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Umsetzung der Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung (Erster Bericht)

In der Mitteilung wird Bilanz des Lissabon-Programms der Gemeinschaft und der nationalen Reformprogramme gezogen. Letztere werden in den Bereichen Makroökonomie, Mikroökonomie und Beschäftigung bewertet; es werden vier Aktionen zur Behebung der bei der Bewertung festgestellten Schwachpunkte vorgeschlagen. Ferner werden Maßnahmen zur Umsetzung erläutert.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 25. Januar 2006 für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates - Jetzt aufs Tempo drücken - Teil 1: Die neue Partnerschaft für Wachstum und Arbeitsplätze [KOM(2006) 30 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung muss mit Hilfe des Lissabon-Programms der Gemeinschaft und der nationalen Reformprogramme in eine echte Reform münden. Die Kommission zieht diesbezüglich Bilanz.

Lissabon-Programm der Gemeinschaft

Die Kommission hat bereits zwei Drittel der vorgesehenen Aktionen angenommen, einige Vorschläge müssen jedoch noch vom Rat und vom Parlament verabschiedet werden oder hängen, was ihre Finanzierung betrifft, noch von der endgültigen Annahme der finanziellen Vorausschau (2007-2013) ab. Neben den bereits vorgesehenen Aktionen sind noch einige erwähnenswerte Maßnahmen hinzugekommen:

Nationale Reformprogramme

Alle Mitgliedstaaten haben ein nationales Reformprogramm aufgestellt und einen nationalen Lissabon-Koordinator ernannt. Einige haben die interne Koordination rationalisiert, um die Kohärenz der Maßnahmen zu verbessern. Nach Auffassung der Kommission ist es zum gegebenen Zeitpunkt nicht erforderlich, die integrierten Leitlinien anzupassen, und ist es verfrüht, um formelle länderspezifische Empfehlungen abzugeben. Ins Zentrum der Aufmerksamkeit müssen in dieser Phase die Umsetzung der Partnerschaft und der konkreten, auf Gemeinschaftsebene und auf nationaler Ebene vorgeschlagenen Aktionen stehen. Die Kommission weist die Mitgliedstaaten auf die individuellen Bewertungen der einzelnen Reformprogramme hin, aus der sie wesentliche Schlussfolgerungen in den Bereichen Makroökonomie, Mikroökonomie und Beschäftigung zieht, sowie die besonderen Elemente, denen mehr Aufmerksamkeit zu schenken ist (Schwachpunkte).

Makroökonomische Dimension

Die Analyse der makroökonomischen Aspekte der nationalen Reformprogramme hat Folgendes ergeben:

  • zahlreiche Faktoren erschweren kurz- und langfristig die Haushaltsdisziplin, die von den Mitgliedstaaten als die wichtigste makroökonomische Herausforderung erkannt wird;
  • die Mitgliedstaaten neigen eher zu Ausgabenkürzungen als zu Steuererhöhungen. Es bleibt allerdings zu klären, wo und wie diese Kürzungen erfolgen sollen;
  • die für die Eurozone vorgeschlagenen Maßnahmen zielen vor allem auf die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in der Zukunft ab, betreffen jedoch nicht die Arbeitsmarktanpassungen oder die Schaffung von wettbewerbsfähigeren Binnenmärkten;
  • obwohl man um das Problem der Alterung der Bevölkerung in Europa weiß, scheinen die Maßnahmen der nationalen Reformprogramme wenig systematisch oder nicht ausreichend zu sein;
  • nur wenige Mitgliedstaaten haben ihrem nationalen Reformprogramm ein integriertes Konzept zugrunde gelegt.

Mikroökonomische Dimension

Im mikroökonomischen Bereich können folgende Schlussfolgerungen gezogen werden:

  • in den nationalen Reformprogrammen kommt die Notwendigkeit, die Forschungsinvestitionen zu verbessern und die Innovation zu fördern, gut zum Ausdruck;
  • 18 der 25 Mitgliedstaaten haben Zielvorgaben für FuE-Ausgaben als Anteil am BIP festgelegt, die auf EU-Ebene bis 2010 auf 2,6 % steigen dürften, womit das generelle Ziel von 3 % nicht erreicht wird. Derzeit belaufen sich diese Ausgaben in der EU auf 1,9 %;
  • für Initiativen in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur und Kommunikationsinfrastruktur könnten Mittel aus dem Kohäsionsfonds und dem Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums bereitgestellt werden;
  • der verbesserte Zugang zu den Binnenmärkten (Energie und Dienstleistungen) verdient größere Aufmerksamkeit. Die Umsetzung der einschlägigen Gemeinschaftsrichtlinien ist ein erster Schritt;
  • die Initiativen zur Förderung einer positiveren Haltung gegenüber Unternehmertum gehen nicht weit genug. Hier können Bildung und Erziehung dazu beitragen, die Stigmatisierung geschäftlichen Misserfolgs zu bekämpfen;
  • die Mitgliedstaaten müssen einen stärker integrierten Ansatz verfolgen, um die für die Unternehmen relevanten Rechtsvorschriften in Ergänzung zu Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene zu verbessern;
  • eine umfassende, koordinierte Umsetzung der verschiedenen mikroökonomischen Elemente wird viel größere Vorteile mit sich bringen als die Summe der einzelnen Elemente zusammen.

