Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Moldau
ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:
Beschluss (GASP) 2023/891 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die Moldau destabilisieren
Verordnung (EU) 2023/888 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die Moldau destabilisieren
WAS IST DER ZWECK DES BESCHLUSSES UND DER VERORDNUNG?
- Der Beschluss und die Verordnung bilden einen Rahmen für gezielte restriktive Maßnahmen (Sanktionen) gegen Einzelpersonen, Organisationen und Einrichtungen, die dafür verantwortlich sind, Unabhängigkeit von Moldau sowie die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Stabilität oder die Sicherheit zu untergraben.
- Zu den Sanktionen gehört ein Reiseverbot, das Einfrieren von Geldern* und wirtschaftlichen Ressourcen* und ein Verbot jeglicher Finanzierung dieser Einzelpersonen und Organisationen.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Restriktive Maßnahmen (Sanktionen)
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) verhängen ein Reiseverbot und das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen von Einzelpersonen, Organisationen oder Einrichtungen (gelistet in Anhang I der Verordnung) und mit diesen verbundene Personen, die folgende Handlungen ausführen:
- Behinderung oder Untergrabung des demokratischen politischen Prozesses, einschließlich von Wahlen, oder durch den Versuch, die verfassungsmäßige Ordnung zu destabilisieren oder zu stürzen;
- Planung, Steuerung, Beteiligung an oder Unterstützung von Gewalt;
- schweres finanzielles Fehlverhalten und unerlaubte Kapitalausführ.
Ausnahmen
Der Beschluss und die Verordnung enthalten bestimmte Ausnahmeregelungen von den Sanktionen. Diese gestatten:
- den Mitgliedstaaten, Reisen zu erlauben, wenn diese:
- Reisen aus folgenden Gründen:
- aufgrund einer humanitären Notlage,
- aufgrund der Teilnahme an Tagungen auf zwischenstaatlicher Ebene, die zu den mit den restriktiven Maßnahmen verfolgten Zielen beitragen,
- aufgrund eines Gerichtsverfahrens;
- die Freigabe eingefrorener Gelder, unter bestimmten Bedingungen, zur Deckung der:
- Grundbedürfnisse wie Nahrungsmittel und medizinische Versorgung für die aufgeführten Personen und ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen,
- Honorare und Dienstleistungskosten,
- außerordentlichen Ausgaben,
- finanziellen Verbindlichkeit in einem Gerichtsverfahren.
Personen und Organisationen, die Gegenstand von Sanktionen sind (Anhang I)
Es wird festgesetzt, dass:
- der Rat der Europäischen Union einstimmig die Liste der benannten Personen erstellt und ändert;
- der Anhang die Gründe für die Aufnahme der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen enthält;
- die Liste in regelmäßigen Abständen (mindestens alle 12 Monate) aktualisiert wird.
WANN TRETEN DER BESCHLUSS UND DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
- Der Beschluss ist am 29. April 2023 in Kraft getreten und bleibt bis 29. April 2024 gültig.
- Die Verordnung ist am 29. April 2023 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
- Der Europäische Rat hat der Republik Moldau am 23. Juni 2022 den Status eines Bewerberlandes zuerkannt.
- Am 23. März 2023 hat der Europäische Rat zugesagt, weiterhin jede einschlägige Unterstützung zu leisten, einschließlich zur Stärkung der Resilienz, Sicherheit, Stabilität, Wirtschaft und Energieversorgung des Landes angesichts destabilisierender Maßnahmen externer Akteure.
- Am 24. April 2023 lief die Partnerschaftsmission der EU in Moldau (EUPM Moldova) an, um den Sicherheitsbereich des Landes zu unterstützen, das Krisenmanagement und die hybriden Bedrohungen* zu bewältigen.
- Weiterführende Informationen:
SCHLÜSSELBEGRIFFE
Gelder. Finanzielle Vermögenswerte und Zuwendungen aller Art.
Wirtschaftliche Ressourcen. Alle materiellen und immateriellen Vermögenswerte.
Hybride Bedrohungen. Eine Mischung aus Zwangs- und Subversivmaßnahmen, konventionellen und unkonventionellen Methoden (z. B. diplomatisch, militärisch, wirtschaftlich, technologisch), die in koordinierter Weise von staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren eingesetzt werden können, um bestimmte Ziele zu erreichen und dabei unterhalb der Schwelle formell erklärter Ziele zu bleiben Krieg.
HAUPTDOKUMENTE
Beschluss (GASP) 2023/891 des Rates vom 28. April 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Republik Moldau destabilisieren (ABl. L 114 vom 2.5.2023, S. 15-21).
Nachfolgende Änderungen des Beschlusses (GASP) 2023/891 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Verordnung (EU) 2023/888 des Rates vom 28. April 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Republik Moldau destabilisieren (ABl. L 114 vom 2.5.2023, S. 1-11).
Siehe konsolidierte Fassung.
VERBUNDENE DOKUMENTE
Beschluss (GASP) 2023/855 des Rates vom 24. April 2023 über eine Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Moldau (EUPM Moldova) (ABl. L 110 vom 25.4.2023, S. 30-36).
Siehe konsolidierte Fassung.
Treffen des Europäischen Rates (23. März 2023) – Schlussfolgerungen.
Letzte Aktualisierung: 14.10.2024