Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und bestimmten Nicht-EU-Ländern

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Rückübernahmerechtsakte der EU:

  • Abkommen und Beschluss 2005/809/EG über den Abschluss des Abkommens zwischen der EU und Albanien
  • Abkommen und Beschluss 2013/629/EU über den Abschluss des Abkommens zwischen der EU und Armenien
  • Abkommen und Beschluss 2014/239/EU über den Abschluss des Abkommens zwischen der EU und Aserbaidschan
  • Abkommen und Beschluss 2007/820/EG über den Abschluss des Abkommens zwischen der EU und Bosnien und Herzegowina
  • Abkommen und Beschluss 2013/522/EU über den Abschluss des Abkommens zwischen der EU und Kap Verde
  • Abkommen und Beschluss 2011/118/EU über den Abschluss des Abkommens zwischen der EU und Georgien
  • Abkommen und Beschluss 2004/80/EG über den Abschluss des Abkommens zwischen der EU und Hongkong
  • Abkommen und Beschluss 2004/424/EG über den Abschluss des Abkommens zwischen der EU und Macau
  • Abkommen und Beschluss 2007/826/EG über den Abschluss des Abkommens zwischen der EU und Moldau
  • Abkommen und Beschluss 2007/818/EG über den Abschluss des Abkommens zwischen der EU und Montenegro
  • Abkommen und Beschluss 2007/817/EU über den Abschluss des Abkommens zwischen der EU und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
  • Abkommen und Beschluss 2010/649/EU über den Abschluss des Abkommens zwischen der EU und Pakistan
  • Abkommen und Beschluss 2007/341/EG über den Abschluss des Abkommens zwischen der EU und Russland
  • Abkommen und Beschluss 2007/819/EG über den Abschluss des Abkommens zwischen der EU und Serbien
  • Abkommen und Beschluss 2005/372/EG über den Abschluss des Abkommens zwischen der EU und Sri Lanka
  • Abkommen und Beschluss 2014/252/EU über den Abschluss des Abkommens zwischen der EU und der Türkei
  • Abkommen und Beschluss 2007/839/EU über den Abschluss des Abkommens zwischen der EU und der Ukraine

WAS IST DER ZWECK DIESER ABKOMMEN UND BESCHLÜSSE?

  • Die Rückübernahme der eigenen Staatsangehörigen eines Landes stellt eine völkergewohnheitsrechtliche Verpflichtung dar. Bei der Rückführung von Personen, die sich illegal im Hoheitsgebiet eines EU-Landes aufhalten, in ihr Herkunftsland, insbesondere wenn diese Personen keine gültigen Ausweispapiere besitzen, setzen die EU-Länder auf die Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern, um sie zu identifizieren, ihnen neue Ausweispapiere auszustellen und sie wieder aufzunehmen.
  • Die Rückübernahmeabkommen der EU bilden einen strukturierten Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern, indem sie schnelle und wirksame Verfahren für die Identifizierung, Neuausstellung von Ausweispapieren und Rückführung von Personen mit Herkunft aus einer der Vertragsparteien, die sich ohne Aufenthaltsgenehmigung im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei aufhalten, einführen.
  • Mit den Beschlüssen wird der Abschluss der Abkommen durch den Rat im Namen der EU bestätigt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Gegenseitigkeit

  • Diese Abkommen beruhen auf Gegenseitigkeit. Die gleichen Vorschriften gelten für EU-Bürger, für die Bürger der anderen Vertragspartei des Abkommens und unter bestimmten Bedingungen für Drittstaatsangehörige, d. h. Personen, die eine andere Staatsangehörigkeit als die einer Vertragspartei besitzen, oder Staatenlose, die sich illegal in dem betreffenden Nicht-EU-Land aufhalten.
  • Gemäß Protokoll 21 zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) können das Vereinigte Königreich und Irland von Fall zu Fall entscheiden, ob sie diese Abkommen anwenden oder nicht. Dänemark hingegen hat sich gemäß Protokoll 22 zum AEUV gegen die Teilnahme an der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (in die diese Rückübernahmeabkommen fallen) entschieden, mit Ausnahme von Maßnahmen, die den Schengen-Besitzstand betreffen.

Eigene Staatsangehörige

Alle Rückübernahmeabkommen der EU umfassen detaillierte Verfahren für die Identifizierung, Neuausstellung von Ausweispapieren und Rückübernahme von Staatsangehörigen, die sich illegal im Hoheitsgebiet der anderen Vertragsparteien aufhalten. Viele der Abkommen gelten mit unterschiedlichen Bedingungen auch für:

  • minderjährige unverheiratete Kinder dieser Personen, unabhängig von ihrem Geburtsort oder ihrer Staatsangehörigkeit;
  • Ehegatten dieser Personen, die eine andere Staatsangehörigkeit besitzen;
  • Personen mit Wohnsitz in der EU, die nicht mehr die Staatsangehörigkeit der anderen betroffenen Vertragspartei besitzen.

Drittstaatsangehörige und Staatenlose

Die Rückübernahmeabkommen der EU umfassen auch Verpflichtungen und Verfahren für die Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen, die illegal in das Hoheitsgebiet einer Vertragspartei eingereist sind, indem sie das Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei durchquert haben. So müsste beispielsweise eine Vertragspartei eine Person, die nicht ihr Bürger ist, wieder aufnehmen, wenn diese Person:

  • illegal und unmittelbar das Hoheitsgebiet einer Vertragspartei von der anderen Vertragspartei aus betreten hat;
  • zum Zeitpunkt des Rückübernahmeantrags ein gültiges Visum oder eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für das betreffende Land besitzt.

Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn die betroffene Person:

  • nur im Transit über einen internationalen Flughafen der betreffenden Vertragspartei gereist ist;
  • von einer Vertragspartei ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten hat, es sei denn:
    • sie hat auch von der anderen Vertragspartei ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung mit längerer Gültigkeitsdauer erhalten; oder
    • das Visum oder die Aufenthaltsgenehmigung wurde mithilfe falscher oder gefälschter Dokumente erlangt; oder
    • die Bedingungen des Visums werden nicht eingehalten;
  • das Recht auf visumfreien Zugang zum Hoheitsgebiet der betreffenden Vertragspartei hat.

Verfahren

  • Die Vertragspartei, die eine Person, die nicht im Besitz gültiger Ausweispapiere ist, rückführen möchte, übermittelt der anderen Vertragspartei ein Rückübernahmeersuchen, das die in dem spezifischen Abkommen genannten Informationen (einschließlich Name, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeitsnachweis) enthält.
  • Ersuchen für Drittstaatsangehörige und Staatenlose werden bei der zuständigen Behörde des betreffenden Landes innerhalb einer bestimmten Frist eingereicht, nachdem die Vertragspartei von der illegalen Situation der betreffenden Person Kenntnis erlangt hat.
  • Die Antwort auf ein Rückübernahmeersuchen muss innerhalb einer bestimmten Frist, in der Regel innerhalb eines Monats, eingehen. Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens sind Antworten in der Regel innerhalb einer Woche zu übermitteln. Wird das Rückübernahmeersuchen abgelehnt, so ist dies zu begründen.
  • Sobald die Vertragspartei der Rückübernahme zugestimmt hat, muss von den Behörden der betreffenden Vertragspartei, unabhängig vom Willen der Person, ein Reisedokument ausgestellt werden.
  • Einige der Abkommen umfassen auch Vereinbarungen, die im Hinblick auf die Rückführung oder die Erleichterung der Durchreise von Rückkehrern in andere Drittländer zu treffen sind (z. B. in Bezug auf die Grenzübergangsstelle, mögliche Begleitpersonen und andere für den Transfer relevante Informationen).
  • In den Abkommen sind zudem die verschiedenen Mittel zum Nachweis der Staatsangehörigkeit einer Person und die Mittel zum Nachweis ihrer illegalen Einreise in das Hoheitsgebiet der betreffenden Vertragsparteien festgelegt.

WANN TRETEN DIE ABKOMMEN UND BESCHLÜSSE IN KRAFT?

