Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52022XC0805(01)R(01)

Berichtigung der Bekanntmachung der Kommission über Leitlinien zur Unterstützung der Anwendung der Verordnung (EU) 2020/741 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung (ABl. C 298 vom 5.8.2022)

C/2024/4516

ABl. C, C/2024/90039, 5.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2022/5489/corrigendum/2024-07-05/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2022/5489/corrigendum/2024-07-05/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2020/741

5.7.2024

Berichtigung der Bekanntmachung der Kommission über Leitlinien zur Unterstützung der Anwendung der Verordnung (EU) 2020/741 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung

( Amtsblatt der Europäischen Union C 298 vom 5. August 2022 )

Seite 47, Anhang 3 Tabelle 3.6 „Definition von Sensitivitätsgruppen für Oberflächengewässer und Grundwasser (Quelle: Abschnitt 6.3.3 und Anhang D der ISO 16075-1:2020)“, Zeile „Hoch (I)“:

Anstatt:

„Sensitivitätsgruppe

Oberflächengewässer

Grundwasser

Hoch (I)

Vorhandensein von Oberflächenabflüssen während der Bewässerung oder Ansammlungen an der Oberfläche, die wahrscheinlich bei Regenereignissen weggespült werden.

Vorhandensein eines ungespannten Grundwasserleiters unterhalb des bewässerten Gebiets mit einem Tongehalt (2) von < 5 % in den oberen 2 m des Bodens.

Vorhandensein eines Grundwasserleiters in einer Tiefe von weniger als 5 m.“

muss es heißen:

„Sensitivitätsgruppe

Oberflächengewässer

Grundwasser

Hoch (I)

Vorhandensein von Oberflächenabflüssen während der Bewässerung oder Ansammlungen an der Oberfläche, die wahrscheinlich bei Regenereignissen weggespült werden.

Vorhandensein eines ungespannten Grundwasserleiters unterhalb des bewässerten Gebiets mit einem Tongehalt (2) von < 15 % in den oberen 2 m des Bodens.

Vorhandensein eines Grundwasserleiters in einer Tiefe von weniger als 5 m.“


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2022/5489/corrigendum/2024-07-05/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)


Top