This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Mit diesem Beschluss wird ein Finanzierungsplan für die Friedensfazilität für Afrika, die die wichtigste Finanzierungsquelle der EU für die Anstrengungen der Afrikanischen Union (AU) und der regionalen Wirtschaftsgemeinschaften Afrikas in den Bereichen Frieden und Sicherheit darstellt, eingerichtet.
Die rechtliche Grundlage der Friedensfazilität für Afrika bildet das Abkommen von Cotonou. Sie wird mithilfe des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) finanziert.
Die Friedensfazilität für Afrika beruht auf dem Grundsatz der afrikanischen Eigenverantwortung. Die unmittelbar Begünstigten der Friedensfazilität für Afrika sind die Afrikanische Union sowie die afrikanischen regionalen Wirtschaftsgemeinschaften und regionalen Mechanismen.
Seit dem Jahr 2004 hat die Friedensfazilität für Afrika mehr als 2,2 Milliarden Euro aus EU-Fördermitteln erhalten.
Er ist am in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Beschluss Nr. 3/2003 des AKP-EG-Ministerrats vom über die Verwendung von Mitteln des für die langfristige Entwicklung vorgesehenen Finanzrahmens des 9. Europäischen Entwicklungsfonds zum Zwecke der Errichtung einer Friedensfazilität für Afrika (ABl. L 345 vom , S. 108-111)
Letzte Aktualisierung