auf die Unschuldsvermutung und das Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung sowie besondere Garantien für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind, und das Recht auf Prozesskostenhilfe, das auch im Rahmen der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen mit Drittländern gewährleistet werden muss, umfasst; |
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125. |
weist darauf hin, dass zur Gewährleistung wirksamer Auslieferungsverfahren Haftbefehle unverzüglich vollstreckt werden müssen und dass für den Fall, dass eine Person der Auslieferung nicht zustimmt, innerhalb von 21 Tagen nach der Verhaftung eine Anhörung stattfinden muss; weist darauf hin, dass diese Fristen nicht überschritten werden dürfen, wenn das Grundrecht auf ein faires Verfahren sichergestellt werden soll; fordert das Vereinigte Königreich auf, die im Handels- und Kooperationsabkommen festgelegten Fristen einzuhalten, um die Anwendung der Rechtshilfe zwischen den Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich zu erleichtern; |
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126. |
weist darauf hin, dass die Strafverfolgung und die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich gemäß Artikel 525 Absatz 1 des Handels- und Kooperationsabkommens auf der langjährigen Verpflichtung der Vertragsparteien beruhen, ein hohes Schutzniveau für personenbezogene Daten sicherzustellen, auch in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Europol und Eurojust; besteht darauf, dass der Austausch personenbezogener Daten mit den in den Bereichen Justiz und Inneres tätigen Agenturen nur dann zulässig sein sollte, wenn die Einhaltung der EU-Datenschutzstandards gewährleistet wird und die Menschenrechte eingehalten werden; |
Teilnahme an Unionsprogrammen
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127. |
weist darauf hin, dass das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich einen Teil enthält, in dem die Teilnahme des Vereinigten Königreichs an Programmen der Union, die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und die Finanzbestimmungen geregelt sind; ist der Ansicht, dass die darin festgelegten Bedingungen und Regeln eine faire Grundlage für die Teilnahme des Vereinigten Königreichs darstellen und dazu beitragen würden, den Schutz der finanziellen Interessen der Union sicherzustellen; ist der Ansicht, dass die Teilnahme von Drittländern an Programmen der Union erhebliche Vorteile für die EU mit sich bringt und dazu beiträgt, die Beziehungen zwischen der EU und ihren Partnern zu stärken; bedauert allerdings den allgemeinen Mangel an einem regionalen Aspekt und an Interreg-Programmen mit dem Vereinigten Königreich als Drittland-Partner; bekräftigt seine Forderung (33) nach einer Auslotung von Möglichkeiten für die Teilnahme des Vereinigten Königreichs bzw. von Teilen des Vereinigten Königreichs an Unionsprogrammen; |
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128. |
bedauert, dass das Vereinigte Königreich infolge seines Austritts aus der EU den Zugang zu EU-Forschungsprogrammen verloren hat, und hebt die Bedeutung und den gegenseitigen Nutzen einer fortgesetzten Zusammenarbeit bei Forschung und Innovation zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich hervor; |
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129. |
begrüßt die zwischen der Kommission und der Regierung des Vereinigten Königreichs erzielte politische Einigung über die Assoziierung des Vereinigten Königreichs mit den Programmen Horizont Europa und Copernicus dahingehend, dass dadurch letztendlich Klarheit für alle Begünstigten, die an den Programmen im Vereinigten Königreich und in Europa beteiligt sind, geschaffen wird; |
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130. |
betont, dass das Abkommen über die Assoziierung des Vereinigten Königreichs mit dem Programm Horizont Europa nur für das laufende Programm gilt und die Beteiligung des Vereinigten Königreichs an und dessen finanziellen Beitrag zu künftigen Forschungsprogrammen der EU unberührt lässt; fordert die umfassende Einbeziehung des Europäischen Parlaments in die künftige Umsetzung der Assoziierung des Vereinigten Königreichs mit dem Programm Horizont Europa und künftigen Forschungsprogrammen der EU; |
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131. |