Die Beschäftigungsdimension

Für den Beschäftigungsbereich zieht die Kommission folgende Schlussfolgerungen:

  • Die vorgeschlagenen Beschäftigungsziele lehnen sich an die der Gemeinschaft an, sie sind allerdings häufig unsystematisch und decken den Lebenszyklus nicht fortlaufend ab;
  • mehr Aufmerksamkeit sollte der „Flexicurity" gelten, die einen leichteren Arbeitsplatzwechsel, einen angemessenen sozialen Schutz und ein zuverlässiges System lebenslangen Lernens ermöglicht;
  • die Reformen der Bildungssysteme stellen vor allem auf die Qualität und Transparenz von Qualifikationen sowie den Zugang zu diesen ab. Hier bedarf es mehr Investitionen.

Gesamtfazit

Die nationalen Reformprogramme bilden eine gute Basis für die Umsetzung der Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung. Allerdings sind nicht alle von gleicher Qualität:

  • einige haben klare Ziele und detaillierte Zeitpläne mit konkreten Maßnahmen und Einzelheiten über die Haushaltsaspekte aufgestellt. In anderen fehlen diese Angaben;
  • die Integration der drei Dimensionen (Makroökonomie, Mikroökonomie, Beschäftigung) kann verstärkt werden, damit Maßnahmen in einem Bereich für mehrere Bereiche von Nutzen sind;
  • nur einige wenige Mitgliedstaaten sehen Maßnahmen zur Beseitigung von Marktzugangshindernissen vor;
  • man wird auf den Kohäsionsfonds und den Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums zurückgreifen müssen, um die Lissabon-Ziele zu erreichen, wobei allerdings die makroökonomischen Auswirkungen der Verwendung dieser Mittel zu berücksichtigen sind. Es müssen Mechanismen eingeführt werden, um die Koordination zwischen den nationalen Reformprogrammen und der geplanten Verwendung der Mittel sicherzustellen.

Wichtigste Handlungsbereiche

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen Reformprogramme in vollem Umfang und rechtzeitig umzusetzen. Um die Lücken zu füllen, die bei der Bewertung deutlich wurden, schlägt sie vier integrierte Aktionen vor, die vor Ende 2007 in die Wege geleitet werden sollten:

Aktion 1: Mehr in Wissen und Innovation investieren

Das Lissabon-Ziel war es, die Forschungsausgaben bis 2010 auf 3 % des BIP zu erhöhen (davon 1 % von öffentlicher und 2 % von privater Seite). Die Mitgliedstaaten müssen die öffentlichen Ausgaben erhöhen und die Wirksamkeit der öffentlichen Unterstützung verbessern, durch breiteren Einsatz von Steueranreizen und eine bessere Koordinierung der Investitionen mit den anderen Mitgliedstaaten. Das öffentliche Beschaffungswesen spielt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Forschungsergebnisse in Innovation. Gleichzeitig veranlassen stärker wettbewerbsorientierte Märkte die Unternehmen dazu, sich stärker für Innovation einzusetzen [EN].

Der Privatsektor muss sich stärker an der Finanzierung der Hochschulbildung beteiligen können und die Verbindungen zwischen Hochschulen und Unternehmen sind zu intensivieren. Ziel sollte es sein, mindestens 2 % des BIP für die Hochschulbildung bereitzustellen.

Aktion 2: Erschließung des Potenzials von KMU

Bis Ende 2007 müssen die Mitgliedstaaten eine einzige Anlaufstelle eingerichtet haben, die an ein und demselben Ort Unternehmensgründern dabei unterstützt, möglichst auf elektronischem Wege die Verwaltungsanforderungen zu erfüllen. Sie müssen vergleichbare Systeme in Bezug auf die MwSt und die Einstellung eines ersten Beschäftigten einführen. Der Zeitaufwand für eine Unternehmensgründung sollte um die Hälfte reduziert werden und die Unternehmensgründungskosten sollten so gering wie möglich gehalten werden.

Außerdem sollten die Mitgliedstaaten bis Ende 2007 eine Methode zur Ermittlung der Verwaltungskosten für nationale Vorschriften und Regeln entwickelt haben. Auf dieser Grundlage sollen Maßnahmen zur Senkung solcher Verwaltungskosten in die Wege geleitet werden können. Die Kommission wird ihrerseits die Ermittlung der Verwaltungskosten einleiten, die durch die Gemeinschaftsvorschriften entstehen.

