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Die Verordnung gilt für alle Batterien, einschließlich:
Sie enthält Bestimmungen zum gesamten Lebenszyklus von Batterien. Dazu gehören:
Mit der Verordnung werden die Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (siehe Zusammenfassung) und die Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten (siehe Zusammenfassung) geändert. Sie hebt die Richtlinie 2006/66/EG über die Entsorgung von Altbatterien (siehe Zusammenfassung) vom auf.
Die Verordnung ist am in Kraft getreten, mit Ausnahme bestimmter Vorschriften.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG (ABl. L 191 vom , S. 1–117).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2023/1542 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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