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Eröffnung/Wechsel von Bankkonten und Gebühreninformationen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2014/92/EU – vergleichbare und transparente Entgelte und Regeln für alle Zahlungskonten und den Wechsel von Zahlungskonten

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

Sie soll drei Hauptprobleme angehen:

  • den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen*,
  • Transparenz und Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten und
  • Bankkontowechsel.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Zugang zu Bankkonten

  • Dem Gesetz zufolge haben Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union (EU) das Recht, in einem beliebigen EU-Mitgliedsstaat ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen zu eröffnen. Allerdings sollten bei der Eröffnung eines solchen Bankkontos stets die EU-Regeln zur Bekämpfung der Geldwäsche eingehalten werden.
  • Ein Bankkonto mit grundlegenden Funktionen bietet verschiedene Dienste, wie Bargeldabhebungen an einem Bankschalter oder an Geldautomaten, und die Ausführung von Zahlungsvorgängen, wie Überweisungen oder Lastschriften innerhalb der EU.

Klare und vergleichbare Bankkontoentgelte

Das Gesetz sieht verschiedene Mittel zur besseren Aufklärung der Verbraucher über Gebühren vor. So muss in jedem Mitgliedstaat mindestens eine unabhängige Website zur Verfügung stehen, auf der Zahlungskontoentgelte verschiedener Banken verglichen werden.

Kontowechsel-Service

  • Die Bestimmungen legen ein schnelles Verfahren für Verbraucher fest, die ihr Konto in demselben Mitgliedstaat von einer Bank zu einer anderen übertragen wollen. Der Wechsel ist von der neuen Bank durchzuführen. Die Banken tragen die Kosten für etwaige finanzielle Verluste infolge von Fehlern während des Vorgangs.
  • Wünscht ein Verbraucher einen Kontowechsel von einem Mitgliedstaat in einen anderen, muss die Bank, bei der das zu schließende Konto eingerichtet ist, den Vorgang unterstützen.

WANN TRETEN DIE VORSCHRIFTEN IN KRAFT?

Die Richtlinie musste bis 18. September 2016 in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

  • Nicht alle EU-Bürger haben einen einfachen Zugang zu einem Bankkonto, obwohl das für das moderne Leben von wesentlicher Bedeutung ist. Diese EU-Rechtsvorschrift verbessert diese Situation, indem sie ihnen das Recht gewährt, EU-weit ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen zu eröffnen. Außerdem sorgt sie für mehr Transparenz bei den Bankkontoentgelten sowie beim Kontowechsel.
  • Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen: umfasst gemäß dieser Richtlinie Folgendes:
  • Dienste, die sämtliche zur Eröffnung, Führung und Schließung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge ermöglichen;
  • Dienste, die die Einzahlung eines Geldbetrags auf ein Zahlungskonto ermöglichen;
  • Dienste, die (innerhalb der EU) Abhebungen an einem Schalter oder Geldautomaten ermöglichen;
  • Ausführung verschiedener Zahlungsvorgänge innerhalb der EU wie Lastschriften und Überweisungen sowie Zahlungsvorgänge mit Zahlungskarten.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2014/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 214-246).

Letzte Aktualisierung: 01.03.2023

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