betont, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Beiträgen des Vereinigten Königreichs zu den Programmen Horizont Europa und Copernicus sowie zwischen den Vorteilen, die das Land im Gegenzug erhalten wird, gefunden werden muss, wobei auch die umfassenderen Vorteile, die sich aus der Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ergeben, berücksichtigt werden müssen; begrüßt die Kooperationsbereitschaft der Kommission bei der Neuaushandlung der Beiträge des Vereinigten Königreichs und erwartet, dass das Vereinigte Königreich einen ähnlichen, flexiblen Ansatz verfolgt; |
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132. |
zeigt sich besorgt aufgrund der neuen Haushaltsregelung in Bezug auf den finanziellen Beitrag des Vereinigten Königreichs zum Programm Horizont Europa im Falle einer unzureichenden Leistung, da sich diese von dem Verfahren und den Grundsätzen unterscheidet, die ursprünglich im Handels- und Kooperationsabkommen festgelegt worden waren; bedauert, dass das neue Abkommen einen rückwirkenden automatischen Korrekturmechanismus für den finanziellen Beitrag des Vereinigten Königreichs enthält, der nicht im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens ausgehandelt wurde; |
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133. |
bedauert zutiefst, dass die Regierung des Vereinigten Königreichs die einseitige politische Entscheidung getroffen hat, sich nicht an den Programmen Erasmus+, „Kreatives Europa“ und „Europäisches Solidaritätskorps“ zu beteiligen, obschon sich das EU-Verhandlungsteam offen gezeigt hat; ist davon überzeugt, dass diese Entscheidung für beide Seiten Nachteile mit sich bringen wird, da Menschen und Organisationen in der EU und im Vereinigten Königreich um lebensverändernde Chancen, die sich im Rahmen von Austausch- und Kooperationsprojekten ergeben hätten, gebracht werden; |
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134. |
weist darauf hin, dass zahlreiche Interessenträger aus den Bereichen Bildung, Kultur und Jugend sowohl in der EU als auch im Vereinigten Königreich eine erneute Assoziierung des Vereinigten Königreichs mit den Programmen Erasmus+, „Kreatives Europa“, „Europäisches Solidaritätskorps“ und „Horizont Europa“ fordern; fordert, dass das Thema in verschiedenen politischen Kontexten beleuchtet wird und praktische Zwischenlösungen eruiert werden, um den Verlust von Möglichkeiten abzumildern; betont für den Fall, dass sich das Vereinigte Königreich erneut an EU-Programmen beteiligen will, der finanzielle Beitrag des Landes gerecht gestaltet werden sollte und die Inklusivität sowie die Vielfalt der Teilnehmer an den Programmen sichergestellt sein sollten; |
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135. |
nimmt den übermäßigen bürokratischen Aufwand zur Kenntnis, der durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU entstanden ist; nimmt mit Besorgnis die Unsicherheit und die Schwierigkeiten zur Kenntnis, die für Studierende, Lehrkräfte und Kunst- und Kulturschaffende, die im Vereinigten Königreich lernen, lehren, künstlerisch tätig sein und arbeiten möchten, entstanden sind, insbesondere den Mangel an verfügbaren Informationen zu administrativen Anforderungen und den beispiellosen Verwaltungsaufwand für die Konsulate und Verwaltungen des Vereinigten Königreichs und der Mitgliedstaaten; |
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136. |
nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass zahlreiche Bildungs-, Jugend- und Kultureinrichtungen und -organisationen aus der EU und dem Vereinigten Königreich ihre Beziehungen – trotz fehlender finanzieller Mittel und höherem Aufwand und erhöhten Hindernissen in der Verwaltung – auf bilateraler Basis fortsetzen; ist besorgt darüber, dass nicht alle Organisationen in der Lage sein könnten, die zusätzlichen personellen Ressourcen zu finanzieren, die für die Aufrechterhaltung oder Weiterführung dieser Beziehungen erforderlich sind; |
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137. |
hebt den bedeutenden Nutzen hervor, den das Erasmus+-Programm nicht nur für Studierende an Hochschulen, Auszubildende, erwachsene Lernende und junge Menschen, sondern auch für Lehrkräfte, Wissenschaftler, Forscher, das Verwaltungspersonal sowie für Bildungseinrichtungen im Allgemeinen und die Gesellschaft als Ganzes hat und der sich nicht am Umfang der Mittelausstattung des Programms bemessen lässt; |
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138. |
