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Šis dokuments ir izvilkums no tīmekļa vietnes EUR-Lex.

Die Wettbewerbspolitik der EU im Jahr 2014

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Die Wettbewerbspolitik der EU im Jahr 2014 – COM(2015) 247 final

ZUSAMMENFASSUNG:

WAS IST DER ZWECK DIESES BERICHTS?

Der jährliche Bericht über die Wettbewerbspolitik bietet ausführliche Informationen über die wichtigsten von der Europäischen Kommission in Sachen EU-Wettbewerbsrecht während des vergangenen Jahres angenommenen Strategien, Rechtsvorschriften und Beschlüsse.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Dieser Bericht fasst den Beitrag der Wettbewerbspolitik in bestimmten Branchen im Jahr 2014 zusammen.

Die Wettbewerbspolitik unterstützt einen digitalen Binnenmarkt durch die Gewährleistung fairer und gerechter Wettbewerbsbedingungen (d. h. Gewährleistung, dass der Binnenmarkt der EU für das digitale Zeitalter geeignet ist) in dieser Branche in der gesamten EU. Eine wirksame Durchsetzung der Wettbewerbspolitik sorgt dafür, dass sich kleine Unternehmen erfolgreich entwickeln und sie in Branchen, die von größeren Marktteilnehmern geprägt sind, Zugang zum Markt erlangen. Die Anwendung der Beihilfevorschriften auf den Breitbandsektor trägt zu einer guten Breitbandversorgung zu erschwinglichen Preisen bei. In den vergangenen drei Jahren hat die Kommission zum Beispiel im Breitbandbereich Beihilfen in Höhe von mehr als 10 Mrd. EUR genehmigt.

Im Energiesektor trägt die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts auch dazu bei, einen gerechten und diskriminierungsfreien Zugang zu Energieinfrastruktur zu gewährleisten. Hemmnisse für die Marktintegration werden beseitigt und zwischenstaatlicher sowie innerstaatlicher Wettbewerb in den EU-Ländern gefördert. Im Jahr 2014 startete die Kommission zum Beispiel eine sektorspezifische Untersuchung der nationalen Maßnahmen, eine ausreichende Stromversorgung sicherzustellen (sogenannte „Kapazitätsmechanismen“), um zu untersuchen, ob bestimmte Gestaltungsmerkmale von Kapazitätsmechanismen den Wettbewerb zwischen Stromversorgern verzerren oder den grenzüberschreitenden Handel behindern.

Im Bereich der Besteuerung verfolgt die Kommission das Ziel, potenzielle Wettbewerbsverzerrungen durch einen selektiven Steuervorteil für Unternehmen anzugehen. Rechtswidrige Verringerungen der Steuerbelastung für ausgewählte Unternehmen schaden nicht nur Wettbewerbern auf dem Markt, sondern auch den Steuerzahlern. In dieser Hinsicht schließt die Kommission demnächst eine Überprüfung der spezifischen Steuervorbescheide der EU-Länder ab, die von der Kommission dann bewertet werden, um sicherzustellen, dass kein einzelnes Unternehmen einen besonderen Vorteil durch die Zahlung unfairer Steuern erhält.

Im Jahr 2014 nahm die EU Richtlinie 2014/104/EU über Schadenersatzklagen wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen an. Diese Richtlinie erleichtert es europäischen Bürgern und Unternehmen, wirksamen Ersatz für den durch die Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht verursachten Schaden, z. B. durch Kartelle und den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, zu erhalten.

HINTERGRUND

Jährliche Berichte über die Wettbewerbspolitik

RECHTSAKT

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bericht über die Wettbewerbspolitik 2014 (COM(2015) 247 final vom 4.6.2015)

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Richtlinie 2014/104/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union (ABl. L 349 vom 5.12.2014, S. 1–19)

Letzte Aktualisierung: 18.01.2016

Augša