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Förderung der Krebsfrüherkennung in der Europäischen Union

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Empfehlung zur Stärkung der Prävention durch Früherkennung:Ein neuer Ansatz der Europäischen Union für das Krebsscreening

WAS IST DER ZWECK DIESER EMPFEHLUNG?

Ziel der Empfehlung ist es, die Früherkennung von Krebs in der Europäischen Union (EU), einem wichtigen Ziel von Europas Plan gegen den Krebs, durch folgende Maßnahmen zu verbessern:

  • die Teilnahme an der Brust-, Gebärmutterhals- und Darmkrebsvorsorge für 90 % der EU-Bevölkerung, welche die Voraussetzungen erfüllen, bis 2025 zu ermöglichen;
  • die schrittweise Einführung von Programmen für das Screening von Prostata-, Lungen- und Magenkrebs auf der Grundlage weiterer Forschungsarbeiten zu fordern.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Im Jahr 2020 wurden schätzungsweise 2,7 Millionen Menschen in der EU mit Krebs diagnostiziert. Schätzungen zufolge wird eine von zwei Personen in der EU im Laufe ihres Lebens Krebs entwickeln – mit langfristigen Auswirkungen auf ihre Lebensqualität x0150 und nur die Hälfte aller Betroffenen werden überleben.

Europas Plan gegen den Krebs ist eine zentrale Säule der Europäischen Gesundheitsunion. Ein neues EU-unterstütztes Krebsscreening-Programm ist Teil eines der vier zentralen Bereiche des Plans für die Verbesserung der Früherkennung.

Krebsscreening-Programme

Die Empfehlung fordert die EU-Mitgliedstaaten auf:

  • einen gleichberechtigten Zugang zu Kontrollen sicherzustellen und die Bedürfnisse bestimmter sozioökonomischer Gruppen, von Menschen mit Behinderungen und von Menschen, die in ländlichen oder abgelegenen Gebieten leben, zu berücksichtigen;
  • angemessene und rechtzeitige Diagnoseverfahren, Behandlungen, psychologischer Betreuung und Nachsorge zu gewährleisten;
  • eine regelmäßige systematische Überwachung von Screening-Programmen einzuführen, bei dem etwaige bestehende Ungleichheiten berücksichtigt werden, über das Europäische Krebsinformationssystem und das Europäische Register der Ungleichheiten bei der Krebsbekämpfung;
  • mehr Menschen zur Teilnahme zu bewegen, und zwar auf der Grundlage einer Einwilligung nach vollständiger Aufklärung;
  • neue Screening-Tests einzuführen, unter Berücksichtigung der internationalen Forschungsergebnisse;
  • neue Krebsscreening-Tests in der routinemäßigen Gesundheitsversorgung durchzuführen, sobald sie in randomisierten Studien positiv bewertet wurden;
  • Versuche durchzuführen, zu den nachfolgenden Diagnose- und Behandlungsverfahren, klinischen Ergebnissen und Nebenwirkungen sowie der Morbidität und der Lebensqualität;
  • die Einführung von möglicherweise vielversprechenden neuen Screening-Tests (oder Änderungen bestehender Tests) in die routinemäßige Gesundheitsversorgung in Erwägung zu ziehen, sobald die Nachweise abschließend sind;
  • das Personal auf allen Ebenen zu schulen, um sicherzustellen, dass es eine qualitativ hochwertige Untersuchung durchführen kann;
  • sicherzustellen, dass alle, die im Rahmen des Krebsscreening-Programms ausgewählt werden, zur Teilnahme aufgefordert werden;
  • Daten zu allen Screening-Tests, Bewertungen und Enddiagnosen zu sammeln, zu verwalten und zu bewerten sowie zu erwägen, die Daten für die Forschung zur Verfügung zu stellen, einschließlich zur frühzeitigen Diagnose und Prävention;
  • innerhalb von drei Jahren und danach alle vier Jahre der Europäischen Kommission Bericht darüber zu erstatten, wie die Empfehlungen umgesetzt werden.