bedauert, dass die Regierung des Vereinigten Königreichs bei Erasmus+ allein auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis achtet, ein beschränkter Ansatz, der die zahlreichen Vorteile, d. h. den Austausch von Wissen und übertragbaren Fähigkeiten, der Studierenden, Lehrkräften und Verwaltungspersonal zugutekommt, den Beitrag des Programms zur Förderung von Vielfalt an den Hochschulen und in Bildungseinrichtungen, zu mehr gegenseitigem Verständnis, der Verringerung von Vorurteilen und Diskriminierung, zum Kontakt britischer Lernender und Lehrender zu Mitstudierenden und Kollegen aus der EU und den Beitrag des Programms zur Verbesserung der Perspektiven und Chancen sowie zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit seiner Teilnehmer, außer Acht lässt; |
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139. |
begrüßt, dass der Europaminister, Leo Docherty, eingeräumt hat, dass die Teilnahme an Erasmus+ für das Vereinigte Königreich „sehr nutzbringend“ gewesen sei (34); |
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140. |
weist darauf hin, dass zum Zeitpunkt des Referendums über den EU-Verbleib im Jahr 2016 immerhin 5 % der Studierenden im Vereinigten Königreich EU-Bürger aus den übrigen 27 Mitgliedstaaten waren (35), die somit einen großen Anteil an der Gesamtheit der ausländischen Studierenden im Vereinigten Königreich ausmachten; |
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141. |
stellt fest, dass einige Erasmus+-Projekte aus dem Programmplanungszeitraum 2014-2020, an denen Organisationen aus dem Vereinigten Königreich beteiligt waren, im Mai 2023 noch immer liefen, weshalb es schwierig ist, die Auswirkungen des Ausscheidens des Vereinigten Königreichs aus dem Erasmus+-Programm abschließend angemessen zu bewerten; |
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142. |
nimmt die Schaffung des Turing-Programms durch die Regierung des Vereinigten Königreichs zur Kenntnis; bedauert jedoch, dass dieses Programm nur den Bereich der Outgoing-Mobilität von Studierenden, nicht aber die Bereiche Jugend und Sport abdeckt (36); stellt fest, dass das Turing-Programm, bei dem die Regierung des Vereinigten Königreichs auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis achtet, deshalb nicht als gleichwertiger Ersatz für Erasmus+ angesehen werden kann; unterstreicht die Bedeutung der Mobilität von Mitarbeitern, die durch das Turing-Programm aktuell nicht abgedeckt wird; |
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143. |
stellt fest, dass die von Interessenträgern im Vereinigten Königreich zur Funktionsweise des Turing-Programms im Vergleich zum Erasmus+-Programm geäußerten Bedenken das Fehlen von Regelungen zur Unterstützung der Mobilität von Mitarbeitern, die begrenzten Fördermittel für den nicht universitären Austausch und das Erfordernis, jährlich einen neuen Förderantrag zu stellen, betreffen (37); |
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144. |
begrüßt die neue Möglichkeit für Begünstigte von Mobilitätsbeihilfen im Rahmen von Erasmus+, 20 % der Finanzhilfen für die internationale Outgoing-Mobilität außerhalb der 33 Länder des Programms Erasmus+ zu verwenden; weist jedoch darauf hin, dass dieser Anteil nicht vollständig einem bestimmten Partnerland zugewiesen werden kann und offenkundig kein Ersatz für die aufgrund des Ausscheidens des Vereinigten Königreichs aus dem Erasmus+-Programm verpassten Chancen ist; |
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145. |
begrüßt die Schaffung des Taith-Programms durch die walisische Regierung, das sich sowohl auf die Incoming- als auch auf die Outgoing-Mobilität erstreckt; weist darauf hin, dass dieses Programm, genau wie das Turing-Programm, nicht den Bereich Sport abdeckt, jedoch Mobilitätsaktivitäten für Sportteams unterstützt; |
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146. |
begrüßt, dass die schottische Regierung aktuell an einem ähnlichen Programm arbeitet, das sich sowohl auf die Incoming- als auch auf die Outgoing-Mobilität erstreckt; fordert die schottische Regierung auf, zu prüfen, ob im Rahmen ihres Programms dieselben Bereiche wie bei Erasmus+ (allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport) abgedeckt werden können; |
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147. |
begrüßt die Entscheidung der irischen Regierung, die Erasmus+-Mobilität bei Studierenden der Hochschulen in Nordirland unabhängig von ihrer Nationalität finanziell zu fördern, indem sie während der Zeit ihres Austauschs an irischen Hochschulen eingeschrieben werden; nimmt zur Kenntnis, dass die irische Regierung derzeit an der Entwicklung eines ähnlichen Programms für Auszubildende arbeitet; |
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148. |
