Dette dokument er et uddrag fra EUR-Lex
Gleichbehandlungsstellen sind öffentliche Organisationen, die Diskriminierungsopfer unterstützen, Diskriminierung überwachen und darüber Bericht erstatten, die Gleichbehandlung fördern und zur Sensibilisierung für die Rechte der Menschen beitragen.
In den Richtlinien sind gemeinsame EU-weite Mindestanforderungen für Gleichbehandlungsstellen in einer Reihe von Schlüsselbereichen festgelegt. Insbesondere
Die Richtlinien müssen bis zum in nationales Recht umgesetzt werden. Die in den Richtlinien enthaltenen Vorschriften gelten ab demselben Datum.
Weiterführende Informationen:
Richtlinie (EU) 2024/1499 des Rates vom über Standards für Gleichbehandlungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung von Personen ungeachtet ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, der Gleichbehandlung von Personen in Beschäftigung und Beruf ungeachtet ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Ausrichtung sowie von Frauen und Männern im Bereich der sozialen Sicherheit und im Bereich des Zugangs zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen und zur Änderung der Richtlinien 2000/43/EG und 2004/113/EG (ABl. L, 2024/1499, ).
Richtlinie (EU) 2024/1500 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Standards für Gleichbehandlungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in Arbeits- und Beschäftigungsfragen und zur Änderung der Richtlinien 2006/54/EG und 2010/41/EU (ABl. L, 2024/1500, ).
Letzte Aktualisierung: