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Verhältnismäßigkeitsprüfung für neue Berufsreglementierungen
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Richtlinie (EU) 2018/958 – Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen
WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?
Sie legt Regeln zu von den Ländern der Europäischen Union (EU) durchzuführenden Verhältnismäßigkeitsprüfungen vor der Einführung von neuen oder der Änderung von bestehenden Berufsreglementierungen fest.
Sie hat zum Ziel,
WICHTIGE ECKPUNKTE
Reglementierte Berufe
Öffentliches Interesse
Die EU-Länder stellen sicher, dass alle neuen oder geänderten Bestimmungen durch Ziele des öffentlichen Interesses als gerechtfertigt und verhältnismäßig betrachtet werden, die der Gerichtshof der Europäischen Union als solche anerkannt hat, u. a.:
Vorherige Prüfung neuer Maßnahmen und ihre anschließende Überwachung
Die EU-Länder müssen
Prüfung
Die Prüfung muss
Verhältnismäßigkeit
Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der neuen oder geänderten Bestimmungen müssen die EU-Länder eine Reihe an Kriterien berücksichtigen, die durch den Gerichtshof festgelegt wurden, u. a.
Transparenz
Vor der Einführung neuer Vorschriften müssen die EU-Länder
Die Gründe für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit müssen in der Datenbank der reglementierten Berufe eingetragen und öffentlich zugänglich gemacht werden.
WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?
Die Richtlinie ist am 29. Juli 2018 in Kraft getreten und muss bis spätestens 30. Juli 2020 von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden.
HINTERGRUND
Diese Richtlinie ist Bestandteil des „Dienstleistungspakets“, das Unternehmen und Fachkräften die Erbringung von Dienstleistungen für Verbraucher in der EU erleichtern soll. Das am 10. Januar 2017 veröffentlichte Paket enthält zwei weitere Gesetzgebungsvorschläge:
HAUPTDOKUMENT
Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (ABl. L 173 vom 9.7.2018, S. 25-34)
VERBUNDENES DOKUMENT
Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22-142)
Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2005/36/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung: 10.10.2018