ist besorgt angesichts des erheblichen Rückgangs der Zahl an Studierenden aus der EU an Hochschulen im Vereinigten Königreich, die bei Studierenden im ersten Studienjahr zwischen 2020/2021 und 2021/2022 im Vergleich zur Anzahl der Studierenden aus anderen Regionen um ganze 50 % abgenommen hat (38); betont, dass dies ganz klar auf das Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus dem Erasmus+-Programm, die Aufhebung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von EU-Studierenden bei Studiengebühren und Stipendien und die Schwierigkeiten beim Erhalt eines Studentenvisums zurückzuführen ist; weist darauf hin, dass europäische Studierende zur Vielfalt in einer großen Bandbreite von Studienfächern beigetragen haben, während internationale Studierende aus Nicht-EU-Ländern eher spezifische Fächer wie Ingenieur- und Betriebswissenschaft studieren; stellt fest, dass an den Hochschulen im Vereinigten Königreich immer mehr ausländische Studierende, insbesondere aus Indien und China (39) (40), studieren, die zu deren finanziellen Stabilität beitragen; |
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149. |
stellt fest, dass viele Hochschulen im Vereinigten Königreich zu den besten weltweit gezählt werden können (41); weist darauf hin, dass das Ende der Kooperationsprojekte zwischen diesen Hochschulen und den EU-Hochschulen der Forschung und der wissenschaftlichen Exzellenz in Europa abträglich ist; |
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150. |
weist darauf hin, dass elf Hochschulen im Vereinigten Königreich Allianzpartner im Rahmen der Initiative „Europäische Hochschulen“ sind; bedauert, dass ihre Teilnahme mit dem Auslaufen der Allianzen der ersten Generation (Ende des Jahres 2024) enden wird; stellt fest, dass die Hochschulen im Vereinigten Königreich zwar an den Allianzen der Initiative „Europäische Hochschulen“ teilnehmen dürfen, aber nicht mehr in die Leitungsstruktur einbezogen werden können, wodurch sie de facto zu Partnern zweiter Klasse werden; fordert sie zur Fortsetzung der Partnerschaft im Rahmen der Initiative „Europäische Hochschulen“ auf; |
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151. |
weist darauf hin, dass die zahlreichen Partnerschaften, die es zwischen Hochschulen im Vereinigten Königreich und EU-Hochschulen im Rahmen des Erasmus+-Programms gab, bilateral jeweils neu ausgehandelt werden müssen, wobei die Gefahr besteht, dass kleinere Hochschulen außen vor bleiben; |
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152. |
weist erneut darauf hin, dass die Forschungszusammenarbeit zwischen den Hochschulen in Europa, insbesondere in den Bereichen Wissenschaft und Innovation, in dieser Hinsicht von zentraler Bedeutung ist; |
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153. |
hebt hervor, dass alle interessierten Nachbarländer und gleichgesinnten Länder, einschließlich des Vereinigten Königreichs, willkommen sind, sich an dem Programm Erasmus+ zu beteiligen und auf diese Weise die europäischen Bildungssysteme zu unterstützen; bedauert, dass sich das Vereinigte Königreich nicht an den Initiativen und Maßnahmen beteiligt, die konzipiert wurden, um bis 2025 einen echten Europäischen Bildungsraum zu schaffen, wodurch die Zusammenarbeit weiter belastet wird; |
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154. |
betont, dass sich das Vereinigte Königreich weiterhin am Europäischen Hochschulraum („Bologna-Prozess“) beteiligt; fordert das Vereinigte Königreich, die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre Arbeit an einer uneingeschränkten gegenseitigen Anerkennung von akademischen Qualifikationen fortzusetzen; |
Kultur
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155. |
bedauert, dass das nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und nach dem Ende der Beteiligung des Landes an der Freizügigkeit ausgehandelte Handels- und Kooperationsabkommen keine Bestimmungen im Zusammenhang mit der Kultur sowie der Kultur- und Kreativbranche enthält, was zu administrativen Hindernissen für Künstler auf Tournee, insbesondere für aufstrebende und unabhängige Künstler, führt; |
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156. |
befürwortet die neue und fortgesetzte Zusammenarbeit von Künstlern und anderen in der Kultur- und Kreativbranche bzw. in der Kultur- und Kreativwirtschaft tätigen Personen aus der EU und dem Vereinigten Königreich; bedauert, dass die Zahl der Unionsbürger, die in der Kultur- und Kreativbranche bzw. der Kultur- und Kreativwirtschaft im Vereinigten Königreich arbeiten, seit dem Brexit deutlich zurückgegangen ist; |