Die Kommission erklärt sich bereit:

  • die Zusammenarbeit zu fördern – zwischen den Mitgliedstaaten, im Hinblick auf die Forschung und den Austausch über bewährte Verfahren;
  • die Forschung im Bereich der Krebsfrüherkennung zu unterstützen, einschließlich der raschen Entwicklung von Leitlinien und Qualitätssicherungssystemen;
  • eng mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um die Interoperabilität der Informationssysteme zu verbessern;
  • die nationalen Bemühungen zu ergänzen, falls gewünscht, durch technische Unterstützung bei Informationsmaßnahmen.

Brust-, Gebärmutterhals- und Darmkrebs

Die bestehenden EU-Leitlinien zu Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs werden regelmäßig aktualisiert. Der überarbeitete EU-Ansatz empfiehlt:

  • Brustkrebs-Screening mittels Mammographie für alle Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren und empfohlen für Frauen im Alter von 45 bis 74 Jahren;
  • Tests auf das humane Papillomavirus (HPV) als bevorzugtes Mittel des Screenings für Gebärmutterhalskrebs für alle Frauen im Alter von 30 bis 65 Jahren mindestens alle 5 Jahre, wobei der HPV-Impfstatus berücksichtigt wird;
  • Untersuchung auf Darmkrebs mit Hilfe eines fäkalen immunchemischen Tests, bevor Personen im Alter von 50 bis 74 Jahren zur Nachuntersuchung mittels Endoskopie oder Koloskopie überwiesen werden.

Lungen-, Prostata- und Magenkrebs

Mit finanzieller Unterstützung von EU4Health werden EU-Leitlinien für Vorsorgeuntersuchungen und Behandlungsleitlinien für Lungen-, Prostata- und Magenkrebs entwickelt. Auf der Grundlage weiterer Forschungsarbeiten werden die Mitgliedstaaten aufgefordert:

  • zu untersuchen, wie durchführbar und wirksam die Niedrigdosis-Computertomographie für das Screening von Personen mit hohem Lungenkrebsrisiko, einschließlich starkem Rauchen und ehemaligem Rauchen, ist, und das Screening mit Ansätzen der Primär- und Sekundärprävention zu verbinden;
  • die Durchführbarkeit und Wirksamkeit der organisierten Prostatakrebsvorsorge für Männer zu bewerten, unter Verwendung eines Tests auf prostataspezifische Antigene in Kombination mit einer Magnetresonanztomographie als Folgeuntersuchung;
  • Screening- und Teststrategien für Helicobacter pylori (ein Bakterium, das Magenkrebs verursachen kann) für Länder und Regionen mit hoher Magenkrebsinzidenz und -todesrate zu verfolgen.

WANN TRITT DIESE EMPFEHLUNG IN KRAFT?

Die Empfehlung wurde am 9. Dezember 2022 verabschiedet.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Empfehlung des Rates zur Stärkung der Prävention durch Früherkennung vom 9. Dezember 2022: Ein neuer EU-Ansatz für das Krebsscreening, der die Empfehlung 2003/878/EG des Rates ersetzt (ABl. C 473 vom 13.12.2022, S. 1-10).

VERBUNDENE DOKUMENTE

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Stärkung Europas im Kampf gegen Krebserkrankungen – auf dem Weg zu einer umfassenden und koordinierten Strategie, P9_TA(2022)0038, Europäisches Parlament, 16.2.2022.

Verordnung (EU) 2021/2282 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2021 über die Bewertung von Gesundheitstechnologien und zur Änderung der Richtlinie 2011/24/EU (ABl. L 458 vom 26.3.2021, S. 1-32).

Verordnung (EU) 2021/522 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. März 2021 zur Einrichtung eines Aktionsprogramms der Union im Bereich der Gesundheit („EU4health-Programm“) für den Zeitraum 2021-2027 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 282/2014 (ABl. L 107 vom 26.3.2021, S. 1-29).

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Europas Plan gegen den Krebs (COM(2021) 44 final, vom 3.2.2021).

Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom (ABl. L 13 vom 17.1.2014, S. 1-73).

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2013/59/Euratom wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 03.04.2023

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