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Standards für Gleichbehandlungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung und Chancengleichheit

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Richtlinie (EU) 2024/1499 über Standards für Gleichbehandlungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung von Personen

Richtlinie (EU) 2024/1500 über Standards für Gleichbehandlungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in Arbeits- und Beschäftigungsfragen

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIEN?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Gleichbehandlungsstellen sind öffentliche Organisationen, die Diskriminierungsopfer unterstützen, Diskriminierung überwachen und darüber Bericht erstatten, die Gleichbehandlung fördern und zur Sensibilisierung für die Rechte der Menschen beitragen.

In den Richtlinien sind gemeinsame EU-weite Mindestanforderungen für Gleichbehandlungsstellen in einer Reihe von Schlüsselbereichen festgelegt. Insbesondere

  • verpflichten sie die Mitgliedstaaten der EU:
    • eine oder mehrere Gleichbehandlungsstellen zu benennen und sicherzustellen, dass diese Stellen unabhängig und ohne Beeinflussung von außen handeln können,
    • die Stellen mit den personellen, technischen und finanziellen Ressourcen auszustatten, um alle ihre Aufgaben wirksam zu erfüllen,
    • den Stellen die Befugnis zu erteilen, Maßnahmen zur Verhinderung von Diskriminierung und zur Förderung der Gleichbehandlung durchzuführen, zum Beispiel durch durchgängige Berücksichtigung von Gleichstellungsaspekten und positive Maßnahmen,
    • zur Sensibilisierung der allgemeinen Bevölkerung für das Bestehen von Gleichbehandlungsstellen und deren Diensten,
    • sicherzustellen, dass die Stellen gut für die Unterstützung von Diskriminierungsopfern aufgestellt sind,
    • Gleichbehandlungsstellen oder andere zuständige Stellen zu beauftragen, Untersuchungen vorzunehmen und in Diskriminierungsfällen eine alternative Streitbeilegung durchzuführen,
    • Gleichbehandlungsstellen die Befugnis zu erteilen, Stellungnahmen zu übermitteln und bei Diskriminierungsfällen in Gerichtsverfahren tätig zu werden;
  • die Zusammenarbeit zwischen den Gleichbehandlungsstellen und zwischen Gleichbehandlungsstellen und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen;
  • die Verpflichtung der nationalen Behörden, die Gleichbehandlungsstellen in Diskriminierungsfragen zu konsultieren;
  • dass die Gleichbehandlungsstellen Folgendes tun:
    • ein Arbeitsprogramm verabschieden, in dem ihre Prioritäten und künftigen Tätigkeiten ausgewiesen sind,
    • einen jährlichen Tätigkeitsbericht erstellen, der öffentlich zugänglich ist,
    • mindestens alle vier Jahre einen Bericht mit Empfehlungen über den Stand von Gleichbehandlung in ihrem Mitgliedstaat zu veröffentlichen;
  • die Verpflichtung der Gleichbehandlungsstellen, Daten über ihre eigenen Tätigkeiten zu erheben;
  • die Verpflichtung der Europäischen Kommission, eine Liste von Indikatoren für die Arbeitsweise der Gleichbehandlungsstellen zu erstellen und über die Anwendung und die praktischen Auswirkungen der Richtlinien Bericht zu erstatten;
  • eine Möglichkeit für das Europäische Parlament, die Arbeitsweise der Gleichbehandlungsstellen mit der Kommission im Rahmen der Überwachung und Berichterstattung zu erörtern.

WANN TRETEN DIE VORSCHRIFTEN IN KRAFT?

Die Richtlinien müssen bis zum in nationales Recht umgesetzt werden. Die in den Richtlinien enthaltenen Vorschriften gelten ab demselben Datum.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Richtlinie (EU) 2024/1499 des Rates vom über Standards für Gleichbehandlungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung von Personen ungeachtet ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, der Gleichbehandlung von Personen in Beschäftigung und Beruf ungeachtet ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Ausrichtung sowie von Frauen und Männern im Bereich der sozialen Sicherheit und im Bereich des Zugangs zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen und zur Änderung der Richtlinien 2000/43/EG und 2004/113/EG (ABl. L, 2024/1499, ).

Richtlinie (EU) 2024/1500 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Standards für Gleichbehandlungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in Arbeits- und Beschäftigungsfragen und zur Änderung der Richtlinien 2006/54/EG und 2010/41/EU (ABl. L, 2024/1500, ).

Letzte Aktualisierung:

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