RechtsaktGeltungsbeginnDatum des Inkrafttretens
Abkommen mit der Türkei
Beschluss über den Abschluss des Abkommens
Abkommen mit Aserbaidschan
Beschluss über den Abschluss des Abkommens
Abkommen mit Armenien
Beschluss über den Abschluss des Abkommens
Abkommen mit Kap Verde
Beschluss über den Abschluss des Abkommens
Abkommen mit Georgien
Beschluss über den Abschluss des Abkommens
Abkommen mit Pakistan
Beschluss über den Abschluss des Abkommens
Abkommen mit der Ukraine
Beschluss über den Abschluss des Abkommens
Abkommen mit Moldau
Beschluss über den Abschluss des Abkommens
Abkommen mit Nordmazedonien
Beschluss über den Abschluss des Abkommens
Abkommen mit Montenegro
Beschluss über den Abschluss des Abkommens
Abkommen mit Serbien
Beschluss über den Abschluss des Abkommens
Abkommen mit Bosnien und Herzegowina
Beschluss über den Abschluss des Abkommens
Abkommen mit Russland
Beschluss über den Abschluss des Abkommens
Abkommen mit Albanien
Beschluss über den Abschluss des Abkommens
Abkommen mit Sri Lanka
Beschluss über den Abschluss des Abkommens
Abkommen mit Macau
Beschluss über den Abschluss des Abkommens
Abkommen mit Hongkong
Beschluss über den Abschluss des Abkommens

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENTE

Albanien

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Albanien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt – Erklärungen (ABl. L 124 vom , S. 22-40)

Beschluss 2005/809/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Albanien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (ABl. L 304 vom , S. 14-15)

Armenien

Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (ABl. L 289 vom , S. 13-29)

Beschluss 2013/629/EU des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (ABl. L 289 vom , S. 12)

Aserbaidschan

Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (ABl. L 128 vom , S. 17-42)

Beschluss 2014/239/EU des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (ABl. L 128 vom , S. 15-16)

Bosnien und Herzegowina

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt – Gemeinsame Erklärungen (ABl. L 334 vom , S. 66-83)

Beschluss 2007/820/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (ABl. L 334 vom , S. 65)

Kap Verde

Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (ABl. L 282 vom , S. 15-34)

Beschluss 2013/522/EU des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (ABl. L 282 vom , S. 13-14)

Georgien

Abkommen zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (ABl. L 52 vom , S. 47-65)

Beschluss 2011/118/EU des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (ABl. L 52 vom , S. 45-46)

Hongkong

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (ABl. L 17 vom , S. 25-39)

Beschluss 2004/80/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (ABl. L 17 vom , S. 23-24)

Macau

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Sonderverwaltungsregion Macau der Volksrepublik China über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (ABl. L 143 vom , S. 99-115)

Beschluss 2004/424/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Sonderverwaltungsregion Macau der Volksrepublik China über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (ABl. L 143 vom , S. 97-98)

Moldau

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt – Erklärungen (ABl. L 334 vom , S. 149-167)

Beschluss 2007/826/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (ABl. L 334 vom , S. 148)

Montenegro

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Montenegro über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt – Gemeinsame Erklärungen (ABl. L 334 vom , S. 26-44)

Beschluss 2007/818/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Montenegro über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (ABl. L 334 vom , S. 25)

Nordmazedonien

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt – Gemeinsame Erklärungen (ABl. L 334 vom , S. 7-24)

Beschluss 2007/817/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (ABl. L 334 vom , S. 1-2)

Pakistan

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Pakistan über die Rückübernahme von Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung (ABl. L 287 vom , S. 52-67)

Beschluss 2010/649/EU des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Pakistan über die Rückübernahme von Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung (ABl. L 287 vom , S. 50-51)

Russland

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Rückübernahme – Gemeinsame Erklärungen (ABl. L 129 vom , S. 40-60)

Beschluss 2007/341/EG des Rates vom über den Abschluss des Rückübernahmeabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation (ABl. L 129 vom , S. 38-39)

Serbien

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (ABl. L 334 vom , S. 46-64)

Beschluss 2007/819/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (ABl. L 334 vom , S. 45)

Sri Lanka

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt – Erklärungen (ABl. L 124 vom , S. 43-60)

Beschluss 2005/372/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (ABl. L 124 vom , S. 41-42)

Türkei

Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Türkei über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (ABl. L 134 vom , S. 3-27)

Beschluss 2014/252/EU des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Türkei über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (ABl. L 134 vom , S. 1-2)

Ukraine

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über die Rückübernahme von Personen – Anhänge – Erklärung – Gemeinsame Erklärungen (ABl. L 332 vom , S. 48-65)

Beschluss 2007/839/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über die Rückübernahme von Personen (ABl. L 332 vom , S. 46-47)

Letzte Aktualisierung

Top