Aktion 3: Antwort auf Globalisierung und Bevölkerungsalterung

Die Mitgliedstaaten müssen das Erwerbsleben der Bürger verlängern und eine Reform der Rentensysteme durchführen, etwa durch die Anpassung des gesetzlichen Rentenalters, durch erhöhte finanzielle Anreize für ältere Arbeitnehmer zum Verbleib im Erwerbsleben, durch ein größeres Angebot an Schulungsmaßnahmen für die über 45-jährigen Arbeitnehmer oder durch die Möglichkeit eines stufenweisen Austritts aus dem Arbeitsleben. Erwerbsunfähigkeitsregelungen sowie Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege sollten überprüft und wirksamer gestaltet werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist - in Übereinstimmung mit dem Pakt für die Jugend - der Zugang zum Arbeitsmarkt für junge Menschen. Bis 2007 sollte jedem Schulabgänger innerhalb von sechs Monaten eine Arbeitsstelle oder eine Weiterbildungsmaßnahme angeboten werden. Diese Frist sollte bis 2010 nur noch höchstens 100 Tage betragen.

Die Kommission beabsichtigt, mit den Sozialpartnern Konsultationen über die Möglichkeiten, Privat- und Familienleben besser miteinander zu vereinbaren, zu führen. Außerdem plant sie, mit Blick auf eine Vereinbarung im Bereich der „Flexicurity" bis Ende 2007 einen Bericht vorzulegen, der folgende Elemente umfassen wird:

  • Verringerung der Segmentierung des Arbeitsmarkts und Abbau der Schwarzarbeit;
  • Entwicklung umfassender Strategien für lebenslanges Lernen durch die Mitgliedstaaten, die die Menschen dabei unterstützen, den Wandel zu bewältigen; hierzu ist die finanzielle Hilfe des Europäischen Sozialfonds und des neuen Fonds zur Anpassung an die Globalisierung zu nutzen;
  • Aufhebung aller Einschränkungen der Mobilität von Arbeitnehmern durch eine politische Einigung im Bereich der Portabilität von Zusatzrentenansprüchen.

Aktion 4: Auf dem Weg zu einer europäischen Energiepolitik

Die Kommission schlägt die Ausgestaltung einer Energiepolitik mit Blick auf eine sichere, nachhaltige Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen vor. Die Versorgungssicherheit soll durch folgende Maßnahmen erhöht werden:

  • Stärkung und Intensivierung des internen Energiemarkts (insbesondere Verwirklichung des Energiemarkts bis zum 1. Juli 2007, durch Förderung des Wettbewerbs auf den Elektrizitäts- und Gasmärkten und eine bessere Anbindung der Gasversorgungssysteme der Mitgliedstaaten untereinander);
  • Förderung der Ausschöpfung des Potenzials erneuerbarer Energiequellen und effizientere Energienutzung;
  • stärker fokussierter, kohärenter, integrierter Ansatz zur Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit.

Es wurde ein Grünbuch veröffentlicht, in dem aufgezeigt wird, wie diese Ziele erreicht werden können.

Umsetzung

Die Kommission beabsichtigt, die nationalen (und regionalen) Parlamente, die lokalen Behörden und die sonstigen Stakeholder in die Umsetzung der nationalen Reformprogramme einzubinden, vor allem wenn dies aus Zeitmangel bei der Ausarbeitung der Reformprogramme nicht möglich war. Zur Einbeziehung der Sozialpartner schlägt sie einen außerordentlichen Sozialgipfel vor. Die nationalen Reformprogramme müssen im Rahmen des gegenseitigen Lernens zwischen den Mitgliedstaaten weiterentwickelt und gestärkt werden. Die Mitgliedstaaten müssen Zielvorgaben für Investitionen in Forschung und Entwicklung und im Bereich der Beschäftigung festlegen, sofern sie dies nicht bereits getan haben. Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden sicherstellen, dass die offene Koordinierungsmethode in den Bereichen Erziehung und Ausbildung, Sozialschutz und soziale Eingliederung einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele leistet.

Was die Durchführung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft betrifft, so hat die Kommission eine Roadmap mit den wichtigsten Terminen für die Durchführung der Maßnahmen vorgeschlagen, durch die die nationalen Reformprogramme ergänzt werden sollen.

Die EU-Organe und die Mitgliedstaaten müssen eine Kommunikationsstrategie festlegen, um das Verständnis für die Herausforderungen und Chancen der neuen Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene zu verbessern. Diese Strategie ist unbedingt erforderlich, wenn gewährleistet werden soll, dass sich alle Beteiligten mit der Lissabonner Wachstums- und Beschäftigungsstrategie identifizieren.

Hintergrund

Wie auf der Frühjahrstagung des Rates 2005 vereinbart, hat die Kommission einen ersten Bericht über die Umsetzung der neuen Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung erstellt. Dieser Bericht soll es dem Rat auf seiner Frühjahrstagung 2006 erlauben, Bilanz über die erzielten Fortschritte zu ziehen und sich zu eventuellen Anpassungen der integrierten Leitlinien zu äußern, die als Grundlage für die nationalen Reformprogramme und das Lissabon-Programm der Gemeinschaft dienen.

Letzte Änderung: 09.11.2006

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