Jugend
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157. |
bedauert, dass das Handels- und Kooperationsabkommen keine Bestimmungen zur Jugend, zum Jugendaustausch, zu Jugendprojekten, zum Jugenddialog und zur Freiwilligenarbeit enthält; ist besorgt über den Umstand, dass so gut wie keines der zuvor über Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps geförderten Jugendprojekte für Kinder im Schulalter nun über das Turing-Programm der Regierung des Vereinigten Königreichs gefördert wird; stellt fest, dass Klassenfahrten und die Mobilität von Jugendlichen durch die neuen Einreisebestimmungen im Vereinigten Königreich und den Umstand, dass die Schulen für die Visa der einzelnen Schüler aufkommen müssen, beeinträchtigt werden; fordert daher die Schaffung eines Reisesystems für Jugendgruppen, an dem sich junge Menschen im Alter von unter 18 Jahren beteiligen können; |
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158. |
stellt fest, dass die Au-pair-Branche vom Brexit und von den neuen Einwanderungsvorschriften im Vereinigten Königreich stark in Mitleidenschaft gezogen wurde, da Au-pair-Kräfte aus der EU kein Visum im Rahmen des Jugendmobilitätsprogramms „Youth Mobility Scheme“ erhalten können, wie dies bei Au-pair-Kräften aus ausgewählten Ländern außerhalb der EU der Fall ist; hebt hervor, dass alle interessierten Nachbarländer und gleichgesinnten Länder, einschließlich des Vereinigten Königreichs, willkommen sind, sich an dem Programm für das Europäische Solidaritätskorps zu beteiligen, mit dem Möglichkeiten zur Freiwilligenarbeit und zur Zusammenarbeit zwischen jungen Menschen in ganz Europa gefördert werden; |
Sport
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159. |
bedauert, dass das Handels- und Kooperationsabkommen keine Bestimmungen zum Aufbau von Kapazitäten in Organisationen, Partnerschaften und beim Austausch an der Basis und auf Profiebene in den Bereichen Sport und eSport enthält, was negative Auswirkungen auf die Sportbranche sowohl in der EU als auch im Vereinigten Königreich nach sich zieht; stellt fest, dass der Bereich Sport vom Turing-Programm, das das Erasmus+-Programm ersetzt, nicht abgedeckt wird, sodass mit Blick auf sportbezogene Kooperationsprojekte eine Lücke entstanden ist; |
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160. |
stellt fest, dass sich die Sportbranche im Vereinigten Königreich nicht länger an das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache Bosman vom 15. Dezember 1995 (42) gebunden sieht, nach dem für Spieler und Sportler in der EU Freizügigkeit gilt; stellt mit Besorgnis fest, dass sich dieser Umstand zusammen mit der Erfordernis, im Besitz einer Arbeitserlaubnis zu sein, um im Vereinigten Königreich Spiele bestreiten zu können, nachteilig auf die Mitwirkung von EU-Sportlern in Teams oder an Profi-Wettbewerben im Vereinigten Königreich auswirkt und dass sich deren Zahl dadurch möglicherweise verringert; |
Betroffene Regionen
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161. |
betont, dass es wichtig ist, die Auswirkungen des Handels- und Kooperationsabkommens – einschließlich der sozialen Auswirkungen – auf regionaler Ebene zu quantifizieren, um maßgeschneiderte Maßnahmen zugunsten der am stärksten betroffenen Regionen und der dortigen Gemeinschaften sowie der privaten und öffentlichen Unternehmen ergreifen zu können; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, die Mittel aus der Brexit-Reserve wirksamer und in vollem Umfang zu nutzen, um die betroffenen Wirtschaftszweige wie die Fischwirtschaft sowie die Küstenstädte und -gemeinden zu fördern; fordert insbesondere, dass KMU, die in Grenzregionen niedergelassen sind und deren Geschäftstätigkeiten in besonderem Maße vom Markt im Vereinigten Königreich abhängig sind, gezielt unterstützt werden; |
Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik
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162. |
