System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Verordnung (EU) Nr. 525/2013 – System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?
- Die Verordnung über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen erweitert und verbessert das vorherige System zur Überwachung der Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union (EU) erheblich.
- Ziel ist eine Verbesserung der Verfahren und Vorschriften für die Überwachung von und die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen.
- Sie setzt neue Überwachungs- und Berichterstattungsvorschriften des Klima- und Energiepakets 2020 der EU sowie jüngere Beschlüsse des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen um und ersetzt das alte System für die Überwachung, das im Rahmen der Entscheidung Nr. 280/2004/EG eingerichtet wurde.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Die Verordnung:
- verbessert die Verfahren und Vorschriften für Überwachung, Meldung und Überprüfung, womit die Umsetzung nationaler und internationaler Verpflichtungen ermöglicht wird;
- richtet ein EU-weites Treibhausgasinventar* ein, das die Transparenz und Vollständigkeit der Treibhausgasinventare der EU-Mitgliedstaaten verbessern soll;
- berücksichtigt die Informationen der EU-Mitgliedstaaten über ihre Planungen und Strategien zur Anpassung an den Klimawandel, die Aspekte wie Hochwasser, Dürren und Temperaturextreme umfassen;
- verbessert die Berichterstattung der EU und der Mitgliedstaaten über die finanzielle und technologische Unterstützung für Entwicklungsländer;
- gewährleistet Aktualität, Transparenz, Genauigkeit, Kohärenz, Vergleichbarkeit und Vollständigkeit der durch die EU und die Mitgliedstaaten gemeldeten Daten.
Aufhebung
Die Verordnung (EU) Nr. 525/2013 wird mit Wirkung vom 30. Dezember 2020 durch die Verordnung (EU) 2018/1999 (siehe Zusammenfassung) aufgehoben, wobei einige Übergangsregelungen noch in Kraft sind.
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Sie ist am 8. Juli 2013 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
- Aufgrund zahlreicher internationaler Klimaverhandlungen und neuer Anforderungen des Klimaübereinkommens und unter Berücksichtigung neuer EU-Gesetze musste die Entscheidung Nr. 280/2004/EG, die weniger strikte Maßnahmen zur Überwachung der Treibhausgasemissionen und zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls enthielt, erheblich verbessert werden.
- Die EU nahm im Jahr 2013 die Verordnung über ein System für die Überwachung an, die Entscheidung Nr. 280/2004/EG ersetzte. Damit wird sichergestellt, dass in der EU ein starkes Überwachungssystem für die Prognosen, Politiken und Maßnahmen im Zusammenhang mit Treibhausgasemissionen gilt.
- Die Europäische Kommission veröffentlicht jedes Jahr ihren Fortschrittsbericht zur Klimapolitik. Sie erstattet auch den Vereinten Nationen regelmäßig Bericht.
- Weiterführende Informationen:
SCHLÜSSELBEGRIFFE
Treibhausgasinventar: Es handelt sich um ein Emissionsinventar, das sieben verschiedene Treibhausgase aus allen Sektoren aufzeichnet, darunter Energie, industrielle Verfahren, Abfall, Landwirtschaft sowie Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF). Das Treibhausgasinventar der EU wird jedes Jahr von der Europäischen Kommission mit Unterstützung der Europäischen Umweltagentur erstellt.
HAUPTDOKUMENT
Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Union und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 280/2004/EG (ABl. L 165 vom 18.6.2013, S. 13-40)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
VERBUNDENE DOKUMENTE
Durchführungsverordnung (EU) 2020/1208 der Kommission vom 7. August 2020 über die Struktur, das Format, die Verfahren für die Vorlage und die Überprüfung der von den Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates gemeldeten Informationen und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 749/2014 der Kommission (ABl. L 278 vom 26.8.2020, S. 1-132)
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 666/2014 der Kommission vom 12. März 2014 über die grundlegenden Anforderungen an ein Inventarsystem der Union und zur Berücksichtigung von Veränderungen der Treibhauspotenziale und der international vereinbarten Inventarleitlinien gemäß der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 179 vom 19.6.2014, S. 26-30)
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Fortschritte bei der Erreichung der Ziele von Kyoto und von Europa 2020 (gemäß Artikel 21 der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Union und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 280/2004/EG) (COM(2014) 689 final vom 28. Oktober 2014)
Letzte Aktualisierung: 19.02.2021