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Die Rolle des Warnmechanismusberichts (WMB)

Der Warnmechanismusbericht (WMB) bildet den Auftakt des jährlichen Verfahrens zur Überwachung makroökonomischer Ungleichgewichte (VMU), mit dem proaktiv übermäßige makroökonomische Ungleichgewichte in der Europäischen Union (EU) ermittelt werden sollen.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss - Warnmechanismusbericht 2015 (gemäß den Artikeln 3 und 4 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte) (COM(2014) 904 final vom 28.11.2014).

ZUSAMMENFASSUNG

Der Warnmechanismusbericht (WMB) bildet den Auftakt des jährlichen Verfahrens zur Überwachung makroökonomischer Ungleichgewichte (VMU), mit dem proaktiv übermäßige makroökonomische Ungleichgewichte in der Europäischen Union (EU) ermittelt werden sollen.

WAS IST DER ZWECK DIESES BERICHTS?

Der Bericht stellt den Beginn des jährlichen VMU dar. Mit dem VMU sollen Ungleichgewichte, die einem reibungslosen Funktionieren der Wirtschaft der EU-Länder und der EU-Gesamtwirtschaft im Wege stehen und dem Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion abträglich sein können, ermittelt und behoben werden.

Der WMB wird zu Beginn jedes Europäischen Semesters der Koordinierung der Wirtschaftspolitik gleichzeitig mit dem Jahreswachstumsbericht veröffentlicht. Auf der Grundlage der wirtschaftlichen Auslegung eines aus Indikatoren bestehenden Scoreboards ermittelt der WMB die EU-Länder, die potenziell von Ungleichgewichten betroffen sind. Diese werden in einem zweiten Schritt einer vertieften Prüfung im Hinblick auf das Risiko eines Ungleichgewichts und auf entsprechende Anpassungen unterzogen.

Das Scoreboard besteht aus elf Hauptindikatoren sowie einer größeren Zahl von Hilfsindikatoren, die den Umfang der Ungleichgewichte umfassend abdecken. Dazu zählen externe Ungleichgewichte (Indikatoren für Leistungsbilanzen, Auslandsverschuldung, Exportleistung und Wettbewerbsfähigkeit), interne Ungleichgewichte (Indikatoren für Wohnimmobilienmärkte, private Verschuldung, öffentliche Verschuldung und den Finanzsektor) sowie Korrekturaspekte (Arbeitslosigkeit).

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die wesentlichen Feststellungen des WMB von November 2014 lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Makroökonomische Ungleichgewichte stellen nach wie vor ein großes Problem dar und unterstreichen die Notwendigkeit entschlossener, umfassender und abgestimmter Maßnahmen auf EU-Ebene;
  • die Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit wird auch künftig ein zentrales Anliegen bleiben, insbesondere für EU-Länder mit großen externen Ungleichgewichte;
  • die in den meisten EU-Ländern hohe Verschuldung von öffentlichem und privatem Sektor und die vielfach zu verzeichnenden hohen Auslandsverbindlichkeiten stellen nach wie vor eine erhebliche Gefährdung für Wachstum, Arbeitsplätze und Finanzstabilität dar;
  • Arbeitslosigkeit und andere soziale Indikatoren sind in mehreren EU-Ländern noch immer äußerst besorgniserregend;
  • eine der Hauptprioritäten besteht darin, zur Erholung des Potenzialwachstums wirkungsvolle Investitionen zu fördern.

Gestützt auf die wirtschaftliche Auslegung des VMU-Scoreboards ist die Kommission zu folgender Auffassung gelangt:

  • In 16 EU-Ländern ist eine eingehende Analyse gerechtfertigt: in Belgien, Bulgarien, Deutschland, Irland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Ungarn, der Niederlande, Portugal, Rumänien, Slowenien, Finnland, Schweden und dem Vereinigten Königreich (1).
  • Im Fall der Länder, die finanziellen Beistand erhalten (Griechenland und Zypern), werden Ungleichgewichte und Korrekturmaßnahmen im Rahmen der makroökonomischen Anpassungsprogramme dieser Länder überwacht.
  • Bei den anderen EU-Ländern ist keine weitere Analyse im Rahmen des VMU erforderlich.
  • Die eingehenden Analysen wurden am 27. Februar 2015 veröffentlicht und in die Länderberichte der Kommission aufgenommen.

Die Feststellungen des WMB müssen durch die Eurogruppe (sofern sie Länder des Euro-Raums betreffen) und die Wirtschafts- und Finanzminister der EU geprüft werden. Unter Berücksichtigung ihrer Rückmeldungen prüft die Kommission die betroffenen EU-Länder, um festzustellen, ob Ungleichgewichte bzw. übermäßige Ungleichgewichte bestehen. Die entsprechenden Erkenntnisse werden in den im Rahmen des Europäischen Semesters veröffentlichten länderspezifischen Empfehlungen berücksichtigt.

HINTERGRUND

Das sogenannte „ Sechserpaket “ trat im Dezember 2011 in Kraft. Es führte eine breiter angelegte haushaltspolitische Überwachung ein, um proaktiv Probleme zu ermitteln, die insbesondere mit Immobilienblasen in Bezug auf die Zahlungsfähigkeit gegenüber dem Ausland oder einem Rückgang der Wettbewerbsfähigkeit verbunden sind. Der WMB ist Teil der regelmäßigen Überwachung gemäß dem VMU.

Weitere Informationen finden sich hier:

Letzte Aktualisierung: 20.05.2015



(1) Zum 1. Februar 2020 tritt das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union aus und ist dann ein Drittland (Nicht-EU-Land).

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