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In der Verordnung, auch bekannte als Datenverordnung, werden verschiedene Herausforderungen und Chancen durch Daten1 in der Europäischen Union (EU) thematisiert. Der Schwerpunkt liegt auf einem fairen Datenzugang und Nutzerrechten bei gleichzeitigem Schutz personenbezogener Daten. Zu den Zielen zählen:
Gewährleistung einer fairen Verteilung der Vorteile durch Daten unter den Interessenträgern;
Anregung eines wettbewerbsorientierten Datenmarktes;
Eröffnung von Chancen für datengetriebene Innovation und
Besserer Zugang zu Daten, insbesondere Daten durch vernetzte Produkte.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Mit der Verordnung wird eine faire Aufteilung des Wertes von Daten auf die Akteure der Datenwirtschaft gewährleistet. Sie legt fest, werwelche Daten unter welchen Bedingungen nutzen darf.
Daher sind Maßnahmen enthalten, durch die Nutzer vernetzter Produkte, von Smartphones und intelligenten Haushaltsgeräten bis zu intelligenten Industriemaschinen, Zugang zu den durch sie erfassten Daten erhalten können. Außerdem sind Maßnahmen für mehr Rechtssicherheit in Bezug auf Datenzugang und -nutzung, insbesondere im Zusammenhang mit vernetzten Produkten, enthalten, darunter:
klare Vorschriften zur erlaubten Datennutzung und den geltenden Bedingungen;
fortlaufende Anreize für Dateninhaber, in die Erhebung hochwertiger Daten zu investieren;
Vorschriften zur nahtlosen Übertragung wertvoller Daten zwischen Dateninhabern und Datennutzern unter Achtung der Vertraulichkeit;
Anreize für Einzelpersonen und Einrichtungen, ungeachtet ihrer Größe an der Datenwirtschaft teilzunehmen;
Vorschriften zu Nutzerrechten, Daten mit Dritten zu teilen;
Vorschriften zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Rechten des geistigen Eigentums mit Schutzvorkehrungen vor missbräuchlichem Verhalten und
ein System der angemessenen Gegenleistung für die Bereitstellung von Daten und ein Streitbeilegungsverfahren.
Weitere Maßnahmen umfassen das Folgende:
Schutz vor missbräuchlichen Vertragsklauseln, die dem angemessenen Datenaustausch im Wege stehen. Dazu gehört:
Schutz von Unternehmen vor ungerechtfertigten Vertragsklauseln durch Parteien in stärkeren Marktpositionen und
Ausarbeitung von Formulierungen eines Mustervertrags, mit dem Markteilnehmer faire Verträge zum Datenaustausch aufsetzen und aushandeln können.
Möglichkeiten für öffentliche Stellen, Zugang zu bestimmten Daten im Besitz von Unternehmen zu erhalten und diese zu nutzen, zum Beispiel für Reaktionen auf öffentliche Notlagen.
Leichterer Wechsel zwischen Anbietern von Datenverarbeitungsdiensten, um den Cloud-Markt in der EU zu eröffnen, und die schrittweise Abschaffung von Wechselentgelten für effizientere Dateninteroperabilität2.
Eine Ausnahme für Daten, die über vernetzte Produkte erhoben wurden, bezüglich der Bestimmungen von Richtlinie 96/9/EG, der Datenbankrichtlinie.
Schutz vor unrechtmäßigem staatlichem Zugang zu nicht-personenbezogenen Daten aus Drittstaaten.
Diese Verordnung berührt nicht Rechtsvorschriften der EU oder nationale Rechtsvorschriften über die Datenweitergabe, den Datenzugang und die Datennutzung zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder zur Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung oder für Zoll- und Steuerzwecke.
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Die vorliegende Verordnung ist am in Kraft getreten und gilt ab dem .
Daten. Jede digitale Darstellung von Handlungen, Tatsachen oder Informationen sowie jede Zusammenstellung solcher Handlungen, Tatsachen oder Informationen auch in Form von Ton-, Bild- oder audiovisuellem Material.
Interoperabilität. Die Fähigkeit von zwei oder mehr Datenräumen oder Kommunikationsnetzen, Systemen, vernetzten Produkten, Anwendungen, Datenverarbeitungsdiensten oder Komponenten, Daten auszutauschen und zu nutzen, um ihre Funktionen auszuführen.
HAUPTDOKUMENT
Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Datenverordnung) (ABl. L, 2023/2854 vom ).
VERBUNDENE DOKUMENTE
Verordnung (EU) 2023/1543 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Europäische Herausgabeanordnungen und Europäische Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafverfahren und für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen nach Strafverfahren (ABl. L 191 vom , S. 118-180).
Richtlinie (EU) 2023/1544 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Benennung von benannten Niederlassungen und die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Erhebung elektronischer Beweismittel in Strafverfahren (ABl. L 191 vom , S. 181-190).
Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste) (ABl. L 277 vom , S. 1-102).
Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte (ABl. L 172 vom , S. 79-109).
Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (ABl. L 409 vom , S. 1-27).
Nachfolgende Änderungen der Richtlinie (EU) 2020/1828 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Richtlinie (EU) 2019/770 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (ABl. L 136 vom , S. 1-27).
Verordnung (EU) 2018/1807 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten in der Europäischen Union (ABl. L 303 vom , S. 59-68).
Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (ABl. L 345 vom , S. 1-26).
Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom , S. 1-88).
Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1781/2006 (ABl. L 141 vom , S. 1-18).
Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission (ABl. L 141 vom , S. 73-117).
Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom , S. 30-47).