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Verhältnismäßigkeitsprüfung für neue Berufsreglementierungen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie (EU) 2018/958 – Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Sie legt Regeln zu von den Ländern der Europäischen Union (EU) durchzuführenden Verhältnismäßigkeitsprüfungen vor der Einführung von neuen oder der Änderung von bestehenden Berufsreglementierungen fest.

Sie hat zum Ziel,

  • unzumutbare Beschränkungen für den Zugang zu einem Beruf oder dessen Ausübung zu verhindern;
  • Folgendes sicherzustellen:
    • Transparenz;
    • das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Reglementierte Berufe

  • Die Richtlinie gilt für neue Bestimmungen in den EU-Ländern, die den Zugang zu oder die Ausübung von reglementierten Berufen beschränken.
  • Ein reglementierter Beruf bedeutet, dass der Zugang zu oder die Ausübung von einer beruflichen Tätigkeit oder einer Gruppe von beruflichen Tätigkeiten aufgrund von Vorschriften auf Personen beschränkt ist, die im Besitz einer bestimmten Berufsqualifikation sind. Dies umfasst auch die Verwendung geschützter Berufsbezeichnungen, die Inhabern bestimmter beruflicher Qualifikationen vorbehalten sind.

Öffentliches Interesse

Die EU-Länder stellen sicher, dass alle neuen oder geänderten Bestimmungen durch Ziele des öffentlichen Interesses als gerechtfertigt und verhältnismäßig betrachtet werden, die der Gerichtshof der Europäischen Union als solche anerkannt hat, u. a.:

  • öffentliche Ordnung, öffentliche Sicherheit und öffentliche Gesundheit;
  • Schutz der Verbraucher, der Dienstleistungsempfänger und der Arbeitnehmer;
  • Sicherstellung der Wirksamkeit der Steueraufsicht;
  • Betrugsbekämpfung und Verhinderung von Steuerhinterziehung und -vermeidung;
  • Schutz der Umwelt.

Vorherige Prüfung neuer Maßnahmen und ihre anschließende Überwachung

Die EU-Länder müssen

  • die Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme vor der Einführung neuer oder der Änderung bestehender Rechts- und Verwaltungsvorschriften prüfen; und
  • die Einhaltung solcher Maßnahmen mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach deren Erlass überwachen.

Prüfung

Die Prüfung muss

  • von einer Erläuterung begleitet sein, die so ausführlich ist, dass eine Bewertung der Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ermöglicht wird;
  • auf der Grundlage von qualitativen und, soweit möglich, quantitativen Nachweisen vorgenommen werden;
  • unabhängig und objektiv durchgeführt werden.

Verhältnismäßigkeit

Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der neuen oder geänderten Bestimmungen müssen die EU-Länder eine Reihe an Kriterien berücksichtigen, die durch den Gerichtshof festgelegt wurden, u. a.

  • ob die Maßnahme das im öffentlichen Interesse liegende Ziel erreicht, und ob die Verwirklichung des angestrebten Ziels bei vergleichbaren Tätigkeiten in kohärenter und systematischer Weise verfolgt wird;
  • ob bestehende Regelungen, etwa die Regelungen in Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Produktsicherheit oder des Verbraucherschutzes, nicht ausreichen, um das angestrebte Ziel zu erreichen;
  • die Auswirkungen auf den freien Personen- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU, die Wahlmöglichkeiten für die Verbraucher und die Qualität der bereitgestellten Dienstleistungen;
  • ob gelindere Mittel zur Erreichung des im öffentlichen Interesse liegenden Ziels beitragen;
  • die Wirkung der neuen Vorschriften, wenn sie mit anderen Anforderungen kombiniert werden.

Transparenz

Vor der Einführung neuer Vorschriften müssen die EU-Länder

  • den betroffenen Personen Informationen zur Verfügung stellen; und
  • ihnen die Gelegenheit geben, ihren Standpunkt darzulegen.

Die Gründe für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit müssen in der Datenbank der reglementierten Berufe eingetragen und öffentlich zugänglich gemacht werden.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die Richtlinie ist am 29. Juli 2018 in Kraft getreten und muss bis spätestens 30. Juli 2020 von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Diese Richtlinie ist Bestandteil des „Dienstleistungspakets“, das Unternehmen und Fachkräften die Erbringung von Dienstleistungen für Verbraucher in der EU erleichtern soll. Das am 10. Januar 2017 veröffentlichte Paket enthält zwei weitere Gesetzgebungsvorschläge:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (ABl. L 173 vom 9.7.2018, S. 25-34)

VERBUNDENES DOKUMENT

Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22-142)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2005/36/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 10.10.2018

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