bedauert, dass im Handels- und Kooperationsabkommen, abgesehen von den Bereichen Cybersicherheit, Terrorismusbekämpfung und Massenvernichtungswaffen, keine Bestimmungen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Außenpolitik und Verteidigung enthalten sind, da das Vereinigte Königreich nicht bereit war, über solche Bestimmungen zu verhandeln; würdigt angesichts der aktiven Rolle, die das Vereinigte Königreich im Bereich der europäischen Sicherheit und Verteidigung gespielt hat, die Beiträge des Landes zur Unterstützung der Sicherheit und der territorialen Integrität der Ukraine; erinnert jedoch angesichts des Angriffs auf die europäische Sicherheitsarchitektur infolge des russischen Aggressionskriegs gegen die Ukraine daran, dass die Unterzeichnung eines strukturierten Rahmens für die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in außen- und sicherheitspolitischen Angelegenheiten effektiver wäre als die derzeitige Ad-hoc-Zusammenarbeit; betont, dass der Dialog mit dem Vereinigten Königreich über mögliche Wege für einen strukturierten und regelmäßigen Dialog, Zusammenarbeit und Koordinierung im Bereich der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik im Einklang mit den Bestimmungen der Politischen Erklärung aus dem Jahr 2021 und auch im Rahmen der Partnerschaft EU-NATO, der Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, des Europarats, der Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG) und anderer internationaler Foren intensiviert werden muss; betont, dass es wichtig ist, die Sanktionsregelungen zu koordinieren; begrüßt die Diskussion über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik in der Parlamentarischen Partnerschaftsversammlung EU-Vereinigtes Königreich; |
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163. |
begrüßt die enge Zusammenarbeit und Koordination zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich als Reaktion auf den rechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine; fordert die EU und das Vereinigte Königreich auf, innerhalb der internationalen Gemeinschaft die größtmögliche Einigkeit bei der Verurteilung des russischen Vorgehens und der Verteidigung der Grundsätze der Souveränität und der territorialen Integrität, des Völkerrechts und der regelbasierten internationalen Ordnung im Rahmen der Vereinten Nationen und ihrer Charta sowie anderer multilateraler Foren zu wahren; fordert eine ebenso starke Zusammenarbeit und Koordination beim Wiederaufbau der Ukraine nach dem Krieg; fordert die Behörden des Vereinigten Königreichs und der EU auf, in abgestimmter Weise darauf hinzuarbeiten, dass eingefrorene russische Vermögenswerte für den Wiederaufbau der Ukraine verwendet werden können; |
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164. |
begrüßt die gute Abstimmung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich bei den Sanktionen gegen Russland; fordert, dass die Durchsetzung von Sanktionen weiter intensiviert wird; begrüßt die gemeinsamen Reisen von Beamten aus der EU und dem Vereinigten Königreich in Drittländern mit dem Ziel, dass die Sanktionen wirksam umgesetzt werden; |
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165. |
räumt ein, dass die subnationale Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, insbesondere in der unmittelbaren europäischen Nachbarschaft in Bereichen von beiderseitigem Interesse, etwa Mobilität – unter anderem von Militärpersonal und Militärgütern –, eine nachhaltige Bewirtschaftung der Nordsee, des Ärmelkanals und der Irischen See, Handel, Klimaschutz, Bildung, Digitalisierung, Menschenrechte und soziale Rechte sowie Sicherheit, ein unausgeschöpftes Potenzial birgt, das sich durch Initiativen für die bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit zwischen den Regionen der EU und des Vereinigten Königreichs, beispielsweise im Rahmen des Straits Committee, erschließen lässt, und zwar gegebenenfalls durch ein spezielles Programm der EU für die interregionale Zusammenarbeit, sofern die Regierung des Vereinigten Königreichs einen finanziellen Beitrag zu diesem Programm leistet und die teilnehmenden Regionen gebührend konsultiert und in seine Entwicklung einbezogen werden; |
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166. |
fordert die Kommission auf, das Potenzial der Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in einer Weise zu maximieren, die beiden Vertragsparteien durch eine freundschaftliche Zusammenarbeit bei gemeinsamen Fragen in internationalen Foren und in Bezug auf Drittländer zugutekommt, insbesondere um die höchsten Zielvorstellungen im Zusammenhang mit Klimaschutzmaßnahmen zu erreichen und die Bemühungen um eine gerechte und inklusive Förderung des ökologischen Wandels in allen Wirtschaftszweigen zu koordinieren, während gleichzeitig die industrielle Souveränität und die internationale Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden; |
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167. |
fordert eine Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich der Cybersicherheit, da diese sowohl in der EU als auch im Vereinigten Königreich Auswirkungen auf zahlreiche Bereiche von gegenseitigem Interesse hat, insbesondere auf die Bereiche Digitales und Finanzen sowie Informationstechnologie, Verteidigung, Energie und Forschung sowie Entwicklung; |
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168. |
begrüßt die ersten beiden Treffen der EPG im Oktober 2022 und Juni 2023, mit denen hinsichtlich der außen- und sicherheitspolitischen Herausforderungen, mit denen wir konfrontiert sind, eine Plattform für Diskussionen, Dialog und Zusammenarbeit zwischen den europäischen Partnern geboten wurde, um die Sicherheit auf dem europäischen Kontinent zu stärken und die politische und sicherheitspolitische Zusammenarbeit auf der Grundlage gemeinsamer Interessen weiterzuverfolgen; begrüßt, dass am ersten Treffen in Prag 44 Länder und am zweiten Treffen in Chișinău 45 Länder, darunter Schlüsselpartner wie das Vereinigte Königreich, teilnahmen; |
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169. |
fordert eine stärkere Einbindung des Vereinigten Königreichs an europäischen Sicherheits- und Verteidigungsprojekten; begrüßt in diesem Zusammenhang den Beschluss der Mitglieder der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) und des Rates vom 14. November 2022, das Vereinigte Königreich einzuladen, am SSZ-Projekt „Militärische Mobilität“ teilzunehmen, wodurch die gegenseitige schnelle Hilfe bei der Sicherheit und Verteidigung verbessert würde; fordert die Mitgliedstaaten auf, das Verwaltungsabkommen über die militärische Mobilität mit dem Vereinigten Königreich so schnell wie möglich zu unterzeichnen; |
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170. |
fordert das Vereinigte Königreich nachdrücklich auf, bei den drängenden strategischen Herausforderungen weiter mit der EU zusammenzuarbeiten und für Komplementarität und Wirksamkeit der Maßnahmen zu sorgen; weist darauf hin, dass durch parallele Projekte für die Entwicklung von künftigen Luftkampfsystemen Ressourcen womöglich ineffizient eingesetzt werden und dass im Jahresbericht zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik 2022 empfohlen wird, die Projekte zusammenzuführen; schlägt vor, einen sinnvollen Dialog auch über andere Waffensysteme, Militärtechnologie und damit zusammenhängende Innovationen aufzunehmen, mit besonderem Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Effizienz von Ausgaben und Investitionen sowie der technischen Interoperabilität der Streitkräfte und Waffensysteme;
° ° ° |
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171. |
fordert die Kommission auf, sorgfältig zu beobachten, ob das Handels- und Kooperationsabkommen ordnungsgemäß angewandt wird, gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen zu ergreifen und mögliche Wege für eine weitere Zusammenarbeit in Anbetracht der bestehenden und künftigen Herausforderungen zu erkunden; |
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172. |
beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament des Vereinigten Königreichs zu übermitteln. |
(1) ABl. L 149 vom 30.4.2021, S. 10.
(2) ABl. L 29 vom 31.1.2020, S. 7.
(3) ABl. C 294 vom 23.7.2021, S. 18.
(4) ABl. C 214 vom 16.6.2023, S. 26.
(5) ABl. C 214 vom 16.6.2023, S. 54.
(6) Angenommene Texte, P9_TA(2023)0080.
(7) ABl. L 83 vom 22.3.2023, S. 1.
(8) ABl. C 294 vom 23.7.2021, S. 18.
(9) Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) (ABl. L 95 vom 15.4.2010, S. 1).
(10) Website der Regierung des Vereinigten Königreichs, „ The Windsor Framework – further detail and publications “ (Der Windsor-Rahmen – weiterführende Informationen und Veröffentlichungen), abgerufen am 29. September 2023.
(11) Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1954/2003 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2371/2002 und (EG) Nr. 639/2004 des Rates und des Beschlusses 2004/585/EG des Rates ( ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 22
(12) Verordnung (EU) 2021/1755 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 2021 zur Einrichtung der Reserve für die Anpassung an den Brexit, ABl. L 357 vom 8.10.2021, S. 1.
(13) Empfehlung Nr. 1/2023 des mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschusses vom 24. März 2023 zu Marktüberwachung und Durchsetzung (ABl. L 102 vom 17.4.2023, S. 84).
(14) „ Monitoring EU agri-food trade “ (Überwachung des EU-Handels mit Agrarlebensmitteln). Kommission, Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Brüssel, 2022.
(15) Studie des Ausschusses der Regionen zu dem Thema „ New trade and economic relations between EU-UK: the impact on regions and cities “ (Neue Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich: die Auswirkungen auf die Regionen und Städte), 2022.
(16) Verordnung (EU) 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (ABl. L 330 vom 23.12.2022, S. 1).
(17) Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“) (ABl. L 243 vom 9.7.2021, S. 1).
(18) Reuters, „ EU restarts work on EU-UK regulatory forum after Northern Ireland deal “, 8. März 2023.
(19) Britisches Parlament, „ Financial Services and Markets Bill “, 11. Mai 2023.
(20) Reuters, „ London is top global finance centre but lags in key areas, says study “, 27. Januar 2022.
(21) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R0410
(22) Studie – „ Recent trends in UK financial sector regulation and possible implications for the EU, including its approach to equivalence “, Europäisches Parlament, Generaldirektion Interne Politikbereiche, Fachabteilung Wirtschaft, Wissenschaft und Lebensqualität, 8. Februar 2023.
(23) EY, ‘ EY Financial Services Brexit Tracker:Movement within UK financial services sector stabilises five years on from Article 50 trigger “, 29. März 2022, London; Ausschuss für europäische Angelegenheiten des britischen Oberhauses, „ 1st Report of Session 2022-23:The UK-EU relationship in financial services “, 23. Juni 2022.
(24) ESMA42-111-7468, Peer review into the NCAs’ handling of relocation to the EU in the context of the UK’s withdrawal from the EU (https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/esma42-111-7468_brexit_peer_review_report.pdf).
(25) ESMA71-99-526.
(26) https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/esma42-111-7468_brexit_peer_review_report.pdf
(27) Britische Finanzaufsichtsbehörde, „ MoUs with European authorities in the areas of securities, investment services and asset management, insurance and pensions, and banking “ (Vereinbarungen mit europäischen Behörden in den Bereichen Sicherheiten, Investmentdienstleistungen und Verwaltung von Vermögenswerten, Versicherungen und Renten sowie Banking), 4. Januar 2021.
(28) Vorschlag vom 14. März 2023 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1227/2011 und (EU) 2019/942 für einen besseren Schutz der Union vor Marktmanipulation auf dem Energiegroßhandelsmarkt (COM(2023)0147).
(29) Vorläufige Agenda des Dritten Sonderausschusses für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, London, Juni 2023.
(30) Ministerium für Wirtschaft, Energie und Industriestrategie, Vereinigtes Königreich. Establishing a new single enforcement body for employment rights (Einrichtung eines neuen zentralen Durchsetzungsgremiums für den Bereich Arbeitsrecht), 2021
(31) https://www.coe.int/ca/web/commissioner/-/united-kingdom-commissioner-warns-against-regression-on-human-rights-calls-for-concrete-steps-to-protect-children-s-rights-and-to-tackle-human-rights-issues-in-northern-ireland
(32) Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1).
(33) Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 28. April 2021 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Handels- und Kooperationsabkommens im Namen der Union zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits und über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen (ABl. C 506 vom 15.12.2021, S. 159).
(34) Ausschuss für europäische Angelegenheiten des Oberhauses des Vereinigten Königreichs, „Corrected oral evidence:The future UK-EU relationship“ (Korrigierte mündliche Anhörung: künftige Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU), 7. März 2023.
(35) Corbett, A. und Hantrais, L., Higher education and research in the Brexit policy process (Hochschulbildung und Forschung im Rahmen des Brexit-Prozesses), 2023.
(36) Regierung des Vereinigten Königreichs, Website zum Turing-Programm.
(37) Ausschuss für europäische Angelegenheiten des Oberhauses des Vereinigten Königreichs, „The future UK-EU relationship - Fourth Report of Session 2022–23“ (Die künftige Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU – Vierter Sitzungsbericht 2022-23), 29. April 2023.
(38) Agentur des Vereinigten Königreichs für Hochschulstatistik (HESA), Chart 6 – First year non-UK domiciled students by domicile 2006/07 to 2021/22, 2023.
(39) HESA, Where do HE students come from? , 2023.
(40) Bericht des Geheimdienst- und Sicherheitsausschusses des britischen Parlaments über China.
(41) Weltweites Hochschulranking der Times: Higher Education 2023.
(42) Urteil des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Union royale belge des sociétés de football association und andere gegen Bosman und andere, ECLI:EU:C:1995:463.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4222/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)